07.037 Botschaft über Immobilien VBS (Immobilienbotschaft VBS 2008) vom 16. Mai 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über Immobilien VBS mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

16. Mai 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2007-0027

3691

Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft über Immobilien VBS 2008 beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite (VK) im Gesamtbetrag von 280,185 Millionen Franken zu Lasten Investitionskredit A8100.0001. Davon entfallen auf Dep. Bereiche/Kredite

Mio.

Franken

Departementsbereich Verteidigung (V)

152,185

6 Verpflichtungskredite für Vorhaben von mehr als 10 Millionen Franken

85,820

­ für Mieter V3 Führungsstab der Armee

1 Vorhaben

11,240

­ für Mieter V5 Heer

2 Vorhaben

29,950

­ für Mieter V6 Luftwaffe

1 Vorhaben

11,830

­ für Mieter V7 Logistikbasis der Armee

1 Vorhaben

18,900

­ für Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis

1 Vorhaben

13,900

1 Vorhaben

6,000

10 Verpflichtungskredite für Vorhaben von 3 bis 10 Millionen Franken ­ für Mieter V3 Führungsstab der Armee

Total Mio.

Franken

66,365

­ für Mieter V5 Heer

1 Vorhaben

3,350

­ für Mieter V6 Luftwaffe

5 Vorhaben

33,715

­ für Mieter V7 Logistikbasis der Armee

1 Vorhaben

5,000

­ für Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis

2 Vorhaben

18,300

und Eigentümervertreter Departementsbereich armasuisse (ar)

128,000

2 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken

26,000

5 Rahmenkredite für Vorhaben bis 3 Millionen Franken

102,000

Total 23 neue Verpflichtungskredite (VK)

3692

280,185

davon Verpflichtungskredite (VK) Immobilien, Bereich Verteidigung Verwendung nach Nutzungsbereichen Nutzungsbereich

Ausbildungs-Infrastruktur (5 Einzelvorhaben)

Mio. Franken

Anteil in Prozent

47,200

27,8 %

Einsatz-Infrastruktur (9 Einzelvorhaben)

81,085

47,6 %

Logistik-Infrastruktur (2 Einzelvorhaben + 1 Rahmenkredit)

41,900

24,6 %

Total 16 Einzelvorhaben + 1 Rahmenkredit

170,185 100,0 %

Im Nutzungsbereich Logistik-Infrastruktur ist auch der Rahmenkredit 404.342 (Ziff. 2.8) über 18 Millionen Franken zu Gunsten der Logistikbasis der Armee enthalten.

3693

Inhaltsverzeichnis Übersicht

3692

1 Allgemeiner Teil 1.1 Einleitung 1.2 Neues Rechnungsmodell Bund (NRM) 1.3 Immobilienstrategie VBS 1.4 Raumordnung und Umwelt 1.5 Departementsbereich Verteidigung (V) 1.5.1 Entwicklungsplanung der Armee 1.5.2 Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee auf die Immobilienbotschaft 1.6 Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen 1.7 Eigentümervertreterin armasuisse Immobilien 1.8 Finanzen 1.8.1 Kreditordnung 1.8.2 Kreditberechnung und Vergabe der Aufträge 1.8.3 Kostenzusammenstellung 1.8.4 Auffangen der Teuerung 1.8.5 Entwicklung der Verpflichtungs- und Voranschlagskredite 1.8.6 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen

3697 3697 3697 3697 3698 3698 3698

2 Immobilienvorhaben VBS nach Mieter und Grösse 2.1 ABC-Abwehrlabor Gesamtsanierung 2.1.1 Ausgangslage 2.1.2 Begründung des Vorhabens 2.1.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.1.4 Beschreibung des Vorhabens 2.1.5 Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt 2.1.6 Investitionskosten 2.1.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 2.1.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.1.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 2.1.7.2 Personelle Auswirkungen 2.1.8 Termine 2.2 Thun BE Waffenplatz Mannschaftskaserne II Gesamtsanierung Nord-/Südtrakt 2.2.1 Ausgangslage 2.2.2 Begründung des Vorhabens 2.2.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.2.4 Beschreibung des Vorhabens 2.2.5 Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt 2.2.6 Investitionskosten 2.2.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 2.2.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen

3707 3707 3707 3707 3708 3709 3709 3710 3710 3710

3694

3700 3701 3702 3702 3702 3703 3704 3704 3705 3706

3710 3711 3711 3711 3711 3711 3712 3713 3715 3716 3716 3717

2.2.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 2.2.7.2 Personelle Auswirkungen 2.2.8 Termine 2.3 Walenstadt SG Waffenplatz Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost Neubau und Umbauten 2. Etappe 2.3.1 Ausgangslage 2.3.2 Begründung des Vorhabens 2.3.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.3.4 Beschreibung des Vorhabens 2.3.5 Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt 2.3.6 Investitionskosten 2.3.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 2.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.3.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 2.3.7.2 Personelle Auswirkungen 2.3.8 Termine 2.4 Meiringen BE Flugplatz Kaverne Bauliche Anpassungen und Sanierungsarbeiten 2.4.1 Ausgangslage 2.4.2 Begründung des Vorhabens 2.4.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.4.4 Beschreibung des Vorhabens 2.4.5 Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt 2.4.6 Investitionskosten 2.4.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 2.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.4.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 2.4.7.2 Personelle Auswirkungen 2.4.8 Termine 2.5 Ittigen BE Armeeapotheke Umbau und Erweiterung Fabrikation Sanierung der Haustechnikanlagen 2.5.1 Ausgangslage 2.5.2 Begründung des Vorhabens 2.5.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.5.4 Beschreibung des Vorhabens 2.5.5 Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt 2.5.6 Investitionskosten 2.5.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 2.5.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.5.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe)

3717 3717 3717 3717 3717 3718 3718 3719 3720 3720 3721 3721 3721 3722 3722 3722 3722 3723 3723 3723 3724 3725 3725 3725 3725 3726 3726 3726 3726 3727 3728 3728 3730 3730 3731 3731 3731 3695

2.5.7.2 Personelle Auswirkungen 2.5.8 Termine 2.6 Verschiedene Anlagen Glasfaserkabel Einbau 2.6.1 Ausgangslage 2.6.2 Begründung des Vorhabens 2.6.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.6.4 Beschreibung des Vorhabens 2.6.5 Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt 2.6.6 Investitionskosten 2.6.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 2.6.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.6.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 2.6.7.2 Personelle Auswirkungen 2.6.8 Termine 2.7 Verpflichtungskredite für Vorhaben von drei bis zehn Millionen Franken 2.8 Rahmenkredite armasuisse Immobilien

3731 3732 3732 3732 3732 3733 3733 3733 3734 3734 3735 3735 3735 3735 3735 3738

3 Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite 3.1 Gliederung nach Kreditgrösse 3.2 Gliederung nach Unterstellung unter die Ausgabenbremse

3739 3739 3740

4 Zusammenfassung der Auswirkungen 4.1 Finanzielle Auswirkungen 4.2 Personelle Auswirkungen 4.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

3740 3740 3741 3741

5 Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungsmässigkeit 5.2 Ausgabenbremse

3741 3741 3741

Bundesbeschluss über Immobilien VBS (Immobilienbotschaft VBS 2008) (Entwurf)

3743

3696

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Einleitung

Alle mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Immobilien-Vorhaben entsprechen einem ausgewiesenen, geprüften und anerkannten Bedürfnis der Armee und stehen in keiner direkten Abhängigkeit zum Entwicklungsschritt 2008/111. Sie dienen der Verbesserung oder Erneuerung bestehender Infrastrukturen. Es geht im Wesentlichen darum, den Bestand des genutzten Immobilienportfolios auf den künftigen quantitativen und qualitativen Bedarf der Mieter auszurichten.

1.2

Neues Rechnungsmodell Bund (NRM)

Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Neue Rechnungsmodell Bund (NRM). Das Finanzhaushaltrecht des Bundes wurde totalrevidiert. Dies ergab verschiedene Änderungen im Finanzhaushaltrecht des Bundes.

Mit dem NRM werden die Bruttomietkosten kreditrelevant an die internen Mieter verrechnet. Diese müssen nun als Bedürfnisträger primär die anfallenden Lebenswegkosten, also die jährlichen Mieten, in ihren Aufwandkrediten berücksichtigen.

Die jährlichen Mieterbudgets bestimmen den Umfang des Leistungsbezugs der Mieter.

In dieser Immobilienbotschaft VBS werden erstmals zu jedem Einzelvorhaben die Bruttomietkosten ausgewiesen. Diese verstehen sich als jährlich wiederkehrende Kosten aufgrund der zu tätigenden Investition. In der Nutzungsvereinbarung werden der Zeitpunkt des Nutzungsbeginns und die vereinbarte Nutzungsdauer festgehalten.

Das Mietermodell richtet sich nach folgendem Grundsatz: Einfach, transparent, kosten- und verursachergerecht.

1.3

Immobilienstrategie VBS

Die Immobilienstrategie des VBS vom 5. September 2005 will mit dem Immobilienmanagement VBS schwerpunktmässig die zukünftigen und aktuellen Immobilienbedürfnisse des VBS gut abdecken. Zudem soll sparsam mit den Finanzen des Bundes umgegangen werden, worunter konkret niedrige laufende Ausgaben und ein niedriger Kapitaleinsatz verstanden wird.

1

Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Rechtliche Anpassungen zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee) vom 31. Mai 2006 (BBl 2006 6197).

3697

1.4

Raumordnung und Umwelt

Sachplan Militär Seit August 1998 existiert für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Militärflugplätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbesondere der überörtlichen Planung und Grobabstimmung jener militärischen Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementsprechend ist er das Instrument für die räumliche Umsetzung (Grobabstimmung) des Stationierungskonzeptes der Armee vom Juni 2005. Der Sachplan Militär wurde komplett überarbeitet und mit der Logistikund Rekrutierungsinfrastruktur ergänzt. Von April bis Juni 2007 findet die öffentliche Mitwirkung zum revidierten Sachplan Militär statt. Dieser soll anschliessend vom Bundesrat bis Ende 2007 verabschiedet werden.

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Die einzelnen Vorhaben der Immobilienbotschaft unterliegen, gestützt auf das Militärgesetz und die entsprechende Verordnung, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren. Dieses stellt neben dem Sachplan Militär ein weiteres Raumplanerisches Instrument zur Sicherstellung der Rechtskonformität bei den Bauvorhaben dar. Die Berücksichtigung der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Interessen der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens sichergestellt.

VBS-Leitbild «Raumordnung + Umwelt» Die Tätigkeiten des VBS und damit auch deren Auswirkungen auf Raum und Umwelt werden durch den Auftrag und die Politik bestimmt. Mit dem Erlass des VBSLeitbildes «Raumordnung + Umwelt» hat die Departementsleitung festgelegt, dass sich die raum- und umweltrelevanten Entscheidungen im Departement an den Zielen der nachhaltigen Entwicklung auszurichten haben. Mit den Vorgaben der Immobilienstrategie VBS und der Einführung eines modernen Immobilienmanagements werden die Zielsetzungen des VBS-Leitbildes im Immobilienbereich aufgenommen. Mit Hilfe des Raumordnungs- und Umweltmanagements (RUMS) verbessert das VBS kontinuierlich seine Umweltleistung. Im Immobilienbereich geschieht dies durch den Einbezug der ökologischen Aspekte und durch eine nachhaltige Bauweise unter Anwendung der neuesten Techniken. Im Sinne des VBS-Leitbildes wird eine gute Qualität der Bauten angestrebt. Die verantwortlichen Stellen berücksichtigen im Rahmen ihrer Tätigkeiten die SIA-Empfehlung zum nachhaltigen Bauen.

