Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8500 Widersprechende Janssen Pharmaceutica N.V., Turnhoutseweg 30, BE-2340 Beerse, IR-Marke Nr. 516 923 «REMINYL» gegen Widerspruchsgegnerin OREXO AB, Box 303, SE-751 05 Uppsala, IR-Marke Nr. 872 832 «RAPINYL» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Oktober 2007 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

23. Oktober 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7854

2007-2675