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Schweizerisches Bundesblatt.

49. Jahrgang. IV.

Nr. 49.

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1. Dezember 1897.

Bericht der

nationalrätlichen Kommission über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1896.

(Vom 28. Oktober 1897.)

Tit.

I. Einleitung.

Mit 1. Januar 1896 ist die Aufsicht über die Ausführung von Art. 13 des Alkoholgesetzes (Verwendung von1 /10 o des Monopolgewinnes zur Bekämpfung des Alkoholismus") von dem"Innern"' losgetrennt und dem,,Finanzdepartement"1 zugewiesen worden, so daß letzteres nun über das ganze Gesetzzuu wachen hat. Indessenwerdenu auch in Zukunft über diesen Zweig specielle Vorlagen den eidgenössischen Räten unterbreitet und hierfür besondereKommissionenu bestellt werden, wie solches bei Beratung des Geschäftsberichtes pro 1895 auf Vorschlag der Alkoholkommissionen stillschweigend beschlossen wurde.

II. Gesetzgebung.

Es sind noch drei Postulate anhängig.

1. Das wichtigste derselben berührt die durch das Postulat Hoehstraßer-Häberlin aufgeworfene Frage der Inlandsproduktion. Die Diskussion hierüber hat dazu geführt, auch weitere Punkte des Gesetzes als revisionsbedürftig zu bezeichnen, und der Nationalität hat unterm 19. März 1897 dem diesbezüglichen Beschlüsse des Ständerates beigestimmt, welcher also lautet: Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.

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1016 ,,Der Rat nimmt Akt von der Erklärung des Bundesvates, wonach derselbe die durch das Postulat Hochstraßer-Häberlin angeregte Frage betreffend die Inlandsproduktion vor Ablauf der Brennereiverträge einer eingehenden Prüfung unterwerfen und innert nützlicher Frist den Räten Bericht und Antrag unterbreiten werde, ob und in welcher Weise das Alkoholgesetz in dieser Beziehung oder allfällig auch in ändern Punkten (Art. 8) zu revidieren sei.

Mit dieser Erklärung wird das Postulat Hochstraßer-Häberlin als erledigt betrachtet."

Der größte Teil der Brennereiverträge läuft im Mai 1898 ab, und wir werden daher in nicht ferner Zeit die Anträge des Bundesrates betreffend Gesetzesrevision zu gewärtigen haben.

2. Ein zweites Postulat, das wiederholt gestellt wurde, betrifft die Alkoholpolizei, welche bekanntlich hauptsächlich den Kantonen obliegt, von einer Reihe derselben aber bis jelzt nicht richtig aufgefaßt und durchgeführt wird. Dasselbe bezweckt die Herbeiführungeiner möglichst wirksamen Aufsicht über die Fabrikation und den Verkauf des monopolfreien Branntweins, sowie über den Handel mit monopolpflichtigem Alkohol. Durch Konferenzen mit den Kantonsregierungen sollen Mittel und Wege bezeichnet werden, diese Aufsicht in einheitlicher und zweckentsprechender Weise zu regeln.

Das Finanzdepartement ist nun bemüht, durch Veranstaltung von Zusammenkünften, welche jedes Jahr wenigstens einmal mit den Kantonsdelegierten stattfinden, den Intentionen dieses Postulates gerecht zu werden. Nach dem Inhalte der Protokolle dieser Konferenzen zu schließen, wird der Zweck dieses Postulates erfüllt^ und es kann dasselbe daher in Gewärtigung des in Aussicht gestellten bundesrätlichen Berichtes abgeschrieben werden.

3. Dagegen soll das dritte und älteste Postulat mit Datum vom Dezember 1891 ferner auf Lager bleiben. Dasselbe ruft einem Organisationsgesetze der Alkoholverwaltung; da wir indessen vor einer partiellen Revision des Alkoholgesetzes stehen, ist es angezeigt, dieser den Vorrang zu lassen und das Organisationsgesetz als nicht dringlich erst nachher in Angriff zu nehmen. Was die Besoldungen des Personales anbetrifft, so sind dieselben im allgemeinen Besoldungsgesetze, welches kürzlich in Kraft getreten ist, geordnet, und es bildet daher diese letztere Materie keinen Grund mehr für den Erlaß eines Organisationsgesetzes.

