239 Kanzleigehülfen der Telegraphendirektion : Herr August Lardelli, von Poschiavo, Telegraphist in Chur.

,, Paul Mosimann, von Lauperswil (Bern), Telegraphenaspirant in Genf.

II. Adjunkt der Telegrapheninspektion Chur: ,, Leon Giorgio, von Cinuskel (Graubünden), Telegraphist in Chur.

Telegraphist in ßaron : Frl. Hélène Roten, von und in Raron.

# S T #

Bekanntmachungen von

Départements id ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Tarifentscheide des

schweizerischen Zolldepartements im Monat Januar 1897.

nummer.

40

40 48 74

et"

--. 30

Bezeichnung der Ware.

Der Tarifentseheid ,,Schweflige Säure, nicht in schmiedeisernen Cylindern (komprimiert, s. ad 74)" ist zu streichen und wie folgt zu ersetzen : ,,Schweflige Säure, auch komprimiert, flüssig, in schmiedeisernen Cylindern."

--. 30 Chlor, komprimiert, flüssig, in schmiedeisernen Cylindern.

1. -- Chlorschwefel.

2. -- Zu streichen: ,,Chlor und schweflige Säure" (s. Nr. 40).

240 Tarif- Zollansatz, nommer. Fr. Cts.

102 105

Bronzefarben: -- in Engrospackung.

-- in Schachteln, Flaschen, Muscheln, Töpfchen, Stengeln.

7. -- 20. --

286 287 398 b

.'

·

3.

Bezeichnung der Ware.

> Bügeleisen, je nach Beschaffenheit.

/

Pistazien.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1895 und 1896.

1896 1895.

Monate.

Januar

. . .

1896.

Fr.

Fr.

2,630,257.56

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

2,993,352. 93

363,095. 37

Februar . . .

2,858,713. 88 3,434,390. 89

575,677. 01

März . . . .

April . .

3,700,520. 39 3,854,376. 99 3,762,400. 43 3,827,146. 90

153,856. 60

Mai . . . .

3,860,385. 57 3,754,991. 32

Juni

. . . .

3,609,614. 05 3,678,051. 61

68,437.56

Juli

. . . .

3,440,855. -- 3,450,321. 17 3,482,201. 67 3,612,520. 39

130,318. 72

3,567,271. 75 3,939,658. 07 4,116,422. 97 4,656,267. 95

372,386. 32 539,844. 98

3,656,014. 09 3,960,035. 90 4,595,068. 58 5,108,110. 59

513 042. 01

Äug äst . . .

September . .

Oktober . . .

November

. .

Dezember

. .

64,746. 47

--

9,466. 17

304,021. 81

Total 43,279,725. 94 46,269,224. 71 *2,989,498. 77

-- -- -- --

105,394. 25

-- -- -- -- -- -- -- --

* Inkl. Beitrag der Alkoholverwaltuog Fr. 45,000 und statistische Gebühren Fr. 123,878. 70, gleich Fr. 170,373. 70.

Verglichen mit dem Budget pro 1896 (Fr. 40.000,000) ergiebt sich für das Jahr 1896 eine Mehreinnahme von Fr. 6,269,224. 71.

241

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 16. Januar sucht der Verwaltungsrat der Drahtseilbahngesellschaft vom Bahnhof zur Stadt Cossonay um die Bewilligung nach zur Verpfändung im I. Rang der genannten 1224 m.

langen Drahtseilbahn samt Betriebsmaterial und Zubehörden, einschließlich des Dienst- und Büffettgebäudes, für einen Betrag von Fr. 200,000, zum Zwecke der Sicherstellung eines 4 °/o Anleihens vom gleichen Betrage, welches zur Konsolidierung schwebender Schulden und zur Deckung der Kosten für die Vollendung und teilweise Rekonstruktion der Linie verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Verpfandungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 6. Februar nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 22. Januar 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates:

[ 2 /2J

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Soeben ist erschienen und bei der unterzeichneten- Amtsstelle zum Preise von 25 Cts. zu beziehen:

?. Supplement (Jahrgang 1896) zur Sammlung der Kantonsverfassungen.

B e r n , im Januar 1897.

Drucksachenbureau der Schweiz. Bundeskanzlei.

ßnndesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

18

242

Eidgenössische Maturitätsprüfungen für Kandidaten der Tierheilkunde.

Während des Jahres 1897 finden für Kandidaten der Tierheilkunde zu den nachstehend angegebenen Terminen eidgenössische Veterinär-Maturitätsprüfungen statt : I. An der T i e r a r z n e i s c h u l e Z ü r i c h : A. Am 20. und 21. April.

B. Am 18. und 19. Oktober.

II. An der T i e r a r z n e i s c h u l e Bern: A. Am 23. und 24. April.

B. Am 22. und 23. Oktober.

Die Wahl des Prüfungsortes steht den Kandidaten frei. Anmeldungen für die Frühjahrsprüfungen sind spätestens bis zum 1. April, diejenigen für die HerbstprUfungen spätestens bis zum 1. Oktober an die Direktion der betreffenden Tierarzneischule zu richten. Die Anmeldeformulare können von dem Unterzeichneten bezogen werden.

K ü s n a c h t - Z ü r i c h , den 1. Januar

1897.

Der Präsident der eidg. Maturitätskommission :

Geiser.

Veredlungsverkehr.

Bekanntmachung.

Infolge der Wahrnehmung, daß häufig Waren aus der Schweiz zur Veredlung nach dem Ausland gesandt werden, ohne daß vom Versender die Abfertigung mit Freipaß behufs zollfreier Rückkehr nachgesucht wurde, was dann bei der Wiedereinfuhr der veredelten Ware deren Verzollung zur Folge hat, sieht sich die unterzeichnete Direktion veranlaßt, den Interessenten das vom schweizerischen Bundesrat unterm 6. Dezember 1894 erlassene Regulativ über den Veredlungsverkehr in Erinnerung zu bringen und namentlich auch die Uhrenindustriellen auf dasselbe aufmerksam zu mächen.

Artikel 3 dieses Regulativs bestimmt, daß zur Freipaßabfertigung von Waren, welche zur V e r e d l u n g aus dem A u s l a n d e n a c h der S c h w e i z verbracht werden, urn nach erfolgter Veredlung zur Wiederausfuhr nach dem Auslande zu gelangen, sowie

243

für solche, welche zum gleichen Zwecke aus der S c h w e i z n a c h dem A u s l a n d e ausgeführt werden, um in veredeltem Zustande wieder nach der Schweiz zurückzukehren, eine besondere Bewilligung der Oberzolldirektion, bezw. des Zolldepartements, einzuholen ist, sofern nämlich auf Zollbefreiung Anspruch erhoben wird.

Auf Verzollungen, welche infolge Außerachtlassung der Vorschriften über den Veredlungsverkehr stattgefunden haben, kann die Behörde nicht zurückkommen.

B e r n , den 11. Januar

1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bekanntmachung betreffend

die Vorlage von Ursprungszeugnissen bei der Einfuhr von italienischen und spanischen Weinspecialitäten.

Gemäß der diesseitigen Bekanntmachung vom 12. Juni 1896.

werden zufolge den handelsvertraglichen Vereinbarungen mit Italien und Spanien die alkoholreichen Weinspecialitäten dieser Länder, nämlich : Marsala-, Malvasia-, Moscato-, Vernaccia-, ferner Malaga- und Xeres- Wein in Fässern, bis auf eine Alkoholstärke von 18 ° zum Zolle von Fr. 3. 50 per q ohne Monopolgebühr und Zollzuschlag zugelassen, sofern als Ausweis für die Herkunft jeder der genannten Weinspecialitäten von über 15 ° Alkoholgehalt bei der Einfuhr ein Ursprungszeugnis der zuständigen Ortsbehörde des Versandortes vorgelegt wird.

Zur Vermeidung von Anständen sehen wir uns veranlaßt, vorstehende Bekanntmachung durch die Erläuterung zu ergänzen, daß unter ,,Versandort" der Ort der ursprünglichen Herkunft bezw.

der Produktion verstanden wird und daß daher die Ursprungszeugnisse von der Behörde des Produktionsortes ausgestellt sein müssen.

B e r n , den 12. Januar

1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1897

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.02.1897

Date Data Seite

239-243

Page Pagina Ref. No

10 017 737

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