# S T #

86.032

Botschaft über die Änderung der Truppenordnung

vom 28. Mai 1986

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren.

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den,Entwurf zu einer Änderung der Truppenordnung sowie zur Anordnung von zusätzlichen Instruktionsdiensten mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Mai 1986

1986-441

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Egli Der Bundeskanzler: Buser

46 Bundesblatt. 138.Jahrgang. Bd.II

-'

1109

Übersicht Die Änderung der Organisationsstrukturen der Armee ist eine natürliche und notwendige Folge der Anpassung an technische, taktische und personelle Wandlungen. Auch in rechtlicher Hinsicht müssen die Vorschriften immer wieder auf den neuesten Stand gebracht werden.

So hat sich die im Jahre 1951 aufgestellte Bestimmung der Truppenordnung, wonach die Einheiten in der Regel nur mit Angehörigen einer einzigen Heeresklasse zu bilden sind, unter heutigen Bedingungen überlebt. Eine bessere Nutzung von modernem Material erheischt häufig das Belassen von Angehörigen mehrerer Heeresklassen im gleichen Verband.

Mit dem Rüstungsprogramm 1984 wurde die Beschaffung der Panzer 87 Leopard beschlossen, die nunmehr organisatorisch in die Armee eingegliedert werden müssen. Mit dem neuen Material sollen die Panzerregimenter der Mechanisierten Divisionen ausgerüstet werden. Das erlaubt in der Folge, die Panzerbataillone der Felddivisiohen durchgehend auf die Schweizer Panzer 61 und 68 umzurüsten.

Im Bereich der Artillerie sollen drei neue Panzerhaubitzabteilungen aufgestellt und in die drei Feldarmeekorps eingegliedert werden. Die Geschütze können dem Instruktion^- und Reservematerial entnommen werden. Durch Aktivierung einer vorhandenen Feuerkraftreserve lässt sich somit ohne Beschaffung zusätzlicher Geschütze eine beachtliche Verstärkung der Kampfkraft erreichen. Das Personal wird aus Angehörigen der Artillerie im Landwehralter gestellt, die bis anhin nach ihrem Übertritt in diese Heeresklasse in Formationen anderer Truppengattungen und Dienstzweige versetzt wurden.

Die vorgeschlagenen UmOrganisationen erfordern eine Änderung des in die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte fallenden Anhanges A der Truppenordnung sowie die Anordnung von zusätzlichen Diensttagen für die Umschulung im Jahre 1987.

1110

Botschaft I II

Vorgesehene Änderungen Aufhebung des Artikels 5 Absatz 2 des Beschlusses der Bundesversammlung vom 20. Dezember 1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung)

Diese Bestimmung, die bereits aus der Zeit der Truppenordnung 1951 stammt, lautet wie folgt: In der Regel sind die Einheiten aus Wehrmännern einer einzigen Heeresklasse zusammengesetzt.

Schon damals wurden bei Bedarf Offiziere über die Altersgrenze der Heeresklasse hinaus in Einheiten des Auszuges oder der Landwehr belassen. Um das spezifische Wissen und die langjährige Erfahrung von Kader und Truppe während längerer Zeit ausnützen zu können, wurden auch vermehrt Einheiten gebildet, die aus zwei oder drei Heeresklassen gemischt zusammengesetzt sind.

Mittlerweile haben sich die Verhältnisse spürbar gewandelt. Die fortschreitende militärtechnische Entwicklung erfordert in zunehmendem Masse und gebieterisch eine längerdauernde Nutzung der vielfach teuren und anspruchsvollen Ausbildung. Gewisse Funktionen, wie z. B. das Bedienen und Reparieren von bestimmten Geräten können durchaus von älteren Wehrmännern wahrgenommen werden. Diese Möglichkeiten gilt es, vermehrt auszunützen.

Auch der in den nächsten Jahren zu erwartende Rückgang der Rekrutenbestände wird in vermehrtem Masse zur Bildung von nach Heeresklassen gemischten Verbänden zwingen.

Durch eine ersatzlose Streichung von Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses der Bundesversammlung vom 20. Dezember 1960 über die Organisation des Heeres soll dem Bundesrat die erforderliche Flexibilität bei der altersmässigen Zusammensetzung von Formationen verschafft werden.

