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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung, 67. Jahrgang.

Bern, den 8. Dezember 1915.

Band IV.

Erscheint wöchentlich. Preis 10 Franken im Jahr, 5 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr : 15 ßappen die Zeile oder deren Kaum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1915 (II. Serie).

(Vom

1 Dezember 1915.)

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten :

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen 8. Verzinsung

Fr. 4,293,314 Fr. 2,663,314

7. III. Mobilisatiorisanleihen von 1915: Teilzins von Fr. 100,000,000 à 4 1/2 % rund Fr. 735,651 8. 5 °/o Notes, Anleihen von 1915 in Nordamerika : Teilzins von § 15,000,000 rund . . . " 1,927,663 Ad 7. Die Obligationen dieses Anleihens tragen Semestercoupons, und die Verzinsung beginnt am 1. Oktober 1915. Die Liberierung der Titel hatte vom 31. Juli bis 30. September 1915, abzüglich 472 °/o Zins vom Liberierungstag bis 30. September 1915, zu erfolgen, und es resultiert aus der vorzeitigen Liberierung der Zeichner die Verzinsung von Fr. 735,650. 70, wofür wir um den entsprechenden Kredit nachsuchen.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. IV.

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134 Ad 8. Die Verzinsung des im laufenden Jahre in Nordamerika aufgenommenen Anleihens beträgt per 1. September 1915 Fr. 2,055,000. Der erste Coupon läuft ab 1. März 1915. Mit der Emittierung der Goldscheine dieses Anleihens sind uns Rückzinsen geleistet worden, die sich auf Fr. 127,337. 65 belaufen, so dass sich die wirkliche Verzinsung per 1. September 1915 auf nur Fr. 1,927,662. 35 stellt, wofür wir den entsprechenden Kredit benötigen.

D. Emissionskosten der Anleihen Fr. 1,630,000 2. Emissionskosten des III. 4'/2 % Mobilisationsanleihens von Fr. 100,000,000, I. Quote . Fr. 930,000 3. Emissionskosten der 5 °/o Notes, Anleihen von 1915 in Nordamerika, I. Quote . . ,, 700,000 Ad 2. Die Emissionskosten für das III. Mobilisationsanleihen werden sich auf ungefähr Fr. 4,650,000 belaufen, die wir auf eine fünfjährige Zeitperiode zu verteilen beabsichtigen. Für das laufende Rechnungsjahr haben wir eine erste Quote mit 1/s = Fr. 930,000 vorgesehen.

Ad 3. Auch die Emissionskosten dieses Anleihens im Betrage von ca. Fr. 3,500,000 sollen innert fünf Jahren amortisiert werden. Wir stellen die erste Quote mit i/6 = Fr. 700,000 in die laufende Rechnung ein.

II. Verzinsung von Passivkapitalien . . F r . 1,800,000 Die anhaltenden Geldbedürfnisse nötigten uns zur weiteren Ausgabe von Schatzanweisungen. Das bezügliche Diskontobetreffnis schätzen wir bis Ende dieses Jahres noch auf Fr. 1,800,000, wofür wir um einen entsprechenden Nachtragskredit ersuchen.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei

Fr. 9,920

1. Personal.

c. Besoldungen der Weibel und Ausläufer . . Fr. 3,120 d. Stellvertretung der "Weibel und ausserordentliche ' Aushülfe - . F r . 5,300 f

J35 Ad 1 e. Infolge Bezugs der Bureaux im Bundeshaus Nordbau war ein weiterer Weibel notwendig. Ein anderer Weibel wurde wegen Invalidität unter Gewährung eines Rücktrittsgehaltes entlassen.

Ad l d. Vermehrte Ausgaben wegen Militärdienst.

2. Material.

e. Porti und Télégraphie f. Dienstkleidung

Fr. 1,300 Fr. 200

Ad 2 e. Grössere Ausgaben für Materialsendungen und Frachtbriefe.

Ad 2 f. Einkleidung zweier neuer Weibel.

E. Bundesgericht

Fr. 3,200

III. Allgemeine Ausgaben.

e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten

Fr. 2,000

Der bewilligte Kredit von Fr. 12,500 war zur Deckung der ordentlichen Reiseauslagen der Richter, Gerichtsschreiber und Sekretäre während des Jahres 1915 bestimmt. Dazu sind nun noch gekommen die unvorhergesehenen Auslagen des Bundesstrafgerichts, welches in Lugano (i. S. Solari) und in Zürich und Basel (i. S. Longhini und Konsorten) zu sitzen hatte; daraus ist eine vermehrte Ausgabe von Fr. 2000 entstanden. Im gegenwärtigen Zeitpunkt (Ende September) beträgt der verfügbare Kredit nur noch ungefähr Fr. 1500, weshalb wir glauben, was übrigens schon in unserem Nachtragskreditbegehren L Serie angedeutet wurde, dass zur Deckung der Auslagen, die bis Ende dieses Jahres noch entstehen werden, noch eine weitere Summe von Fr. 2000 nötig sein wird.

g. Honorierung der Anwälte und sonstige Auslagen in Arrnenrechtsprozessen Fr. 1,200 Infolge der grossen Zahl der vom Bundesgericht im Jahre 1915 bewilligten Armenrechtsgesuche erweist sich der daherige Kredit schon jetzt bedeutend überschritten. Wir schätzen, dass ein Nachtragskredit von Fr. 1200 nötig sein wird zur Deckung der bis Ende 1915 unter dieser Rubrik sich noch ergebenden weiteren Auslagen.

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Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges 4. Besoldung des Gesandten in Wien

Fr. 101,400 . . .

Fr. 11,000

Auf 15. Februar abbin hat der Rücktritt des bisherigen Gesandten in Wien, Herrn Choffat, und seine Ersetzung durch Herrn Bourcart stattgefunden. Durch diesen Gesandtenwechsel sind uns Übersiedlungskosten im Gesamtbetrage von zirka Fr. 11,000 erwachsen, wofür kein Kredit vorhanden ist. Gemäss der bestehenden Praxis fallen zu Lasten des Bundes sowohl die Kosten der Rückkehr des Herrn Choffat in die Schweiz als diejenigen für die Übersiedlung des Herrn Bourcart nach Wien.

15. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften Fr. 3,200 d. in Berlin Fr. 1,800 f. in London ,, 1,400 Für die Besoldung von Hülfspersonal bei unsern Gesandtschaften in Berlin und London hatten Sie uns bereits in der I. Serie von Nachtragskrediten Beträge von Fr. 2900 bezw.

Fr. 2700 bewilligt. Die seither gemachten Erfahrungen haben aber dargetan, dass das vorgesehene Hülfspersonal für die beiden erwähnten Missionen ungenügend war und deshalb verstärkt werden musste. Zur Bestreitung der daherigen Mehrkosten möchten wir um die Gewährung der obigen Nachkredite ersuchen.

16. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften

Fr. 6,000

Wir hatten mit Rücksicht auf die Finanz Verhältnisse des Bundes unsern frühern Budgetposten von Fr. 10,000 für Ausgaben dieser Art im Voranschlag für 1915 auf Fr. 8000 herabgesetzt. Diese Summe war bis Mitte Oktober schon voll ausgegeben, so dass für Personalversetzungen, die bis Ende des Jahres sich noch als notwendig erweisen können, kein Kredit mehr vorhanden ist. Um für diesen Fall die nötigen Mittel zur

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Verfügung zu haben und um noch ausstehende Forderungen für bereits stattgefundene Versetzungen im Betrage von zirka Fr. 4600 begleichen zu können, möchten wir um|die Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 6000 ersuchen.

18. Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse u. dglJf der Gesandtschaften und Konsulate . . . . Fr. 70,000 Seit einigen Jahren beträgt der ordentliche Kredit dieser Rubrik Fr. 40,000. Die wirklichen Ausgaben betrugen aber schon im Normaljahre 1913. Fr. 48,129. Im Jahre 1914 stiegen sie auf Fr. 62,695 und in der ersten Hälfte dieses Jahres gar auf Fr. 61,000. Wir haben schon mehrfach Gelegenheit gehabt, auf die Gründe hinzuweisen, welche die bedeutende Zunahme dieser Ausgaben veranlasst haben. Eine Verminderung derselben kann ohne Schädigung unseres internationalen Verkehrs so lange nicht herbeigeführt werden, als wir nicht in normale Zustände zurückgekehrt sind. Wir hatten davon abgesehen, im Voranschlage eine höhere als die übliche Kreditsumme einzustellen, weil im Zeitpunkte, wo derselbe aufgestellt werden musste, die Verhältnisse, wie sie sich im laufenden Jahre gestalten würden, nicht überblickt werden konnten. Heute können wir sagen, dass die Ausgaben für Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse u. dgl. der Gesandtschaften und Konsulate bis Ende des Jahres die Summ von Fr. 100,000 jedenfalls beträchtlich übersteigen werden. Mangels jeden Anhaltspunktes, die erforderliche Summe genau vorauszuberechnen, möchten wir bei Ihnen um einen Nachkredit von Fr. 70,000 nachsuchen.

·23. Bureaukosten: c. Schreibmaterialien

Fr. 1,200

° Da die durch die internationalen Verhältnisse verursachte Arbeitsvermehrung auf der Abteilung für Auswärtiges stets noch anhält, wobei sich die Zahl der ein- und ausgehenden Korrespondenzen mehr als vervierfacht hat, reicht der ordentliche Kredit von Fr. 1300 nicht aus. Wir bedürfen deshalb eines Nachkredites von Fr. 1200.

d. Porti, Telegramme und Telephon

. . . .

Fr. 10,000

Der Jahreskredit beträgt Fr. 15,000. Die Bedürfnisse bis Ende des Jahres werden aber wohl die Summe von Fr. 25,000 erreichen, weshalb wir noch Fr. 10,000 benötigen.

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Fr. 9,350

1. Besoldungen des Personals

Fr. 2,150

Es bat sich im Laufe des Jahres die Notwendigkeit ergeben, dieser Abteilung, in Anwendung von Art. 43 des Gesetzes über die Organisation der Bundesverwaltung vom 26. März 1914, einen Adjunkten als Stellvertreter des Abteilungschefs, in der II. Besoldungsklasse, zuzuteilen. Wir ersuchen hierfür um einen Nachtragskredit in der angegebenen Höhe.

2. Verwaltungskosten Fr. 7,200 a. Bureaukosten Fr. 2,900 c. Verschiedenes (Aushülfe) ,, 4,300 Die Zahl der Einbürgerung^- und Wiedereinbürgerungsgesuche hat in diesem Jahre sich gegenüber frühern Jahren nahezu verdoppelt, so dass die Anstellung von Hülfskräften zur Bewältigung der Arbeit unerlässlich wurde. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsandrang sind auch die Bureauauslagen der Abteilung über das vorgesehene Mass angewachsen. Hierzu trug überdies der Umstand bei, dass infolge der Neuordnung der Kompetenzen, wodurch die Erteilung der Einbürgerungsbewilligungen an das Politische Departement delegiert wurde, sämtliche Formulare für das Einbürgerungswesen neu angelegt und gedruckt werden mussten. Es ergibt sich demgemäss ein Mehrbedarf für Bureauauslagen im Betrage von Fr. 2900 und für Aushülfe (Rubrik ,,Verschiedenes") im Betrage von Fr. 4300. Diesen Auslagen steht eine entsprechende Mehreinnahme an Kanzleigebühren für erteilte Einbürgerungsbewilligungen gegenüber.

B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst

Fr. 9,600

A. Zentralbibliothek.

3. Bureaukosten

Fr. 2,500

Bei der Aufstellung des Voranschlages für das laufende Jahr wurde der bisherige Ansatz für Bureaukosten der Zentralbibliothek im Hinblick auf die schwierig gewordene Finanzlage um die Hälfte (d. h. von Fr. 8000 auf Fr. 4000) reduziert, und zwar in

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·der Erwartung, dass der auf der Übereinkunft von 1886 beruhende internationale Schriftenaustausch infolge des Krieges eine bedeutende Einschränkung erleiden werde. Diese Annahme hat «ich nicht erwahrt. Es ist im Gegenteil im laufenden Jahre eine ·erhebliche Zunahme jenes Verkehrs zu konstatieren ; zudem sind infolge der Verkehrsschwierigkeiten die Kosten grösser geworden.

Diese Faktoren haben zu einer vorzeitigen Erschöpfung des bewilligten Kredites geführt und zwingen uns, um eine Ergänzung ·desselben um die oben ausgesetzte Summe einzukommen.

