Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus

Entwurf

Verlängerung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20071 beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus wird wie folgt geändert: Art. 10 Abs. 2bis 2bis

Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wird bis zum 31. Januar 2012 verlängert.

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Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des Ablaufs der unbenutzten Referendumsfrist am 1. Februar 2008 in Kraft.

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BBl 2007 2227 SR 935.22

2007-0013

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Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus. BG

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