1.5

Departementsbereich Verteidigung (V)

1.5.1

Entwicklungsplanung der Armee

Entwicklung der Bedrohung, Gefahren und Risiken Um Bedrohungen, Gefahren und Risiken effizient und wirksam entgegenzutreten, sind die Sicherheitspolitik der Schweiz und auch die Armee in der Vergangenheit immer wieder weiter entwickelt und angepasst worden. In den nächsten Jahren ist nicht mit dem Auftauchen völlig neuer Bedrohungen, Gefahren und Risiken zu 3698

rechnen. Solche sind zwar nicht vollständig auszuschliessen, da ihre Natur aber nicht bekannt ist, bieten sie keine verlässliche Orientierung für die Weiterentwicklung von Sicherheitspolitik und Armee und eine daraus abgeleitete Rüstungs- und Immobilienplanung. Unvorhersehbare Ereignisse erfordern aus sicherheits- und armeepolitischer Sicht die Erhaltung einer grösstmöglichen Flexibilität. In der internationalen Ordnung werden Staaten und internationale Organisationen weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Die Einwirkungsmöglichkeiten nichtstaatlicher Akteure werden zunehmen. Über konventionelle Mittel zur Austragung bewaffneter Konflikte werden jedoch weiterhin primär Staaten verfügen. Gewaltbereite nicht-staatliche Gruppierungen werden asymmetrische Gewalt anwenden.

Für Akteure, welche der Schweiz mit ihrer hoch komplexen und verwundbaren Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft ihren eignen Willen aufzwingen wollen, gibt es weit wirksamere Methoden als militärische Gewaltanwendung. Dies bedeutet, verbunden mit der geringen Wahrscheinlichkeit von zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten in Europa, dass mindestens bis Mitte des nächsten Jahrzehnts die Verteidigung des Territoriums ab Grenze zur Abwehr eines militärischen Angriffs konventioneller Art mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht Realität werden dürfte.

Konsequenzen für die Armee Die Armee bleibt ein zentrales Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit von Bevölkerung und Staat. Sie kann unvorhergesehenen Entwicklungen oder Ereignissen mit massiven Auswirkungen auf die internationale und nationale Sicherheit entgegenwirken. Die konzeptionelle Grundausrichtung muss jedoch den Umfeldentwicklungen angepasst werden. Die Aufgabe der Armee, zur Kriegsverhinderung und zur Erhaltung des Friedens beizutragen, gebietet es, dass die Armee weiterhin über eine militärische Kompetenz verfügt, um organisierter physischer Gewalt in bewaffneten Konflikten erfolgreich begegnen zu können. Die Aufrechterhaltung dieser militärischen Kompetenz auf einem glaubwürdigen Niveau erfordert in der Schweizer Armee insbesondere den Erhalt bereits vorhandener Fähigkeiten sowie eine Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbundes von Führungs-, Kommunikationsund Aufklärungssystemen. Angesichts der heutigen Herausforderungen sind gerade diese Fähigkeiten besonders
wichtig.

Entwicklungsschritt 2008/11 der Armee Der Entwicklungsschritt 2008/11 hat zum Ziel, das Schwergewicht der Mittel auf die Raumsicherung auszurichten. Gleichzeitig sollen sie für die Unterstützung der zivilen Behörden bereit gehalten werden. Das Schwergewicht der Ausbildung soll demnach auf die wahrscheinlichen Einsätze der Armee ausgerichtet werden. Die parlamentarische Beratung über den Entwicklungsschritt 2008/11 erfolgte in der Sommersession 2007.

Mittelfristiger Ausblick Die mittelfristige Planung der Beschaffungsvorhaben der Armee erfolgt über den Masterplan. Der Masterplan 2006 sieht bis 2013 folgende wesentliche Stossrichtungen vor: ­

Auf- und Ausbau der Fähigkeiten im Bereich Führung und Aufklärung;

­

Verstärkung der Fähigkeiten für wahrscheinliche Einsätze; 3699

­

1.5.2

Erhalt von Fähigkeiten durch Neubeschaffung, Kampfwertsteigerung oder -erhalt.

Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee auf die Immobilienbotschaft

Abhängigkeit vom Entwicklungsschritt 2008/11 der Armee Die Vorhaben der Immobilienbotschaft VBS 2008 wurden vor der Planung des Entwicklungsschritts 08/11 initialisiert. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, wurden sie im Frühjahr 2007 nochmals konsequent auf Bedarf und Zweckmässigkeit hinsichtlich Ausrichtung auf den Entwicklungsschritt 08/11 geprüft. Vorhaben, die nicht mit dessen Umsetzung kompatibel waren, wurden zurückgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Immobilienbotschaft. Weil alle beantragten Vorhaben einem nachgewiesenen Bedürfnis entsprechen, besteht keine direkt Abhängigkeit zum Entwicklungsschritt 08/11.

Abhängigkeit von der Masterplanung der Armee Eine der ständigen Aufgaben der Armee ist es ­ unabhängig von deren Bestand ­ die Fähigkeiten zu erhalten und wo nötig aufzubauen, welche den Departementsbereich Verteidigung und die Streitkräfte in die Lage versetzen, die von ihr geforderten Leistungen zu erbringen.

Im jährlich aktualisierten Masterplan werden jeweils für die nächsten acht Jahre die geforderten Fähigkeiten der Armee aufgezeigt und daraus integral Massnahmen zum Fähigkeitserhalt und zur Schliessung von Fähigkeitslücken festgehalten.

Dabei wird unter anderem der Bedarf an Rüstungsgütern und Immobilien konkretisiert. Im Rahmen der darauf basierenden Immobilienplanung wird die zeitgerechte Anpassung bestehender, das Einmieten zusätzlicher und fallweise auch das Erstellen neuer Immobilien geplant. Zudem werden der Bedarf und die anfallenden erheblichen Kosten für die Instandhaltung der von der Armee weiterhin genutzten Immobilien erfasst.

Abhängigkeit vom Stationierungskonzept der Armee Das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 definiert den künftigen Kernbestand der durch die Armee über das Jahr 2010 weiter genutzten Immobilien in den Bereichen Ausbildung, Einsatz und Logistik.

Bei den Investitionen ist in den nächsten vier bis acht Jahren nicht mit einem erheblichen Rückgang zu rechnen. Zum einen wegen der oben erwähnten Massnahmen zur Schliessung von Fähigkeitslücken und für den Fähigkeitserhalt sowie der Anpassungs- und Umnutzungsmassnahmen vor allem in Immobilien für die Logistikbasis der Armee. Zum anderen, weil der bis zum Vorliegen des Stationierungskonzeptes aufgeschobene und aufgestaute Instandsetzungsbedarf gezwungenermassen in den weiter genutzten
Immobilien erheblich ist. Klare Aussagen zu den dafür benötigten finanziellen Mitteln können jeweils erst beim Vorliegen von detaillierten Gebäudeund Machbarkeitsstudien im Rahmen von Projekten gemacht werden. Dies erschwert eine optimale mittel- bis langfristige Bau- und Investitionsplanung.

3700

Bei den jährlichen Bruttomietkosten, bestehend aus Nettomietkosten (Kapitalkosten, Abschreibungen, Verwaltungskosten, Versicherungen, Steuern, Abgaben) und Betriebskosten wirkt sich das Stationierungskonzept, bedingt durch die Reduzierung des Mengengerüstes, klar aus. Aufgrund des definierten Bestandes auf den Zeithorizont 1. Januar 2008 ergibt sich in einem ersten Schritt eine Reduktion von über 98 Millionen Franken oder mehr als 7 Prozent, ausgehend vom Mengengerüst 2006.

Für den zweiten Realisierungsschritt des Stationierungskonzeptes bis Ende 2010 werden die jährlichen Bruttomietkosten zusätzlich um über 100 Millionen Franken reduziert. Ab 2011 werden durch die konsequente Umsetzung des Stationierungskonzeptes somit jährliche Einsparungen von über 200 Millionen Franken Bruttomietkosten oder rund 23 Prozent gegenüber 2007 erwartet.

Schlussfolgerung Eine nachhaltige Kostenreduktion im Immobilienbereich wird grundsätzlich über die wiederkehrenden Bewirtschaftungskosten erreicht und zwar durch die konsequente Umsetzung der mit dem Stationierungskonzept der Armee definierten Bestandesreduktion und einer laufenden Verringerung der Bewirtschaftungskosten.

Die mit der jährlichen Immobilienbotschaft beantragten Investitionen dagegen werden in den nächsten fünf bis acht Jahren nicht wesentlich abnehmen, da für Anpassungen vor allem im Logistikbereich, für den Erhalt der Funktionalität und der Führungsfähigkeit, für das Nachholen von in der Vergangenheit bewusst zurückgestellter Instandsetzungsarbeiten sowie für die Schliessung von Fähigkeitslücken erheblicher Investitionsbedarf besteht.

1.6

Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen

Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungsfristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden dynamischen Wandel des Umfeldes. Trotz aller Unsicherheiten müssen die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet werden. Ziel muss es sein, die aktuellen Investitionsbedürfnisse zu realisieren und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Alle Planungsarbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Schweizer Armee und sind abgestützt auf das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005. Damit soll verhindert werden, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht mehr benötigt werden.

Die Priorisierung der Vorhaben Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlinvestitionen zu vermeiden. Diese Triage erfolgt zu Beginn der Planung jedes Einzelvorhabens mit einer Bedürfnisüberprüfung.

3701

Kategorie A: Unbestrittene, kosten-/nutzenoptimierte Einzelvorhaben, deren Mengengerüst (Benützeranforderungen), Dimensionierung (Grösse) und der Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind.

Kategorie B: Etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Vorhaben. Nur die jeweils beantragte Etappe ist unbestritten. Eine Etappierung ist auch auf Grund der zeitlichen, schrittweisen Realisierung im Zusammenhang mit einer Rüstungsbeschaffung angebracht.

1.7

Eigentümervertreterin armasuisse Immobilien

Gemäss Artikel 15, Buchstabe c der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) vom 14. Dezember 1998 (Stand 27. Dezember 2006) beantragt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für die Finanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben (exklusive Bundesamt für Sport) bis drei Millionen Franken jährlich in der Immobilienbotschaft VBS einen Rahmenkredit.

Die armasuisse Immobilien als Eigentümervertreterin bemisst in Zusammenarbeit mit den strategischen Mietern VBS die jährlichen Rahmenkredite zu Gunsten aller Mieter (Ziff. 2.8). Die Abstimmung der Mieterbedürfnisse auf den zur Verfügung stehenden Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung der armasuisse Immobilien.

Mit dem Rahmenkredit 404.342 (Ziff. 2.8) werden 18 Millionen Franken zu Gunsten der Logistikbasis der Armee beantragt, da mit der Umsetzung des Logistikkonzeptes der Armee bereits im Jahr 2008 bauliche Massnahmen an den Standorten der zukünftigen Logistik- und Infrastruktur-Center notwendig werden. Die Termine richten sich nach der Logistikplanung. Deshalb können zum heutigen Zeitpunkt keine fertigen Projekte vorgelegt werden. Dieser Rahmenkredit dient der Finanzierung von Vorhaben bis 10 Millionen Franken.

Mit dem Rahmenkredit 403.804 (Ziff. 2.8) werden 8 Millionen Franken für unvorhergesehene und dringliche bauliche Massnahmen bis 8 Millionen Franken beantragt, das im Zusammenhang mit der Bauherrenhaftung, auf Grund von gesetzlichen Auflagen und für die Behebung von eventuellen Elementarschäden.

1.8

Finanzen

1.8.1

Kreditordnung

Für die Finanzierung von Immobilienvorhaben sind gemäss dem Bundesgesetz über den Eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG) vom 7. Oktober 2005, Artikel 21, Verpflichtungskredite erforderlich für: ­

Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe;

­

längerfristige Liegenschaftsmieten mit erheblicher finanzieller Tragweite.

3702

Gemäss VILB sind jährlich in der Immobilienbotschaft VBS alle neuen Gesamt- und Rahmenkredite mit den nachfolgend genannten Spezifikationsbereichen dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.

