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Die Gaben a--c werden dem Fonds für spezielle militärische Zwecke, diejenige unter d wird der eidg. Winkelriedstiftung überwiesen.

Wahlen.

(Vom 16. Februar 1915.)

Departement des Innern.

Eidg. T e c h n i s c h e H o c h s c h u l e i n Z ü r i c h .

Professor für Forstwissenschaften : Badoux, Henri, von Cremin (Waadt), Forstinspektor in Montreux.

(Vom 19. Februar 1915.)

Finanz- und Zolldepartement.

Finanz Verwaltung.

Revisor II. Klasse der Finanzkontrolle : Kramer, Rudolf, von Oberhallau, zurzeit Revisionsgehülf der Finanzkontrolle.

Revisionsgehülfe der Finanzkontrolle: ßeaujon, Charles, von Auvernier, zurzeit Kopist beim Schweiz, politischen Departement.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Erlöschen des Patentes der Auswanderungsagentur Konrad Schneebeli in Basel.

Das am 19. Januar 1906 Herrn Paul Konrad Schneebeli in Basel vom Bundesrat erteilte Patent zum Betriebe einer Auswanderungsagentur ist am 27. November 1914 erloschen.

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Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oderRechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Konrad Schneebeli in Basel deponierte Kaution von Fr. 59,310 geltend gemacht werden wollen, sind der unterzeichneten Amtsstelle vor Ende November 1915 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 7. Dezember 1914.

(2.).

Eidg. Auswanderungsamt.

Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen.

Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen. (Ausgabe vom 1. Februar 1915) ist erschienen und kann zum Preise von l Fr. 50 Rp. bezogen werden beim (3.)..

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements in Bern.

Öffentliches Inventar. Rechnungsruf.

Über die Erbschaft des am 30. Januar 1915 in Mittenägeri verstorbenen Herrn Johann Hablützel, Hafner, von Wilchingen, Kanton Schaffhausen, hat das tit. Kantonsgerichtspräsidium von Zug das öffentliche Inventar bewilligt.

Es werden daher alle Gläubiger und Schuldner des genannten Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, unter Hinweis auf die Art. 583 und 590 des Zivilgesetzbuches, aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden bis und mit Samstag, den 13. März 1915 bei der Gerichtskanzlei Zug schriftlich oder mündlich anzumelden, unter Androhung der gesetzlichen Folgen im Unterlassungsfalle.

Z u g , den 4. Februar 1915.

(2..)

Die Gerichtskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der Montreux-Berner Oberland-Bahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die elektrische schmal-

224 spurige Eisenbahn von Montreux über Montbovon und Château d'Oex nach Zweisimmen, mit einer Gesamtlänge von ungefähr 62,5 km, samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 und 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im zweiten Range zu verpfänden, zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 1,400,000, das zum Bau und zur Ausrüstung dieser Linie verwendet worden ist.

Die Linie ist im ersten Range zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 7,000,000, das auf Fr. 6,786,000 reduziert wurde, verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentli bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 10. März 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Postund Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 19. Februar 1915.

(2..)

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

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Wettbewerb- undStellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die sanitären Einrichtungen und die Wasser- und Gasinstallationen im Telephongebäude an der Brandschenkestrasse in ZUrich werden zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der eidg.

Bauinspektion in Zürich, Clausiusstrasse 37, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Telephongebäude Zürich" versehen bis und mit 12. März franko an die unterzeichnete Stelle einzusenden.

B e r n , den 1. März 1915.

(2.).

Schweiz. Baudirektion

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1915

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09

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03.03.1915

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222-224

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10 025 660

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