H. Meteorologische Zentralanstalt.

I. Besoldungen : 1. Ständiges Personal

Fr. 2,000

Am 8. JuK verflossenen Jahres haben wir in Ausführung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1913, über die Erweiterung der Aufgabe der meteorologischen Zentralanstalt, beschlossen, die Stelle eines neuen Assistenten dieser Anstalt (IV. Klasse) mit einer Anfangsbesoldung von Fr. 4000 zu errichten und sogleich ·zur Besetzung auszuschreiben. Dies geschah noch im nämlichen Monat. Die anfangs August eingetretenen Ereignisse vereitelten jedoch die Besetzung der Stelle, und das durch die Zeitumstände beeinflusste Budget der genannten Anstalt pro 1915 sieht auch keinen Kredit für die Löhnung des neuen Assistenten vor. Die zu Anfang des laufenden Jahres aufgetretenen seismischen Erscheinungen und die infolgedessen vermehrte Arbeit des Erdbebendienstes an der meteorologischen Zentralanstalt haben uns nun dazu gebracht, die Stelle auf 1. Juli mit einem der im verflossenen Jahre angemeldeten Bewerber zu besetzen. Um diesen neuen Assistenten während der zweiten Jahreshälfte besolden zu können, bedürfen wir des oben ausgesetzten Extrazuschusses.

J. Schweizerisches Landesmuseum.

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IV. Museumsbetrieb : 2. Sicherheitsdienst

Fr. 1,800

Auf den motivierten Antrag der Landesmuseums-Kommission gewährten wir der Witwe eines im Mai verstorbenen Bediensteten des Museums (Packer) einen Besoldungsnachgenuss von der Dauer eines Jahres, betragend Fr. 2800. Diese Summe kann nicht ganz aus dem ordentlichen Kredite der Anstalt gedeckt werden, weil auf einen gewissen Zeitpunkt die Stelle des Verstorbenen wieder

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besetzt werden musste. Wir sind daher genötigt, die fehlende Summe durch einen Nachtragskredit zu beschaffen.

N. Verschiedenes.

16. Schweizerische Schulstatistik auf die Landesausstellung von 1914

Fr. 3,300

Die Rechnung über dieses Werk, das unter der Oberleitung, der Konferenz der schweizerischen Erziehungsdirektion ausgearbeitet wurde, und an dessen Kosten der Bund während der Jahre 1911 bis 1914 einen Beitrag von zusammen Fr. 80,000 geleistet hat, schliesst trotz energischer Einsparung mit einem kleinen Defizit, welches grösstenteils durch Abänderungen bezw. Erweiterungen, die auf Verlangen einzelner Erziehungsdepartemente am Text vorgenommen werden mussten, herbeigeführt ist. ' Der letzte Teil des Werkes erscheint auf Anfang November. Nach dem Abkommenunseres Departements des Innern mit dem Redaktor sorgt das Departement für die Deckung des Fehlbetrages und übernimmt dagegen den Vorrat der Druckexemplare zur beliebigen Verfügung.

Es darf angenommen werden, dass ein Teil dieses Vorrates zu einem angemessenen Preise verkauft werden kann, und dass aus dem daherigen Erlös das Defizit reichlich gedeckt wird. Vorläufig sind wir aber in der Lage, die Mittel zur Deckung des Ausfalls auf dem Wege des Nachkreditbegehrens zu beschaffen.

III. Oberbauinspektorat IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke .

Fr. 40,000 .

Fr. 40,000

68. Korrektion und Verbauung der Seez zwischen Mels und Weisstannen, Kanton St. Gallen.

1. Jahresrate

Fr. 40,000

Dieses Werk wurde mit Bundesbeschluss vom 14. Juni 1915subventioniert. Im Art. 3 des Beschlusses ist gesagt, dass die.

erste Zahlung im Jahre 1915 erfolgen könne.

Die Korrektionsarbeiten, welche mit unserer Bewilligungbereits vor dem Subventionsbeschlusse begonnen wurden, sind gegenwärtig stark fortgeschritten, so dass die erste Zahlung noch dieses Jahr wird erfolgen müssen. Nach den uns gemachten Angaben wird dieselbe nicht weniger als die oben erwähnte Summe betragen. Dagegen wird es möglich sein, die Jahresrate für 1916 auf Fr. 30,000 zu reduzieren.

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Da die Subvention erst im Jahre 1915 beschlossen worden ist, war es nicht möglich, den Betrag von Fr. 40,000 in den Voranschlag dieses Jahres aufzunehmen, und so sehen wir uns in der Lage, Sie zu ersuchen, denselben in der Form eines Nachkredites bewilligen zu wollen.

IY. Baudirektion IV. Hochbauten

Fr. 100,401 Fr. 61,276

b. Umbau- u n d Erweiterungsarbeiten . . . . F r . 28,800 1. Bundeshaus Ostbau, Weibelzimmer I. Stock . ,, 1,500 Das Weibelzimmer im I. Stock des Bundeshauses Ostbau war längs der Säulenstelluüg gegen das grosse Vestibül ganz offen, so dass sich die Weibel über zu niedrige Temperatur während der Wintermonate und über starkes Geräusch durch den Verkehr im Hauptvestibül, wodurch die Bedienung des Telephons zeitweise stark beeinträchtigt wurde, beklagten. Da diese Reklamationen durchaus begründet waren, so haben wir längs der ganzen Säulenstellung eine Verglasung anbringen lassen, wodurch dem Übelstand abgeholfen ist.

2. Einrichtung der Kasernenstallböden in Thun

.

Fr. 6,500

Bei der alljährlichen starken Inanspruchnahme des Waffenplatzes Thun für Schulen und Kurse müssen oft die Räume über den Stallungen zur Unterbringung von Truppen benützt werden.

Es sind dies Dachböden, welche nur ganz kleine Fensteröffnungen in den längsseitigen Kniewänden haben, dagegen keine Öffnungen im Dache aufwiesen. In diesen Dachräumen herrschte infolge des Mangels an einer richtigen Ventilation eine schlechte, von Stalldämpfen durchsetzte Luft und im Sommer jene bekannte ,,Backofenhitze", die solchen Gelassen eigen ist. Seit der Mobilmachung mussten auf dem Platze Thun neben den verschiedenen Schulen und Kursen auch Bewachungstruppen untergebracht werden, und es wurde dadurch der frühere Zustand der Dachböden unhaltbar. Da auf eine baldige Beendigung des Aktivdienstes nicht gerechnet und anderseits auf die Mitbenützung der Stallböden nicht verzichtet werden konnte, so erwies es sich als dringend- notwendig, mit der Beseitigung der besagten Übelstände nicht länger zuzuwarten. Wir haben daher die Baudirektion ermächtigt, die nötigen Dachfenster anzubringen, was für alle fünf Dachböden Fr. 4250 kostet. Ferner war das Weissen der Wände,

sowie ein Anstrich der Holzdeckenverschalungen mit Indurinfarbe aus gesundheitlichen Gründen geboten, wofür Fr. 2250 verausgabt werden mussten.

3. Waffenplatz Thun, Platzschmiede Fr. 750 Während dor Mobilmachung und hauptsächlich durch die provisorische Aufstellung von Regiments-Mitrailleur-Kompagnien und Organisation der Landwehr-Mitrailleur-Kompagnien hat sich ein dringender Mehrbedarf an Militärhufschmieden geltend gemacht.

Es ist daher nötig geworden, die Rekrutenzahl im diesjährigen Militärhufschmiedokurs I. Abteilung von 80 auf 150 einzuberufende Mann zu erhöhen.

E'ür die Ausbildung der grösseren Zahl Hufschmiedrekruten ist in der Platzschmiede Thun nicht genügend Raum vorhanden, und es war daher notwendig, an den Schmiedgebäuden ein provisorisches Schutzdach anzubringen, wofür Kosten im Betrage von Fr. 550 entstanden sind. Zur Ersetzung der defekten Wassermotorgebläse in der Platzschmiede Thun ist im diesjährigen Budget ein Kredit von Fr. 1600 eingestellt. Da diese Pumpgebläse nicht erhältlich waren, mussten solche durch Elektroschmiedeventilatoren ersetzt werden, was Mehrkosten von Fr. 200 zur Folge hatte.

4. Bauliche Umänderungen in der Pferdekuranstalt in Thun Fr. 19,300 Nebst verschiedenen anderen Massnahmen zur Bekämpfung der Rotzinvasion und als Vorbeugungsmittel für die Zukunft beantragte der Oberpferdearzt die Entfernung des Holzbelages an Stallböden und Wandbekleidungen in der Kuranstalt der Pferderegieanstalt in Thun. Urn eine gründliche und zuverlässige Desinfektion zu ermöglichen, wurden die Böden der Pferdestände und die Gänge aus Zementbeton und die Wandbekleidungen aus Eternit erstellt. Weitere Massnahmen wurden getroffen durch Umbau des Scheunengebäudes bei der Pferdekuranstalt zum Zwecke der Vermehrung der Absonderungsstallungen.

Mit Rücksicht auf den schweren finanziellen Schaden, den der Pferdebestand durch die Rotzepidemie erlitten, musste allem vorgebeugt werden, was die Ausbreitung solcher Seuchen begünstigt.

Kosten der Umänderungen: a. Stallungen Fr. 5,000 b. Scheunengebäude ,, 14,300 Zusammen

Fr'. 19,300

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5. Wohngebäude für Zollbeamte in Campocologno Fr. 750 Am 21. Mai d. J. ist das Wohngebäude für Zollbeamte in Campocologno durch einen Brandausbruch beschädigt worden.

Die Kosten der Wiederherstellungsarbeiten belaufen sich laut vorliegenden Rechnungsbelegen auf Fr. 5,297 Hieran entschädigte die Brandversicherungsanstalt des Kantons Graubünden gemäss Abschatzungsprotokoll ·einen Betrag von ,, 4,547 so dass von der eidgenössischen Verwaltung noch zu decken sind Fr.

750 c. Neubauten Fr. 32,476 1. Waffenplatz Thun, Wiederaufbau der Allmendhofstallung Nr. 72 ,, 7,000 Am 24. März 1915 ist die Allmendhofstallung Nr. 72 in Thun abgebrannt. Auf Wunsch des Finanzdepartements wurde das Gebäude in der früheren Konstruktionsart wieder aufgebaut, jedoch unter Berücksichtigung verschiedener Verbesserungen, wie elektrische Beleuchtung, Aufzugsvorrichtungen usw.

Die Baukosten belaufen sich insgesamt auf Fr. 39,267. 76 Die einbezahlte Entschädigung der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern beträgt . . .

,, 32,283. 70 so dass von der eidgenössischen Verwaltung noch zu zahlen sind Fr. 6,984. 06 oder rund Fr. 7000.

2. Zeughaus in Aigle Für die Erstellung eines Zeughauses in Aigle haben Sie unterm 19. Juni 1914 und unterm 15. April 1915 .zusammen .

bewilligt.

Hiervon wurden im Jahre 1914 verausgabt Fr.

Im Voranschlag für das Jahr 1915 sind vorgesehen ,, In der I. Serie Nachtragskredite sind eingestellt ,,

Fr. 11,926 mit Munitionsmagazin . . . Fr. 124,000 ,, 18,000 Fr. 142,000 8,074 104,000 18,000

,, 130,074

verbleiben . ,. .

Fr. 11,926 welchen Betrag wir hier aufnehmen müssen, da die Bauten voll·endet sind und die Auszahlung der Unternehmer und Lieferanten nicht auf das nächste Jahr verschoben werden kann.

1-14 3. Zollgebäude in Gottlieben Fr. 8,250 Für die Instandstellung und den teilweisen Umbau des zu Zollzwecken angekauften Hauses in Gottlieben ist im diesjährigen Voranschlag ein Betrag von Fr. 7500 vorgesehen. Während der Ausführung der Bauarbeiten stellte es sich heraus, dass das Gebäude in einem viel schlechteren Zustande war, als bei der Untersuchung vor dem Umbau konstatiert werden konnte. Die Südund Westfassaden mussten teilweise neu erstellt und beim Abbruch zum Vorschein gekommene verfaulte Balken ersetzt werden. Auch die hölzernen Lichteinfassungen und die Fenster, die scheinbar noch gut erhalten waren, mussten erneuert werden, weil das Holzwerk inwendig ganz verfault war. Diese Tatsachen und der Umstand, dass auf Wunsch der Zollverwaltung nachträglich im Dachstock noch 2 Zimmer eingerichtet werden mussten, hatten Mehrausgaben von Fr. 7600 zur Folge.

