Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8069 Widersprechende Hendrikus J.M. de Vries, 90, Oude Zijds Voorburgwal, NL-1012 GG AMSTERDAM, internationale Registrierung Nr. 749 748 «THE BULLDOG ENERGY-DRINK» (fig.) gegen Widerspruchsgegner Moskotevc Roman, Stopce 31, SI-3231 Grobelno und Pavsic Hermina, Turkova Ulica 23, SI-1215 Medvode, internationale Registrierung Nr. 859 936 «bulldog ENERGY DRINK» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. März 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegner werden vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8069 wird zufolge teilweiser Schutzverweigerung der angefochtenen Marke (Klasse 33 sowie für «Biere» der Klasse 32) in der Schweiz als erledigt abgeschrieben.

3.

Für die restlichen Waren, nämlich für «eaux minérales et gazeuses et autres boissons sans alcool; boissons de fruits et jus de fruits; sirops et autres préparations pour faire des boissons» (Klasse 32), wird der Widerspruch Nr. 8069 gutgeheissen.

4.

Für die Dienstleistungen der Klasse 43 wird der Widerspruch Nr. 8069 abgewiesen.

5.

Der internationalen Registrierung Nr. 859 936 «bulldog ENERGY DRINK» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klassen 32 und 33 definitiv verweigert.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

8.

Die Widerspruchsgegner haben der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, somit 400 Franken, zu bezahlen.

9.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, den Widerspruchsgegnern durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

9. März 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-0662

1915