­

Vorhaben (ohne Vorabklärungen und Projektierungen), die Ausgaben von mehr als 10 Millionen Franken im Einzelfall erfordern. Sie werden in der jeweiligen Immobilienbotschaft und im Kreditverzeichnis einzeln ausgewiesen und in der Immobilienbotschaft umfassend begründet.

­

Vorhaben, die Ausgaben von weniger als 10 Millionen Franken, aber mehr als 3 Millionen Franken erfordern, werden im Kreditverzeichnis zur Immobilienbotschaft VBS begründet und in Form eines Gesamtkredites beantragt.

­

Vorhaben, die weniger als 3 Millionen Franken erfordern, werden in Form eines Rahmenkredites beantragt.

1.8.2

Kreditberechnung und Vergabe der Aufträge

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Berechnungen der Schweizerische Baupreisindex vom 1. April 2006 zu Grunde (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Der Schweizerische Baupreisindex ist über die ganze Schweiz in verschiedene Regionen aufgeteilt.

Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch entsprechende frühzeitige Informationen und mittels breit abgestützter Wettbewerbe ­ insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten ­ Rechnung getragen werden.

Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang.

Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskriterien zur Abgabe eines Angebotes zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von definierten Zuschlagskriterien. Eignungsund Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.

3703

1.8.3

Kostenzusammenstellung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) in folgende Hauptgruppen aufgeteilt: Nr.

Hauptgruppen

Text

0

Grundstück

Kosten für die Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.

1

Vorbereitungsarbeiten

Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen.

2

Gebäude

Kosten für den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3

Betriebseinrichtungen

Kosten für die nutzungsspezifischen, fest eingebauten Einrichtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4

Umgebung

Kosten für Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltungen, Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenzen.

5

Baunebenkosten

Kosten für Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.

6

Reserveposition

Wird in der Regel für militärische Objekte nicht verwendet.

7

Reserveposition

Wird in der Regel für militärische Objekte nicht verwendet.

8

Unvorhergesehenes

Kosten für unvorhergesehene oder mit geringer Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risikopositionen werden zum Abdecken eventuell anfallender Teuerung verwendet.

9

Ausstattung

Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).

1.8.4

Auffangen der Teuerung

Weiterhin ist ein regional unterschiedliches Verhalten der Baupreise festzustellen. In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Massnahmen begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert nach einem bestimmten Stand des Schweizerischen Baupreisindexes (siehe Ziff. 1.8.2). Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorhaben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens 3704

ausgeglichen. Dieser erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven ausgeschöpft sind, werden die ungedeckten Mehrkosten unter Berücksichtigung der Finanzhaushaltverordnung (Art. 16) finanziert.

1.8.5

Entwicklung der Verpflichtungs- und Voranschlagskredite

Der Bereich Verteidigung hat in den letzten Jahren zur Entlastung des Bundeshaushaltes beigetragen. Er muss die gleichen Aufgaben mit weniger Mitteln erfüllen. In den Jahren 2000­2005 wurden durchschnittlich 4,682 Milliarden Franken2 (inkl.

Immobilien) ausgegeben. Im Jahr 2007 sind es noch 4,307 Milliarden Franken.

Mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 (EP 03/04) wurde dem Verteidigungsbereich ein mehrjähriger Ausgabenplafond zugestanden. Dieser erhöht die Flexibilität bei der Mittelzuteilung und fördert die Planungssicherheit in den Jahren 2005­2008. Begründete Umschichtungen innerhalb der Gruppe Verteidigung sind dadurch möglich.

Im beschlossenen Voranschlag wird die diesbezügliche Handlungsfreiheit des VBS auf die vorhandenen Instrumente des Finanzhaushaltrechts (FHG/FHV) begrenzt.

Unterjährige Mittelumschichtungen sowie die spezifikationsunabhängige Übertragung von Kreditresten der Vorjahre sind in jedem Fall durch das Parlament zu genehmigen.

Die Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Bundesratsbeschluss vom 31. Mai 2006: Rechtliche Anpassung zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee) hält fest, dass die Armee mittelfristig in der Lage ist, mit dem im EP 04 festgelegten Finanzrahmen von 3,85 Milliarden Franken auszukommen, ohne dass eine tief greifende Veränderung notwendig wird. Zur Erhöhung ihrer Planungssicherheit wurde beantragt, der Armee ­ ausgehend von dieser finanziellen Basis und unter Einbezug der organisations- und NRM-bedingten Anpassungen ­ eine Verlängerung des Ausgabenplafonds bis ins Jahr 2011 zuzugestehen. Damit sind die gleichen Bestimmungen und finanztechnischen Instrumente wie unter dem EP 04 gültig.

Die Umsetzung des Stationierungskonzeptes der Armee vom Juni 2005 erfordert nach wie vor bauliche Massnahmen in allen Nutzungsbereichen. Einerseits werden bestehende Infrastrukturen nicht mehr benötigt, andererseits müssen die gemäss dem Stationierungskonzept der Armee definierten Standorte den neuen Anforderungen baulich angepasst werden. Auch in den künftigen Immobilienbotschaften VBS werden deshalb entsprechende Investitionskredite beantragt. Siehe dazu auch Ziff.

1.5.2.

Im Vergleich mit der Immobilienbotschaft VBS 2007 werden mit der vorliegenden Immobilienbotschaft VBS 2008 3,415 Millionen Franken weniger Verpflichtungskredite für Investitionen beantragt.

2

Gemäss Staatsrechnung 2000­2005.

3705

Diagramm 1.8.5.1 Entwicklung der Investitionen (Planungsstand April 2007)

282

280

250

284

250

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Verpflichtungskredite

1.8.6

245

286

230

280

230

284

230

Voranschlagskredite

Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen

Der Investitionskredit, den die Eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voranschlag bewilligen, bestimmt das finanzierbare und realisierbare Bauvolumen. Von der Grösse und Komplexität eines Projektes hängt die Dauer der Bauausführung ab.

Diese kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Die dadurch anfallenden «Teilzahlungen» bis zur Schlussabrechnung ergeben den jährlichen Zahlungsbedarf.

Die geplanten Investitionskredite für Investitionen in Immobilien entsprechen der aktuellen VBS-internen Prioritäten-Setzung in der Mittelzuteilung.

Die mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind mit den im Voranschlag 2008 und im Legislatur-Finanzplan 2009 bis 2011 vorgesehenen Investitionskrediten finanzierbar.

3706

2

Immobilienvorhaben VBS nach Mieter und Grösse

2.1

ABC-Abwehrlabor Gesamtsanierung Kosten Mieter Vorhaben Nr.

Nutzungsbereich

2.1.1

11,24 Millionen Franken V3 Führungsstab der Armee 400.574 Einsatz-Infrastruktur

Ausgangslage

Das ABC3-Abwehrlabor (Militärischer Teil) wurde 1978 erstellt. Es enthält alle für den Truppenbetrieb notwendigen Räume für Kochen, Essen, Hygiene, Schlafen, Sanität, Garderobe und Büros. Der Raum-Layout und die Einrichtungen entsprechen jedoch noch heute der Organisation nach Armee 61. Alle notwendigen Laborräumlichkeiten für den Nachweis von radioaktiven Ereignissen mit den dazu notwendigen Haustechniksystemen sind vorhanden. Die Telematik- und Informatikmittel, um die Messresultate zu bearbeiten und weiter zu leiten, entsprechen aber noch dem Stand der achtziger Jahre.

Durch die per 1. Januar 2004 neu gebildete Truppengattung der ABC-Abwehrtruppen sollen die Kompetenzen in den Teilbereichen Prävention, Schutz, Aufklärung, Nachweis und Dekontamination erworben, beziehungsweise erweitert werden. Die ABC-Abwehrkompetenzen sind künftig für das gesamte Einsatzspektrum der Armee, die Existenzsicherung, Raumsicherung und Verteidigung sowie Friedensförderung und Humanitäre Hilfe notwendig.

Mit den Entscheiden zu Struktur und Aufgaben der Armee XXI hat das Kompetenzzentrum ABC einen wesentlich höheren Stellenwert im Nationalen Krisenmanagement erhalten. Der Aufbau der Strukturen hat begonnen und die Integration des bestehenden geschützten Standortes in die bestehenden Führungsnetze ist zwingend.

2.1.2

Begründung des Vorhabens

Das Vorhaben ist ein Baustein für die Umsetzung des Projektes «Nationaler ABCSchutz» zusammen mit den weiteren militärischen und zivilen Partnern. Der Standort ist gemäss Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 für den Weiterbetrieb vorgesehen und bestätigt.

Der bestehende Raum-Layout und die Einrichtungen werden den neuen Anforderungen nicht mehr gerecht. Um die geforderten Leistungen künftig erbringen zu können, sind bauliche Massnahmen unumgänglich. Zudem erfüllen einzelne Anlageteile die gesetzlichen Vorschriften nicht mehr.

3

A = Atomar, B = Biologisch, C = Chemisch

3707

ABC-Abwehrlabor Es kann Analysen höchster forensischer Qualität durchführen. Es kann nicht nur Analytikleistungen erbringen, sondern auch die Armeeführung und zivile Partner beraten. Das ABC-Abwehrlabor arbeitet sehr eng mit allen zivilen Partnern zusammen. Es verfügt über ein Milizeinsatzelement um externe Messungen und Probenentnahmen durchzuführen.

Abbildung 2.1.2.1

Laborbereich (Bild typenähnlich)

Die ABC-Abwehr verfügt über zwei Einsatzelemente, die innerhalb einer Stunde nach Alarmierung einsatzbereit sind. Es handelt sich um die Einsatzequipe VBS (EEVBS) zur Bewältigung von Auswirkungen nach C-Terroranschlägen. Die EEVBS besteht aus Berufspersonal des Kompetenzzentrums ABC der Armee sowie der zivilen Partner. Sie kann zivile Einsatzkräfte vor Ort beraten und unterstützen. Die Messorganisation Radioaktivität der Armee (MORA) wird aus Berufspersonal des Kompetenzzentrums ABC und ABC-Spezialisten der Truppe gebildet. Sie wird im Rahmen der Messorganisation bei erhöhter Radioaktivität auf nationaler Ebene eingesetzt.

2.1.3

Planungsvorgaben und Konzept

Die Anlage wird wie bisher durch die zivilen Partner in der normalen Lage, sowie durch die Einsatzformationen des ABC-Abwehrlabor in allen Einsätzen genutzt.

Dies bedingt eine dauernde Einsatzbereitschaft der Anlage und der eingebauten Systeme (Grundbereitschaftsgrad 1 = innert Stunden).

3708

Die Anlage muss der neuen Organisation der Armee XXI im Bereich ABCAbwehrlabor angepasst werden.

Es bedarf daher Anpassungen an den ehemaligen Raumlayouts der Organisation Armee 61, um die neue und erweiterte Struktur des ABC-Abwehrlabors nach Organisation Armee XXI zu ermöglichen. Ebenfalls bedingt es Anpassungen im Laborbereich, um die Nachweise im A-, B- und C-Bereich zu ermöglichen. Es müssen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Anlage auch durch weibliche Angehörige der Armee benutzt werden kann.

Die Anlage wird in den obersten Führungsverbund des nationalen Krisenmanagements integriert. Die Führung der ABC-Abwehr- und Nachweiskompetenzen muss ab April 2010 über alle Lagen im 24-Stunden-Betrieb ermöglicht werden.

2.1.4

Beschreibung des Vorhabens

In beiden Geschossebenen werden umfangreiche bauliche Anpassungen aufgrund der veränderten Nutzungsanforderung durch die Neuorganisation erforderlich.

Im Geschoss 2 werden, neben der Errichtung von zusätzlichen Büroflächen für den Stab, Anpassungen im Bereich der Labors und Messräume vorgenommen.

Im Geschoss 3 werden der Sanitätsbereich verkleinert und umgenutzt sowie die Einrichtungen der Truppenküche ergänzt und ersetzt. Für die weiblichen Angehörigen der Armee werden separate Nassräume errichtet.

