Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8559 Widersprechende Vero Moda Retail AG, Giesshübelstrasse 6, 8700 Küsnacht, CH-Marke Nr. 505 491 «JJ JACK JONES» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin B.B. Freizeit Moden GmbH, 6, Breslauer Strasse, D-41460 Neuss, internationale Registrierung Nr. 887 056 «Jack & Son's».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. Juni 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8559 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierungen Nr. 887 056 «Jack & Son's» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu vergüten.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

5. Juni 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4298

2007-1441