Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV) Am 16. Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte die Neuregelung des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht verabschiedet. Zur Umsetzung dieser grundlegenden Änderungen des Obligationenrechts müssen die notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Handelsregisterverordnung erlassen werden. Die Revision umfasst auch neue Bestimmungen über die elektronische Registerführung.

Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössisches Amt für das Handelsregister, Bundesrain 20, CH-3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. April 2007

2007-0881

Bundeskanzlei

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