Sämtliche haustechnischen Anlagen werden auf den neusten technischen Stand gebracht und in einzelnen Bereichen ersetzt oder ergänzt. Die bestehende Kälteanlage wird durch eine neue, ausgestattet mit einem energieeffizienten FreecoolingBetrieb, ersetzt. Für die Rückkühlung muss das bestehende Bauwerk abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.

Während den Sanierungsarbeiten kann die Anlage nicht genutzt werden. Es werden für diese Zeit räumliche Übergangslösungen in bestehenden Infrastrukturen zusammen mit dem zivilen Partner getroffen.

2.1.5

Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt

Energie Die Anlagen im Bereich Energie und Kommunikation werden auf einen modernen nachhaltigen Stand gebracht.

Sicherheit Das Safety- und Security-Konzept basiert auf den bestehenden Einrichtungen und wird punktuell ergänzt. Die Umgebung der Anlage wird mit den nötigen Sicherheitsinstallationen versehen.

Umwelt Für das Vorhaben wird ein militärisches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt.

3709

2.1.6

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Mio. Franken

0 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

11,240 1,287

Verpflichtungskredit

11,240

Index April 2006 = 116.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte)

2.1.6.1

­ 0,304 9,329 0,430 0,095 0,199 0,687 0,196

MWSt-Satz 7,6 %

Bisher aufgelaufene Kosten

Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,570 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.1.6.

2.1.7

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.1.7.1

Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe)

Text

Franken

Nettomietkosten Betriebskosten

864 098.00 106 378.00

Bruttomietkosten

970 476.00

Nutzungsdauer Nutzungsbeginn ab

40 Jahre 1. Januar 2011

3710

2.1.7.2

Personelle Auswirkungen

Durch das Vorhaben werden keine zusätzlichen Arbeitsstellen benötigt.

2.1.8

Termine

Datum

Text

Januar bis Dezember 2007 Januar bis September 2008 August 2008 März 2010

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Beginn Realisierung Übergabe an Benutzer

2.2

Thun BE Waffenplatz Mannschaftskaserne II Gesamtsanierung Nord-/Südtrakt Kosten Mieter Vorhaben Nr.

Nutzungsbereich

2.2.1

16,0 Millionen Franken V5 Heer 401.076 Ausbildungs-Infrastruktur

Ausgangslage

Der Gebäudekomplex der Mannschaftskaserne II (MK II) wurde in den Jahren 1863 und 1864 als Stallungen und Reithallen erbaut. In den Jahren 1964 bis 1966 erfolgte der Umbau der alten Stallungen zu Truppenunterkünften, Theoriesälen und Büros.

Der Gebäudekomplex ist in die Jahre gekommen. Ausser verschiedenen Anpassungen im innern (Pilotunterkunft Zeitkader, Ausbildungsküche Küchenchef Lehrgang) wurden seither keine grösseren Unterhaltsarbeiten am Gebäude durchgeführt.

Eine im Jahr 2005 durchgeführte Zustandsanalyse des Baukörpers hat ergeben, dass die beiden Gebäudeteile Nord und Süd gesamthaft saniert werden müssen. Einzelne Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Um Folgeschäden zu vermeiden sind Ersatz- oder Sanierungsarbeiten unumgänglich.

2.2.2

Begründung des Vorhabens

Das Vorhaben ist Teil der im Masterplan 2006 vorgesehenen Massnahmen für die Werterhaltung und Anpassung von nicht rüstungsrelevanter Ausbildungsinfrastruktur. Mit dem Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 ist der Standort Thun bestätigt. Der gesamte Waffenplatz wird auch weiterhin im Kernbestand der Armee verbleiben. Als grösster Waffenplatz der Schweiz bildet er weiterhin einen wichtigen Bestandteil für die Aus- und Weiterbildung verschiedener Truppengattungen.

3711

Aufgrund der aktuellen Zuteilungsplanung werden die Lehrverbände Logistik sowie Panzer und Artillerie gemeinsam über zirka 170 Zeitmilitärs verfügen. Es wurde allerdings berücksichtigt, dass nicht allen Zeitmilitärs in Thun ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss, weil zum Teil andere Unterkunftsmöglichkeiten genutzt werden können.

Ausgehend von dieser Ausgangslage wird die bestehende Raumstruktur nur soweit verändert, dass für zirka 120 Zeitmilitärs die geltenden Normen und Standards für ihre Unterbringung erfüllt werden können.

Dieser Raumbedarf wird auch bei einer allfälligen Bestandesreduktion der Zeitmilitärs ungefähr gleich gross bleiben, weil in diesem Fall andere Truppen ­ entsprechend der Waffenplatzkapazität ­ in Thun stationiert würden Das Nutzungskonzept Waffenplatz Thun sieht vor, die Mannschaftskaserne II künftig ausschliesslich als Unterkunftskaserne zu nutzen.

Der Gebäudeteil Nord wird auch künftig ausschliesslich als Unterkunft für Angehörige der Armee verschiedener Einheiten genutzt. Deshalb ist keine Nutzungsänderung vorgesehen.

Der Gebäudeteil Süd wird heute als Ausbildungs- und Unterkunftsgebäude für Angehörige der Armee verschiedener in Thun stationierter Einheiten genutzt. Er wird in Zukunft hauptsächlich von Offizieren und Zeitmilitärs, zeitweise zusätzlich von militärischen Gästen belegt werden. Der grösste militärische Ausbildungsstandort der Schweiz verfügt über kein Gebäude, welches als Offizierskaserne genutzt werden kann. Auch sind zum Beispiel die sanitären Anlagen für Frauen und Männer nicht getrennt.

2.2.3

Planungsvorgaben und Konzept

Projektzielsetzung Als übergeordnete strategische Vorgabe für die mittel- bis langfristige Immobilienplanung in Thun wurde im Rahmen einer Konzeptionserarbeitung im Jahr 2002 festgelegt, die heutigen Anlagen nördlich der Allmendstrasse (Areal Kleine Allmend) zu Gunsten ziviler Nutzungen (Entwicklungsschwerpunkt) ­ unter gleichzeitiger Konzentration der militärischen Nutzungen auf die südseitig der Allmendstrasse vorhandenen Infrastrukturen im Kasernenareal und in den Arealen Polygon und Zollhaus ­ zu entflechten bzw. aufzugeben. Diese Vorgabe setzt die bauliche und betriebliche Optimierung und teilweise Sanierung der vorhandenen Unterkunftsund Ausbildungsinfrastrukturen zwingend voraus. Die Mannschaftskasernen I und II sowie die Dufourkaserne bilden dabei das Rückgrat der zukünftigen Unterkunftsinfrastruktur auf dem Waffenplatz Thun. Das Nutzungskonzept Waffenplatz Thun, welches in Arbeit ist (Stand Februar 2007), bildet eine weitere Grundlage für das beantragte Bedürfnis.

Ausgehend von den vorerwähnten Nutzungsvorgaben ist im Rahmen der Definition der baulichen Anforderungen eine Gesamtsanierung mit Anpassungen des Nordund Südtraktes sowie der Sanierung der Gebäudehülle der westlichen Querbaute als richtungweisende Massnahme erachtet worden.

3712

Die beiden Längstrakte (Nord- und Südtrakt) der Mannschaftskaserne II sind künftig als reine Unterkunftskasernen zu nutzen. Aufgrund dieser Ausrichtung erfahren diverse heute anders genutzte Bereiche und Räume entsprechende Anpassungen.

Auch kommen je nach Gebäudetrakt unterschiedliche Raumausbaustandards zur Anwendung. Die innerbetrieblichen Abläufe und Raumzuordnungen werden im Sinne rationeller Betriebsabläufe, einfacher Erschliessungen und Verkehrswege gestrafft und verbessert. Nebst der hauptsächlichen Bereitstellung von Schlafräumen sieht die Konzeption ebenfalls die Schaffung von zentralen WC- und Duschenanlagen und minimaler, zentral erreichbarer Freizeit-/Aufenthaltsinfrastrukturen pro Geschoss und Bereich vor. Mit erfolgtem Eingriff entsprechen die angepassten und sanierten Infrastrukturen wiederum den heute gültigen Gesetzen und Bauvorschriften sowie den militärischen Immobilienstandards.

Der Flexibilität für zukünftige Nutzungsänderungen wird ein hoher Stellenwert eingeräumt (Polyvalente Raumausgestaltung). Somit wird das Risiko von Fehlinvestitionen minimiert. Die Realisierung der Massnahmen erfolgt unter teilweiser Aufrechterhaltung des militärischen Betriebes. Die Personen- und Anlagesicherheit muss deshalb jederzeit gewährleistet sein.

Betriebliche Zielsetzung Es werden die erforderlichen Raumstrukturen für die Zeitkader geschaffen und die Räume für die Mannschaft saniert. Alle Nutzungsbereiche werden den neuen Bedürfnissen angepasst. Damit können die Betriebsabläufe künftig rationeller gestaltet werden.

Bauliche Zielsetzung Die Gesamtsanierung erfolgt mit einfachsten Mitteln. Der Standard der baulichen Eingriffe wird tief gehalten (beschränkter Eingriff in die Primärstruktur). Die Bedürfnisse werden durch eine funktionell geschickte und wirtschaftlich optimierte Anordnung der Nutzungsverteilung innerhalb der bestehenden Gebäudeflächen abgedeckt. Installationen die noch funktionieren und für eine Weiterverwendung geeignet sind werden belassen, nötigenfalls ergänzt oder angepasst. Die gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen werden eingehalten.

Finanzielle Zielsetzung Sämtliche Investitionen werden mit Blick auf die knappen Investitionsmittel, die Bruttomietkosten und der zukünftigen Gesamtentwicklung getätigt und minimiert.

Die Wirtschaftlichkeit wird bei allen Entscheidungen im Bauablauf geprüft.

2.2.4

Beschreibung des Vorhabens

Allgemein Die Querbauten behalten ihre heutige Funktion. Die Längsbauten werden zukünftig differenziert belegt. Der Nordtrakt wird weiterhin als Unterkunft für Angehörige der Armee genutzt. Der Südtrakt wird neu für die Unterbringung von Zeitmilitärs, Offizieren und militärischen Gästen ausgelegt und entsprechend angepasst.

3713

Gebäudehülle Die gesamte Gebäudehülle der MK II exklusive der östlichen Querbaute (Armeesporthalle) wird saniert. Die Bedachung inklusive der Spenglerarbeiten und der Dachlukarnen wird neu erstellt und die Fassaden erhalten einen neuen Anstrich. Wo nötig, wird der Fassadenverputz vorgängig ausgebessert oder abgeschlagen und ersetzt. Die Fenster werden grösstenteils ersetzt, die entsprechenden Fenstereinfassungen in Natur- und Kunststein fachgerecht instand gestellt. Äussere Abschlüsse und Sonnenschutz werden punktuell ersetzt beziehungsweise ergänzt. Das sichtbare Holzwerk wird ebenfalls gestrichen. Damit erhält der gesamte Gebäudekomplex wiederum ein einheitliches Erscheinungsbild und die zukünftigen Instandhaltungsintervalle dieser Bauteile sind wieder einheitlich aufeinander abgestimmt.

Abbildung 2.2.4.1

Gebäudekomplex MK II, mit Innenhof

Nordtrakt Bestehende Theorieräume werden aufgehoben und zu Schlafräumen für die Mannschaft umgenutzt. Die Nassräume werden wie bisher zentral im jeweiligen Gebäudeteil (Zwischentrakt) angeordnet. Sie werden aber kompakter gestaltet (Waschen, WC, Duschen). Das durch diese Verdichtung gewonnene Raumvolumen wird der Schlafraumnutzung zugeführt. Es werden auch separate Nassräume für weibliche Armeeangehörige ausgeschieden. Eine durchgehende Verkehrszone (Korridor) verbindet neu alle Gebäudeteile innerhalb des Traktes. Die Ausbildungsküche und der Speisesaal, sowie Teile des Magazinbereiches werden so belassen und weitergenutzt.