12

Änderung der Organisation des Heeres

121

Neugestaltung der Formationen der Mechanisierten und Leichten Truppen

121.1

Veranlassung

Mit Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1984 (BEI 1984 III 1488) haben Sie im Rahmen des Rüstungsprogrammes 1984, 2. Teil, der Beschaffung von insgesamt 380 Panzern 87 Leopard zugestimmt. In unserer Botschaft vom 29. Februar 1984 hatten wir ursprünglich vorerst einmal die Beschaffung von nur einem ersten Los von 210 neuen Kampfpanzern dieses Typs beantragt und einen weiteren Antrag auf Beschaffung eines zweiten Loses von nochmals 210 Panzern gegen Ende der achtziger Jahre in Aussicht gestellt. Es war die Rücksichtnahme auf 1111

die geltende Finanzplanung, die uns zu einer zeitlichen Erstreckung dieser gewichtigen Beschaffungsvorlage veranlasste.

Im Zuge der parlamentarischen Behandlung wurde bekanntlich das gesamte Beschaffungsvorhaben - teils unter Beizug von Experten - nochmals einer gründlichen und umfassenden Überprüfung unterzogen.

Der obenerwähnte Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1984 stellt das Schlussergebnis dieser Bemühungen dar. Mit einem Abstrich von 40 Stück wurde eine raschere und damit auch kostengünstigere Beschaffung der gesamten Serie von 380 Panzern bewilligt. Die Überschreitung des Finanzplahes 1984--1987 verbunden mit der Verpflichtung des Eidgenössischen Militärdepartementes zur Kompensation bis 1989 wurde in Kauf genommen.

Die erste Lieferung von 35 Panzern 87, Leopard - durch Direktkauf bei der Firma Krauss Maffei AG, München - soll zwischen März und Juni 1987 erfolgen. Die nachfolgenden Lieferungen werden aus dem Lizenzbau stammen und sich, mit einem monatlichen Ausstoss von sechs Panzern, bis Mitte 1993 erstrekken.

In diesem Zeitraum müssen die Formationen der Mechanisierten und Leichten Truppen mit dem neuen Waffensystem vertraut gemacht, die Verbände umgerüstet werden und es müssen die freiwerdenden älteren Panzer einer Zweit- und Drittverwendung zugeführt werden. Auf diese Weise werden die ältesten Panzer 55/57, Centurion, bis Ende 1992 aus den Panzerverbänden verschwinden. Die Weiterverwendung des Centurions oder mindestens seines Turmes mit Kanone wird zurzeit untersucht.

Es sei an dieser Stelle noch einmal bestätigt, dass die Beschaffung der Panzer 87, Leopard, keine Vermehrung der gesamten Panzerflotte nach sich ziehen wird.

121.2

Neue Gliederung der Panzerbataillone in den Mechanisierten Divisionen

Mit den neuen Panzern 87, Leopard, sollen die Panzerregimenter der Mechanisierten Divisionen l, 4 und 11 ausgerüstet werden. Jede dieser Divisionen besteht aus zwei Panzerregimentern zu zwei Panzerbataillonen. Jedes dieser Panzerbataillone verfügt heute über zwei Panzerkompanien mit je dreizehn Panzern und zwei Panzergrenadierkompanien. Mit der Umrüstung auf den Leopard 2 wird diese Gliederung geändert. Das Panzerbataillon soll neu über drei Panzerkompanien verfügen. Dagegen wird die Zahl der eingeteilten Panzer von dreizehn auf zehn gesenkt. Der Panzerzug wird inskünftig nicht mehr vier, sondern nur noch drei Panzer umfassen. Der Kommandant der Panzerkompanie wird wie bis anhin mit einem eigenen Panzer ausgerüstet bleiben. Die Reduktion des Zugbestandes von vier auf dr,ei Panzer soll dem Zugführer die, Führung dieser modernen Waffensysteme erleichtern.

