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Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation Die II. Strafkammer des Kantonsgerichtes Schaffhausen hat mit Beschluss vom 29. Januar 1986 die mit Strafbescheid der Eidgenössischen Zollverwaltung vom mann, jetzt unbekannten Aufenthaltes, ausgesprochene Busse von 12 020 Franken wegen Uneinbringlichkeit in 90 Tage Haft, unter Verweigerung des bedingten Strafvollzuges, umgewandelt.

Herrn Christian Schaller wird hiermit eine Frist von zehn Tagen eröffnet, um gegen diesen Beschluss beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Postfach 79, 8201 Schaffhausen, schriftlich und begründet Beschwerde zu erheben.

Der Beschwerde kommt nur dann aufschiebende Wirkung zu, wenn das Obergericht dies auf Antrag des Beschwerdeführers verfügt. Die Akten liegen bei der Gerichtskanzlei erster Instanz in Schaffhausen zur Einsichtnahme auf.

S.April 1986

Kantonsgericht Schaffhausen Der Gerichtsschreiber: Schreiber

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Vorladungen

mit aufgefordert, sich wegen wiederholten vorsätzlichen Dienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Freitag, 18. April 1986, 11.15 Uhr, am Bezirksgericht, Hofplatz/Marktgasse 86, 9500 Wil, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichts 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

25. März 1986

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Obers;tlt Kühn

aufgefordert, am Mittwoch, 23. April 1986, 17 Uhr, in Buren an der Aare, Amthaus, Amtsgerichtssaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen.

Im Anschluss an die Hauptverhandlung hat das Divisionsgericht 3 zu entscheiden, ob der mit Urteil des Gerichtspräsidenten von Konolfmgen gewährte bedingte Vollzug für die Haftstrafe von 20 Tagen zu widerrufen ist.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

25. März 1986

Divisionsgericht 3 Der Präsident: Oberstlt van Wijnkoop

unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 7. Mai 1986, 16 Uhr, in Burgdorf, Schloss, Amtsgerichtssaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen.

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Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

26. März 1986

Divisionsgericht 10 B Der Präsident: Oberstlt Stauffer

mit aufgefordert, am Mittwoch, 7. Mai 1986, 17 Uhr, in Burgdorf, Schloss, Amtsgerichtssaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

26. März 1986

Divisionsgericht 10 B Der Präsident : Oberstlt Stauffer

unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Donnerstag, 17. April 1986, 11.45 Uhr, in 7000 Chur, Kantonsgerichtssaal, Poststrasse 14, als Angeklagter vor Divisionsgericht 12 zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

27. März 1986

,

Divisionsgericht 12 Der Präsident: Oberstlt Guyan

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1986

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13

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08.04.1986

Date Data Seite

943-945

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