Überzählige Magazine werden aufgehoben und zu einem offenen Mehrzweckraum ausgestaltet.

3714

Südtrakt Die Anpassungen erfolgen analog dem Nordtrakt, das heisst Theorieräume und Büros werden zu Schlafräumen umgenutzt, die vorhandenen Nassbereiche werden verdichtet und der damit gewonnene Raum der Schlafraumnutzung zugeführt. Angesichts der Ausrichtung auf Zeitkaderunterkünfte erfolgen aber leichte Anpassungen bezüglich Raumstandard (z.B. Waschgelegenheit im Zimmer, Duschenraum mit Duschkabinen, Ausstattung). Auch im Südtrakt wird eine durchgehende Verkehrszone für die Nutzer und Betreiber der Kaserne geschaffen. Einzig der Filmsaal im Erdgeschoss des Mitteltraktes wird beibehalten. Er wird aber leicht verkleinert, um so einen zentralen Eingangs-, Empfangsbereich und Verteilpunkt (Korridoranschluss) zu erhalten.

Die inneren Baumassnahmen umfassen nur punktuelle Eingriffe in die Primärstruktur des Gebäudes. Die vorhandene Gebäudegrundstruktur bleibt wo immer möglich bestehen. Auch mit der Umnutzung wird einer zukünftig polivalenten und flexiblen Nutzung der Räume grosses Gewicht beigemessen. Hauptsanierungspunkte sind die alterungs- wie umnutzungsbedingten Anpassungen der haustechnischen Installationen. Diese werden wo immer möglich auf einen sparsamen und umweltschonenden Betrieb redimensioniert. Neue, erforderliche Raumabschlüsse erfolgen in Trockenbauweise. Sämtliche bestehenden Räume werden pinselsaniert; das heisst die Bodenbeläge in Holz und Gussasphalt werden wo immer möglich belassen (nur nachschleifen und neu versiegeln), die verputzten Wände und Decken neu gestrichen. Neu geschaffene Sanitärzellen werden mit keramischen Boden- und Wandbelägen ausgerüstet. In diversen Räumen werden zusätzlich Akustikdecken eingebaut.

Die bestehenden Raumabschlüsse werden wenn möglich instand gestellt, neue Türen erfolgen in Holzbauweise beziehungsweise Brandschutztüren nach entsprechenden Ausführungsvorschriften in Holz-Metall. Die Raumausstattung wird neu bestückt.

Der eintönig graue Innenhof wird im Nachgang zu den Kanalisationsarbeiten mittels verschiedener Beläge und Bepflanzungen attraktiver gestaltet.

2.2.5

Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt

Energie Im Zuge der Sanierungs- und Anpassarbeiten der MK II sind energetische Verbesserungsmassnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen (Dämmung des Daches, Fensterersatz durch Fenster mit 2-fach Isolierverglasung). Mit diesen lässt sich der Wärmebedarf (ohne Warmwasser) reduzieren.

Die Steuer- und Regelfunktionen der Heizungs- und Lüftungsanlagen werden in das übergeordnete Leitsystem des Waffenplatzes beziehungsweise dessen Leitzentrale in der Dufourkaserne eingebunden. Ebenfalls werden die Heizungs-, Elektro- und Sanitäranlagen in das Gesamtenergie-Messsystem eingebunden. Damit kann der Energiebedarf in Zukunft effizient genutzt und überwacht werden.

Sicherheit Die Primärstruktur wird im Rahmen der Sanierungs- und Anpassungsmassnahmen den heute gültigen Vorschriften und Normen angepasst (Erdbebensicherheit). Ebenfalls wird die Personen- und Anlagesicherheit den gesetzlichen Vorschriften und

3715

Normen und den militärspezifischen Sicherheitsvorgaben des Informations- und Objektschutzes IOS (Safety- und Securitykonzept Waffenplatz Thun) angepasst.

Umwelt Bei Material- und Systementscheiden werden die Belastungen für Mensch und Natur über den ganzen Zyklus der eingesetzten Systeme berücksichtigt. Für das Vorhaben wird ein militärisches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt.

Erdbebensicherheit Gewisse Bauteile werden verstärkt. Im Bereich der Gewölbedecken werden Schubwände in der Querrichtung eingebaut.

2.2.6

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Mio. Franken

0 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

­ 0,440 12,685 ­ 0,655 0,269 0,751 1,200

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

16,000 1,200

Verpflichtungskredit

16,000

Index April 2006 = 116.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte)

2.2.6.1

MWSt-Satz 7,6 %

Bisher aufgelaufene Kosten

Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,280 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.2.6.

3716

2.2.7

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.2.7.1

Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe)

Text

Franken

Nettomietkosten Betriebskosten

1 188 929.00 283 489.00

Bruttomietkosten

1 472 418.00

Nutzungsdauer Nutzungsbeginn ab

50 Jahre 1. Januar 2010

2.2.7.2

Personelle Auswirkungen

Die anfallenden Arbeiten können vom Infrastruktur-Center Thun mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden.

2.2.8

Termine

Datum

Text

Januar bis November 2007 Ab Januar 2008 Ab April 2008 Dezember 2009

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Detailplanung und Vorbereitung der Bauphase Beginn der Realisierung Übergabe an Benutzer

2.3

Walenstadt SG Waffenplatz Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost Neubau und Umbauten 2. Etappe Kosten Mieter Vorhaben Nr.

Nutzungsbereich

2.3.1

13,95 Millionen Franken V5 Heer 400.534 Ausbildungs-Infrastruktur

Ausgangslage

Wegen der Vielzahl moderner Einsatzmittel und den verschiedenen Beteiligten wird es immer schwieriger, in einer Übungsanlage Geschehnisse auf dem Gefechtsfeld umfassend und wirklichkeitsnah darzustellen. Die Aufgabe, alle am Gefecht Betei-

3717

ligten so auszubilden, dass sie sich richtige Verhaltensweisen aneignen können, ist mit den heutigen Simulationsmöglichkeiten nicht mehr zu erfüllen.

Insbesondere fehlt ein Umfeld, welches es ermöglicht, die Kader bei ihren Führungsaufgaben im Einsatz der verbundenen Waffen auf dem Gefechtsfeld umfassend zu schulen. Um die geforderten Aufgaben zukünftig erfüllen zu können, ist eine Erweiterung und Vertiefung dieser Ausbildung eine Notwendigkeit.

Daher wurde ein neues System für die Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen (SIMUG) entwickelt. Mit dem Rüstungsprogramm 2004 hat das Parlament die Beschaffung bewilligt. Ebenso ist ein System für Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen Einsatz im überbauten Gelände (SIM KlUG) in der Entwicklungsphase. Die Beschaffung dieses Systems ist mit dem Rüstungsprogramm 2008 vorgesehen.

Schweizweit sind zwei Gefechtsausbildungszentren im Aufbau, welche auf dem genehmigten Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 basieren: ­

ein Zentrum im Raum Westschweiz ­ GAZ West ­ auf dem Waffenplatz Bure mit den Systemen SIMUG und SIM KlUG (Immobilienbotschaft VBS 2006);

­

ein Zentrum im Raum Ostschweiz ­ GAZ Ost ­ auf dem Waffenplatz St. Luzisteig für das System SIMUG (Immobilienbotschaft VBS 2007, 1. Etappe). Mit der vorliegenden Botschaft wird die 2. Etappe für das GAZ Ost zum Einbau des Systems SIM KIUG in Walenstadt beantragt.

Die Instandhaltung und Bereitstellung der Simulatoren und Anlagen soll durch die Industrie gewährleistet werden. Die Systeme SIMUG (St. Luzisteig) und SIM KIUG (Walenstadt) werden zentral im Areal des Zeughaus Mels bewirtschaftet. Die am Standort Mels dafür notwendigen baulichen Anpassungen wurden mit der Immobilienbotschaft VBS 2007 vom Parlament bewilligt.

2.3.2

Begründung des Vorhabens

Auf dem Waffenplatz Walenstadt sind die für den Einbau des Systems SIM KIUG benötigten Immobilien rechtzeitig (Systemlieferung) bereitzustellen. Zum Teil können dafür bestehende Gebäude genutzt werden.

Rüstungsplanung und Immobilienplanung sind im Rahmen der StreitkräfteEntwicklung aufeinander abgestimmt. Das Vorhaben ist eine der im Masterplan 2006 festgehaltenen Massnahmen zur Schliessung der Fähigkeitslücke «Truppen bis Stufe Truppenkörper unter realitätsnahen Bedingungen zu trainieren und zertifizieren».

2.3.3

Planungsvorgaben und Konzept

Die für den Waffenplatz Walenstadt ausgewiesenen Raumbedürfnisse zeigen, dass ein Einbau der für den Betrieb der Anlage notwendigen Räume in ein bestehendes Gebäude (Neues Paschgahaus) nicht möglich ist. Das bedingt einen Neubau auf dem Schiessplatz Paschga. Dieser soll an der Peripherie des Schiessplatzes realisiert werden, damit das Ausbildungsgelände möglichst grossflächig erhalten bleibt.

3718

Für den Neubau werden folgende allgemeine Vorgaben definiert: Robuste, unterhaltsarme und pflegeleichte Materialien, ökologische Bauweise, polyvalent nutzbar und optimale Integration des Neubaus in die Umgebung der bestehenden Anlagen im Gebiet des «Neues Paschgahaus».

2.3.4

Beschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben umfasst folgende Massnahmen auf dem Schiessplatz Paschga: Neubau Ausbildungsgebäude GAZ Das Gebäude wird im Bereich des bestehenden Betriebsgebäudes erstellt. Das Gebäude umfasst zwei Geschosse, mit total zirka 1900 Quadratmeter Fläche und enthält die Leitzentrale SIM KIUG, Übungsräume, ein Auditorium, Büros sowie diverse Lager-, Archiv-, Technik-, Erschliessungs- und Sanitärräume. Bedingt durch den hohen Grundwasserspiegel muss auf ein Untergeschoss verzichtet werden.

Abbildung 2.3.4.1

Neubau Ausbildungsgebäude: Ansicht von Norden (Visualisierung)

Ortskampfanlage Äuli Nachinstallation aller Häuser mit Elektrizität und Glasfaserverbindungskabel sowie Einbau von Signaturkörpern für die Darstellung der Waffenwirkung in der Ortskampfanlage.

Übungsgelände Erstellen der für die flächendeckende Datenübermittlung notwendigen Feldtransponder-Masten und ergänzen des Fahrwegnetzes im Umfeld der Ortskampfanlage.

3719

Umgebung Erstellen der für die Fahrzeuge notwendigen Verkehrswege und Abstellplätze sowie den Ersatz des Betriebsfahrzeugunterstandes. Erstellen eines Abspritzplatzes mit Rezirkulationsanlage für die Grobreinigung der Übungsfahrzeuge.

2.3.5

Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt

Energie Der hohe Grundwasserspiegel ermöglicht für das Ausbildungsgebäude den Einsatz einer alternativen Wärmeerzeugung, nämlich die Nutzung der Grundwasserwärme mittels Wärmepumpe. Die elektrische Versorgung erfolgt ab den bestehenden zwei Trafostationen.

Sicherheit Die im Safety-/Securitykonzept vom 14. Dezember 2005 definierten Massnahmen sind im Projekt berücksichtigt.

Umwelt Gemäss Vorprüfung des GS VBS vom 16. Mai 2005 zum Militärischen Plangenehmigungsverfahren muss das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Im Rahmen des Baus der Ortskampfanlage Äuli wurde über den Schiessplatz Paschga ein Natur- und Landschaftsschutz Armee (NLA) Konzept erstellt. Den daraus hervorgegangenen Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen wird im Projekt Rechnung getragen.

2.3.6

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

0 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

13,950 1,488

Verpflichtungskredit

13,950

Index April 2006 = 111.8 Punkte Ostschweiz Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte)

3720

Mio. Franken

­ 0,632 7,066 1,608 3,185 0,405 0,792 0,262

MWSt-Satz 7,6 %

2.3.6.1

Bisher aufgelaufene Kosten

Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,450 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.3.6.