III. Organisation und Personelles.

Die Zahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Alkoholverwaltung hat sich in keiner Weise vermehrt, und es mußten

1017 weniger Hülfsarbeiter als letztes Jahr in Anspruch genommen werden.

Der Techniker, Herr Eichholzer, war im Februar 1896 gestorben.

Er hatte der Verwaltung vortreffliche Dienste geleistet. Einerseits verfügte er über wertvolle Specialkenntnisse im Brennereiwesen, welche derselben bei Einführung des Monopoles sehr zu statten kamen und ihn zur Lösung der schwierigsten Aufgaben in diesem Fache befähigten, und anderseits war Eichholzer ein sehr zuverlässiger, fleißiger Arbeiter, dessen Hinschied die Verwaltung tief bedauerte. Seine Stelle ist zur Zeit nicht wieder besetzt worden, weil augenblicklich keine besondern Aufgaben vorliegen; die Arbeiten der technischen Abteilung werden inzwischen vom Chemiker, Herrn Dr. Lang, und dem Centralamt besorgt. -- Es ist auf diesem Abschnitte eine Minderausgabe von rund Fr. 8600 gegenüber dem Jahr 1895 zu verzeichnen, wovon Fr. 5000 auf die Herabsetzung der Aversalentschädigung an die eidgenössische Post- und Zollverwaltung entfallen, der Rest sich auf verschiedene Posten verteilt. Gegenüber dem Budget haben wir für die Verwaltung überhaupt ein Minus der Ausgaben von Fr. 30,000 zu notieren.

Das Chemiegebäude in Bern hat im ganzen Fr. 159,000 gekostet, und es wurde der Voranschlag, welcher auf Fr. 115,000 lautete, ganz bedeutend überschritten. Wir haben dieses Vorkommnis gerügt und den Ursachen desselben nachgeforscht, die erhaltenen Aufschlüsse befriedigten uns aber nicht in vollem Maße.

Wir erwarten, es werde bei dem Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes, der uns über kurz oder lang bevorsteht, in einer Weise zu Werke gegangen, daß erhebliche Überschreitungen des Voranschlages ausgeschlossen sind.

IV. Eintauf.

A u s l a n d s s p r i t . Die Fakturen des Jahres 1896 weisen die tiefsten Preise seit Bestand des Alkoholmonopols auf, durchschnittlich Fr. 32^4 per Metercentner, wozu noch der Zuschlag voii Fr. 23 Zoll zu gunsten des Bundes hinzukommt, also Ankaufspreis und Zoll zusammen Fr. 55J/4. Das Fiuanzdepartement hat diese tiefen Preislagen zu Einkäufen auf Lieferung für das Jahr 1897 benutzt, was sehr zu begrüßen ist und ein gutes Geschäftsresultat fördern wird.

V. Verkauf von Trinksprit.

Das Jahr 1896 zeigt eine ungewohnte Erscheinung. Der In landsabsatz an Trinksprit, welcher kurz nach Einführung des Monopoles, in den Jahren 1890/92, durchschnittlich 68,000 Metercentnex-

1018 betragen hatte, ist dann in den drei folgenden Jahre (1893 bis 1895) successive auf 56,000 Metercentner zurückgegangen. Das Jahr 1896 zeigt nun wieder eine Zunahme, indem 60,000 Metercenter abgesetzt wurden. Mit Bezug auf die mutmaßlichen Gründe dieser Erscheinung sei auf die Erörterungen unter Titel X und XI hiernach verwiesen.

Tl. Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen.