1112

Gliederung

Panzerregiment Bisher

Neu

Stab l Stabskompanie l Panzerminenwerferkompanie 1 Sanitätskompanie 2 Panzerbataillone

Stab l Stabskompanie l Panzerminenwerferkompanie 1 Sanitätskompanie 2 Panzergrenadierkompanien 2 Panzerbataillone, Typ A

Panzerbataillon, Typ A (Pz 87, Leo) Bisher

Neu

Stab l Panzerstabskompanie 1 Panzerdienstkompanie 2 Panzerkompanien zu 13 Pz 2 Panzergrenadierkompanien

Stab l Panzerstabskompanie l Panzerdienstkompanie 3 Panzerkompanien zu 10 Pz l Panzergrenadierkompanie

121.3

Neue Gliederung der Panzerbataillone in den Felddivisionen

Als Folge der Umrüstung der drei mechanisierten Divisionen mit Panzern 87, Leopard, erfahren die zwölf Panzerbataillone der sechs Felddivisionen ebenfalls eine technisch-taktische Aufwertung, indem sie bis 1. Januar 1994,: im Rahmen von sechs Umrüstungsschritten, auf folgenden Ausrüstungs- und Organisationsstand gebracht werden sollen: Als bewegliches Mittel der Panzerabwehr zugunsten der sechs Felddivisionen sollen die Schweizer Panzer 61 und 68 die Centurion Panzer 55/57 ersetzen.

Diesen sechs Panzerbataillonen, Typ C, werden nun neu je eine Panzergrenadierkompanie unterstellt. Als Gegenschlagsmittel soll in den Panzerbataillonen, Typ B, der Felddivisionen ausschliesslich der Schweizer Panzer 68 bzw. 68/75 eingesetzt werden, und zwar zusammen mit je einer Panzergrenadierkompanie und einer Panzerminenwerferkompanie.

Alle Panzerbataillone der Felddivisionen werden drei Panzerkompanien zu drei Zügen mit vier Panzern aufweisen. Der Kompaniekommandant wird mit einem eigenen Panzer ausgerüstet bleiben.

1113

Gliederung

Panzerbataillon, Typ B (Pz 68 und 68/75) Bisher

Neu

Stab l Panzerstabskompanie 1 Panzerdienstkompanie 2 Panzerkompanien zu 13 Pz 2 Panzergrenadierkompanien l Panzerminenwerferkompanie

Stab l Panzerstabskompanie l Panzerdienstkompanie 3 Panzerkompanien zu 13 Pz l Panzergrenadierkompanie l Panzerminenwerferkompanie

Panzerbataillon, Typ C (Pz61 und 68) Bisher

Neu

Stab l Panzerstabskompanie l Panzerdienstkompanie 3 Panzerkompanien zu 13 Pz

Stab l Panzerstabskompanie l Panzerdienstkompanie 3 Panzerkompanien zu 13 Pz l Panzergrenadierkompanie

122

Aufstellung von drei zusätzlichen Panzerhaubitzabteilungen für die Feldarmeekorps

122.1

Veranlassung

Von unserer gesamten mobilen Artillerie sind zurzeit 21 Abteilungen mit Panzerhaubitzen ausgerüstet. Eine nicht unbedeutende Anzahl der Panzerhaubitzen findet sich ferner beim Instruktionsmaterial der Schulen und Kurse sowie in der allgemeinen Reserve. Im Gesamten betrachtet stellen die nicht in bestehende Formationen eingegliederten Geschütze eine beträchtliche Feuerkraftreserve dar.

Die zunehmende Dynamik im modernen Kriegsgeschehen machte es notwendig, die Frage der rechtzeitigen Zuführung derartigen Reservematerials an die Truppe neu zu überdenken. Dabei erwies es sich als richtiger, eine solche Feuerkraftreserve von vorneherein in Kampfverbände einzugliedern. Hinzu kommt, dass bei der Einführung von komplexen Gross-Systemen aus Kostengründen dazu übergegangen werden soll, auch auf die zusätzliche Beschaffung von Instruktionsmaterial zu verzichten. Aus diesen Gründen sollen im vorliegenden Fall die in der Allgemeinen Reserve und im Instruktionsmaterial vorhandenen Panzerhaubitzen zur Bildung von drei neuen Panzerhaubitzabteilungen zu je 18 Geschützen herangezogen werden.

Der erforderliche Personalbestand kann dem Kontingent der Landwehr-Artilleristen entnommen werden, die jeweils beim Übertritt in diese Heeresklasse in Formationen anderer Truppengattungen und Dienstzweige eingeteilt werden.