Anlässlich der Kollaudation des umgebauten Zollhauses wurde seitens .des Vertreters der Zollverwaltung auf die Notwendigkeit der Arrondierung des Bauplatzes hingewiesen, welchem Antrage sich auch die Oberzolldirektion angeschlossen hat. Der Ankauf des in Frage kommenden Bodenstreifens im Halte von zirka 40 m2 ist sehr zu empfehlen, indem dadurch das Gebäude auch auf der Westseite etwas Umschwung erhielte und allfällig spätere Privatbauten in grösserer Entfernung erstellt werden mussten.

Die Kosten des Landerwerbs, inklusive Kosten der Einfriedigung, kämen auf zirka Fr. 650 zu stehen.

Mit den vorerwähnten Mehrausgaben von Fr. 7600 ergibt sich ein Betrag von Fr. 8250, um dessen Bewilligung wir sie ersuchen.

4. Zollgebäude in Pignora Fr. 3,400Für die Erstellung eines Zollgebäudes in Pignora (Tessin) wurden im Budget 1914 Fr. 42,000 bewilligt. Die nicht vorgesehenen Ausgaben für Ankauf einer Trinkwasserquelle in der Umgebung des Zollhauses und die Zuleitungskosten für diese,, sowie die Kosten der Erwerbung einer zwischen dem schon im Jahr 1908 angekauften Bauplatz und der Landesgrenze gelegenen Terrainparzelle, haben die Überschreitung des genannten Kredites um Fr. 3400 herbeigeführt, so dass wir uns genötigt sehen, Sie um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites zu ersuchen.

5. Grenzwächtergebäude in La Feuillée de Laconnex Fr. 1,900 Der für das Grenzwächtergebäude in La Feuillée de Laconnex (Genf) in den Voranschlag für das Jahr 1914 eingestellte Kredit

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von Fr. 52,000 ist um Fr. 1900 überschritten worden, indem sich ·die wirklichen Baukosten mit Inbegriff der Ausgaben für Bodenerwerb gegenüber der etwas zu niedrig angenommenen Voranschlagssumme auf rund Fr. 53,900 belaufen, so dass wir um Bewilligung eines Nachtragskredites in genanntem Betrage ersuchen müssen.

V. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 20,000

a. Slrassenbauten Fr. 8,700 1. Instandstellung von Strassen und Pflasterungen bei Zeughausanlagen und Munitionsmagazinen Fr. 4,000 Zur Bestreitung der Kosten für die Instandstellung der Strassen und Pflasterungen bei der Munitionsfabrik Altdorf, den Zeughäusern und namentlich bei den Munitionsmagazinen in Luzern, Goldau, Schwyz und Aarau, welche während der Mobilisation durch die schweren Militärlastautomobile sehr stark gelitten haben, müssen wir um einen Kredit von Fr. 4000 einkommen.

2. Verbreiterung der Fahrbahn vor den Futtermagazinen in Ostermundigen Fr. 2,300 Infolge grosser Zufuhren musste ein Teil der ankommenden Heuvorräte unter den Vordächern auf der Nordwestseite der Futtermagazine Nr. l, 2 und 3 der Armeemagazine in Ostermundigen untergebracht werden. Dadurch wurde die gepflasterte Zufahrtsstrasse für Fuhrwerke in ihrer ganzen Breite in Anspruch genommen. Die zu den täglichen Fassungen der Remontenkurse, des Remontendepots, der Pferdekuranstalt und der Truppen verwendeten Fuhrwerke mussten deshalb die Rasenplätze zwischen den Magazinen und der Einzäunung längs der Bolligenstrasse befahren. Es verursachte dies namentlich bei Regenwetter unhaltbare Zustände, indem die Fuhrwerke in dem weichen Humus 20 bis 30 cm tief einsanken. Eine Verbreiterung der Zufahrtsstrasse um zirka 2 m war daher unumgänglich notwendig.

3. Pulverfabrik Lavaux; Stützmauer Fr. 2,400 Bei der letzten Schneeschmelze ist ein Teil der alten, aus runden Rollsteinen erstellten Stützmauer, welche sich längs der von Aubonne her führenden Zufahrtsstrasse auf dem Areal der Pulvermühle hinzieht, eingestürzt. Die Mauertrümmer und das nachgerutschte Erdreich versperrten die Zufahrt zur Pulvermühle und zu den längs der Strasse liegenden Wiesen. · Es war nicht

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ausgeschlossen, dass anstossende noch stehen gebliebene alte Mauerteile aus gleichem Material, wie die beschädigte Partie, ebenfalls nachgestürzt, wenn die notwendigen Instandstellungsarbeiten nicht ohne Verzug ausgeführt worden wären.

Die neue Stützmauer wurde aus lagerhaften Bruchsteinen erstellt, wobei das Rollsteinmaterial des eingestürzten Mauerwerkes zu Steinpackungen verwendet wurde. Die beschädigte, hinter der Stützmauer sich hinziehende, zu den Gebäuden der Pulvermühle führende Wasserleitung musste ebenfalls in Stand gestellt werden.

b. Wasserbauten Fr. 11,300 1. Abortanlagen in den Armeemagazinen in Ostermundigen Fr. 3,900 Anlässlich der Untersuchung über die Ursache der verschiedenen Typhusfälle bei der Wachtkompagnie beanstandete der Hygieneoffizier der Sanitätsabteilung die Abortverhältnisse in den Armeemagazinen in Ostermundigen. Es wurde die Erstellung von 4 zweckmässigen Aborten mit Sitzen, Schüsseln und Wasserspühlung,.

Vergrösserung des Pissoirs und Anschluss an die Kanalisation,, letzterer auch für das Wohnhaus des Verwalters, verlangt.

Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der notwendigen Verbesserungen vom hygienischen Standpunkte aus haben wir die Ausführung dieser Änderungen angeordnet.

2. Zollgebäude Perly ; Kanalisationsanlage . . . Fr. 7,400 Anlässlich der Errichtung der Zollgebäulichkeiten an der Landesgrenze bei Perly (Genf) mussten behufs Einführung der Dachwasser und der Überläufe der Abortgrube und der Schüttsteinkasten im Garten des Zollhauses Sickerschächte erstellt werden.

Schon nach kurzer Zeit versickerte das Wasser in diesen nur zu einem kleinen Teil, so dass sich die Schächte füllten und sich das überlaufende Abwasser in den Garten und gegen die anstossende Besitzung Villiborghi ergoss, deren Eigentümer Beseitigung des Übelstandes verlangte. Die Reinigung der Schächte und deren Vertiefung führte nicht zum Ziele, das Abwasser stagnierte im Garten und ergoss sich auch auf das nebenliegende Eigentum, so dass die Nachbarn beförderliche Ableitung des Abwassers verlangten. Auch das ,,Bureau de salubrité1' in Genf hatte sich zu verschiedenen Malen mit der Angelegenheit befasst und verlangte kategorisch die Erstellung einer Kanalisation für die Abwasser des Zollgebäudes.

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Es blieb nichts anderes übrig, als vom Zollgehäude nach dem Bächlein hinter der Gendarmerie in Perly auf eine Distanz von 516 m einen Ablaufkanal zu erstellen. Eine Abkürzung des in 30 cm Betonröhren ausgeführten Kanals war nicht möglich, da bei einer Einmündung weiter oben im Bächlein nicht genügendes Gefäll für den Ablaufkanal vorhanden gewesen wäre.

Dieser durchschneidet das Terrain von 7 Grundeigentümern, mit welchen betreffs des Durchleitungsrechtes unterhandelt werden musste. Vier der Grundbesitzer gestatteten den Durchgang durch ihr Land ohne Entschädigung, behielten sieh jedoch das Recht vor, wenn sich das Bedürfnis zur Einführung einer Abwasseroder Drainageleitung von ihrer Liegenschaft in den Kanal einstellen sollte, dies ohne Entschädigung an die Eidgenossenschaft bewerkstelligen zu dürfen, während zwei andere Grundbesitzer nebst dem unentgeltlichen Anschlussrecht eine einmalige Entschädigung von zusammen Fr. 290 und ein dritter eine solche von Fr. 50 verlangten.

Die Beseitigung der Übelstände lag nicht nur im gesundheitlichen Interesse des dortigen Zollpersonals, es wurden durch Herbeiführung sanitarisch besserer Zustände gleichzeitig Prozesse mit den Nachbarn vermieden, abgesehen davon, dass dem Begehren des ,,Bureau de salubrité de Genève"1 unter allen Umständen Rechnung getragen werden musste.

VI. Gebäudeassekuranz .

Fr. 4,000

Der im Voranschlag bewilligte Kredit von Fr. 70,000 für Gebäudeassekuranz reicht nicht aus, weil zu dem im Budget vorgesehenen Posten noch die Versicherungsbeiträge für die Neubauten der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, zweier neuer Verwaltungsgebäude in Bern und der Postneubauten in St. Gallen und Aarau hinzukommen, so dass die Ausgaben bei dieser Rubrik voraussichtlich auf Fr. 74,000 ansteigen werden.

VII. Mobiliaranschaffungen und -unterhalt für die Zentralverwaltung und Versicherung des Mobiliars . Fr. 12,000 In der Annahme, dass die Bedürfnisse nach neuem Mobiliar im laufenden Jahre wieder normale sein würden, wurde der Mobiliarkredit im diesjährigen Voranschlag von Fr. 70,000 auf Fr. 50,000 herabgesetzt. Diese Voraussetzung traf nicht zu, indem fortwährend ausserordentlich starke Nachfrage nach Bureaumateria] herrschte und noch herrscht, was einerseits auf die

148

Mobilisation und anderseits auf die Errichtung neuer Dienstzweige zurückgeführt werden muss.

Wir sehen uns genötigt, um einen Nachtragskredit von Fr. 12,000 einzukommen.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in Gebäuden der Zentralverwaltung Fr. 1,025 Bureaux an der Bundesgasse Nr. 34, Christoffelgasse Nr. 3 und am Hirschengraben Nr. 10 (Lokale für das Oberkriegskommissariat und die Handelsabtcilung des Politischen Departements) : a. Bundesgasse Nr. 34 Fr. 375 b. Christoffelgasse Nr. 3 Fr. 325 c. Hirschengraben Nr. 10 Fr. 325 Wegen Platzmangel in -den Bundeshäusern sahen wir uns genötigt, auf 1. Oktober, beziehungsweise 1. November 1915, zur vorübergehenden Unterbringung von Beamten des Oberkriegskommissariates und der Abteilung Handel vorläufig für ein Jahr den II. Stock im Hause Nr. 34 an der Bundesgasse, den III. Stock im Hause Nr. 3 an der Christoffelgasse und Parterreräuinlichkeiten im Hause Nr. 10 am Hirschengraben zu mieten. Die Betreffnisse für Reinigung, Material, Beleuchtung und Wasserzins beziffern sich für das laufende Jahr auf Fr. 375, beziehungsweise Fr. 325.

IX. Mietzinse und Verschiedenes

Fr. 2,100

A. Mietzinse Fr. 1,400 1. Hauptpostgebäude in Bern Fr. 800 Als Rückvergütung an die Postverwaltung der Mietzinsbetreffnisse von im Postgebäude in Bern untergebrachten Abteilungen der Zentralverwaltung des Bundes ist im Voranschlag ein Betrag von Fr. 3,985 vorgesehen.

Inzwischen hat aber auch die Militärversicherung Bureaulokale im Postgebäude bezogen, wofür mit einem Mietzins von Fr. 700 gerechnet werden muss.

Ferner kommt noch hinzu der proportional berechnete Anteil an der Hauswartwohnung und dem Dekorationsmaterialmagazin im Dachstock, sowie der Anteil am Zinsausfall für 6 Räume im

149 lu. Stock, die zurzeit vom Kriegsgefangenenanweisungsdienst benutzt werden Fr. 100 ·so dass ein Nachtragskredit erforderlich ist von rund Fr. 800 2. Magazine der Telegraphen ver waltung in Kehrsatz bei Bern Fr. 600 ° Es war beabsichtigt, diese Magazine auf Ende Juli 1915 in die Neubauten nach Ostermundigen zu verlegen, weshalb in den Voranschlag nur ein Halbjahresmietzins mit Fr. 4500 eingestellt wurde.