Die daherigen Einnahmen stehen mit Fr. 661,000 um Fr. 21,000 höher als das Budget und weisen gegen 1895 eine Vermehrung von Fr. 41,000 auf. Es ist schwierig, dieselben jeweilen in zuverlässiger Weise im voraus zu bestimmen, weil die maßgebenden Faktoren sich der Berechnung entziehen.

VIII. Verkauf yon gebrannten Wassern zu technischen und Hanshaltungszwecken.

Der Inlandsabsatz an Denaturierungsware, welcher von 27,000 Metercentnern im Jahr 1890 auf 44,000 Metercentner im Jahr 1895 gestiegen war, hat im Jahr 1896 um 1800 Metercentner abgenommen, welche Abnahme indessen lediglich auf den Minderverbrauch von relativ denaturiertem Sprit zurückzuführen ist, denn der absolut denaturierte Sprit, welcher mit 37,600 Metercenfiier den Hauptverbrauch aufweist, zeigt eine Vermehrung von 2700 Metercentern. Die Zukunft wird uns voraussichtlich bei dieser Sorte eine weitere Steigerung des Absatzes bringen. Immer mehr gewinnt es den Anschein, es werde dieser Sprit an Stelle von Petroleum für Beleuchtungszwecke benutzt werden ; wenn diese Aussicht auch nur teilweise einträfe, so würde der Verbrauch große Dimensionen annehmen, und um so gerechtfertigter erscheint daher die durch das Postulat Hochstraßer-Häberlin angeregte Revisiondes Art. 2 des Alkoholgesetzes.

IX. Strafbestimmungen.

Es wurden infolge 22 gefällter Straferkenntnisse an die beteiligten Kantone Fr. 2271 ausbezahlt und der nämliche Betrag an die beteiligten Gemeinden. Dem Verleiderfonds konnten Fr. 2000 zugewiesen werden, da die Strafanzeigen mit wenigen Ausnahmen durch Angestellte der Alkoholverwaltung erfolgten. Dieser Fonds hat den Zweck, denjenigen Angestellten, welclie sich bei der Entdeckung und Verfolgung von Übertretungen durch Eifer und Pflichttreue auszeichnen, eine angemessene Belohnung zu verabfolgen; es

1019 ist hierüber unterm 3. Juli 1895 ein Reglement erlassen worden.

Es sind im Laufe des Berichtsjahres an 7 Controleure (die Gesamtzahl beträgt 11) Belohnungen im Betrage von Fr. 2950 ausbezahlt worden. Der Verleiderfonds hatte auf Ende 1896 noch einen Bestand von Fr. 2331.

X. und XI. Rechnung, Bilanz und Schlußerörternngen.

Die für Prüfung der Rechnung bestellte Subkommission, bestehend aus mehreren Mitgliedern der ständigen Alkoholkormnissioneu des National- und Ständerates, spricht sich über die Buchhaltung und Rechnungsführung sehr günstig aus, und wir sehen uns zu keinen Bemerkungen veranlaßt.

Mit dem Jahr 1896 hat erstmals die gleichmäßige Verteilung der Überschüsse des Alkoholmonopols nach Maßgabe der Bevölkerung (Grundlage Zählung von 1888) stattgefunden. Nachdem die Erträgnisse desselben von Fr. 6,300,000 im Jahre 1890 auf Fr. 4,800,000 im Jahre 1895 zurückgegangen waren, begegnen wir im Jahre 1896 einem Jahresüberschusse von rund Fr. 5,600,000 oder Fr. 585,000 mehr, als das Budget vorausgesehen hatte. Nach unserer Ansicht haben hauptsächlich zwei Faktoren dieses Ergebnis hervorgerufen ; einerseits war das ganze Quantum der Auslandsware zu sehr billigen Preisen eingekauft worden, und anderseits hatte sich der Absatz von Trinksprit etwas vermehrt. Wir halten dafür, letzteres sei durch die geringen Wein- und Obsternten der vorhergehenden Jahre hervorgerufen worden ; es ist weniger monopolfreier Branntwein und wohl auch weniger Most und Wein getrunken worden. Sicher ist, daß der Ausfall dieser Ernten den Absatz von Trinksprit beeinflußt.