1114

122.2

Gliederung und Unterstellung

Die drei neuen Panzerhaubitzabteilungen sollen gleich gegliedert sein wie die Panzerhaubitzabteilungen der Felddivisionen. Sie bestehen aus einem Stab, ei* ner Panzerhaubitzfeuerleitbatterie, einer Panzerhaubitzdienstbatterie und drei Panzerhaubitzbatterien mit je sechs Geschützen.

2

Auswirkungen

21

Personell

211

Mechanisierte und Leichte Truppen

Für die neu aufgestellten 18 Panzerkompanien werden rund 1700 Mann benötigt. Dieser zusätzliche Bedarf wird durch Erhöhung des Landwehr-Kontingents in den Panzergrenadier- und Panzerkompanien und durch ein Kontingent von 480 Mann der Übermittlungstruppen für die neuen Telefonzüge gedeckt.

Der Bedarf an Instruktions- und Unterhaltspersonal wurde bereits im Rüstungsprogramm 84 (BB1 1984 I 921). ausgewiesen.

212

Artillerie

Die Bildung der drei Panzerhaubitzabteilungen bedingt eine Erhöhung des Sollbestandes von rund 1900 Angehörigen der Landwehr. Dieser Bedarf wird mit dem Landwehr-Übertrittskontingent der Artillerie sichergestellt (vgl.

Ziff. 122.1). Die Bestandeslage lässt dies zu.

22

Ausbildung

221

Mechanisierte und Leichte Truppen

Truppenkurse Die Umschulung auf Panzer 87, Leopard, wird während zwei ordentlichen Wiederholungskursen in den Jahren 1987 bis 1993 durchgeführt. Der erste Kurs findet jeweils unter der Leitung des Bundesamtes für Mechanisierte :und Leichte Truppen statt. Der zweite Kurs wird als Schiess-WK nach Weisungen der Kommandanten der Mechanisierten i Divisionen, unterstützt durch den «Chef Einführung Panzer 87, Leopard», durchgeführt.

Die Umschulung vom Panzer 55/57 auf den Panzer 61 bzw. 68 und 68/75 wird ebenfalls in zwei Wiederholungskursen in den Jahren 1988 bis 1994 erfolgen.

Schulen Die Erstausbildung auf Panzer 87, Leopard, beginnt anfangs 1987 in der Offiziersschule. Mitte des gleichen Jahres werden vorerst eine, später bis zu fünf Rekrutenkompanien pro Halbjahr, maximal neun Rekrutenkompanien pro Jahr, auf dem Waffenplatz Thun ausgebildet. Im gleichen Rhythmus werden die Ausbildungseinheiten für den Panzer Centurion abgebaut und 1991 aufgelöst.

1115

Zusätzliche Instruktionsdienste Den ersten Umschulungskurs (Pz 61 auf Pz 87, Leo) hat das Panzerbataillon 12 im November 1987 zu bestehen. Zu diesem Zeitpunkt stehen weder die für die Kommandanten- und Richterausbildung entscheidenden elektronischen Schiesssimulatoren, noch bereits umgeschulte Kader der Truppe aus vorangegangenen Rekrutenschulen zur Verfügung.

Ein Teil des Bataillonsstabes sowie die Angehörigen der Panzerkompanien 1/12 und H/12, die noch mindestens 4 WK zu bestehen haben, müssen deshalb einen verlängerten Wiederholungskurs von 27 Tagen (statt 20 Tagen) leisten. Der vorgängige Kadervorkurs wird entsprechend für die Panzeroffiziere von vier auf sieben Tage, für die Panzerunteroffiziere von drei auf sieben Tage verlängert.

Die sich hieraus ergebenden Mehrkosten lassen sich auf rund 30 000 Franken schätzen.

222

Artillerie

Die Aufstellung der drei Panzerhaubitzabteilungen verlangt keine zusätzlichen Ausbildungsdienste, treten doch ausgebildete Artilleristen in diese Abteilungen über. Die zweiwöchigen Ergänzungskurse werden auf den Waffenplätzen Bière und Frauenfeld sowie auf den bestehenden Schiessplätzen im Alpenraum durchgeführt.