Der Umzug der grossen Linienmaterialvorräte dauerte etwas länger, als in Aussicht genommen war, so dass die Räumlichkeiten in Kehrsatz statt am 1. August dem Vermieter erst am 10. August übergeben werden konnten. Dieser verlangte als Entschädigung für die um 10 Tage verspätete Übergabe der Magazine ein ganzes Monatszinsbetreffnis von Fr. 750. Es gelang indessen der Telegraphenverwaltung, die übertriebene Forderung auf den ohnehin noch hohen Betrag von Fr. 600 herabzudrücken.

B. Verschiedenes

Fr.

700

Der bisherige Budgetkredit von Fr. 2800 reicht nicht mehr aus. Einerseits sind die Telephontaxen erhöht worden und anderseits zwei weitere Telephonstationen (Hauswartlogen im Gebäude des Amtes für Mass und Gewicht und im Bundeshaus Nordbau) in Zuwachs gekommen. Die diesjährigen Mehrausgaben werden voraussichtlich Fr. 700 betragen.

T. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei

Fr. 104,000

I. Forstwesen Fr. 100,000 11. Bundesbeiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue Fr. 100,000 Die mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage vorgenommene Reduktion dieses Budgetpostens pro 1915 um Fr. 50,000 erwies sich als undurchführbar, indem bereits Mitte Oktober der Kredit bis auf Fr. 40,000 erschöpft war, während gleichzeitig noch Begehren um fällige Subventionen im Betrage von annähernd Fr. 110,000 vorlagen, zu welchen bis Ende des Jahres noch weitere hinzukommen werden. Wir sehen uns daher gezwungen, zur Deckung der bis Ende 1915 fälligen Subventionen einen entsprechenden Nachtragskredit von Fr. 100,000 nachzusuchen.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. IV.

12

150

III. Fischerei

Fr. 4,000

2. Beiträge an Fischereiaufsicht, Fischereikurse usw.

Fr. 4,000

Der bisherige Kredit von Fr. 50,000 erwies sich schon 1913 nicht mehr als zureichend: 1914 mussten bereits Fr. 3513. 82 auf dem Wege des Nachtragskredites und einer nachträglichen Genehmigung der Kreditüberschreitung gedeckt werden. Für das Jahr 1915 wird die Überschreitung annähernd Fr. 4000 betragen.

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal 1. Kanzlei des Departements: c. Bureaukosten

Fr. 22,170Fr. 3,000'

Die Mehrauslagen aller Art sind auf den gegenwärtigen Aktivdienst zurückzuführen.

4. Abteilung für Kavallerie a. Besoldung der Beamten c. Bureaukosten

Fr. 2,970' Fr. 1,870 ,, 1,100-

Fr. 2,970Ad a. Durch die von uns am 18. Mai 1915 vorgenommene Beförderung eines Kanzlisten 2. Klasse zum Kanzlisten 1. Klasse ist pro 1915 eine Mehrbelastung des Kredites von Fr. 312 entstanden. ' Im fernem -wurde am gleichen Tage der bisherige Aushülfsarbeiter zum Kanzlisten 2. Klasse gewählt, was auf dem Besoldungskredit eine weitere Belastung von Fr. 1562 ergab.

Der Mehrausgabe von Fr. 1870 steht indessen eine Minderausgabe auf dem Kredit ,,Aushülfspersonal" gegenüber von zirka Fr. 1610, so dass die eigentliche Mehrausgabe für Besoldungen nur zirka Fr. 260 beträgt.

Ad c. Die Mehrausgabe ist zum Teil auf den AktivdienstT zum Teil auf die Verteuerung des Bureaumaterials zurückzuführen. Es entstanden sodann Mehrausgaben infolge der Erstellung verschiedener Kontrollen und der Einforderung sämtlicher Dienstbüchlein der Dienstpflichtigen der Kavallerie-Einheiten zur Prüfung durch das Kontrollbureau.

151

5. Abteilung für Artillerie: d. Reisekosten

Fr. 200

Für die bereits ausgeführten und für die noch unvermeidlichen Reisen (Waffenplatzangelegenheiten, Organisationsmusterungen) ist insgesamt ein Betrag von Fr. 300 nötig. Der Kredit beträgt nur Fr. 100, so dass Fr. 200 hier einzustellen sind.

6. Abteilung für G-enie : a. Bureau der Abteilung: 3. ßureaukosten

Fr. 400

Die Mehrausgabe ist lediglich auf den Aktivdienst zurückzuführen.

7. Abteilung für Sanität

Fr. 10,900

a. Bureau der Abteilung: 3. ßureaukosten

Fr.

1,000

Die Mehrbelastung des Kredites ist durch den andauernden Aktivdienst verursacht worden.

b. Bureau der Militärversicherung 1. Besoldung der Beamten . .

2. Aushülfspersonal 4. Reisekosten

Fr. 7,000 .

Fr. 1,500 ,, 4,000 ..; 1,500 Fr. 7,000

Ad 1. Auf den 1. Oktober 1915 ist von uns angesichts der Unmöglichkeit, dass das ärztliche Personal der Militärversicherung die ihm zufallende Arbeit bewältige, die Stelle eines IV. Arztes der Militärversicherung mit einer Anfangsbesoldung von Fr. 6000 geschaffen worden.

Ad 2. Die durch die Mobilmachung gebrachte Arbeitsvermehrung hatte zur Einstellung einer grossen Zahl von Aushülfskräften genötigt, die in den ersten 4 Monaten des Jahres aus dem Kredit A 7, b 2 bezahlt wurden. Dies hatte die Überschreitung des Kredites um Fr. 4000 zur Folge.

Ad 4. Die grosse Zahl der Todesfälle, Invaliden und Patienten, die der Aktivdienst gebracht hat, erfordert immer häufigere Reisen.

152

c. Sanitätsmagazin: 3. Im Taglohn verwendetes Personal . . . Fr. 2,900 Die dem Sanitätsmagazin durch den Aktivdienst entstandenen Mehrarbeiten erforderten ein vermehrtes Personal.

8. Abteilung für Veterinärwesen.

d. Reisekosten Fr. 300 Die zahlreichen Abschatzungsreklamationen für die im Laufe dieses Jahres aus dem Dienst getretenen Pferde mussten, in Ermangelung von genügenden Experten, vielfach durch die technischen Beamten der Abteilung erledigt werden. Die Mehrausgabe beträgt Fr. 300.

9. Oberlcriegskommissariat.

c. Bureau für Verpflegungs- und Magazinwesen, Besoldungen : 2. Ständige Angestellte Fr. 400 Die Stelle des Verwalters der Armeemagazine in Thun wird vorderhand nicht besetzt; als Stellvertreter des Verwalters wählten wir einen langjährigen ständigen Angestellten der Armeernagazine in Ostermundigen. Wir versetzten ihn in die VI. Besoldungsklasse und erhöhten seine Besoldung ab 1. Mai um Fr. 600; für acht a Monate beträgt die Ausgabe Fr. 400.

o" 10. Krieg steclinische Abteilung.

b. Bureau der Abteilung: 2 . Bureaukosten ,, . · . . .

F r . 4,000

Die dermaligen ausserordentlichen Anschaffungen, sowie die sich stets mehrenden Schwierigkeiten im Geschäftsverkehr, erfordern mehr Auslagen. Trotz grösster Sparsamkeit wird es nicht möglich sein, mit dem in den Voranschlag eingestellten Kredit von Fr. 16,000 auszukommen.

C. Unterricht 2. Rekrutenschulen a.

c.

d.

e.

f.

g.

Infanterie Artillerie Genietruppen Festungstruppen Sanitätstruppen Verpflegungstrappen

Fr. 3,343,846 Fr. 2,658,784 Fr. 1,393,732 549,168 244,244 285,037 77,920 108,683 Fr. 2,658,784

153 Zur Begründung dieses Kreditbegehrens verweisen wir auf die Akten.

3. Wiederhoiungskurse

Fr. 152,520

c. Artillerie : 3. Einführungskurse Fr. 152,520 3 Haubitebatterien à 155 Mann à Fr. 16. 40 X 20 Tage Fr. 152,520 Um die Truppen mit dem neuen Material vertraut zu machen, mussten für diese Batterien Einführungskurse angeordnet werden.

4. Kaderschulen b. Infanterie: l. Unteroffiziersschulen : 660 Füsiliere und Schützen à Fr. 5 X 22 Tage . . .

Gebirgsmitrailleure : 12 Mann à Fr. 10 X 22 Tage

Fr. 196,080

Fr. 72,600 ., --

e. Genietruppen: Ì. Unteroffiziersschulen : 70 Mann à Fr. 5. 25 X 37 Tage

2,640 Fr. 75,240 . . .

,,

13,597

f. Festungsbesatsungen : 1. Unteroffiziersschulen: 49 Mann à Fr. 24.80 X 37 Tage (Festungsartillerie) . . . F r . 44,962 2 Mann à Fr. 24.80 X 22 Tage (Säumer) ,, 1,091 Fr. 46,053 4. Schiesskurse : 19 Mann à Fr. 50 x 16 Tage

15,200 61,253

h. Veterinärtruppen : 3. Hufschmiedkurse, I. Abteilung: 150 Mann à Fr. 3. 70 X 58 Tage . . .

i. Verpflegung struppen : 1. Unteroffiziersschule : 50 Mann à Fr. 8 X 22 Tage . . : . .

32,190

8,800

154

Ad b, e, f, n und i. Die Kreditforderungen sind in besondern Akten begründet.

n. Besuch ausländischer Militäranstalten

. . . .

Fr. 5,000

Der zur Deckung der Kosten der Sendung von Offizieren zu den Armeen der kriegführenden Mächte bewilligte Kredit von Fr. 10,000 (Nachtragskredite I. Serie) musste bereits überschritten werden. "Wir stellen hier weitere Fr. 5000 ein und hoffen mit diesem Nachtrag auszukommen.

Obschon bei einzelnen Kaderschulen, z. B. bei den Genieund Sanitätstruppen, die Bestände aus verschiedenen Gründen gegenüber dem Voranschlage erhöht werden mussten, verzichten wir gleichwohl auf die Formulierung weiterer Nachtragskreditbegehren, weil bei verschiedenen Krediten des Abschnittes ,,Kaderschulen" Restanzen entstehen dürften, durch die die Überschreitungen auf ändern Krediten voraussichtlich gedeckt werden. Die Restanzen werden zum grossen Teil daher rühren, dass verschiedene Schulen nicht stattfanden oder aber im Rahmen der Armee abgehalten wurden.

Wir werden die Angelegenheit beim Rechnungsabschluss näher prüfen und Überschreitungen sowohl als auch Restanzeu im Berichte zur Staatsrechnung näher begründen.

6. Kasernement

Fr. 336,462

Wir beschlossen am 19. Juni d. J., den Absatz 2 des Art. 234 des Verwaltungsreglements für den gegenwärtigen Aktivdienst nicht anzuwenden, d. h. also die vertraglichen Waffenplatzentschädigungen wie bisher auszurichten. Zugleich ordneten wir an, dass die Entschädigungen für die Benützung der Waffenplätze Zürich und Bellinzona auf Grund der seit 31. Dezember 1914 erloschenen Verträge zu berechnen seien.

Das Oberkriegskommissariat hat die Ausrichtung der Waffenplatzentschädigungen gleich nach Beginn der Mobilmachung eingestellt, solange die Frage betreffend Anwendung von Art. 234 des Verwaltungsreglements geprüft wurde. Nachdem diese Prüfung erfolgt und die Angelegenheit am 19. Juni von uns erledigt worden ist, müssen nun die Entschädigungen pro 1914, die sich insgesamt auf rund Fr. 330,000 belaufen, nachträglich bezahlt werden.

155

Einen weitern Naohtragskredit bedürfen wir für den Flugplatz in Dübendorf, dessen ökonomische Verwaltung wir dem Finanzdepartement übertragen haben, in der Meinung, dass ein allfälliger Ausgabenüberschuss in den Voranschlag des Militär·departements einzustellen sei.

An die Terraingenossenschaft Dübendorf waren, igemäss Pachtvertrag, für das Jahr 1914/1915 zu entrichten Fr. 11,000 Die Kosten des Unterhaltes des Waffenplatzes (Verebnen des Platzes, Wiederansäen kahler Stellen, Unterhalt der Wege, Bäche, Gräben usw.) veranschlagt das Finanzdepartement auf

,,

800

Fr. 11,800 Der Ertrag des verpachteten Kulturlandes wird betragen rund . .

