Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7871 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, DE-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr. 819 181 «ALPENGUT» gegen Widerspruchsgegnerin Hofer Kommanditgesellschaft, Hofer Strasse 1, AT-4642 Sattledt, IR-Marke Nr. 839 827 «ALPENHOF» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. Oktober 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7871 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

25. Oktober 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7632

2007-2633