2.3.7

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Dieses Vorhaben untersteht zusammen mit der ersten Etappe (Vorhaben 400.532, Immobilienbotschaft VBS 2007, 29 Millionen Franken) der Ausgabenbremse.

2.3.7.1

Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe)

Ausbildungsgebäude Text

Franken

Nettomietkosten Betriebskosten

769 151.00 185 327.00

Bruttomietkosten

954 478.00

Nutzungsdauer Nutzungsbeginn ab

40 Jahre 1. Januar 2012

Strassen und Parkplätze Text

Franken

Nettomietkosten Betriebskosten

197 615.00 3 788.00

Bruttomietkosten

201 403.00

Nutzungsdauer Nutzungsbeginn ab

30 Jahre 1. Januar 2012

3721

Ortskampfanlage Text

Franken

Nettomietkosten Betriebskosten

259 698.00 5 970.00

Bruttomietkosten

265 668.00

Nutzungsdauer Nutzungsbeginn ab

10 Jahre 1. Januar 2012

2.3.7.2

Personelle Auswirkungen

Die für den Betrieb dieser neuen Ausbildungsanlage notwendigen Personen werden im Rahmen der normalen Kontingente rekrutiert. Es handelt sich um Berufsmilitär für die Ausbildung und Personal für die Instandhaltung des Systems.

2.3.8

Termine

Datum

Text

2007 Ab Sommer 2007 Ab Sommer 2008 Ab Juni 2011

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Detailplanung und Vorbereitung der Ausführungsplanung Baubeginn des Gebäudes Leitzentrale SIM KIUG Übergabe an die Truppe

2.4

Meiringen BE Flugplatz Kaverne Bauliche Anpassungen und Sanierungsarbeiten Kosten Mieter Vorhaben Nr.

Nutzungsbereich

2.4.1

11,83 Millionen Franken V6 Luftwaffe 400.436 Einsatz-Infrastruktur

Ausgangslage

Im Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 wird Meiringen als Hauptstandort der Luftwaffe aufgeführt. Der Flugplatz Meiringen ist für die Erfüllung seiner Aufgaben auf eine kapazitäts- und zeitgerechte Infrastruktur angewiesen.

Zwischen 1995 und 2003 wurde die Kavernenanlage erweitert und saniert. Deshalb verfügt sie heute weitgehend über die notwendigen Infrastrukturen für die Ausbildung und den Einsatz eines Flugplatzkommandos. Einzig die Bedürfnisse für Unter3722

kunft und Verpflegung wurden damals bewusst zurückgestellt, bis die Strukturen der Armee XXI in der Planung berücksichtigt werden konnten.

2.4.2

Begründung des Vorhabens

Auf dem Flugplatz Meiringen ist das Flugplatz-Kommando (Flpl Kdo) stationiert. Als Unterkunft für die Truppe dient die bestehende Kavernenanlage. Diese verfügt über eine Infrastruktur für Unterkunft, Verpflegung und Büro, die die heutigen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Die baulichen Ergänzungen gemäss Konzept Verpflegung Armee XXI sind noch ausstehend. Damit die Nutzung dieser zentralen Anlage durch Truppen der Luftwaffe künftig möglich ist, sind räumliche Anpassungen und Erweiterungen in den Bereichen Unterkunft, Verpflegung und Büro notwendig.

Die heute genutzten Räume in den Truppenlagern stammen zum Teil noch aus der Erstellungszeit der Flugplatzinfrastruktur. Diese wurden in den letzten Jahren zu einem grossen Teil saniert und den heutigen Anforderungen ­ betreffend Platzangebot und Hygiene ­ angepasst.

Das beantragte Vorhaben ist eine von mehreren Massnahmen, um die Ausbildungsinfrastruktur der Luftwaffe den gegebenen Bedürfnissen anzupassen und damit die im Masterplan 2006 festgestellte Fähigkeitslücke Werterhaltung und Anpassung der Ausbildungs- und Einsatzinfrastruktur der Luftwaffe abzubauen.

2.4.3

Planungsvorgaben und Konzept

Im Unterkunfts- und Verpflegungskonzept Meiringen ist der Bedarf an Infrastrukturen ausgewiesen. Langfristig ist die weitere Nutzung der Kavernenanlage, der Truppenlager Tschorren und Affenwald sowie der Truppenunterkunft Flieger und Flab Meiringen durch das Flugplatzkommando vorgesehen. Die aus dem Konzept resultierenden Massnahmen konzentrieren sich auf den Standort der Kaverne. Auch wird darin eine Konzentration auf weniger Standorte sowie ein Verzicht auf alte und sanierungsbedürftige Truppenlager postuliert. Eine externe Anlage, die zurzeit als Unterkunft dient, soll langfristig nicht mehr benutzt werden. Um den Truppenbetrieb für die Bedürfnisse der Luftwaffe während der Übergangszeit sicherzustellen und die Personensicherheit zu gewährleisten, werden an dieser externen Anlage nur die notwendigsten Massnahmen realisiert.

2.4.4

Beschreibung des Vorhabens

Allgemein Aufgrund des Unterkunfts- und Verpflegungskonzeptes Meiringen muss die Kavernenanlage bezüglich der weiteren Nutzung baulich angepasst und saniert werden.

Unterkunfts- und Verpflegungsbereich Hier wird neu eine zentrale Grossküche zusammen mit einem neuen Essraum, mit Kühl- und Lagerräumen sowie einem gekühlten Raum für die Entsorgung der Speiseabfälle eingebaut. Ebenfalls wird der bestehende Aufenthaltsbereich ausgebaut.

3723

Die Sanitärbereiche und die Technikräume werden den heute gültigen Standards angepasst. Die Unterkunftsbereiche werden gemäss den heute gültigen Anforderungen (inklusive Platz für das persönliche Material) ausgebaut.

Kommandoposten-Trakt Im Kommandoposten-Trakt werden die Unterkunfts- und Sanitärbereiche umgebaut und neue Büroräume eingebaut.

Installationsbauteile Zusammen mit den Erweiterungsbauten werden umfangreiche Massnahmen für die Zu- und Abluft vorgenommen. Dazu wird ein neues Lüftungsbauwerk erstellt. Für die Versorgung mit elektrischer Energie sind Ergänzungen an den bestehenden Anlagen vorgesehen. Damit wird auch die Notstromversorgung sichergestellt. Sämtliche Schwachstromanlagen werden an die neuen Gegebenheiten angepasst. Brandmeldeanlagen werden vereinheitlicht und den Brandschutzvorschriften angepasst. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen werden umfassend saniert oder teilweise ergänzt. Es werden neue Brandabschnitte eingebaut und in das Fluchtwegkonzept integriert. Alle Gebäudetechnikanlagen werden auf das bestehende Gebäude-Leitsystem aufgeschaltet.

2.4.5

Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt

Energie Die vorhandene Stromversorgung erfolgt über das öffentliche Netz und genügt für den gesamten Leistungsbedarf der Anlagen des Flugplatzes Meiringen. Notstromversorgungen in den Kavernenanlagen sind sichergestellt und werden mit dem Projekt an die geänderten Bedürfnisse angepasst.

Sicherheit Die bestehende Kavernenanlage ist nur über gesicherte Zugänge erreichbar. Alle bestehenden und neuen Überwachungs- und Sicherheitssysteme werden auf das bestehende Gebäudeleit-System aufgeschaltet.

Umwelt Die Sanierung der bestehenden Bauten in der Kaverne bringt keine zusätzlichen Mehrbelastungen durch Verkehr oder allfällige erweiterte Nutzung. Die Erschliessung der Kaverne erfolgt über das bestehende Strassennetz.

3724

2.4.6

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Mio. Franken

0 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

11,830 1,346

Verpflichtungskredit

11,830

Index April 2004 = 108.3 Punkte Schweiz, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte)

2.4.6.1

­ ­ 9,371 0,769 ­ 0,181 0,889 0,620

MWSt-Satz 7,6 %

Bisher aufgelaufene Kosten

Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,570 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.4.6

2.4.7

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.4.7.1

Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe)

Text

Franken

Nettomietkosten Betriebskosten

840 685.00 119 258.00

Bruttomietkosten

959 943.00

Nutzungsdauer Nutzungsbeginn ab

30 Jahre 1. Januar 2011

3725

2.4.7.2

Personelle Auswirkungen

Der Betrieb der neuen Einbauten und Installationen kann mit den vorhandenen Personalressourcen gewährleistet werden.

2.4.8

Termine

Datum

Text

2007 Oktober 2008 31. Dezember 2010 Januar 2011

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Beginn Sanierungsmassnahmen Abschluss der Sanierungsarbeiten Nutzung der Kaverne

2.5

Ittigen BE Armeeapotheke Umbau und Erweiterung Fabrikation Sanierung der Haustechnikanlagen Kosten Mieter Vorhaben Nr.

Nutzungsbereich

2.5.1

18,9 Millionen Franken V7 Logistikbasis der Armee 400.380 Logistik-Infrastruktur

Ausgangslage

Die Armeeapotheke verfügt seit ihrem Bestehen über eine eigene Arzneimittelproduktion, welche bedürfnisorientiert die Versorgung von Armee und Bund sicherstellt. In besonderen Lagen sieht sie auch die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit essentiellen Medikamenten vor. Die Notwendigkeit einer solchen Industrieunabhängigen und nicht rein marktorientierten Pharmaproduktion ist in den Rechtserlassen über den Koordinierten Sanitätsdienst des Schweizerischen Bundesrates und des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) als Vollzugsorgan mitbegründet. Die Aufrechterhaltung einer Kernkompetenz für die Herstellung von essentiellen pharmazeutischen Produkten ist unbestritten.

Seit der Einführung des Schweizerischen Heilmittelgesetzes (HMG) vom 15. Dezember 2000 gelten für die Armee dieselben Qualitätsanforderungen an die Arzneimittelproduktion wie für die pharmazeutische Industrie. Deshalb muss auch die Armee über eine Bewilligung für die Herstellung der eigenen Arzneimittel sowie über eine Grosshandels-, Import- und Exportbewilligung verfügen, um sowohl die eigenen Medikamente als auch die Handelspräparate in Armee und Bund in Verkehr bringen zu dürfen.

Diese Bewilligungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) sind explizit auf die Armeeapotheke ausgestellt worden. Sie legitimieren die Armeeapotheke, die oben beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen. Sämtliche Bewilligun3726

gen sind zeitlich befristet und werden alle zwei Jahre im Rahmen einer Heilmittelinspektion neu überprüft. Falls bei der Überprüfung Mängel gefunden werden, kann die Bewilligung mit Auflagen wiederum auf zwei Jahre erteilt oder im schlimmsten Falle entzogen werden. Ein Entzug hätte zur Folge, dass Armee, Bund und Schweizer Bevölkerung nicht mehr mit Medikamenten der Armeeapotheke versorgt werden dürfen.

Im Sommer 2004 und letztmals im Sommer 2006 hat das «Regionale HeilmittelInspektorat» (RH) der Nordwestschweiz im Auftrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) offiziell eine Inspektion in der Armeeapotheke durchgeführt. In ihrem Bericht hält das RH fest, dass die konzeptionell aus den frühen 80er Jahren stammende Fabrikationsanlage Ittigen nicht mehr den heutigen, weltweit gültigen Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice GMP) einer Medikamentenherstellung entspricht. Um auch künftig die Pharmaproduktion sicherstellen zu können, ist die Anlage mit entsprechenden baulichen Sanierungsmassnahmen auf den aktuellen GMP-Standard zu bringen.

Mit der Verpflichtung, die Mängel spätestens innerhalb der zweijährigen Bewilligungsfrist zu beheben, konnte die Herstellungsbewilligung jedoch erteilt werden.