Der Bund hat eine Hypothek von Fr. 80,000, die auf dem Flugplatz lastete, auf Rechnung des Aviatikfonds übernommen. Den Zinsertrag dieser Hypothek gedenken wir nun als Anteil an die Kosten der Pacht zu verwenden und stellen den am 1. Oktober abbin verfallenen ersten Halbjahreszins nebst Marchzinsbetreffnis zu 5 % ein mit

Fr. 3,239. 35

,, 2,098. 65 *

Der Ausgabenüberschuss, den die Militärverwaltung zu tragen hat und den wir hier einstellen, beträgt somit

5 838

'

Fr. 6,462

Vom nächsten Jahr an ist mit einem kleinern Defizit zu rechnen, indem ein ganzer Jahreszins des von der Terraingenossenschaft dem Aviatikfonds geschuldeten Kapitals wird in Abzug gebracht werden können. Das Budget für 1916 sieht einen Fehlbetrag von nur Fr. 5011 vor.

Wir verweisen im übrigen noch auf unsere Ausführungen in der Botschaft zu den Nachtragskrediten der I. Serie pro 1915 .(Bundesbl. 1915, Band I, Seite 478 u. ff.).

156 D. Bekleidung I. Ifatschädigungen für Rekrutenausrüstung : 1. Infanterie 3. Artillerie 4. Genietruppen 5. Festungstruppen 6. Sanitätstruppen .

7. Verpflegungstruppen 8. Allgemeine Ausgaben

Fr. 2,662,361 Fr.

.

778,728 125,231 108,647 63,100 44,974 41,681 1,500,000

Fr. 2,662,361 Die Kreditforderung ist in besonderen Akten begründet.

E. Bewaffnung und Ausrüstung

Fr. 118,000'

III. Ausrüstungsgegenstände Wir verweisen auf die Akten.

Fr. 118,000

F, Offiziersausrüstung

Fr. 68,640

I. Tiarvergütungen II. Anzuschaffende Ausrüstung

Fr. 48,640 ,, 20,000 Fr. 68,640

Ad I. In den Feldoffiziersschulen der Armee sind mehr Offizierschüler ausgebildet worden, als im Voranschlag vorgesehen war. Die Mehrkosten werden berechnet: 121 unberittene Offiziere à Fr. 370 Fr. 44,7709 berittene Offiziere à Fr. 430 ,, 3,870 Fr. 48,640 Ad II.

Wir verweisen auf die Akten.

G. Kavalleriepferde 2. Kavallerieremontendepot : f. Futter

Fr. 234,700 Fr. 234,700'

Die Berechnung dieses Budgetpostens beruht auf einemFouragepreis pro Pferdetag von Fr. 1. 35. Infolge des Kriegessind diese Preise im Jahre 1915 pro Januar/Februar auf Fr. 1. 96

157 und pro März bis September auf Fr. 2. 19 im Durchschnitt gestiegen. Sie werden voraussichtlich bis auf weiteres mindestens auf dieser Höhe bleiben. Es entsteht daraus eine Mehrbelastung des Kredites ,,Futter" um mindestens Fr. 234,700, zu deren Deckung wir einen Nachtragskredit bedürfen. Wir bemerken dabei, dass die Mehrausgabe höher zu stehen käme, wenn nicht durch grösste Sparsamkeit die Pferdetage pro 1915 voraussichtlich unter dem budgetierten Ansatz -- 390,000 Pferdetage -- gehalten werden könnten.

J. Kriegsmaterial

Fr. 351,855

1. Unterhalt

Fr. 214,225

a. Bekleidungsvorräte.

1. Entschädigung an die Kantone . . . .

Fr. 209,225

Ad a, 1. Die Einstellung eines Nachtragskredites bei der Rubrik ,,Bekleidung" hat auch eine Mehrauslage bei ,,J. 1. «. l" zur Folge. Es sind einzustellen 18°/o von Fr. 1,162,361 oder Fr. 209,225.

3. Preisdifferenz auf verkauftem Schuhwerk

Fr.

--

Ad a, 3. Der vorgesehene ordentliche Kredit von Fr. 400,000 wird voraussichtlich ausreichen, weil, wie im Vorjahre, die Verrechnung des Mindererlöses auf verkauftem Schuhwerk an Mannschaften im aktiven Militärdienst, zu Lasten des Kredites ,,Kriegsmobilmachung"' stattfindet.

b. Übriges Kriegsmaterial.

1. Ersatzmaterial Fr. -- Im Hinblick auf die durch den Aktivdienst geschaffenen Verhältnisse haben wir das Militärdepartement am 2. Juli 1915 ermächtigt, diesen Kredit, soweit als notwendig, überschreiten zu dürfen. Aus naheliegenden Gründen kann zurzeit die Mehrausgabe nicht berechnet werden ; wir werden sie deshalb im Berichte zur Staatsrechnung näher begründen und auch dort für die Überschreitung die förmliche Bewilligung einholen.

c. Feuerversicherung Fr. 5,000 Die Vermehrung des Materials zwingt nns, ein Nachtragskreditbegehren im Betrage von Fr. 5000 einzureichen.

158 2. Neuanschaffungen

Fr. 110,000

b.

e.

f.

i.

Fr.

1,000 ,, 15,000 ,, 34,000 ,, 60,000

Infanterie Genie Sanität Pferdeausrüstung

Fr. 110,000 Wir verweisen auf die Akten.

5. Instruktionsmaterial

Fr. 8,600

i. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen usw. .

Fr. 8,600

Bereits im Jahre 1914 wurde die Bewilligung erteilt, die Telephon- und Läutewerkanlage auf dem Schiessplatz Ostermundigen einer gründlichen Reparatur zu unterziehen. Die bezüglichen Arbeiten konnten dann infolge Kriegsausbruches nicht an die Hand genommen werden. Da die Arbeiten nicht mehr länger verschoben werden können, so müssen wir die daherige Ausgabe von Fr. 7400 in die Nachtragskredite einstellen.

Schon längst hat sich auf dem Waffenplatze Brugg das Bedürfnis nach einer gedeckten Reithalle geltend gemacht. Die an.gehobenen Untersuchungen haben nun ergeben, dass die ,,Putzhalle1* sehr wohl in eine Reithalle umgebaut werden kann. Wir würden die betreffenden Arbeiten durch die Truppen des Mannschaftsdepot ausführen lassen. Die Kosten, an die die Gemeinde Brugg eine Subvention leisten wird, kommen für den Bund noch auf Fr. 1200 zu stehen.

6. Kasernenmaterial

Fr. 19,030

Zur näheren Begründung der Ausgabe wird auf die Akten verwiesen.

K. Militäranstalten und Festungswerke . . . Fr. 6,500 II. Unterhalt älterer 'Festungswerke usw.

a . Unterhalt älterer Festungswerke . . . . .

Fr..6,500

Durch die Ärzte der nach Luziensteig dislozierten Truppen wurde zu wiederholten Malen die Verbesserung der dortigen Abortverhältnisse verlangt, insbesondere haben die Aborte des Kantinengebäudes öfters zu Klagen Anlass gegeben. Da die be-

159

stehende alte Anlage den jetzigen Anforderungen nicht mehr genügte und die Lage an der Südseite des Gebäudes immer wieder eine Verunreinigung der Luft der zunächstliegenden Räume verursachte, war man gezwungen, die Aborte auf die Nordseite zu verlegen, und zwar so, dass eine Belästigung durch Abortgeruch ausgeschlossen wird. Durch diese Verlegung wurde zugleich eine Vergrösserung der Anlage in Verbindung mit Wasserspühlung und Anbringung von Handwaschbecken ermöglicht.

Diese Ausgabe konnte nicht aus dem laufenden Kredite bestritten werden; wir sind gezwungen sie hier einzustellen.

L. Befestigungen a. St. Gotthard

Fr. 150,000 Fr. 132,500

II. Bewachung.

d. Krankenverpflegung Fr.

2,500 Da die Fortwachen im Aktivdienst stehen, werden die Spitalganger in den Truppen- und Etappensanitätsanstalten behandelt.

Das diesen Patienten als Fortwächter zukommende Krankengeld wird nun nicht, wie im Friedensdienst, von der Militärversicherung übernommen, da die Militärversicherung sich mit Kranken, die in Etappensanitätsanstalten behandelt werden, nicht zu befassen hat. Die sich hieraus ergebenden Kosten müssen daher zu Lasten der Gotthardverwaltung übernommen werden; die Mehrausgabe beträgt nach den vorgenommenen Berechnungen Fr. 2500.

V. Bauliche Installationen Fr. 130,000 Durch Beschluss vom 15. Juni 1915 (A. S. n. F. XXXI, 236) ist für die Erstellung eines Zeughauses in Airolo ein Kredit von Fr. 130,000 bewilligt worden. Wir stellen diesen Betrag hier ein.

b. St. Maurice

. F r . 17,500

II. Bewachung.

a. Besoldung der Fortwächter Fr. 15,000 Infolge des Aktivdienstes machen die Forfcwächter ihren Dienst in den Schulen und Kursen als Truppenunteroffiziere oder Soldaten. Die Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die dem Kredit ,,Besoldung11 hätten zufliessen sollen, und auf die bei der Aufstellung des Voranschlages gerechnet wurde, sind deshalb unterblieben. Der Fehlbetrag von Fr. 15,000 muss unter diesen Umständen in die Nachtragskredite eingestellt werden.

160 III.

Unterhalt,

a. Feuerversicherung

Fr. 2,500

Infolge Vermehrung des Korpsmaterials muss um Gewährung eines Nachkredites von Fr. 2500 ersucht werden.

W. Unvorhergesehenes

Fr. 2,207

Vom Bundesrate ist am 7. Mai 1915 der Frau SteinmannFischer in Grosswangen, die im Jahre 1913 von einem Militär überritten wurde, eine Entschädigung von Fr. 2000 bewilligt worden. Zuzüglich Kapitalzins und Anwaltskosten kommt die Ausgabe auf Fr. 2207. 30 zu stehen, die wir unter obenerwähnter Rubrik einreihen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finauzverwaltung.

A. Finanzbureau

Fr. 11,700

a. Departementskanslei

Fr.

4. Kommissionen und Experten, Reisekosten .

3,000

. Fr. 3,000

Dem Finanzdepartement sind für Kommissionen und Experten in Sachen der Kriegssteuer, des Tabakmonopols usw. ausserordentliche Kosten erwachsen, so dass der in den Voranschlag für das Jahr 1915 aufgenommene Ansatz von Fr. 5000 nicht genügt und ein weiterer Kredit von Fr. 3000 nachverlangt werden muss.

b. Liegenschaftsverwaltung

F r.8,700

I. Waffenplatz in Thun 3. Bearbeitungskosten und Wegunterhalt 4. Unterhalt der Maschinen und Geräte 5 . Inventaranschaffungen . . . .

Fr. 6,100 Fr. 3,500 ,, 600 ,, 2,000 Fr. 6,100

Ad 3. Infolge der Mobilisation waren mehrere Arbeiter der Liegenschaftsverwaltung zu verschiedenen Malen im Militärdienst.

Da einigen dieser Arbeiter der Taglohn während des Militär-

161 ·dienstes ganz,, ändern teilweise ausbezahlt wurde, erforderte die Anstellung von Hülfskräften eine nicht unerhebliche -Mehrausgabe.

Mit Rücksicht auf die diesjährigen ungünstigen Witterungsverhältnisse musste ferner den beiden Übernehmern der Heu-, Getreideund Emdernte aus Billigkeitsrücksichten eine Nachentschädigung1 bewilligt werden.

Ad 4. Beim. Brand einer Scheune sind verschiedene Brückenwagen und kleinere Werkzeuge vom Feuer beschädigt worden.

Für deren Instandstellung ist ein Nachtragskredit von Fr. 600 notwendig.

Ad 5. Im Laufe des Sommers musste ein Pferd der Liegenschaftsverwaltung wegen Krankheit abgetan werden ; ein anderes ist seit dem 21. Juni von der Militärverwaltung in Anspruch genommen. Man war daher genötigt, zur Anschaffung zweier Pferde zu schreiten.

II. Waffenplatz in Herisau-St. Gallen Fr. 100 4. Verschiedenes Fr. 100 Infolge dringend notwendiger Anschaffungen ist der Budgetkredit um Fr. 100 überschritten worden.

VL Waffenplatz in Kloten-Bülach Fr. 2,500 3. Bearbeitungskosten, Fuhr- und Taglöhne .

