Ausschreibung eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen Sommer/Herbst 2007 Im Sommer/Herbst 2007 wird die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission die nächsten eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen durchführen. Kandidatinnen und Kandidaten sowie die vorbereitenden Schulen nehmen bitte von den nachstehenden Informationen Kenntnis: 1. Zulassungsvoraussetzungen Dem Zulassungsgesuch sind beizulegen: a.

eine Personalbestätigung (gemäss besonderem Formular);

b.

ein Frageblatt zum Lebenslauf (gemäss besonderem Formular);

c.

das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiger Ausweis.

2. Prüfungsdaten und Prüfungsorte Schriftliche Prüfungen: 17.­19. Juli 2007 (Bern und Manno) Mündliche Prüfungen: 22.­24. August 2007 (Bern) Mündliche Prüfungen: 18. und 25. August 2007 (Bellinzona) 3. Prüfungsfächer und Teilprüfung Wichtige Vorbemerkung Seit dem 1. Januar 2005 gelten für die eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen neue Stoffpläne. Die Stoffpläne aus dem Jahr 1996 haben nur noch für Kandidatinnen und Kandidaten Gültigkeit, welche im Jahr 2004 erstmals eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen abgelegt haben und noch Prüfungsrepetitionsmöglichkeiten haben.

3.1 Stoffpläne aus dem Jahr 1996 Die Prüfungsfächer umfassen den nachstehenden Fächerkatalog und werden wie folgt geprüft: a.

b.

1482

für alle Berufsmaturitätstypen: ­ Muttersprache ­ zweite Landessprache ­ dritte Sprache (Landes- oder Nichtlandessprache)

(schriftlich und mündlich)

für die Berufsmaturität technischer Richtung ­ Mathematik ­ Physik ­ Chemie ­ Geschichte und Staatslehre ­ Wirtschaft und Recht ­ Wahlpflichtfach

(schriftlich und mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

(schriftlich und mündlich) (schriftlich und mündlich)

2007-0060

Es werden folgende Wahlpflichtfach mündlich geprüft: ­

Ökologie

­

Kunstgeschichte

­

Betriebswirtschaftslehre

­

Englisch (soweit nicht schon als Prüfungsfach gewählt)

­

3. Landessprache (soweit nicht schon als Prüfungsfach gewählt)

Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Wahlpflichtfächer sie geprüft werden wollen.

c.

für die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung ­ Rechnungswesen ­ Betriebs- und Rechtskunde ­ Mathematik ­ Geschichte und Staatslehre ­ Wahlpflichtfach 1 ­ Wahlpflichtfach 2

(schriftlich und mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

Es werden folgende Wahlpflichtfächer mündlich geprüft: Wahlpflichtfach 1: ­ Wirtschaftsgeographie ­ Psychologie ­ Volkswirtschaftslehre Wahlpflichtfach 2: ­ Kunst- und Kulturgeschichte ­ Ökologie ­ Biologie Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchen der oben aufgeführten Wahlpflichtfächern sie geprüft werden wollen.

Sie haben dabei zwei Wahlpflichtfächer auszusuchen, nämlich: 1.

ein Fach aus der Gruppe «Wahlpflichtfach 1»

2.

ein Fach aus der Gruppe «Wahlpflichtfach 2»

Die Berufsmaturitätsprüfung kann in zwei Teilprüfungen abgelegt werden (gemäss Art. 14 des Prüfungsreglementes). Die erste Teilprüfung umfasst die Fächer, die entweder nur schriftlich oder nur mündlich geprüft werden, die zweite Teilprüfung diejenigen Fächer, die sowohl mündlich als auch schriftlich geprüft werden.

1483

3.2 Stoffpläne aus dem Jahr 2005 Die Prüfungsfächer umfassen den nachstehenden Fächerkatalog und werden wie folgt geprüft: a.

für alle Richtungen der Berufsmaturität (technische, kaufmännische und gesundheitliche und soziale Richtung): ­ erste Landessprache (schriftlich und mündlich) ­ zweite Landessprache (schriftlich und mündlich) ­ dritte Sprache (Landes- oder Nichtlandessprache) (schriftlich und mündlich)

b.

für die Berufsmaturität technischer Richtung ­ Mathematik ­ Physik ­ Chemie ­ Geschichte und Staatslehre ­ Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht ­ Ergänzungsfach

(schriftlich und mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

Es werden folgende Ergänzungsfächer mündlich geprüft: ­

Finanz- und Rechnungswesen

­

Gestaltung, Kultur, Kunst

­

Biologie

­

Ökologie

­

Sozialwissenschaften

Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen.

c.

für die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung ­ Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Recht ­ Finanz- und Rechnungswesen ­ Mathematik ­ Geschichte und Staatslehre ­ Ergänzungsfach 1 ­ Ergänzungsfach 2

Es werden folgende Ergänzungsfächer mündlich geprüft: ­

Gestaltung, Kultur, Kunst

­

Biologie

­

Chemie

­

Physik

1484

(schriftlich und mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

­

Ökologie

­

Sozialwissenschaften

Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchen zwei der oben aufgeführten Ergänzungsfächern sie geprüft werden wollen.

d.

für die Berufsmaturität gesundheitlicher und sozialer Richtung ­ Sozialwissenschaften (schriftlich, mündlich) ­ Mathematik (schriftlich) ­ Naturwissenschaften (schriftlich) ­ Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Recht (mündlich) ­ Geschichte und Staatslehre (mündlich) ­ Ergänzungsfach (mündlich)

Es werden folgende Ergänzungsfächer mündlich geprüft: ­

Finanz- und Rechnungswesen

­

Gestaltung, Kultur, Kunst

­

Ökologie

­

Chemie

­

Physik

Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen.

Die Berufsmaturitätsprüfung kann in zwei Teilprüfungen abgelegt werden (Art. 14 des Prüfungsreglementes). Die erste Teilprüfung umfasst die Fächer, die entweder nur schriftlich oder nur mündlich geprüft werden, die zweite Teilprüfung diejenigen Fächer, die sowohl mündlich als auch schriftlich geprüft werden.

4. Anmeldungsunterlagen, Anmeldefrist und weitere Informationen Das Prüfungssekretariat kann Sie mit den Anmeldungsunterlagen bedienen. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden ersucht zu beachten, dass je nachdem, ob die Prüfung sich nach den alten oder den neuen Stoffplänen richtet, unterschiedliche Anmeldungsunterlagen zu verwenden sind.

Die Adresse des Prüfungssekretariates der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen lautet wie folgt: Sekretariat eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen (EBMP) Hotelgasse 1 Postfach 316 3000 Bern 7 Telefon 031 328 40 50 Fax 031 328 40 55 E-Mail ebmp-efmp@bluewin.ch 1485

Es werden weder Anmelde- noch Prüfungsgebühren verlangt.

Die Anmeldefrist für die eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen im Sommer/ Herbst 2007 läuft am 17. März 2007 (Datum des Poststempels) ab.

20. Februar 2007

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission Der Präsident: Alain Garnier

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