Konzessionsgesuch der Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt AG vom 28. Februar 2007 Die Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt AG ersucht das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) um die Erneuerung der Konzession für die Nutzung der Wasserkraft des Rheins bei Ryburg-Schwörstadt und um die Genehmigung zur Umsetzung der Massnahmen, die zur Gewährleistung eines sicheren und umweltverträglichen Weiterbetriebs des Kraftwerks vorgesehen sind.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 15. Oktober 2007 bis zum 14. November 2007 bei folgenden Stellen öffentlich auf: ­

Bundesamt für Energie, Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen;

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Baudepartement des Kantons Aargau, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau;

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Stadt Rheinfelden, Stadtverwaltung, 4310 Rheinfelden;

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Gemeinde Möhlin, Gemeindekanzlei, 4313 Möhlin;

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Gemeinde Wallbach, Gemeindekanzlei, 4323 Wallbach;

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Gemeinde Mumpf, Gemeindekanzlei, 4322 Mumpf;

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Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt

Die Einsichtnahme ist möglich während den ordentlichen Bürozeiten der jeweiligen Verwaltungsstellen sowie jederzeit beim Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt im Schalthaus auf deutscher Seite nach telefonischer Anmeldung unter 0049 7623 750 520 (Deutschland) oder 061 855 93 20 (Schweiz).

Die Auflage des Gesuchs hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42­44 des Enteignungsgesetzes (SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021), des Enteignungsgesetzes (SR 711), des Natur- und Heimatschutzgesetzes (SR 451) oder des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, Mühlegasse 4, 3063 Ittigen, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprachen sind im Doppel einzureichen und haben die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften der Einsprechenden bzw. ihren Vertreter zu enthalten. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innert der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung beim Bundesamt für Energie geltend zu machen.

25. September 2007

6564

Bundesamt für Energie

2007-2284