Fr. 2,500 Der von den Artilleriekursen auf dem Waffenplatz KlotenBülach sich ergebende Dünger wird regelmässig von der dortigen Waffenplatzverwaltung angekauft zum Zwecke der Düngung derjenigen Teile des grossen Areals, die eine landwirtschaftliche Nutzung gestatten. Im laufenden Jahre ist nun die Zahl der auf dem Artilleriewaffenplatz Kloten-Bülach abgehaltenen Kurse grösser gewesen als bei normalen Verhältnissen und als die Waffenplatzverwaltung bei Aufstellung des Budgets für das Jahr 1915 vorausgesehen hatte. Es hat dies zur Folge, dass ein grösseres Quantum Dünger vorhanden ist als in ändern Jahren, dass aber der Budgetkredit der Waffenplatzverwaltung zum Ankauf desselben nicht ausreicht. Da es sich durchaus empfiehlt, den auf dem Waffenplatz vorhandenen Dünger für den Platz selbst zu verwenden, indem der landwirtschaftliche Ertrag des letztern damit wesentlich gesteigert werden kann, wird um die Bewilligung nachgesucht, zum Zwecke des Ankaufs von Dünger den Budgetkredit bis auf Fr. 2500 zu überschreiten.

162

B. Finanzkontrolle

Fr. 17,985-

1. Besoldungen

Fr. 2,285

In Anwendung von Art. 10 des Besoldungsgesetzes haben wir für einen im April verstorbenen Revisor I. Klasse einen Gehaltsnachgenuss von Fr. 5500 bewilligt. Da der Abgang dieses Beamten vorläufig durch einen Aushelfer (siehe, unter Rubrik 4 ,,Aushülfe11) ersetzt wurde, steht dem Gehaltsnachgenuss eine Besoldungsersparnis gegenüber, so dass der benötigte Nachkredit sich auf Fr. 2284. 10 oder rund Fr. 2285 reduziert.

3. Bureaukosten .

.

Fr. 700'

Im Laufe dieses Jahres erwies sich die Anschaffung einer neuen Schreibmaschine als nötig, deren Kosten im Budget nicht vorgesehen sind. Eine weitere Mehrausgabe für Bureaumaterial verursachte sodann die Herbeiziehung von Aushülfspersonal.

4. Aushülfe (neu)

Fr. 15,000

Infolge der Kriegsmobilmachung erwächst der Finanzkontrolle für längere Zeit eine grosse Mehrarbeit, erstens und hauptsächlich durch die Revision sämtlicher Kornptabilitäten der Feldarmee, des Etappen- und Territorialdienstes, ferner der Rechnungen und Belege über Notunterstützung, Militärversicherung, zivile Brotversorgung etc., und sodann auch noch durch den Kontrolldieost der Mobilisationsanleihen.

Zur Bewältigung dieser Arbeiten reicht das ständige Personal nicht aus, und es musste daher Aushülfspersonal zugezogen werden.

Für Besoldung desselben bedürfen wir pro 1915 eines Kredites im verlangten Betrag.

C. Kassen- und Rechnungswesen

Fr. 6,000

3. Bureaukosten

Fr. 2,000

4. Frankaturen und Porti

Fr. 4,000

Ad 3. Im Rechnungsjahre 1914 benötigten wir für die Bestreitung der Bureaukosten Fr. 10,473. 17, obwohl die Mobilmachung erst in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahres erfolgte.

Wenn der Kredit für das Jahr 1915 auf Fr. 8000 herabgesetzt wurde, so geschah dies in der Annahme, dass wieder geordnetere Verhältnisse eintreten würden. Trotz aller Zurückhaltung wird

163

es nicht möglich", sein, im Rahmen des bewilligten Kredites zu bleiben, indem^die Folgen der Mobilmachung vermehrte Materialanschaffungen nötig^machten, die nicht zu umgehen ·waren.

Ad 4. Wir hatten auch dieses Jahr für die Soldzahlungen der Truppen im Lande herum fortwährend Metallgeld zu liefern und zu diesem Behufe'die Bankstellen der Schweizerischen Nationalbank mit Metallgeld zu dotieren. Daraus erwachsen uns bedeutende Portospesen. Wir erwähnen auch die bedeutende Zunahme der^Postcheckgebühren durch den vermehrten Zahlungsdienst, wozu der gewährte Kredit nicht ausreicht. Allerdings bedeutet diese Ausgabe eine Wiedereinnahme bei der Postverwaltung.

III. Statistisches Bureau

. . F r . 2,000

l. Besoldungen des ständigen Personals . . . .

Fr. 2,000

Den Hinterlassenen eines am 21. Oktober dieses Jahres verstorbenen Statistikers II. Klasse soll ein Besoldungsnachgenuss im Betrage eines Jahresgehaltes (Fr. 4600) ausgerichtet werden. Nach Abzug einer auf dem Besoldungskredit verfügbaren Restanz beläuft sich der erforderliche Nachkredit auf den angegebenen Betrag.

IV. Abteilung für Mass und Gewicht . . . . Fr. 370 1. Schweizerische Mass- und Gewichtskommission .

Fr. 370'

Am 26. Juli beantragte die schweizerische Mass- und Gewichtskommission unserm Finanzdepartement, es sei eine Fachkommission für die Beratung der technischen Seite des Entwürfe» einer Vollziehungsverordnung über die Elektrizitätsverbrauchsmesser beizuziehen. Mit Schreiben vom 23. August dieses Jahres hat das Departement diesem Antrage zugestimmt.

Im Budget pro 1915 ist für die schweizerische Mass- und Gewichtskommission ein Betrag von Fr. 1500 vorgesehen; von diesem Betrage sind bereits Fr. 1374 verausgabt worden. Da die oben erwähnte Fachkommission den Beschluss gefasst hat, am 26. November 1915 nochmals zusammenzutreten, und die Kosten einer Sitzung sich auf Fr. 493 belaufen, ist die Abteilung für Mass und Gewicht gezwungen, um einen Nachkredit im Betrage von Fr. 370 einzukommen.

Wir ersuchen Sie um Bewilligung dieses Kredites.

164

P. Volkswirtschaftsdepartement.

II. Bundesamt für Sozialversicherung . . Fr. 12,000 3. Dienstreisen

Fr. 2,000

Es hat sich gezeigt, dass im Interesse einer zweckentsprechenden Revision der Verwaltungen dei* Krankenkassen die Anstellung «ines einzigen Revisors nicht hinreichend ist. Der Bundesrat hat am 12. April 1915 auf Antrag des Volkswirtschaftsdepartements vom 6. April gleichen Jahres die Stelle eines zweiten Revisors geschaffen. Das Bundesamt erachtete es als dringend notwendig, die Revisionen frühzeitiger und intensiver vornehmen zu lassen, als ursprünglich beabsichtigt war. Da diese am Sitz der Kassen vorgenommen werden müssen, beliefen sich die Auslagen für Reiseentschädigung und Nachtquartiere so hoch, dass der budgetierte Posten von Fr. 1000 schon im Sommer aufgebraucht war.

o^ 5. Drucksachen, Porti, Telephon

Fr. 9,000

Das Anerkennungsverfahren hat im Laufe des Jahres gezeigt, dass das Verzeichnis der anerkannten Krankenkassen einen wesentlich grösseren Umfang annehmen musste, als anlässlich der Aufstellung des Voranschlages geplant war. Da dieses Verzeichnis nicht nur von anerkannten Kassen, sondern vielfach auch von Untergebilden von solchen (Sektionen, Unterverbänden usw.) verlangt wird, musste auch eine grössere Auflage als beabsichtigt «rstellt werden. Das Amt verabfolgt jeder Kasse nur ein Exemplar gratis, und es kann deshalb künftig voraussichtlich ein ansehnlicher Betrag aus dem Verkauf dieser Drucksache in die Einnahmen eingestellt werden. Auch die in Art. 4 und 28 der bundesrätlichen Verordnung II vom 30. Dezember 1913 vorgesehenen Formulare werden von den Kassen wider Erwarten zahlreich vom Amte bezogen ; auch hier handelt es sich nur um eine vorläufige Ausgabe, der später eine ebenso grosse Einnahme gegenüberstehen wird.

9. Verschiedenes

Fr. 1,000

Mehrere vom Departement einberufene Spezialkommissionen, wie diejenigen zur Beratung des Ergänzungsgesetzes zum Versicherungsgesetz, sowie der Verordnung zu Art. 60 des Versicherungsgesetzes, werden aus diesem Kredit bestritten, was bei Aufstellung des Budgets nicht vorauszusehen war.

165

III. Gesundheitsamt

Fr. 58,600

4. Gesundheitswesen

Fr. 51,600

Der vorhandene Kredit reicht nicht aus, um die Entschädigungsforderungen der Kantone, welche sich aus der Ausführung des Epidemiengesetzes vom 6. Juli 1886 ergeben, zu befriedigen.

Es sind in diesem Jahre noch Bundesbeiträge an die Bauund Einrichtungskosten folgender Absonderungshäuser und Desinfektionsanstalten auszurichten : Erlenbach (Kanton Bern) Fr. 10,400 Alstätten ,, 4,700 St. Gallen ,, 1,000 Neuenburg ,, 14,183 Vallorbe ,, 17,877 Rechnet man dazu für die Bundesbeiträge an die Kosten der in verschiedenen Gegenden der Schweiz vorgekommenen Pockenfalle und für die sonstigen Auslagen für die Bekämpfung der gemeingefährlichen epidemischen Krankheiten einen Betrag von 10,000 fl so bedürfen wir noch einer Gesamtsumme von . . Fr. 58,160 Es steht uns aber bloss eine Kreditrestanz von ,, 6,546 zur Verfügung, so dass die Differenz von rund .

durch Nachtragskredit zu decken ist.

.

5. Medizinal- und Lebensmittelchemikerprüfungen

Fr. 51,600 Fr.

7,000

Eine grosse Anzahl von Kandidaten, denen es letztes Jahr infolge der Mobilisation unmöglich war, an den Prüfungen teil. zunehmen, haben sich für die diesjährigen Prüfungen angemeldet.

Ferner mussten mehrere ausserordentliche Prüfungen abgehalten werden für diejenigen Kandidaten, welche durch den Militärdienst verhindert waren, an den ordentlichen Prüfungen zu erscheinen. Der ins Budget aufgenommene Posten genügt nun aber nicht, um die dadurch veranlassten Mehrkosten zu decken.

Wir bedürfen daher eines Nachtragskredites von Fr. 7000. Es ist aber nicht zu vergessen, dass die Einnahmen aus den Prüfungsgebühren im gleichen Masse steigen, wie die Ausgaben, so dass von einer Mehrbelastung des Budgets nicht gesprochen werden kann.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. IV.

13

166

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

C. Unvorhergesehenes

Fr. 17,000

Dieser Posten, der bekanntlich gewissennassen einen freien Kredit zur Verfügung des Bundesrates bildet, aus dem aber auch die Dienstaltersgratifikationen, mit Ausnahme derjenigen für die Beamten und Angestellten der Postverwaltung und der Telegraphen- und Telephonverwaltung, sowie noch andere jährlich wiederkehrende Beitrage, bestritten werden, war letztes Jahr mit Fr. 22,364 zu knapp bemessen worden. Er hat deshalb bereits nicht unerheblich überschritten werden müssen. Zur Deckung dieser Überschreitung und der noch bis Ende des Jahres zu erwartenden Auslagen bedarf es eines Nachtragskredites von ungefähr obigem Betrage.

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt 2. Futter

.

Fr. 73,554 Fr.

--

Infolge der Verteuerung der Fourage werden auf diesem Kredit Mehrausgaben entstehen. Eine Kreditüberschreitung wird aber voraussichtlich nicht stattfinden, weil der Pferdebestand in der Anstalt während des Aktivdienstes reduziert ist.

4. Veterinärkosten

Fr. 2,500

Eine Epidemie im Pferdebestand hatte eine Desinfektion grösseren Umfanges verschiedener Ställe und Plätze der Anstalt zur. Folge. Es ergaben sich ferner grössere Ausgaben für Medikamente und Impfserum.

5. Inventaranschaffungen

Fr. 71,054

Nachdem im Inlande bloss 13 Remonten angekauft werden konnten, war es infolge des Krieges nicht möglich, den Ankauf von Remonten ira Auslande in bisheriger Weise durchzuführen.

167 Nach mehrfachen Bemühungen gelang es schliesslich, für die Kavallerie und die Pferderegieanstalt je 100 Remonten zu erwerben. Die Preise stellen -sich jedoch bedeutend höher als bei Aufstellung des Voranschlages angenommen worden war.

