Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8784 Widersprechende/r Morga AG, CH-9642 Ebnat-Kappel, CH-Marke Nr. 509 934 «morga MORGA» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Otkrytoe aktsionernoe obshchestvo «Nizhegorodsky maslo-zhirovoy kombinat», RU-603950 g. N. Novgorod, IR-Marke Nr. 904 710 «MARGO».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. September 2007 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8784 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 904 710 «MARGO» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klasse 29 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

24. September 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2007-2472