Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2007­2009 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen vom 13. Dezember 2006

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 20062, beschliesst: Art. 1 Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2007­2009 (WEF 07­09) in Davos wird genehmigt.

Art. 2 Der Assistenzdienst anlässlich des WEF 07 dauert längstens vom 15.­29. Januar 2007 (15 Tage).

Art. 3 Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der Jahrestreffen WEF 08 und WEF 09 wird bezüglich der Aufgaben, des Kräfteansatzes und der Assistenzdienstdauer im gleichen Rahmen und Umfang wie für das WEF 07 gutgeheissen.

Art. 4 Das VBS erstattet den Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates jeweils vor und nach den Jahrestreffen WEF 07­09 Bericht über den Einsatz der Armee.

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SR 510.10 BBl 2006 5623

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Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2007­2009 in Davos. BB

Art. 5 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 18. September 2006

Nationalrat, 13. Dezember 2006

Der Präsident: Rolf Büttiker Der Sekretär: Christoph Lanz

Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Protokollführer: Ueli Anliker

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