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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrat s (Vom 12. Januar 1897.)

Der Artikel 97 des Reglements über die Militärtransporte auf Eisenbahnen und Dampfschiffen vom 16. Oktober 1894 (A. S.

n. F. XIV, 457) wird durch folgenden, nach litt, b einzuschaltenden Zusatz ergänzt: ,,Wenn für Einzelsendungen von Pferden, Maultieren oder Schlachtvieh die Verwendung je eines besondern Wagens verlangt wird, so ist außer der nach der Stückzahl berechneten Fracht noch ein Zuschlag von 10 Rappen pro Wagen (zu 2 Achsen) und pro Tarifkilometer zu erheben, sofern nicht die Taxe für eine volle Wagenladung sieh billiger stellt.

,,Begehren um Einzelsendung sind auf den Transportgutscheinen durch die Versender unter Angabe des Grundes anzubringen und zu unterzeichnen."

Der Bundesrat hat die von der Aktiengesellschaft Bad Schinznach (Aargau) ausgeführten Baggerungsarbeiten zur Zeit des dem Johann Burger-Angliker, von Eggiwyl, wohnhaft in Scherz, daselbst, zugestoßenen Unfalles (27. Dezember 1895) als unter die Bestimmungen des erweiterten Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 fallend erklärt. Nach dem Bericht des Departements ist nämlich thatsächlich festgestellt, daß die Badunternehmung in Schinznach alljährlich, so auch im Winter 1895/96, nach Schluß der Saison ihren Wasserkanal, der zur Gewinnung motorischer Kraft dient, ausbaggern läßt.

Die Arbeit besteht in dem Ausheben des Schlammes aus dem Kanal und aus dem Wegführen desselben und ist unzweifelhaft unter den Begriff ,,Wasserbau" zu subsumieren (s. Haftpflichtgesetz vom 26. April 1887, Art. l, Ziff. 2, litt. d). Diese Bagger-, bezw.

Wasserbauarbeit ist als ein Gesamtes zu betrachten und darf nicht, wie die Badeunternehmung behauptet, in die beiden Teile, Aushebung des Schlammes aus dem Kanal und Fortschaffung desselben, geschieden werden; erstere Verrichtung bedingt die letztere. Aus den Untersuchungsakten geht auch hervor, daß zu den Baggerungs-

129 arbeiten im Jahr 1895 durchschnittlich mehr als 5 Arbeiter verwendet wurden. Ob nun die Betriebszeit dieser Verrichtung eine längere oder, wie im vorstehenden Falle, eine kürzere sei, ist gemäß bisheriger bundesrätlicher Praxis durchaus irrelevant.

(Vom 16. Januar 1897.)

Den zum Vizekonsul der Niederlande in Davos-Platz ernannten Herrn P. P l a n t e n g a wird das Exequatur erteilt.

Dem Herrn Konsul Syz in Barcelona wird die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten guten Dienste erteilt.

An seine Stelle wird Herr Johann S c h m i d , von Schlattingen (Thurgau), gewählt..

Der Bundesratsbeschluß vom 24. Januar 1888 betreffend Munitionsvergütung an Revolverschießvereine (Bundesbl. 1888, I, 199) wird abgeändert und lautet nun wie folgt: 1. Zum Bezüge eines Bundesbeitrages von Fr. 3 für Revolverschießwesen sind berechtigt: a. alle Offiziere; b. alle nicht gewehrtragenden Unteroffiziere, welche mit Ordonnanzrevolvern ausgerüstet sind oder solche besitzen; c. die mit Revolvern dienstlich ausgerüsteten Soldaten.

2. Zur Erlangung des Bundesbeitrages haben dieselben als Mitglied eines Revolverschießvereins mindestens an zwei Schießtagen teilzunehmen und im ganzen wenigsten? 60 Schüsse auf Scheiben I und V innerhalb der Distanzen von 30 bis 60 m. zu schießen.

3. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Förderung des freiwilligen Schießwesens, vom 15. Februar 1893, und des alljährlichen Schießprograuims auch für die Revolverschießvereine.

4. Die bezüglichen Bestimmungen, wie sie im Bundesratsbeschluß vom 24. Januar 1888 festgesetzt worden sind, werden hiermit aufgehoben.

130 TVaWen.

(Vom 16. Januar 18970 Militärdepartement.

Verwalter der eidg. Armeemagazine in Ostermundigen : Herr Fritz Schenk, von Signau, zur Zeit Verwalter der Armeemagazine in Göschenen.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Unterbureauchef in Basel : Herr Hans G-ftrtler, Postcommis, von.

und in Basel.

Postcommis in Basel: ,, Jakob Jecklin, von Schiers, Postaspirant daselbst.

,, Max Schmaßmann, von Basel^ Postaspirant daselbst.

Postcommis in Luzern : ,, Julius Müller, von Näfels, Aspirant in Luzern.

Posthalter und Briefträger in Séchey: Frl. Ruth Meylan, von Le Lieu.

Postcommis in Winterthur: Herr Clément Imhof, von Ernen, Aspirant in St. Maurice.

Telegraphenverwaltung.

Gehülfen auf dem Materialbureau der Telegraphendirektion: Herr Gottfried Steiner, von Signau, Telegraphist in Bern.

,, Heinrich Störi, von Diesbach (Glarus), Telegraphist in Sehaffhausen.

Telegraphist in Suchy (Waadt): Frau Nanette Burnand, von BioleyMagnoux und Eclagnens, in Bavois.

Telegraphist in Undervelier (Bern) : Herr Viktor Erard, Posthalter, von und in Undervelier.

13Î (Vom 19. Januar 1897.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter, Briefträger und Bote in Altishofen : Herr Job. Ludi, von und in Altishofen.

Postcommis in Genf: ,, Edwin Beck, von Seeberg, Aspirant.

in Genf.

,, Eugen Bron, von Carouge, Aspirant in St. Gallen.

,, Marius Bron, von Lancy, Aspirant in Genf.

,, Francis Falcy, von Vallorbe, Aspirant daselbst.

,, Georg Leyvraz, von Rivaz, Aspirant in Genf.

,, Gabriel Perron, von Grand-Sacconnex, Aspirant m Genf.

Posthalter, Briefträger und ,, Alfred von Arx, von und in ÖnBote in Önsingen : singen.

Postcommis in Zürich 16 ,, Albert Brunner, von Wald, Post(Wiedikon) : commis in Zürich.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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20.01.1897

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