Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8372 Widersprechende Fritz Landolt Aktiengesellschaft, Bahnhofstrasse 35, 8752 Näfels, CH-Marke Nr. 403 598 «FLOORLINER» gegen Widerspruchsgegnerin E.F.P.

Floor Products Fussböden GmbH, Weiberndorf 20, AT-6380 St. Johann in Tirol, IR-Marke Nr. 876 743 «FLOORLINE» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Oktober 2007 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 8372 wird zufolge vollumfänglicher Schutzverweigerung der angefochtenen internationalen Registrierung Nr.

876 743 «FLOORLINE» in der Schweiz als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

10. Oktober 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2007-2517