23 231

Materiell Mechanisierte und Leichte Truppen

Die materiellen Auswirkungen (Beschaffungen und Bauten) sind in der Botschaft über das Rüstungsprogramm 1984, 2. Teil (BEI 1984 I 921), aufgeführt worden.

232

Artillerie

Neben den Panzerhaubitzen können die Schützenpanzer, Raupentransportfahrzeuge, Entpannungspanzer, das Funkmaterial sowie das Unterhaltsmaterial der Reserve und dem Instruktionsmaterial entnommen werden. Fehlendes allgemeines Korpsmaterial muss beschafft werden. Die Motorfahrzeuge werden dem armee-eigenen Park und den Requisitionsbeständen entnommen. Der Bestand an heutigen Munitionssorten genügt, um die drei neuen Abteilungen zu bevorraten.

24 241

Folgekosten Panzertruppen

Über die Folgekosten der Einführung von 380 Stück Panzer 87, Leopard, wurde im Zusammenhang mit der Behandlung des Beschaffungsantrages orientiert. Sie

1116

bilden auch Gegenstand der jährlichen Berichterstattung des Eidgenössischen Militärdepartementes an die Militärkommissionen über die Panzerbeschaffung gemäss Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1984 zum Rüstungsprogramm 1984, 2. Teil (BEI 1984 III 1488). Von den zusätzlich benötigten 1700 Mann ist ein bestimmter Teil im Fahren und Schiessen auszubilden. Es ergibt sich daraus ein jährlicher Mehraufwand: So dürfte der Betriebsstoffverbrauch um rund 0,2 Millionen Franken steigen. Die Kosten für die Ausbildungsmunition werden sich voraussichtlich um rund 20 Millionen Franken erhöhen. Aus der Umrüstung der Panzerbataillone vom Centurion auf Panzer 61 bzw 68 und 68/75 ergeben sich keine ins Gewicht fallenden Mehrkosten.

242

Artillerie

Der Hauptteil des Korpsmaterials für die drei neuzubildenden Panzerhaubitzabteilungen wird den Beständen entnommen. Neben den Panzerhaubitzen selbst betrifft dies vorallem die übrigen Raupenfahrzeuge, die Motorfahrzeuge und das Logistikmaterial. Neu zu beschaffen sind das Übermittlungsmaterial und das allgemeine Korpsmaterial; es muss mit Aufwendungen von rund 20 Millionen Franken gerechnet werden.

Die neuen Panzerhaubitzabteilungen bestehen als Landwehrformationen alle zwei Jahre einen Ergänzungskurs. Es ergeben sich aus diesen Dienstleistungen mittlere jährliche Aufwendungen von 870 000 Franken, wovon 705 000 Franken allein für die Munition, 45 000 Franken für Betriebsstoffe und 120 000 Franken für Unterhalt inklusive Verbrauchsmaterial.

3

Verwirklichungsplan

31

Mechanisierte und Leichte Truppen

In Übereinstimmung mit dem Rhythmus der Auslieferung der Panzer 87, Leopard, ist für die neun betroffenen Divisionen folgender Umrüstungsablauf vorgesehen:

1117

£

Zeittabelle

oo

Umriistungsschritte

··{

2.

3.

4.

5.

6.

Einfiihrung auf

1. Januar 1. Januar 1. Januar 1. Januar 1. Januar 1. Januar 1. Januar

1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994

Umriistung und Unterstellung der Panzerbataillone

Panzer 87, Leopard

Panzer 68/75

Anzahl Panzerbataillone

Anzahl Panzerbataillone

Unterstellung Mechanisierte Division

1 1

4 4

-

2 2

4 1 11 1

_

2 2 2

11 .

,

Panzer 68 Unterstellung Felddivision

Anzahl Panzerbataillone

'

Panzer 61 Unterstellung Felddivision

Anzahl Panzerbataillone

1

1 _ 1

Unterstellung Felddivision "'

--_ - -

8 5

1 1 1

'

2

8 3

2 -

__ _ _ -

-

5

6,7

Diese Zeittabelle zeigt, dass zunächst die Umrüstung der Mechanisierten Division 4 (Feldarmeekorps 2) vollständig durchgezogen werden soll. Daran anschliessend werden dann in jährlichem Wechsel jeweils zwei Panzerbataillone der Mechanisierten Division l (Feldarmeekorps 1) bzw. der Mechanisierten Division 11 (Feldarmeekorps 4) umgerüstet.

