Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinde Ebnat-Kappel SG, Erschliessungsanlagen, Bruggenwaldweg Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0113

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Gemeinde Affoltern im Emmental BE, Schutzbauten und -anlagen, Heiligenland Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0070

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Gemeinde Adelboden BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Bannwald Adelboden Projekt-Nr. 411.3-BE-4061/0001

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Gemeinde Pignia GR, Schutzbauten und -anlagen, Sanierung Lawinenverbauung Vallatscha Projekt-Nr. 431.1-GR-0114/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Bis am 31. Dezember 2006 ist die Beschwerde bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde einzureichen. Ab dem 1. Januar 2007 ist sie direkt beim Bundesverwaltungsgericht Postfach 3000 Bern 14, einzureichen. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031/324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

9. Januar 2007

2006-3384

Bundesamt für Umwelt

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