Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren; VwVG).

Reimann Jürgen, geb. 8. April 1955, Deutschland, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes; Auf die Beschwerde vom 19. Juli 2005 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 25. Juli 2007 entschieden: 1.

Das Verfahren wird infolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geführt werden (Art. 82 ff., 90 ff. und Art. 100 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 [BGG, SR 173.110]). Die Rechtsschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Das angefochtene Urteil und die Beweismittel sind, soweit sie die Partei in Händen hat, beizulegen (vgl. Art. 42 BGG).

28. August 2007

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

6118

2007-1991