Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen.

.Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen (Ausgabe vom 1. Februar 1915) ist erschienen und kann zum Preise von l Fr. 50 Rp. bezogen werden beim (3..).

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements in Bern.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die sanitären Einrichtungen und die Wasser- und Gasinstallationen im Telephongebäude an der Brandschenkestrasse in Zürich werden zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der eidg.

Bauinspektion in Zürich, Clausiusstrasse 37, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Telephongebäude Zürich" versehen bis und mit 12. März franko an die unterzeichnete Stelle einzusenden.

B e r n , den 1. März 1915.

(2..)

Schweiz. Baudirektion

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

AnBesoldung meldungi termln-

Kontrolleur I. Kl. Offizier der Schweiz.

Militär4200 13. März bis 1915 département, des Oberkriegs- Armee; Kenntnis des Oberkriegskommissariats militärischen Rechnungs- 5800 kommlssariai wesens, sowie der deutschen und französischen Sprache (2..)

Im Falle einer Beförderungswahl wird gleichzeitig die Stelle eines Kontrolleurs II. Klasse ausgeschrieben. Gleiche Erfordernisse wie oben.

Besoldung Fr. 3700 bis 4800.

234 Olenstabtellung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

An-

Besoldung meldungätermln

MilitärMagazin Verwalter Offizier der Schweiz.

4200 23. März departement, Armee. Kenntnis des bis 1915 I. Elasse des 5300 OberkriegsOberkriegsVerwaltungsdienstes kommissariat kommissariates für die Armeemagazine Ostermundigen (SODem Bewerber wird eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, für die zurzeit Fr. 350 Jahresmiete zu zahlen ist.

LiegenschaftsLandwirtschaftliche Finanz- und [Olldepartement verwalter des Kenntnisse und Erfah(FinanzWaffenplatzes rungen im Verwaltungswesen verwaltung) Herisau-St. Gallen

bis 2300

IS. März 1915 (2..)

Gute Schulbildung; 1600 bis 15. März Schweiz.

Bureaugehülfe Bundesbahnen IV., event. EU. Kl. Kenntnis des Bureau- 2500 1915 bezw.

(Kreisdir. V, auf der dienstes, sowie der Direktionskanzlei deutschen und italie- 1800 bis Luzern) (2..)

2900 nischen Sprache Diensteintritt am 1. April 1915.

Post-, Telegraphen- und Telephonstelleu.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n kiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung.

1. Posthalter in Wolfhalden. Anmeldung bis zum 20. März 1915 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

1. Adjunkt bei der Oberpostdirektion (Oberpostinspektorat). Anmeldung bis zum 13. März 1915 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2. Postverwalter in Pratteln. Anmeldung bis zum 13. März 1915 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3. Heizer und Hauswart in Aarau (die Bewerber sollen gelernte Schlosser oder Mechaniker sein). Anmeldung bis zum 18. März 1915 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4. Posthalter in Rämismühle. Anmeldung bis zum 13. März 1915 liei der Kreispostdirektion in Zürich.

235 Telegraphenverwaltung.

1. Telegraphist in Wolfhalden. Anmeldung bis zum 20. März 1915 bei der Kreistelegraphendirektion in St. Gallen.

1. Chef des Telegraphen- und Telephonbureaus in Davos-Platz. Anmeldung bis zum 13. März 1915 bei der Kreistelegraphendirektion in Chur.

Unentbehrlich für Verwaltungsbehörden, Juristen, Notare, Zivilstands- und Betreibungsämter, ^Bankiers, Kaufleute usw.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907.

Preis gebunden Fr. 2. 50.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch. Durchschossene Ausgabe.

Preis gebunden Fr. 5. --.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Code civil suisse. iW~ Deutschfranzösische Ausgabe mit gegenüberstehendem Text, also auf der einen Seite deutsch und gegenüber französisch.

Preis gebunden Fr. 5. --.

Schweizerisches Obligationenrecht vom 30. März 1911.

Preis gebunden Fr. 2. 50.

Schweizerisches Obligationenrecht. Durchschossene Ausgabe.

Preis gebunden Fr. 4. --.

Schweizerisches Obligationenrecht, Droit des obligations.

ijj&~ Deutsch-französische Ausgabe mit gegenüberstehendem Text, also auf der einen Seite deutsch und gegenüber französisch.

Preis gebunden Fr. 4. 50.

· UV Alle Ausgaben mit sorgfältig ausgearbeiteten alphabetischen Sachregistern.

Wörterbuch zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (Nachschlagewerk).

Bearbeitet von Dr. jur. Amrhein-du Fay und Emile Rivoire, Notar.

Preis gebunden Fr. 4. --.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht. Miniaturausgabe mit Sachregister von Dr. Hafner.

Fr. 3. --.

Bundesgesetz über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 mit alphabetisch geordnetem Sachregister. H®~ Deutschfranzösische Ausgabe mit gegenüberstehendem Text.

Preis gebunden Fr. 2. --.

Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908.

ÌW" Deutsch-französische Ausgabe mit gegenüberstehendem Text.

Preis gebunden Fr. 1. 60.

236

Blumenstein, Prof. Dr. E., Handbuch des schweizerischen Schuldbetreibungsrechtes. Komplett erschienen.

Broschiert Fr. 27. --, geb. Fr. 30. --.

Roelli, Prof. Dr. H., Kommentar zum schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag.

Erster Band brosch. Fr. 18.--, geb. Fr. 20.--.

Zu beziehen durch den Verleger K. J. Wyss in Bern, sowie durch alle Buchhandlungen.

In unterzeichnetem Verlag ist erschienen :

Das schweizerische Auslieferungsrecht nebst den

Auslieferungsverträgen der Schweiz von

Dr. jur. J. Langhard, Bern.

Preis TV. 6. SO.

Das handliche Buch bringt zum erstenmal eine Darstellung des schweizerischen Auslieferungsrechts auf Grund des Auslieferungsgesetzes, der internationalen Verträge und der Urteile des Bundesgerichts. Ausser der Behandlung des materiellen Auslieferungsrechts und des Verfahrens enthält die Arbeit auch einen Abschnitt über die Rechtshülfe in Strafsachen.

Von grösstem Interesse ist das Werk für die Feststellung des so umstrittenen Begriffs des politischen Delikts und durch die Wiedergabe der bundesgerichtlichen Urteile in dieser Materie.

Für Richter, Anwälte und Praktiker erhält das Buch einen besonderen Wert dadurch, dass der Text sämtlicher von der Schweiz mit den ausländischen Staaten abgeschlossenen Auslieferungsverträge nebst den Gegenrechtserklärungen, ferner der Wortlaut des schweizerischen Auslieferungsgesetzes, mitgeteilt ist.

Ein alphabetisches Sachregister erhöht die Brauchbarkeit.

Stämpfli & Cie., Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1915

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.03.1915

Date Data Seite

233-236

Page Pagina Ref. No

10 025 666

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.