Die von uns pro 1915 angekauften 113 Remonten kosten Fr. 259,854 Im Voranschlag waren für Remontenankäufe vorgesehen ,, 214,000 Die Mehrausgabe beträgt somit Fr.

Von der Abteilung für Kavallerie wurden übernommen 8 Amerikaner-Remonten à Fr. 1500 . . ,, ferner wurden weitere 11 Pferde angekauft zum Schatzungspreise von ,, Der Nachtragskredit beträgt somit im Total . Fr.

Depot Artillerie-Bundespferde

45,854 12,000 13,200 71,054

Fr. 20,000

2. Unterhalt und Verpflegung 3. Löhnungen

Fr. 15,000 ,, 5,000 Fr. 20,000 Nachdem der auf Ende 1914 vorhandene Bestand des Depot Artillerie-Bundespferde auf Rechnung 1915 übertragen und pro 1915 eine grössere Zahl Bundespferde angekauft wurde, als vorgesehen war, so ergeben sich bedeutend höhere Ausgaben für Futter und Wartung während der Zeit der Ausserdienststellung dieser Pferde. Diesen Ausgaben stehen jedoch auch grössere Einnahmen an Mietgeldern während der Verwendung im Dienste gegenüber.

Ili--VII. Militärwerkstätten

Fr. --

Infolge des Aktivdienstes wurden die unter der kriegstechnischen Abteilung stehenden Militärwerkstätten in viel höherem Masse in Anspruch genommen, als seinerzeit bei der Aufstellung des Voranschlages vorausgesehen werden konnte. Verschiedene Kredite dieser Werkstätten werden daher überschritten werden müssen. Den Überschreitungen stehen allerdings entsprechende Einnahmen gegenüber, so dass sich Mehrausgaben und Mehreinnahmen ausgleichen werden. Zurzeit lassen sich die Verhältnisse noch nicht in ihrem ganzen Umfange überblicken, weshalb wir glauben, auf die Formulierung von Nachtragskreditbegehren verzichten zu sollen. Auf Rechnungschluss werden wir die Ange

168

legenheit genau prüfen und im Berichte zur Staatsrechnung für die vorgekommenen Kreditüberschreitungen die nachträgliche Bewilligung einholen.

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung Fr. 322,300 I. Gehalte und Vergütungen.

A. Obertelegraphendirektion.

a. Administrative Abteilung.

1. Kanzlei, Registratur und Personelles: b. Angestellte 2. Kontrolle und Rechnungswesen: a. Beamte C, Bureaux.

1. Beamte: d. Provisionen der Telegraphenbureaux III. Kl.

2. Angestellte: a. Gehalte der Telephonisten, der Telegraphengehülfinnen usw 3. Verschiedenes : a. Nachtdienst b. Aushillfe und Ersatz von Beamten und Angestellten c. Entschädigungen für den Sonntagsdienst der Bureaux III. Klasse

II. Expertisen und Reisekosten

Fr.

1,250

,,

3,000

,,

50,000

^

75,000

,,

10,000

,,

50,000

,,

18,400

,,

15,000

,, ,, ,,

25.000 5^000 15,000

,,

3,000

,,

51,650

III. Bureaukosten.

b. Druckkosten d. Beleuchtung e. Heizung

VII. Bureaugerätschaften.

i). Reparaturen

IX. Verzinsung.

b. des Inventars Zusammen

Fr. 322,300

169

Ad I, A, a, l b. Eine durch Mutation vakant gewordene Grehülfenstelle wurde in eine Maschinenschreiberinnenstelle umgewandelt, was eine Kreditverschiebung von l a auf l b bedingt.

Ad I, A, a, 2 a. Der Wechsel in der Besetzung der Sektionschefstelle wird eine Überschreitung des ordentlichen Kredites herbeiführen. Der bezüglichen Mehrausgabe steht eine entsprechende Minderausgabe unter Rubrik I, A, a l, a gegenüber.

Ad I, C, l d. Die Ausgaben richten sich nach dem Verkehr, der nicht in dem Masse zurückging, wie im Zeitpunkt der Budgetaufstellung angenommen wurde. Die Mehrausgabe wird ausgeglichen durch Mehreinnahmen an Gebühren.

Adi, C, Sa. Die Besoldungen der-Telephonzentralstationen III. Klasse und Umschaltestationen sind jeweilen nach dem Verkehr des Vorjahres zu berechnen. Eine auch nur annähernd genaue Schätzung des Verkehrs für das II. Halbjahr 1914 war im Hinblick auf die Lage unmöglich.

Ad I, C, 3 a. Die starke Zunahme des internationalen Telegrammverkehrs bedingt, dass auch während der Nachtzeit auf den bedeutenderen Bureaux zahlreiche Aushülfskräfte beschäftigt werden müssen. Es ist anzunehmen, dass auch für den Rest des Jahres keine wesentliche Einschränkung im Nachtdienstbetriebe möglich sein wird.

Ad I, C, 3 b. Auch hier ist eine genaue Vorausschätzung der Ersatzkosten für beurlaubtes und krankes Personal unmöglich.

Von der Mehrausgabe fallen übrigens ungefähr 2/s auf den Ersatz militärpflichtiger Beamten und Angestellten (Mehrkosten im I. Halbjahr 1915 gegenüber dem gleichen Zeiträume des Vorjahres = Fr. 20,439).

Ad I, C, 3 c. In der Annahme, dass wegen ausserordentlichen Verkehrsrückganges auch eine Beschränkung des Sonntagsdienstes bei einer grösseren Anzahl von Bureaux möglich sein werde, wurde der Kredit von Fr. 61,515 im Jahre 1914 auf Fr. 40,000 herabgesetzt. Da die Voraussetzung -- wie wiederholt erwähnt -- nicht eingetroffen ist, mussten die bestehenden Diensterweiterungen aufrecht erhalten bleiben, was einen Nachtragskredit in der angegebenen Höhe erfordert.

Ad II. Die Mehrausgaben infolge Abschaffung von Bahnfreikarten und Erhöhung der Retourtaxen für Bahnfahrten erreichen bis Ende August bereits rund Fr. 4850. Ansehnliche ausserordentliche Ausgaben erwachsen ferner aus der Verlegung des interurbanen Telephonkabels Basel-Zürich, sowie aus der Neu-

170 aufnähme des gesamten Linien- und Apparateninventars zwecks Ermittlung des Anlagekapitals auf Anfang 1916, dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Rechnungsdarstellung.

Ad III, b. Ausgabenvermehrung wegen namhaften Preisaufschlages für Papier, Ausdehnung der Verwendung von TelegrammFensterkuverts, vermehrten Verbrauches von Telegrammformularen infolge ausserordentlicher Zunahme des internationalen Verkehrs.

Ad III, d. Die Mehrausgabe wird verursacht durch vermehrte Kosten für Beleuchtung während der Nachtzeit in bedeutenderen Telegraphenbureaux infolge starken Telegrammverkehrs und im Zusammenhang mit der Mobilisation in denjenigen Bureaux, welche i m . Armeebereich liegen. Aus Anlass der Neuordnung der Bureaukostenentschädigungen der Bureaux III. Klasse wird die früher in der Rubrik IH f, Verschiedenes, verrechnete Pauschalsumme auf die Rubriken III a, III d, III e und III f ausgeschieden, wodurch die Rubrik III d mit Fr. 10,000 belastet wird.

Ad III, e. Durch Ausscheidung der Pauschalentschädigungen der Bureaux III. Klasse wird diese Rubrik mit Fr. 13,000 belastet. Weitere Mehrausgaben sind entstanden durch die Heizungskosten in den beiden Postgebäuden in St. Gallen während der Bauperiode, ferner durch den Bezug des Telephongebäudes ZürichSelnau und des Magazingebäudes Ostermundigen im Herbst 1915, sowie zufolge Preiserhöhungen für Heizmaterialien.

Ad VII, b. Wegen des anhaltenden regen internationalen Telegrammverkehrs sind die Dienstfahrräder, deren Zahl vermehrt werden musste, einer stärkeren Abnutzung ausgesetzt, so dass sich der Kredit für Reparaturen als ungenügend erweist.

AdIX, b. Auf Ende 1914 ergab sich ein verzinslicher .Inventarbestand vonFr. 23,005,962.24 ; es sind somit an die eidgenössische Staatskasse an Zinsen (zu 4 %) zu bezahlen Fr. 920,238. 50 Im Voranschlag wurde ein Bestand von nur Fr. 21,714,927. 65 und dementsprechend ein Zinsbetreffnis von ,, 868,597. -- angenommen, somit zu wenig

Fr. 51,641. 50 oder rund ,, 51,650. -- Da anderseits der Zins für das Baukonto um Fr. 76,004. 60 unter der veranschlagten Summe bleibt, so ergibt sich, trotz der Mehrausgabe in Rubrik IX, b, für die Gesamtrubrik IX eine Minderausgabe von Fr. 24,363 gegenüber dem Voranschlag.

171

.Kapitalrecliïiung-.

Kriegssteuer

Fr. 20,000

Wie wir in der Botschaft zum Beschlussentwurf betreffend die eidgenössische Kriegssteuer (Ausführungsbeschluss) vom 17. August 1915 erklärt haben, wäre es aus sehr vielen Gründen gut, wenn mit der Vollziehung der Kriegssteuer bald begonnen werden könnte. In der Voraussetzung, dass Ihre Räte den Ausführungsbeschluss in der kommenden Dezembersession erledigen werden, haben wir denn auch die nötigen Vorarbeiten bereits an die Hand nehmen lassen, damit der Vollzug sofort nachher ins Werk gesetzt und mit dem Einschätzungsverfahren in den Kantonen wenn immer möglich schon in den ersten Wochen des Jahres 1916 angefangen werden kann. Zu dem Zwecke haben wir für den Vollzug der Kriegssteuer eine provisorische Organisation geschaffen, bestehend aus einer Kriegssteuerkommission und einer Kriegssteuerverwaltung, letztere als Abteilung des Finanzdepartements.

Die Kriegssteuerkommission haben wir zwar noch nicht bestellt, sondern vorläufig nur den als Präsidenten derselben in Aussicht genommenen Herrn alt Landammann Messmer, gewesener Finanzdirektor des Kantons St. Gallen, in der Eigenschaft als Delegierter des Finanzdepartements für die Kriegssteuer beigezogen. Die Leitung der Kriegssteuerverwaltung haben wir dem Adjunkten des Finanzbureaus, Herrn Blau, übertragen, unter Beförderung desselben zum Abteilungschef beim Finanzdepartement. Dabei hat es die Meinung, dass der neuen Abteilung auch andere, mit der Frage der Schaffung neuer Einnahmequellen für den Bund zusammenhängende Aufgaben übertragen werden sollen.

Für die Bestreitung der Entschädigung des Delegierten des Finanzdepartements, der Besoldungen des' Abteilungschefs für die Kriegssteuerverwaltung und deren Hülfspersonal, der Bureauauslagen und Druckkosten, Reisekosten, Porti usw. bedürfen wir für das laufende Rechnungsjahr eines Kredites, den wir auf Fr. 20,000 glauben veranschlagen zu sollen. Detaillierte Kreditberechnungen können im gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit noch nicht gemacht werden. Für das Jahr 1916 wird dann versucht werden, anlässlich der Nachtragskreditbegehren I. Serie einen in mehrere Rubriken zerlegter Voranschlag aufzustellen.

Mit den Kosten des Vollzuges der Kriegssteuer, soweit solche dem Bunde auffallen, sollte unseres Erachtens nicht die Verwaltungsrechnung belastet werden, sondern es erscheint als richtiger, sie aus den Einnahmen der Kriegssteuer zu bestreiten. So

172

wird man dann auch ein richtiges Bild davon erhalten, was die Kriegssteuer dem Bunde effektiv, d. h. netto eingebracht hat. Es ist zu diesem Zweck in der Kapitalrechnung ein Konto für die Kriegssteuer eröffnet worden, in dem die Einnahmen und Ausgaben betreffend diese Steuer gebucht und dem auch die bis jetzt eingegangenen freiwilligen Beiträge an die Kriegssteuer übertragen werden. In Wahrung des Budgetrechtes Ihrer Räte sollen aber trotz dieser Verrechnungsart die Ausgaben für den Vollzug der Kriegssteuer Ihrer Genehmigung unterworfen Sein, und wir ersuchen Sie deshalb um Bewilligung des für das Jahr 1915 erforderlichen Kredites von Fr. 20,000.

