Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8006 Widersprechende Die Schweizerische Post, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern, CH-Marke Nr. 506 002 «PostFinance DIE POST» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Deutsche Postbank AG, Kennedyallee 62­70, D-53175 Bonn, internationale Registrierung Nr. 853 874 «Postbank».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. März 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8006 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

2. März 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-0582

1767