Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Linden, Kaserne Jassbach; Neubau Mehrzweckgebäude vom 6. August 2007

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 6010 Kriens, vom 7. September 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf dem Areal der Kaserne Jassbach, Gemeinde Linden, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. August 2007

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

6078

2007-1921