Fernmeldegesetz

Notifikation einer Sanktionsverfügung Provide GmbH ­ Handelsregisteradresse: Grubenstrasse 56, 8045 Zürich Das Bundesamt für Kommunikation hat am 28. September 2007 in Sachen «Fernmeldestatistik 2005: Verwaltungssanktion wegen Verletzung der Auskunftspflicht» verfügt: 1.

Provide GmbH wird eine Verwaltungssanktion von 375 Franken auferlegt.

2.

Die Verwaltungsgebühren werden auf 1300 Franken festgesetzt.

3.

Die Beträge gemäss Ziffer 1 und 2 werden Provide GmbH mit separater Post nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung in Rechnung gestellt.

4.

Die Verfügung wird Provide GmbH gestützt auf Artikel 36 Buchstabe a VwVG durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist im einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht Postfach 3000 Bern 14 Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Sektion Recht Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

2007-2456

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