Militärische Plangenehmigung betreffend Kaserne Chur, Küche; zwei Gesuche um eine Bewilligung nach Anhang 2.10 Ziffer 3.3 der Chemikalien-Risiko-ReduktionsVerordnung (ChemRRV; SR 814.81) für stationäre Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln vom 12. Juli 2007

Gestützt auf die Gesuche der armasuisse Immobilien vom 12. Februar 2007 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Verwendung von in der Luft stabilen Kältemitteln für die Küche der Kaserne Chur unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

24. Juli 2007

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2007-1732