Fernmeldegesetz

Eröffnung der öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe einer landesweiten Funkkonzession für Handy-TV in der Schweiz Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom), gestützt auf Artikel 22, 23, 24, 24a des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997, in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz sowie gestützt auf die Artikel 20, 21, 22, 24, 25 und 26 der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen vom 9. März 2007, teilt mit: 1. Eröffnung des Verfahrens, Fristen Die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe einer Funkkonzession für ein landesweites Handy-TV-Netz in der Schweiz mittels Kriterienwettbewerb wird am 5. Juni 2007 eröffnet.

Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 27. Juli 2007, 17.00 Uhr, beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einzureichen. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.

2. Gegenstand der Konzession Gegenstand der Konzession ist die Nutzung einer landesweiten Bedeckung für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen (mindestens 70 Prozent der Übertragungskapazität) und die Erbringung von Fernmeldediensten (höchstens 30 Prozent der Übertragungskapazität) über ein terrestrisches Sendernetz im UHF-Bereich.

Die Bedeckung ist in 12 Allotments aufgeteilt, wobei jedem Allotment ein bestimmter, nicht austauschbarer 8 MHz breiter Frequenzkanal zugeordnet ist. Als Standard wird DVB-H (Digital Video Broadcasting ­ Handheld) empfohlen.

3. Zulassung zum Verfahren Für die ausgeschriebene Konzession kann sich jedes Unternehmen alleine oder im Rahmen eines Konsortiums bewerben.

4. Weitere Informationen ­ Ausschreibungsunterlagen Die Eingaben der Bewerber im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung müssen den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen entsprechen.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten insbesondere Informationen über die ausgeschriebene Konzession, über die Qualifikations- und Selektionskriterien sowie die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen. Daneben werden auch Angaben zu den Konzessions- und Verwaltungsgebühren gemacht.

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2007-1283

Die Ausschreibungsunterlagen können schriftlich (Brief oder Fax) bei folgender Adresse angefordert werden: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Abteilung Telecomdienste Ausschreibung DVB-H Zukunftstrasse 44 Postfach CH-2501 Biel Fax: 032 327 55 28

5. Juni 2007

Die Eidgenössische Kommunikationskommission Der Präsident: Marc Furrer

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