2.5.2

Begründung des Vorhabens

Gestützt auf die Rechtserlasse über den Koordinierten Sanitätsdienst des Schweizerischen Bundesrates und des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) muss die Armee über eine eigene unabhängige Arzneimittelproduktion verfügen.

Auf Stufe Bund muss also für die Versorgung der Armee, Bund und Schweizer Bevölkerung eine Produktion von essentiellen Medikamenten bestehen, welche für die Schweiz nicht mehr oder nur noch in unzureichender Menge auf dem Markt erhältlich sind. Der Nutzen einer unabhängigen Pharmaproduktion ist vom VBS erkannt und wird ebenfalls von der Swissmedic eindeutig bestätigt.

Die systematische Analyse der Bedrohung unserer Bevölkerung mit einem möglichen pandemischen Grippevirus hat aufgezeigt, dass zur Bewältigung eines solchen Ereignisses das Know-how und die Produktionskapazitäten der Armeeapotheke als fester Wert eingeplant werden müssen (Pandemieplan des Bundes). Ein Bedarf ist also unbestritten vorhanden.

Die baulichen Mängel der 1989 erbauten Fabrikationsanlage in Ittigen sind unbestritten und in den Berichten der Heilmittelinspektionen der Jahre 2004 sowie 2006 klar festgehalten. Eine Sanierung dieser Fabrikationsanlage ist somit gesetzlich gefordert. Der Standort Ittigen wird mit dem Stationierungskonzept vom Juni 2005 bestätigt. Das Vorhaben ist ein Baustein zur Behebung der im Masterplan 2006 festgehaltenen Fähigkeitslücke. Es gilt die Fähigkeit zu erhalten, im Katastrophenfall ­ in der Schweiz beziehungsweise im angrenzenden Ausland ­ die stationären militärischen Sanitätsdienst-Mittel ergänzend zu den zivilen Sanitätsdienst-Mitteln einsetzen zu können.

Die geschützte Fabrikationsanlage im Raum Berner Oberland wird ­ nach Inbetriebnahme der modernisierten Fabrikationsanlage in Ittigen ­ aufgegeben und zurück gebaut. Alle den künftigen Ansprüchen noch genügenden Betriebseinrichtungen (Maschinen und Spezialmobiliar) werden in die neue Fabrikationsanlage integriert 3727

und weiter genutzt. Die Fabrikationsanlage Ittigen wird folglich künftig zur einzigen Arzneimittelproduktion des VBS.

Alle anderen aktuellen Nutzungsarten im Gebäudekomplex Ittigen ­ insbesondere die Verwaltung der Geschäftsfelder Armeeapotheke, die Sanität und das Kommando Logistik Brigade 1 ­ bleiben unverändert.

2.5.3

Planungsvorgaben und Konzept

Grundlage für die vorliegende Immobilienbotschaft VBS 2008 bildet das Projektpflichtenheft mit entsprechender Machbarkeitsstudie vom 16. Februar 2006/ 28. Februar 2006.

Raumprogramm, Produktionsprogramm und Equipementliste werden übernommen, teilweise präzisiert und durch die Benutzer Anforderungsspezifikationen (User Requirement Specifications URS) ergänzt.

Der Standort-Entscheid für das Vorhaben ist im Wesentlichen von den Tatsachen beeinflusst, dass die bestehende Fabrikationsanlage in Ittigen vorhanden ist und dass sich der Standort für die Fabrikation von Arzneimittelprodukten des VBS als geeignet erwiesen hat.

Das heutige Projekt sieht vor, die nicht sterile Produktion im Erdgeschoss (Altbau) unterzubringen und für die sterile Produktion das bestehende Hochregallager 2 auszubauen. Durch den Einzug von drei neuen Decken im Hochregallager 2 entstehen drei Produktionsgeschosse (steril) und es kann auf eine klar vertikal organisierte Produktion umgestellt werden. Die Räumlichkeiten sind so angeordnet, dass die Produktion in logisch aufeinander folgenden Schritten erfolgen kann, entsprechend der Reihenfolge der Arbeitsgänge, der Reinheitsklassen und der Druckzonen. Der Material- und Personenfluss sind konsequent getrennt. Kreuzungen müssen vermieden werden.

2.5.4

Beschreibung des Vorhabens

Der genehmigte Massnahmenkatalog mit den vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen wurde von der Swissmedic akzeptiert. Die Planung sieht vor, das bestehende obere Mittelhochregallager (MHRL) umzunutzen und für die Herstellung der parentalen Arzneiformen (Infusionslösungen, Mehrdosenflaschen und Ampullen) vorzusehen.

Das Gebäude wird den gültigen Vorschriften der Erdbebensicherheit angepasst. Die Tragkonstruktion soll bezüglich Erdbebensicherheit ertüchtigt werden.

Die Haustechnik liegt im Dachgeschoss und jeweils ­ je nach Bedarf ­ auf den einzelnen Produktionsgeschossen, um so Medienverteilung und Leitungsführung minimieren zu können.

Die technischen Installationen orientieren sich an modernen, hygienisch hoch stehenden Anforderungen für die Produktion von Arzneimitteln (Good manufacturing practice GMP). Dies bedingt technisch hoch stehende Lösungen, eine spezielle Auswahl und Endbehandlung von Materialien sowie die lückenlose Dokumentation der Erstellung, Inbetriebsetzung und Abnahme der relevanten Anlagen.

3728

Die vorgesehenen Produktionseinrichtungen verlangen einerseits die üblichen Medien wie Wasser, Wärme, Kälte, Elektrizität, usw. Daneben müssen eine Reihe von Spezialmedien bereitgestellt werden, wie z.B. Reinstwasser, Druckluft, speziell temperierte und gefilterte Aussenluft, Produktions- und Reinstdampf, Medizinalgase oder Osmosewasser.

Das durch die Armeeapotheke vorgegebene Hygiene- und Zonenkonzept spezifiziert, wie die Wände, Böden und Decken für die Räume der einzelnen Reinheitsklassen ausgebildet sein müssen. Es fordert ein Lüftungskonzept, welches die im Hygiene- und Zonenkonzept festgelegten Druckzonen unter Anpassungen der Lüftungsanlage umsetzt. Es verlangt den Einbau neuer Garderoben und Nasszellen, deren Zugang zu den Produktionsbereichen nur über Schleusen möglich ist.

Die bestehende Nordfassade (des Hochregallagers) aus Sandwichelementen ohne Fenster wird geöffnet und mit Fensterbändern versehen. Ebenso wird je eine Plattform pro Geschoss an der Fassade angebracht. Diese dienen dem späteren Apparateund Maschinenaustausch.

Die Massnahmen für die Haustechnik wie Mess-, Steuer- und Regelanlage (MSRAnlage), Totalsanierung der Wärmeerzeugung, Teilsanierung der Niederdampfanlage, eine neue Verteilung der Wasser Volleinspritzungs-Anlage (Water Full Injection Installation, WFI-Anlage) sowie die Erweiterung sämtlicher MedienAnlagen sind wesentliche Erneuerungen.

Abbildung 2.5.4.1

1 Hochregallager (Sterilproduktion) 2 Altbau (nicht Sterilproduktion im EG)

3729

2.5.5

Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt

Energie Durch die Umbau- und Sanierungsmassnahmen werden sowohl der Grenzwert Heizwärmebedarf nach SIA 380/1 als auch die Primäranforderung an die Gebäudehülle nach Minergie erfüllt.

Sicherheit Es ist ein Sicherheitskonzept über das ganze Gebäude erstellt worden. Die Vorgaben werden mit den baulichen Massnahmen umgesetzt.

Umwelt Bei Material- und Systementscheiden werden die Belastungen für Menschen, Tiere, Pflanzen, Luft und Wasser über den ganzen Zyklus das heisst, von der Herstellung über die Nutzungsdauer bis zur Verwendung und Entsorgung berücksichtigt.

Es kommen nur Materialien zur Anwendung, die den GMP-Anforderungen für pharmazeutische Produktionsbetriebe entsprechen ­ gleichzeitig jedoch möglichst umweltfreundlich und nachhaltig sind.

2.5.6

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

0 1 2 3* 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

­ 0,485 18,140 ­ 0,035 0,240 ­ ­

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

18,900 2,070

Verpflichtungskredit

18,900

Index April 2006 = 116.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte)

Mio. Franken

MWSt-Satz 7,6 %

* Betriebseinrichtungen und Laborausstattungen im Umfang von zirka 5,8 Millionen Franken werden separat durch die Logistikbasis der Armee im Rahmen des ordentlichen Erneuerungsbedarfs beschafft und finanziert.

3730

2.5.6.1

Bisher aufgelaufene Kosten

Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,670 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.5.6.

2.5.7

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.5.7.1

Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe)

Text

Franken

Nettomietkosten Betriebskosten

2 204 182.00 357 155.00

Bruttomietkosten

2 561 337.00

Nutzungsdauer Nutzungsbeginn ab

20 Jahre 1. Januar 2010

2.5.7.2

Personelle Auswirkungen

Für den Betrieb der neuen Fabrikationsanlage ist es notwendig einen Kern an eigenen Mitarbeitern zu haben, welche die Anlage auf einem minimalen Level mit Kampagnenproduktionen betreiben.

Funktion

Bestehende Stellen-%

Zusätzliche Stellen-%

Produktion, Leitung Medikamenten-Entwicklung Produktion, Mitarbeiter Zulassung/Pharmakoviglianz Validierung Qualitätskontrolle/-sicherung

200 200 0 0 0 400

0 100** 900** 100* 100* 50* / 350**

* Stellenprozente sind bereits bewilligt ** In der Masterplanung eingegeben und geplant

3731

2.5.8

Termine

Datum

Text

Januar­April 2007 Dezember 2007­Juni 2008 Juni 2008­Dezember 2009 Dezember 2009

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an den Benutzer

2.6

Verschiedene Anlagen Glasfaserkabel Einbau Kosten Mieter Vorhaben Nr.

Nutzungsbereich

2.6.1

13,9 Millionen Franken V8 Führungsunterstützungsbasis 401.008 Einsatz-Infrastruktur

Ausgangslage

Der Datentransport der Armee erfolgt über das Breitbandübertragungssystem (BBUS), das sich aus den Komponenten BBUS-Kabel und BBUS-Richtstrahl zusammensetzt. Diese erschliessen Führungs- und Einsatz-Infrastrukturen von Armee und Landesregierung, der Kantone sowie Sensoren der strategischen Informationsbeschaffung.

Dieses Datentransportsystem und die darauf basierenden Kommunikationssysteme bilden auch das Rückgrat der mobilen Telekommunikationsmittel der Truppe (Integriertes militärisches Fernmeldesystem IMFS) und der kommunikationstechnischen Anbindung der KFOR-Truppen im Kosovo. Ziel dieser festen Telekommunikationssysteme ist es, eine minimale, krisenresistente und für sensitive Bereiche geeignete Infrastruktur zur Verfügung zu haben.

2.6.2

Begründung des Vorhabens

Zur Verbesserung der Sicherheit und Erhöhung von Redundanz und Kapazität des Gesamtsystems BBUS-Kabel soll eine Ringstruktur gebildet und die noch fehlenden Glasfaserkabel-Strecken erstellt werden. Gleichzeitig müssen die Übertragungsausrüstungen in verschiedenen Übertragungsstellen an die neue Technologie angepasst werden.

Mit dem Netzentscheid VBS (Schlussbericht zum Projekt Informatik VBS XXI vom 24.07.2003, genehmigt durch die Departementsleitung VBS am 14.08.2003) und der Telekommunikationsstrategie der Gruppe Verteidigung vom 25. Februar 2005 betreffend definitiver Weiterführung und Komplett-Realisierung des «Einsatznetzes V» durch die Führungsunterstützungsbasis, sind diese einzelnen Vorhaben im gesamten Umfang als Bestandteil des Ganzen zwingend notwendig.

