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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 7. Juli 1915.)

Zwecks Beschaffung weiterer Mittel zur teilweisen Deckung der ausserordentlichen Ausgaben für die Mobilisation der schweizerischen Armee hat der Bundesrat beschlossen, ein Anleihen im Nominalbetrage von 100 Millionen Franken aufzunehmen.

Das Anleihen ist zu 4l/z°/o jährlich verzinslich, während 10 Jahren unaufkündbar und nachher mittelst 30 Annuitäten rückzahlbar. Während der Tilgungsperiode hat der Bund jederzeit das Recht, das Anleihen ganz oder teilweise gegen eine vorgängige dreimonatliche Aufkündung zur Rückzahlung aufzurufen.

Das Anleihen ist eingeteilt in Obligationen im Nominalbetrage von Fr. 100, 500, 1000 und 5000, die mit Halbjahrescoupons auf 31. März und 30. September, erstmals auf 31. März 1916, versehen sind.

Das Kartell schweizerischer Banken und der Verband schweizerischer Kantonalbanken haben das Anleihen fest und optionsweise übernommen und legen dasselbe in den nächsten Tagen zur öffentlichen Zeichnung zum Kurse von 961/2°/o auf.

Der Bundesrat hat dem diesbezüglichen Anleihensvertrage mit den Banken seine Genehmigung erteilt.

(Vom 10. Juli 1915.)

Das Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen erhalten, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde : I. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: a. Fr. 20 von einigen Schweizerinnen in Paris, durch Vermittlung des Fräuleins Alice Bolli in Paris; b. Fr. 21 von einem ungenannt sein Wollenden (Verzicht auf Sold und Reiseentschädigung eines Offiziers); c. Fr. 300 von Herrn W. G. in Moskau, Bürger von Basel, durch Vermittlung des Advokatur- und Netariatsbureaus Grüninger, Speiser und Konus in Basel ; a. Fr. 300 vom Schweizerischen Photographenverein.

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II. Dem Fonds für spezielle militärische Zwecke: Fr. 450 vom Schweizerischen Photographenverein, als Rechnungsüberschuss der Abteilung Berufsphotographie an der schweizerischen Landesausstellung 1914 in Bern.

III. Der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten: Fr. 1000 vom schweizerischen Konditorenverband in Zürich.

IV. Der Kasse für notleidende und hülfsbedürftige Schweizerbürger in Paris: Fr. 100 von Herrn E. J. Hoffmann in Thun.

. Die Schenkungen wurden bestens verdankt.

(Vom 13. Juli 1915.)

Als Vertreter der Bundesanwaltschaft zur Handhabung der Verordnung betreffend die Beschimpfung fremder Völker, Staatsoberhäupter oder Regierungen wird gewählt: Dr. jur. Walter B u r c k h a r d t , Professor in Bern.

Gemäss Bericht und Antrag des Finanzdepartements wird beschlossen : Die nach Massgabe der Besoldungsgesetze für die Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung und für die Beamten und Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen auf 1. April 1915, den Zeitpunkt des Beginns der gegenwärtigen Amtsperiode, fällig gewesenen periodischen Besoldungserhöhungen und ferner die in den Lohnordnungen für die Arbeiter der Bundesverwaltung und der Bundesbahnen, sowie für provisorische Beamte und Angestellte, Aspiranten und Lehrlinge vorgesehenen Lohn- oder Taggelderhöhungen, die durch Bundesratsbeschluss vom 12. September 1914 (s. Bundesbl. v. 1914, IV, 102) und mit Genehmigung der eidgenössischen Räte vorläufig für das Jahr 1915 sistiert worden sind, können für das Jahr 1916 mit Wirksamkeit vom 1. Januar an, zur Hälfte zugestanden werden und es sind die entsprechenden Beträge in die Voranschläge der Eidgenossenschaft und der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1916 einzustellen.

