Allgemeinverfügung über die Verwendung der Pflanzenschutzmittel Euparen M WG 50 und Folicur EM WG vom 15. März 2007
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 48 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: 1.
Die Verwendung von Euparen M WG 50 (W 5791) wird für folgende Indikationen ab sofort bis zum 31. Januar 2008 verboten: Weinbau: alle Indikationen Brombeere, Himbeere, Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere und schwarzer Holunder: alle Indikationen Kernobst und Kirsche: alle Indikationen Endivie und Kopfsalat: alle Indikationen.
2.
Die Verwendung von Euparen M WG 50 (W 5749) in Erdbeerkulturen ist ab sofort bis zum 31. Januar 2008 mit folgenden Auflagen verbunden: Verwendung nur gegen Lederfäule und Graufäule maximal 1 Behandlung pro Jahr Aufwandmenge 2.5 kg/ha2 Konzentration 0.25 %3 Wartefrist: 2 Wochen zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2, S 3) ausbringen.
3.
Die Verwendung von Folicur EM WG (W 5749) wird für alle Indikationen ab sofort bis zum 31. Januar 2008 verboten.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
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SR 916.161 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2.
Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basismenge von 1000 Liter pro Hektare.
2007-0715
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Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
15. März 2007
Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch
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