Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Das Bundesamt für Kommunikation hat am 28. November 2007 in Sachen aaateam24 corporation, vormals Mulchlingerstrasse, Postfach, 8405 Winterthur betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 30. September 2004 zugeteilten Nummern 0844 240024 und 0900 240024 werden mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

Swisscom AG, bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind, wird aufgefordert, diese innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

4.

Die Verfahrenskosten betragen 780 Franken und werden der Firma aaateam24 corporation auferlegt. Die Verfahrenskosten werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Eröffnung in der vorliegenden Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2007-2909