Tarifgenehmigungen in der Privatversicherung (Art. 84 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dezember 2004; SR 961.01) Den unten aufgeführten Versicherungsunternehmen hat das BPV die Genehmigung von Tarifanpassungen, per 1. Januar 2007, welche laufende und neue Versicherungsverträge berühren, ausgesprochen.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerinnen haben mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb das BPV den Gesuchen um Tarifänderung mittels aufgeführten Verfügungen zugestimmt.

Die Gesuchstellerinnen beabsichtigen, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2007 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

Verfügung vom 30. August 2007 30. August 2007

30. August 2007 30. August 2007 1. September 2007

Tarifvorlage der Carena Schweiz, Aadorf Tarifanpassung bei den Produkten Compensa VVG privat (Krankentaggeld VVG Einzel) ÖKK Basel, Basel Tarifanpassung bei den Produkten Privatpatienten Zusatz für stationäre Behandlung (PSHP), Privatpatienten Zusatz für stationäre Behandlung (PSP) Atupri Krankenkasse, Bern Tarifanpassung bei den Produkten Taggeld VVG Einzel Krankenkasse Wädenswil, Wädenswil Tarifanpassung bei den Produkten SC N4 Krankenkasse Elm, Elm Tarifanpassung bei den Produkten Zusatz PLUS

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung 2, Aufsicht über die Privatversicherungen, Postfach, 3000 Bern 14, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Schwanengasse 2, 3003 Bern, eingesehen werden.

25. September 2007 6558

Bundesamt für Privatversicherungen

2007-2281