Im Jahre 1892 betrug der Konsum 6,39 Liter, im Jahre 1895 5,71 und im Jahre 1896 5,99 Liter auf den Kopf der Bevölkerung (als Grundlage approximativ die jeweilig gegenwärtige Bevölkerung angenommen).

Am 1. September 1887 fiel der Bezug von Ohmgeld und Octroi dahin, und am 2. September 1887 begann der Verkauf von Trinksprit zu den festgesetzten Monopolpreisen. Seit jener Zeit sind den Kantonen und Octroigemeinden Fr. 48,785,000 zugeflossen, und es beträgt somit das mittlere Jahreserträgnis (9Vs Jahre) Fr. 5,226,000.

Im Jahre 1896 wurden 29,009 Fakturen mit einem durchschnittlichen Quantum von 3Va Metercentnern ausgestellt; in den frühern Jahren war die Zahl der Fakturen kleiner, das berechnete Quantum der einzelnen Faktura im Durchschnitte aber größer.

An der Inlandsproduktion sind 9^2 Kantone beteiligt: Bern mit 54 °/o, Solothurn mit 11 °/o, Freiburg mit 10 °/o und Thurgau

1020 rnit 9 °/o ; dann folgen Schaffhausen, Waadt, Baselland, Zürich, Aargau und Luzern; in den übrigen 12V2 Kantonen befinden sich keine Brennereien. Ein bedeutendes Quantum inländischer Körnerfrüchte fand in der Brennereicatnpagne 1896/97 seine Verwendung.

Infolge anhaltend nasser Witterung im Sommer 1896 waren Roggen und Weizen gering in Qualität ausgefallen; von der Müllerei daher nicht gesucht, fanden nun diese Körnerfrüchte zu befriedigenden Preisen für die Brennerei Absatz, was vielen Landwirten in der Ostschweiz sehr zu statten kam. An verschiedenen Orten brachten die Brenner dieses Material um so lieber zur Verwendung, als die Kartoffelernte ebenfalls schlecht ausgefallen war. Ausländische Körnerfrüchte fanden nur in kleinem Maße Verwendung (siehe S. 64 des Geschäftsberichtes pro 1896).

Z ü r i c h , den 28. Oktober 1897.

Namens der Kommission, Der Berichterstatter:

Abegg.

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1021

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Beitrag an die Erstellungskosten neuer Kadettengewehre Modell 1897.

.

(Vom 26. November 1897.)

Tit.

Nachdem bereits im Jahre 1893 der Vorrat an Kadettengewehren Modell 1870 erschöpft war und von verschiedenen Seiten die Erstellung eines neuen dem Repetiergewehr Modell 1889 oder dem Repetierkarabiner in der Konstruktion entsprechenden Kadettengewehres angeregt worden war, sah sich unser Militärdepartement am 6. April 1895 veranlaßt, unter dem Präsidium des damaligen Oberinstruktors der Infanterie, Herrn Oberst Rudolf, eine Kommission von 11 Mitgliedern zu bestellen, zur Prüfung der Frage, ob auf die Erstellung eines neuen Kadettengewehres eingetreten und eventuell welches Modell zur Einführung vorgeschlagen werden solle.

Unterm 19. April und im Monat Mai 1895 wurde sodann dem Militärdepartemente durch Vermittlung der Aufsichtskommission für die Turn- und Waffenübungen der Stadt Winterthur eine gedruckte und von 24 Erziehungsbehörden und Kadettenkommissionen unterzeichnete Eingabe eingereicht, welche in einläßlicher Begründung des Wertes der Waffen- und Schießübungen der Kadettencorps die Festsetzung einer neuen Ordonnanz für das Kadettengewehr und die Unterstützung der Anschaffung neuer Kadettengewehre durch Bundesbeiträge befürwortete.

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Bericht der nationalrätlichen Kommission über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1896. (Vom 28. Oktober 1897.)

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01.12.1897

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1015-1021

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