Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Meiringen, Umzäunung Flugplatzareal, mech. und elektr. Tore und Infrarot-Videoüberwachung Mitwirkung und Anhörung vom 2. Oktober 2007

Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Meiringen schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Meiringen vom 2. Oktober bis 1. November 2007 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 1. November 2007, bei der Gemeinde Meiringen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

2. Oktober 2007

6626

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2007-2292