Verfügung in den Widerspruchsverfahren Nr. 8872 und Nr. 8873 Widersprechende Toni Gard Fashion GmbH, Königsallee 70, D-40212 Düsseldorf, IR-Marken Nr. 713 522 «TG» (fig.) und Nr. 708 439 «TONI GARD» gegen Widerspruchsgegnerin WORLD TEX di Brigandi Rosa, Via Luigi Morelli, 38, I-21057 Olgiate Olona (VA), IR-Marke Nr. 906 301 «TG TONY G» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Oktober 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsverfahren Nr. 8872 und Nr. 8873 werden zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden werden 800 Franken (Hälfte der Widerspruchsgebühren von insgesamt 1600 Franken) zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

11. Oktober 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-2524

7519