Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8791 Widersprechende Aldemar AG, Grafenauweg 10, Postfach 151, 6301 Zug, CH-Marke Nr. 537 765 «Clemens & August» gegen Widerspruchsgegner Alexander Brenninkmeijer, Liebherrstrasse 8, D-80538 München, IR-Marke Nr. 902 504 «CLEMENS EN AUGUST».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. September 2007 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8791 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 902 504 wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert. Das Institut erlässt nach Eintritt der Rechtskraft eine entsprechende «Déclaration de refus total».

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu vergüten.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

27. September 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-2408

6801