Diese Lösung trägt vor allem der Tatsache Rechnung, dass sich die ältesten Panzertypen (Pz 61) bei der Mechanisierten Division 4 befinden.

32

Artillerie

Die drei neu zu bildenden Panzerhaubitzabteilungen werden auf den 1. Januar 1988 aufgestellt.

4

Richtlinien der Regierungspolitik

Die Vorlage ist in den Pvichtlinien der Regierungspolitik (BEI 1984 I 157) nicht ausdrücklich vorgesehen. Sie leitet zunächst den organisatorischen iVollzug des Bundesbeschlusses vom 12. Dezember 1984 über die Beschaffung von Rüstungsmaterial ein (Rüstungsprogramm 1984, 2. Teil; BB1 1984 III 1488). In diesem Sinne dient sie auch der Verwirklichung des neuen Armeeleitbildes für die neunziger Jahre, wie wir es in unserem Bericht vom 18. Januar 1984 über die Richtlinien der Regierungspolitik 1983-1987 (BEI 1984 I 157) in Ziffer 25 erläutert haben. Die Beschaffung des neuen Kampfpanzers wurde dort als einer der Schwerpunkte des Ausbauschrittes 1984-1987 des neuen Armeeleitbildes bezeichnet.

5

Rechtliche Grundlagen

Nach Artikel 6 Absatz l der Truppenordnung wird die Zahl der zu bildenden Stäbe und Einheiten im Anhang A zum Beschluss festgelegt. Dieser Anhang A ist nicht veröffentlicht worden und nur für dienstlichen Gebrauch bestimmt.

Die vorgeschlagenen Änderungen halten sich im Rahmen der Artikel 45 und 123 der Militärorganisation. Die Gesetzmässigkeit ist somit gewahrt.

Nach Artikel 220 der Militärorganisation unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss nicht dem Referendum.

1370

1119

Truppenordnung

Entwurf

Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 45 und 123 der Militärorganisation ') nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 19862), beschliesst: I

Die Truppenordnung vom 20. Dezember I960 3 ) wird wie folgt geändert: Art. 5 Abs. 2 Aufgehoben II

Der Anhang A 4 ) zur Truppenordnung vom 20. Dezember I9603) wird entsprechend den im Anhang 4 ) (Sonderbeilage) zu diesem Beschluss enthaltenen Angaben geändert.

III

Die auf den Panzer 87, Leopard, umzuschulenden Panzeroffiziere, Panzerunteroffiziere und Panzersoldaten des Panzerbataillons 12, die mindestens noch vier Wiederholungskurse bestehen müssen, haben im Jahre 1987 zusätzliche Instruktionsdienste zu leisten. Diese bestehen: a. für den Stab Panzerbataillon 12, exklusive Nachrichtenoffizier, Chef Versorgung, Arzt, Motorfahreroffizier und AC Schutzoffizier in der Verlängerung des Kadervorkurses von vier auf sieben Tage; b. für die Panzeroffiziere der Panzerkompanien 1/12 und 11/12 in der Verlängerung des Kadervorkurses von vier auf sieben Tage;

') SR 510.10

2

> BB1 1986 II 1109 > SR 513.1

3 4

> Im BB1 nicht veröffentlicht.

1120

Truppenordnung c. für die Panzerunteroffiziere der Panzerkompanien 1/12 und 11/12 in der Verlängerung des Kadervorkurses von drei auf sieben Tage; d. für die oben erwähnten Offiziere, Unteroffiziere sowie die Panzersoldaten der Panzerkompanien 1/12 und 11/12 in der Verlängerung des Wiederholungskurses von 20 auf 27 Tage.

IV 1 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich, unterliegt jedoch aufgrund von Artikel 220 der Militärorganisation nicht dem Referendum.

2 Er tritt am 1. Januar 1987 in Kraft.

1370

1121

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Änderung der Truppenordnung vom 28. Mai 1986

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1986

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

86.032

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.08.1986

Date Data Seite

1109-1121

Page Pagina Ref. No

10 050 091

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.