Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7662 Widersprechende Synthes AG Chur, Grabenstrasse 15, 7002 Chur, CH-Marke Nr. 486 549 «AO» gegen Widerspruchsgegner Klaus-Erich Färber, Fliederweg 1, D-32657 Lemgo, internationale Registrierung Nr. 846 622 «AO AMERICAN ORTHODONTICS» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. März 2007 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7662 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

2. März 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2007-0581