Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden «Ergänzungen und Anpassungen 2004­2007» ­ Genehmigung durch den Bund Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 12. Dezember 2007 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 3. Dezember 2007 werden die beantragten Anpassungen des kantonalen Richtplans des Kantons Appenzell Innerrhoden genehmigt.

2.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden wird eingeladen, die im Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 2003 verlangten Ergänzungen bei der nächsten Anpassung einzureichen bzw. im Rahmen der Berichterstattung gemäss Artikel 9 Absatz 1 RPV das ARE über den Stand der Richtplanung zu orientieren.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden, Fachstelle für Raumplanung, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, Tel. 071 778 93 53

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

8. Januar 2008

8720

Bundesamt für Raumentwicklung

2007-3007

Abonnement des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 295.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Für die benötigten Ordner wird pro Jahr eine Pauschale von Fr. 135.20 in Rechnung gestellt. Das Abonnement kann aber auch ohne Ordner abgeschlossen werden.

Diese Abonnemente beginnen am 1. Januar und sind jeweils auf Ende Jahr kündbar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 150.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 83.20.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 145.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 52.­.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, Fax. 031 325 50 58 oder per e-mail: verkauf.gesetze@bbl.admin.ch. Ebenso können hier Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse bestellt werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand sind bei den betreffenden Postbüros oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik, 3003 Bern, anzubringen.

28. Dezember 2007

Bundeskanzlei

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