3732

Dieses Vorhaben ist ein Teil der im Masterplan 2006 aufgeführten Massnahmen zur Schliessung der festgestellten Fähigkeitslücken. Es geht darum, geschützte Datenübertragungskapazitäten mit hoher Bandbreite und im Verbund mit BBUS Richtstrahl bereitzustellen und zu betreiben sowie die für die Führung über alle Stufen notwendigen Grunddaten physisch zu schützen und sicher verfügbar zu machen. Die zu erschliessenden Standorte sind mit dem Stationierungskonzept vom Juni 2005 bestätigt.

2.6.3

Planungsvorgaben und Konzept

Grundlage bildet das «Nutzungskonzept Führungsunterstützungsinfrastruktur der Gruppe Verteidigung».

Erstellen von Glasfaserkabel-Anlagen zwischen den einzelnen Anlagen des VBS sowie den Einbau der entsprechenden Übertragungsausrüstungen in den Übertragungsstellen.

Abstimmung auf die Planung der Swisscom (bei Vorhaben mit Kooperationsmöglichkeiten), was Kosteneinsparungen ermöglicht.

2.6.4

Beschreibung des Vorhabens

Erstellen von Glasfaserkabel-Anlagen zwischen den einzelnen Anlagen des VBS mit den dafür notwendigen baulichen Massnahmen wie Grabarbeiten, Spleissungen, verlegen von Rohranlagen, Montage von Kabeln und Schutzkanälen. Zusätzlich werden die entsprechenden Übertragungsausrüstungen in den Endstellen eingebaut.

Dies beinhaltet die Lieferung und Montage von Telecom­Ausrüstungen.

In den Jahren 2000 bis 2007 wurden bereits Vorhaben für gesamthaft 27,26 Millionen Franken bewilligt.

Geplant ist mit der Immobilienbotschaft VBS 2010 eine weitere Etappe. Kostenschätzung 9,5 Millionen Franken (Stand Februar 2007).

2.6.5

Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt

Energie Es werden die branchenüblichen modernen Komponenten eingesetzt.

Sicherheit Bei allen Projekten gilt: ­

Bei Fluss- oder Bachquerungen, wo das Swisscom-Trassee entlang einer Brücke verläuft, trennt sich das Trassee des VBS in der Regel von demjenigen der Swisscom und quert das Gewässer via Dücker (Kanal unter dem Bachbett).

3733

­

In Übertragungsstellen, wo NEMP4-Räume bestehen, werden Übertragungsausrüstungen in diesen platziert.

Umwelt Im Rahmen der Projektierung werden die Massnahmen im Bereich Gewässerschutz, Landschafts- und Naturschutz, Lärmschutz und Luftreinhaltung erarbeitet und umgesetzt.

2.6.6

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Mio. Franken

0* 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

10,100 ­ ­ 2,940 ­ ­ 0,860 ­

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

13,900 1,075

Verpflichtungskredit

13,900

Index April 2006 = 113.9 Punkte Schweiz, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte)

MWSt-Satz 7,6 %

* Diese Summe beinhaltet Arbeiten zum BKP 05 «Erschliessung durch Leitungen (ausserhalb Grundstück)». Sie ist deshalb in der Hauptguppe BKP 0 Grundstück abzubilden.

2.6.6.1

Bisher aufgelaufene Kosten

Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,100 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.6.6.

4

Nuklear Elektromagnetischer Puls

3734

2.6.7

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.6.7.1

Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe)

Text

Franken

Nettomietkosten Betriebskosten*

3 178 000.00 ­

Bruttomietkosten

3 178 000.00

Nutzungsdauer Nutzungsbeginn ab

5 Jahre 1. Januar 2010

* Betrieb und Unterhalt dieser GFK Anlagen werden durch die Swisscom sichergestellt. Die Kosten hierfür sind vertraglich festgelegt und werden über das Mieterbudget finanziert.

2.6.7.2

Personelle Auswirkungen

Keine.

2.6.8

Termine

Datum

Text

2007 Ab 2008 Ab April 2008 September 2008 bis März 2010

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Detailplanung und Vorbereitung der Ausführung Realisierung Übergabe an den Benutzer

2.7

Verpflichtungskredite für Vorhaben von drei bis zehn Millionen Franken

V3 Führungsstab der Armee Vorhaben Nr.

Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich

402.847

Führungsanlage Bauliche Massnahmen für Telematikerneuerung Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten Total V3 Führungsstab der Armee

Mio. Franken

6,000

856 415.00 Franken 6,000

3735

V5 Heer Vorhaben Nr.

Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich

403.133

Thun BE Waffenplatz Gebäude Q2 Einbau Serienanlage neue ELSA Leo, Ausbildungs-Infrastruktur Bruttomietkosten

Mio. Franken

3,350

537 126.00 Franken

Total V5 Heer

3,350

V6 Luftwaffe Vorhaben Nr.

Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich

403.316

Emmen LU Flugplatz Simulatorengebäude Neubau Simulatorengebäude Leichter Transport- und Schulungshelikopter (LTSH) Ausbildungs-Infrastruktur Bruttomietkosten

403.768

402.347

400.428

3736

6,800

592 259.00 Franken

Emmen LU Waffenplatz Kasernenanlagen Aufstockung Kommando- und Lehrgebäude Ausbildungs-Infrastruktur Bruttomietkosten

7,400

173 808.00 Franken 106 845.00 Franken 140 327.00 Franken 134 970.00 Franken

Raum Südostschweiz GR Militärische Anlage Hochspannungsleitung Gesamterneuerung Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten

8,000

853 675.00 Franken

Diverse Flugplätze Flugplatz-Signalisationen Anpassungen an die internationalen Standards Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten Flugplatz Payerne Flugplatz Sion Flugplatz Meiringen Flugplatz Emmen

Mio. Franken

650 314.00 Franken

5,900

Vorhaben Nr.

Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich

Mio. Franken

400.496

Sion VS Flugplatz Flugplatz-Kommandoposten (Flpl-KP) Sanierung Werkinstallationen Einsatz-Infrastruktur

5,615

Bruttomietkosten

550 429.00 Franken

Total V6 Luftwaffe

33,715

V7 Logistikbasis der Armee Vorhaben Nr.

Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich

403.588

Thun BE Logistik-Center Hochregallager Sanierung / Retrofit Logistik-Infrastruktur Bruttomietkosten

Mio. Franken

5,000

679 716.00 Franken

Total V7 Logistikbasis der Armee

5,000

V8 Führungsunterstützungsbasis Vorhaben Nr.

Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich

402.943

Nicht zuteilbar Permanente Einsatz-Zentrale (PE-Z) Betriebsgebäude Umbau und Sanierung Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten

402.918

9,200

1 230 403.00 Franken

Nicht zuteilbar Sensorposten Integriertes Funkaufklärungs- und Sendesystem (IFASS) Bauliche Anpassung / Erweiterung 2. Etappe Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten

Mio. Franken

9,100

1 344 000.00 Franken

Total V8 Führungsunterstützungsbasis der Armee

18,300

3737

2.8

Rahmenkredite armasuisse Immobilien

Vorhaben Nr.

Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

403.746

Verschiedene Standorte Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für Vorhaben bis und mit drei Millionen Franken

40,000

403.745

Verschiedene Standorte Rahmenkredit Projektierungen für alle Immobilienmassnahmen

40,000

404.342

Verschiedene Standorte Verschiedene Anlagen Rahmenkredit zu Gunsten Logistikbasis der Armee für Vorhaben bis zehn Millionen Franken zur Umnutzung bestehender Gebäude der Logistik-/Infrastruktur-Center

18,000

403.749

Verschiedene Standorte Verschiedene Anlagen Rahmenkredit zu Gunsten Eigentümervertreter für Desinvestitionen / Rückbau

10,000

403.748

Verschiedene Standorte Flugplätze und Waffenplätze Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für das Ausarbeiten Genereller Entwässerungsplan(GEP) und Ver- und Entsorgungskonzept (VEK)

10,000

403.804

Verschiedene Standorte Rahmenkredit für dringende und unvorhergesehene bauliche Massnahmen bis acht Millionen Franken

8,000

403.747

Verschiedene Standorte Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für teuerungsbedingte Mehrkosten

2,000

Total Eigentümervertreter

3738

Mio. Franken

128,000

3

Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite

3.1

Gliederung nach Kreditgrösse

Text

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken

Mio. Franken

85,820

V7 Logistikbasis der Armee ­ Ittigen BE, Armeeapotheke, Umbau und Erweiterung Fabrikation, Sanierung der Haustechnikanlagen (Ziff. 2.5)

18,900

V5 Heer ­ Thun BE, Waffenplatz Mannschaftskaserne II, Gesamtsanierung Nord-/Südtrakt (Ziff. 2.2)

16,000

V5 Heer ­ Walenstadt SG, Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost, Neu- und Umbauten 2. Etappe (Ziff. 2. 3)

13,950

V8 Führungsunterstützungsbasis ­ Verschiedene Standorte, Glasfaserkabel Einbau (Ziff. 2. 6)

13,900

V6 Luftwaffe ­ Meiringen BE, Kaverne, Bauliche Anpassungen und Sanierungsarbeiten (Ziff. 2. 4)

11,830

V3 Führungsstab der Armee ­ ABC-Abwehrlabor Gesamtsanierung (Ziff. 2.1)

11,240

3739

Text

Mio. Franken

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Ziffer 2.7

194,365 66,365

Rahmenkredite für Vorhaben bis 3 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.8

102,000

Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.8 (Vorhaben 403.804 und 404.342)

26,000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

3.2

280,185

Gliederung nach Unterstellung unter die Ausgabenbremse

(Siehe dazu auch Ziff. 5.2) Text

Mio. Franken

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit

13,950

­ V5 Heer, Walenstadt SG; Waffenplatz, Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost, Neu- und Umbauten 2. Etappe (1. Etappe 29 Mio. Fr. in Immobilienbotschaft VBS 2007, Vorhaben 400.532) (Ziff. 2.3)

13,950

Der Ausgabenbremse nicht unterstellte Verpflichtungskredite

266,235

Vorhaben 10­20 Millionen Franken gemäss Ziffern 2.1, 2. 2, 2. 4, 2.5, 2.6

71,870

Vorhaben 3­10 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.7

66,365

Vorhaben bis 3 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.8

102,000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.8

26,000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

4

Zusammenfassung der Auswirkungen

4.1

Finanzielle Auswirkungen

280,185

Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien VBS 2007 ­ genehmigt vom SKPLA am 1. September 2006 und der Geschäftsleitung armasuisse Immobilien am 27. September 2006 ­ mit dem für die Realisierung erforderlichen Voranschlagskredit eingestellt. Dieser wird im Rahmen des jährlichen Voranschlages dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die Eidgenössischen Räte wird mit der ablaufgerechten Bauausführung begonnen.

3740

4.2

Personelle Auswirkungen

Mit dem Vorhaben Ittigen BE, Armeeapotheke, Umbau und Sanierung Fabrikation, Sanierung der Haustechnikanlagen (Ziff. 2.5) werden zusätzliche Mitarbeiter benötigt. Diese sind teilweise bereits bewilligt oder aber in der Masterplanung eingegeben und geplant (Ziff. 2.5.7.2). Die Alimentierung erfolgt aus dem Personalbestand Verteidigung.

Alle anderen mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben verursachen keine Massnahmen bezüglich des Personalbestandes oder aber sie können mit den vorhandenen Personalressourcen gewährleistet werden.

4.3

Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die beantragten Vorhaben werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.

5.2

Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstaben b der Bundesverfassung bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken nach sich ziehen, die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte.

Unter Ziffer 2.3 wird ein Verpflichtungskredit für ein etappiertes Einzelvorhaben beantragt, welches gesamthaft (1. Etappe Immobilienbotschaft VBS 2007, 29 Millionen Franken und 2. Etappe Immobilienbotschaft VBS 2008, 13,95 Millionen Franken) eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken zur Folge hat.

Dieser Verpflichtungskredit untersteht somit der Ausgabenbremse (Ziff. 3.2).

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