Mit Bezug auf Beförderungen verbleibt es vorderhand beim Bundesratsbeschluss vom 12. September 1914, Ziffer 2, wonach solche nur stattfinden dürfen, wenn sie die direkte Folge sind von Erledigung von Stellen durch Todesfall, Dienstaustritt usw.

oder wenn sie durch eine notwendige Änderung in der Organi-

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sation der betreffenden Verwaltungsabteilung bedingt sind. .Nicht betroffen wird von dieser Vorschrift das bei der Verwaltung der Bundesbahnen bestehende automatische Vorrücken des Personals der untern Dienstklassen.

Das .Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen erhalten, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde: I. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: a. Fr. 1000 von Herren Gebrüder Hinderer in Yverdon (Waadt); fe. Fr. 100 von zwei Patriotinnen aus Sissach (Baselland).

II. Der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten: Fr. 25 von Herrn Robert Schreiner, in La Chaux-de-Fonds (Neuenburg).

(Vom 14. Juli 1915.)

Das Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen erhalten, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde : I. Zugunsten der eidg. Winkelriedstiftung: a. Fr. 13 von Herrn Adjutant-Unteroffizier Robert Weiss, in Andermatt (Uri), als freiwillige Gabe für ein Rechtsgutachten, das Herr Hauptmann Meier, Festungsartilleriekompagnie 6, unentgeltlich ausgearbeitet hat; b. Fr. 100 von Herrn J. v. Grünigen, Sekundarlehrer in Bern, als Erinnerung an seinen Sohn, dessen junges Leben auf einer Skitour am Parsenn durch eine Lawine jäh gebrochen wurde ; c. Fr. 5000 von der Firma C. F. Bally A.-G. in Schünenwerd (Solothurn).

II. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: a. Fr. 50 von Herrn Raget-0. Brunner in Bern ; b. Fr. 100 von drei ungenannt sein wollenden Damen; c. Fr. 400 von einem ungenannt sein Wollenden ; d. Fr. 1000 von einem ungenannt sein Wollenden.

III. Dem Fonds für spezielle militärische Zwecke: Fr. 100 von dem unter II c ungenannt sein Wollenden.

IV. Dem Notstandsfonds für Hülfsbedürftige : Fr. 16,000 durch Vermittlung des schweizerischen Hülfsvereins in Bombay, als Ergebnis einer Sammlung unter den Schweizern Vorderindiens.

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V. Der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten: · a. Fr. 4000 vom Regierungsrat des Kantons Unterwaiden ob dein Wald, als Ergebnis einer Sammlung in diesem Kanton ; b. Fr. 20 von einem ungenannt sein Wollenden.

Die Schenkungen wurden bestens verdankt.

Wahlen.

(Vom 13. Juli 1915.)

Militär département.

Oberkriegskommissariat.

Revisor I. Klasse : Hauptmann Pfund, Robert, von Schaffhausen, zurzeit Revisor II. Klasse des Oberkriegskommissariates.

Revisor II. Klasse : Major Jeangros, Xaver, von Montfaucon, zurzeit Kanzlist I. Klasse des Platzkriegskommissariates in Thun.

Revisionsgehülfen : Hauptmann Munger, Adolf, von Wohlen (Bern), Kaufmann in Bern.

Oberlieutenant Binggeli, Hans, vou Guggisberg, zurzeit Kanzlist II. Klasse des Oberkriegskommissariates.

Kanzlist I. Klasse: Oberlieutenant Steiger, August, von Flawil, zurzeit Kanzlist II. Klasse des Oberkriegskommissariates.

Kanzlisten II. Klasse : Oberlieutenant Lafranchi, Aleardo, von Coglio (Tessin), zurzeit Zollgehülfe in Romanshorn.

Lieutenant Meyer, Albert, von Lenzburg, Kaufmann in Bern.

Volkswirtscliaftsdepartemeni.

Sozialversicherung.

Kanzlist I. Klasse : Witschy, Hélène, von Bäriswil, zurzeit Kanzlist II. Klasse des Bundesamtes für Sozialversicherung.

Kanzlist H. Klasse: Piaget, Raoul, von Les Bayards und La Coteaux-Fées, zurzeit Kanzleigehülfe der Justizabteilung des Justizund Polizeidepartements.

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21.07.1915

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