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Bundesbeschluß betreffend
das Budget für das Jahr 1898.
(Vom 18. Dezember 1897.)
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Voranschlages für das Jahr 1898 und der zugehörigen Botschaft des Bundesrates vom 5. November 1897, beschließt: Das Budget für das Jahr 1898 wird mit folgenden Abänderungen genehmigt :
Ausgaben.
Dritter Abschnitt.
B. Departement des Innern.
HL Archive, b. Historische Arbeiten: 8. Historische Arbeiten in Rom, Turin und Mailand: Erhöhung von Fr. 12,000 auf Fr. 15,000 (Aufnahme eines neuen Kredites von Fr. 3000 für Arbeiten in Mailand.)
V. Gesundheitsamt.
6. Diphtherie-Enquete: Erhöhung von Fr. 15,000 auf Fr. 20,000
1426 VI. Beiträge an Arbeiten'schweizerischer Vereine.
9. Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler: Erhöhung von Fr. 57,700 auf . . Fr. 61,950 (Der Beitrag von 50 °/o an die Restauration der Franziskanerkirche in Luzern soll auf einmal mit Fr. 8500 statt zweimal in Raten von je Fr. 4250 ausgerichtet werden. Vergi. Botschaft S. 74, Ziff. 13.)
Vu. Beiträge an Anstalten.
5. Permanente Schulausstellungen : Erhöhung von Fr. 11,000 auf Fr. 12,000 X. Direktion der eidgenössischen Bauten.
IV. Hochbauten.
c. Neubauten : Reduktion des Kredites von Fr. 4,055,698 auf Fr. 4,025,698 (Streichung des Kredites von Fr. 30,000 für Errichtung von Scheibenständen auf dem Schießplatz in Andermatt. Vergi. S. 123, Ziff. 17, der Botschaft.)
D. Militärdepartement, u. Verwaltung.
L. Befestigungen.
a. St. Gotthard : Reduktion des Kredites von Fr. 443,660 auf Fr. 408,660 (Streichung des Kreditbegehrens von Fr. 35,000 für Erstellung von Befestigungen auf dem Foppahügel, I. Rate.' Vergi. S. 221,.
Ziff. 5, der Botschaft.)
F. Handels-, Industrie- und Land Wirtschaftsdepartement.
u. Industrie.
VII. Verschiedenes.
Erhöhung des Kredites von Fr. 1000 auf . . . . Fr. 21,000 (Einmaliger Beitrag von Fr. 20,000 an die Einrichtungskosten von Herdern.)
m. Landwirtschaft.
XIII. Kleinviehzucht.
Erhöhung des Kredites von Fr. 25,000 auf . . . .
Fr. 31,000
1427 XVI. Landwirtschaftliche
Vereine und
Genossenschaften.
Erhöhung des Kredites von Fr. 78,000 auf . . . .
(Beitrag von Fr. 1000 an Professor Anderegg.)
Fr. 79,000
Der Bundesrat wird eingeladen, vor Ausbezahlung des im Budget vorgesehenen Beitrages von Fr. 18,000 an die Kosten eines Landwirtschaftssekretariats zu prüfen, welche Organe zu dessen Ernennung berufen sein sollen, welche Organisation für dieselben vorgesehen ist, und über das Ergebnis dieser Untersuchung Bericht zu erstatten.
Es wird hierbei namentlich gewünscht: 1. daß die gegenwärtige Organisation des Bauernverbandes so abgeändert werde, daß darin alle Landesteile und Interessengruppen möglichst ihrer Bedeutung entsprechend Vertretung finden können ; 2. daß das Personal des Sekretariates stets aus Schweizerbürgern bestehen soll und daß bei dessen Wahl auf die drei Nationalsprachen Rücksicht genommen werde; 3. daß die Statuten und das Programm der neuen Gesellschaft gemäß Art. 14, litt. 2, des Bundesgesetzes über die Förderung der Landwirtschaft dem Bundesrate zur Genehmigung zu unterbreiten seien; 4. daß die bestehenden landwirtschaftlichen Vereine ihre volle Unabhängigkeit und ihren direkten Verkehr mit dem eidgenössischen Landwirtschaftsdepartement beibehalten und die Beiträge des Bundes ihnen auch fernerhin direkt ausbezahlt werden sollen.
Erhöhung der vom Bundesrate mit Nachtragsbotschaft vom 26. November verlangten Kredite für Besoldungen von Fr. 2,277,030 auf Fr. 2,277,430 (Besoldung des Staatsarchivars statt Fr. 6800 Fr. 7200.)
3?osfrulat.
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten in der nächsten Session Bericht und Antrag über die Art und Weise der Anordnung einer Gewerbezählung und einer Enquete über die wirtschaftlichen Zustände der gewerblichen Berufsarten einzubringen.
1428 Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 17. Dezember 1897.
Der Präsident: Rascheln.
Der Protokollführer: Schatzmann.
Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 18. Dezember 1897.
Der Präsident: Grieshaber.
Der Protokollführer: Ringier.
Der schweizerische Bundesrat beschließt: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.
B e r n , den 23. Dezember 1897.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Deucher.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Rinigier.
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Bundesbeschluß betreffend das Budget für das Jahr 1898. (Vom 18. Dezember 1897.)
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Jahr
1897
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
53
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.12.1897
Date Data Seite
1425-1428
Page Pagina Ref. No
10 018 143
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