Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8656 Widersprechende Reno Schuhcentrum GmbH, Industriegebiet West, D-66897 Thaleischweiler-Fröschen, internationale Registrierung Nr. 844 521 «Venturini» gegen Widerspruchsgegner Luca Venturini, Via della Lavanderia, 1, I-50018 Scandicci, Firenze, internationale Registrierung Nr. 890 283 «LUCA VENTURINI».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. September 2007 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8656 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 890 283 «LUCA VENTURINI» wird der Schutz in der Schweiz hinsichtlich der Warenklassen 18 und 25 verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr), zu vergüten.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. September 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6798

2007-2385