Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinde Lütschental BE, Erschliessungsanlagen, Lütschtal Sonnseite Projekt-Nr. 421.1-BE-4002/0001

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Gemeinden Brienz, Frutigen, Diemtigen, Eriz, Thun, Schangnau, Trub, Trubschachen, Trachselwald, Guggisberg BE, Schutzbauten und -anlagen, Rutschsanierungen Unwetter August 2005 Projekt-Nr. 431.1-BE-4054/0003

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Gemeinde Saanen BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Inner Turbach Projekt-Nr. 411.3-BE-4063/0001

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Gemeinde Sumiswald BE, Erschliessungsanlagen, Sperbel Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0059

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Gemeinde Spiringen UR, Schutzbauten und -anlagen, Lawinenkeil Butzen Projekt-Nr. 431.1-UR-0000/0035

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Gemeinde Silenen UR, Schutzbauten und -anlagen, Erosionsschutz Bristentobel bei Wehrebrücke Projekt-Nr. 431.1-UR-0000/0034

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Gemeinde St. Niklaus VS, Schutzbauten und -anlagen, Sparruzug GrundDamm Nord Projekt-Nr. 431.1-VS-3346/0001

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Gemeinde Därligen BE, Erschliessungsanlagen, Rösti - Stutzwald Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0058

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Gemeinde Aarberg BE, Schutzbauten und -anlagen, Rutschsanierung Rappenfluh Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0075

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Gemeinde Reichenbach im Kandertal BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Stinkhaltiwald Projekt-Nr. 411.3-BE-4060/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Eingang der schriftlichen Ausfertigung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

8. Mai 2007 2007-1010

Bundesamt für Umwelt 3397

Abonnement des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 295.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Für die benötigten Ordner wird pro Jahr eine Pauschale von Fr. 135.20 in Rechnung gestellt. Das Abonnement kann aber auch ohne Ordner abgeschlossen werden.

Diese Abonnemente beginnen am 1. Januar und sind jeweils auf Ende Jahr kündbar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 150.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 83.20.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 145.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 52.­.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, Fax. 031 325 50 58 oder per e-mail: verkauf.gesetze@bbl.admin.ch. Ebenso können hier Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse bestellt werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand sind bei den betreffenden Postbüros oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik, 3003 Bern, anzubringen.

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Bundeskanzlei