Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Migros/Denner (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG) Am 10. April 2007 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obgenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten, in welchem der MigrosGenossenschafts-Bund, Zürich (nachfolgend «Migros»), beabsichtigt, die Kontrolle über die Denner AG, Zürich (nachfolgend «Denner»), zu erlangen.

Migros ist das grösste Detailhandelsunternehmen in der Schweiz. Ihre Tätigkeiten umfassen die Bereiche Food, Near-Food, Non-Food sowie weitere Dienstleistungen.

Migros ist mit zahlreichen Verkaufsstellen in der gesamten Schweiz präsent.

Denner ist ebenfalls im Detailhandel tätig, insbesondere im Bereich des Discounthandels. Ihre Tätigkeit konzentriert sich vor allem auf die Bereiche Food und NearFood. Zudem beliefert Denner unabhängige Detailhändler (sog. Denner Satelliten), was ihr eine gesamtschweizerische Präsenz verschafft.

Gegenstand der Prüfung sind einerseits die Beschaffungsmärkte, auf denen die Detailhändler mit ihren Lieferanten in Kontakt treten (vorgelagerte Märkte) und andererseits die Absatzmärkte, auf denen die Detailhändler mit ihren Endkonsumenten in Kontakt treten (nachgelagerte Märkte).

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

29. Mai 2007

3686

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2007-1186