*

»

«

Von der Gesamtsumme der für das Hauptbudget geforderten Naehtragskredite von . . Fr. 13,557,119 sind durch besondere Bundesbeschlüsse bezw.

ganz aussergewöhnliche Umstände veranlasst (wir zählen zu den letztern die durch die Aufnahme von Mobilisationsanleihen und Ausgabe von Schatzanweisungen bedingten} : Beim Kapitel Amortisation und Verzinsug Fr. 6,093,314 Beim Departement des Innern : III. Oberbauinspektorat, IV, 68.

Korrektion und Verbauung der Seez . . . . . . . ,, 40,000 IV. Baudirektion, Zeughaus in Aigle ,, 11,926 Beim Militärdepartement: L. Befestigungen, Zeughaus in Airolo ,, 130,000 ,, 6,275,240 so dass als eigentliche Nachtragskredite verbleiben Fr. 7,281,879 Auch von diesen sind noch der weitaus grösste Teil unmittelbar oder mittelbar durch den Krieg verursacht worden und sind deshalb nicht als gewöhnliche Nachtragskredite zu betrachten.

Genehmigen Sie die Versicherung . unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 1. Dezember 1915.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schutzmann.

173 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1915 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Dezember 1915, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1915 folgende Nachtragekredite bewilligt:

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen.

B. Verzinsung: 7. IH. Mobilisationsanleihen Fr.

von 1915: Teilzins von 100,000,000 Pranken à 4'/s0/» .

735,651 8. 5 °/o Notes, Anleihen von .

1915 in Nordamerika: Teilzins von 15,000,000 Dollars . . . . . 1,927,663 2,663,314

174

Fr.

Übertrag 2,663,314 D. Emissionskosten der Anleihen : 2. Emissionskosten des III.

4*/2 °/o Mobilisationsanleihensvon 100,000,000 Franken, I. Quote . . 930,000 3. Emissionskosten der 5°/o Notes, Anleihen von 1915 in Nordamerika, I. Quote . . . . .

700,000 1,630,000

II. Verzinsung von Passivkapitalien

.

Fr.

Fr.

4,293,314 . 1,800,000

6,093,314

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

1. Personal.

c. Besoldungen der Weibel und und Ausläufer . . . . .

d. Stellvertretung der Weibel und ausserordentliche Aushülfe .

Fr.

Fr.

3,120 5,300 8,420

2. Material.

e. Porti und Télégraphie . . .

f. Dienstkleidung

1,300 200

1,500 ' 9,920

E. Bundesgericht.

III. Allgemeine Ausgaben.

e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten g. Honorierung der Anwälte und sonstige Auslagen in Armenrechtsprozessen .

2,000 1,200 3,200 Übertrag 6,106,434

175 Fr.

Übertrag 6,106,434

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung flir Auswärtiges.

4. Besoldung des Gesandten in Wien .

15. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften : Fr.

d. in Berlin 1,800 f. in London 1,400

Fr.

11,000

3,200 16. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften 18. Porti, Telegramme, ßureaubedürfnisse u. dgl. der Gesandtschaften und Konsulate 23. Bureaukosten: Fr.

c. Schreibmaterialien . .

1,200 d. Porti, Telegramme und Telephon 10,000

6,000

70,000

11,200 101,400 II. Innerpolitische Abteilung.

1. Besoldungen des Personals . . . .

2. Verwaltungskosten: Fr.

a . Bureaukosten . . . . 2,900 c. Verschiedenes (Aushülfe) . 4,300

2,150

7,200 9,350 110,750 Übertrag 6,217,184

176

Fr.

Übertrag 6,217,184 B. Departement des Innern.

M. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

A. ZentralbibliotheJc. Fr.

3. Bureaukosten 2,500 H. Meteorologische Zentralanstalt.

L Besoldungen: 1. Ständiges Personal . . .

2,000

J. Schweizerisches Landesmmeum.

IV. Museumsbetrieb: 2. Sicherheitsdienst . . .

1,800

N. Verschiedenes.

16. Schweizerische Schulstatistik auf die Landesausstellung von 1914

3,300

Fr

9,600 III. Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke : 68. Korrektion und Verbauung der Seez zwischen Mels und Weisstannen, Kanton St. Gallen. 1. Jahresrate . . .

40,000

IV. Baudirektion.

IV. Hochbauten: b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Bundeshaus Ostbau, Weibelzimmer, Fr.

I . Stock . . . . 1,500 2. Einrichtung der Kasernenstallböden in Thun 6,500 3. Waffenplatz Thun, Platzschmiede . .

750 Übertrag

8,750

49,600 6,217,184

177

Fr.

Übertrag 8,750 4. Bauliche Umänderungen in der Pferdekuranstalt in Thun 19,300 5. Wohngebäude für Zollbeamte in Campocologno . . . 750 28,800 «. Neubauten : 1. Waffenplatz Thun, Allmendhofstallung N r . 7 2 . . . . 7,000 2. Zeughaus in Aigle . 11,926 3. Zollgebäude in Gottlieben 8,250 4. Zollgebäude in Pignora 3,400 5. Grenzwächtergebäude in La Fouillée de Laconnex . . . 1,900 . 32,476

Fr.

Fr.

Fr.

49,600 6,217,184

61,276 V. Strossen- wnA Wasserbauten.

«. Strassenbauten : Fr.

1. Instandstellung von Strassen und PflästerungenbeiZeughausanlagen und Munitionsmagazinen . . 4,000 2. Verbreiterung der Fahrbahn vor den Futtermagazinen in Ostermundigen . . 2,300 3. Pulverfabrik Lavaux; Stützmauer . . . 2,400 8,700 b. Wasserbauten: 1. Abortanlagen in den Armeemagazinen in Ostermundigen . . 3,900 Übertrag 12,600

61,276

49,600 6,217,184

178 Fr.

Übertrag 12,600 2. Zollgebäude Perly; Kanalisationsanlage 7,400

VI. GeMudeasselturmz .

.

Fr.

61,276

Fr.

Fr.

49,600 6,217,184

20,000 .

4,000

VII. ^Mobiliaranschaftungen wind -unterhalt für die Zentralverwaltung undVersicherung d e s Mobiliars . . . .

12,000

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in Gebäuden der Zentralverwaltung : a. Bureaux an der BunFr.

desgasse 3 4 . . .

375 b. Bureaux an der Christoffelgasse 3. . .

325 c. Bureaux am Hirschengraben 1 0 . . .

325 1,025

IX. Mietzinse und Verschiedenes.

A. Mietzinse: 1. Hauptpostgebäude i n Bern . . . . 8 0 0 2. Magazine der Telegraphenverwaltung in Kehrsatz bei Bern 600 1,400 B. Verschiedenes . .

700 -

o -i no Ä.J.V/V

100,401 V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

11. Bundesbeiträge an Auforstungen und damit verbundene Verbaue . . .

100,000 Übertrag

100,000

150,001 6,217,184

179 Fr.

Übertrag 100,000 111. Fischerei.

2. Bei träge an Fischereiaufsicht, Fischereikurse usw. . .

4,000

Fr.

Fr.

150,001 6,217,184

104,000 254,001 D. Militärdepartement.

A. Verwdltungspersonal.

1. Kanzlei des Departements: c . Bureaukosten . . . .

4. Abteilung für Kavallerie: a. Besoldung der Fr.

Beamten. . . 1,870 c. Bureaukosten . 1,100

3,000

2,970 5. Abteilung für Artillerie: a . Reisekosten . . . .

6. Abteilung für Genie: a. Bureau der Abteilung: 3. ßureaukosten . . .

7. Abteilung für Sanität: a. Bureau der Abteilung: Fr.

3. Bureaukosten 1,000 b. Bureau der Militärversicherung : 1. Besoldung der Fr.

Beamten 1,500 2. Aushülfspersonal 4,000 4. Reisekosten 1,500 7,000 c. Sanitätsmagazin : 3. Im Taglohn verwendetes Personal. . 2,900

200 400

10,900 Übertrag

17,470

6,471,185-

180 Fr.

Übertrag 8. Abteilung fürVeterinärwesen : d. Reisekosten . . . .

9. Oberkriegskommissariat: c. Bureau für Verpflegungsund Magazinwesen. Besoldungen : 2. Ständige Angestellte 10. Kriegstechnische Abteilung: 6. Bureau der Abteilung: 2. Bureaukosten. . .

Fr.

17,470

Fr.

6,471,185

300

400

4,000 22,170

C. Unterricht.

2. Rekrutenschulen: a. Infanterie c. Artillerie . . . .

d. Genietruppen . .

e. Festungstruppen .

f. Sanitätstruppen . .

g. Verpflegungstruppen

.

.

.

.

.

1,393,732 549,168 244,244 285,037 77,920 108,683 2,658,784

3. Wiederholungskurse : e. Artillerie 4. Kaderschulen : Fr.

6. Infanterie . . 75,240 e. Genietruppen . 13,597 f. Festungsbesatzungen . 61,253 lt. Veterinärtruppen 32,190 i. Verpflegungstruppen . . . 8,800 n. Besuch ausländischer Militäranstalten . . 5,000 6. Kasernement

152,520

196,080 336,462 3,343,846 Übertrag 3,366,016 6,471,185

181 Fr.

Fr.

Übertrag 3,366,016 6,471,185

D. Bekleidung.

I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung: · Fr.

1. Infanterie 778,728 3. Artillerie 125,231 4. Genietruppen 108,647 5 . Festungstruppen . . . .

63,100 6 . Sanitätstruppen . . . .

44,974 7. Verpflegungstruppen . .

41,681 8. Allgemeine Ausgaben . . 1,500,000

· ·

2,662,361 E. Bewaffnung und Ausrüstung.

III. Ausrüstungsgegenstände F. Ofßeiersausrüstung.

1. Barvergütungen . . . .

II. Anzuschaffende Ausrüstung

118,000 Fr.

48,640 20,000 68,640

G. Eavalleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot : f. Putter J. Kriegsmaterial.

1. Unterhalt: .

a. Bekleidungsvorräte.

1. Entschädigung an die Kantone . . . .

·c. Feuerversicherung . .

· 2. Neuanschaffungen: Frb. Infanterie . . 1,000 e. Genie . . . 15,000 f . Sanität . . . 34,000 i. Pferdeausrüstung 60,000

234,700 Fr.

209,225 5,000 214,225

110,000 5. Instruktionsmaterial : i. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen usw. . .

·6. Kasernenmaterial . . .

8,600 19,030 351,855 Übertrag 6,801,572 6,471,185

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. IV.

14

182 Fr.

Fr.

Übertrag 6,801,572 6,471,185 K. Militäranstalten und Festung siverlte.

II. a. Unterhalt älterer Festungswerke .

6,500

L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : IT. Bewachung: Fr.

d. Krankenverpflegung .

2,500 V. Bauliche Installationen . . 130,000

Fr.

132,500 b. St. Maurice : II. Bewachung: Fr.

a. Besoldung der Fortwächter 15,000 III. Unterhalt: a. Feuerversicherung . . . 2,500 17,500 W. Unvorhergesehenes

150,000 2,207 6,960,279

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Finanzbwreau* a. Departementskanzlei: Fr.

4. Kommissionen und Experten, Reisekosten 3,000 ö. Liegenschaftsverwaltung : I. Waffenplatz in Thun: Fr.

3. Bearbeitungskosten und Wegunterhalt 3,500 4. Unterhalt der Maschinen und Geräte 600 5. Inventaranschaffungen . . 2,000 6,100 Übertrag 9,100

13,431,464

183 Fr.

9,100

Fr.

Fr.

13,431,464

Übertrag II. Waffenplatz in HerisauSt. Gallen: 4 . Verschiedenes . . . . 1 0 0 VI. Waffenplatz in Kloten-Bülach : 3. Bearbeitungskosten, Fuhrund Taglöhne . . . . 2,500 11,700 B. Finanzkontrolle.

\. Besoldungen 3. Bureaukosten 4. Aushülfe

2,285 700 15,000 17,985

G. Kassen- imd Eechnnngswesen.

3. Bureaukosten 4. Frankaturen und Porti

. . .

2,000 4,000

6,000 III. Statistisches Bureau.

1. Besoldungen des ständigen Personals . . 2,000 IV. Abteilung für Mass und Gewicht.

1. Schweizerische Mass- und Gewichtskommission

370 38,055

F. Volkswirtschaftsdepartement.

II. Bundesamt für Sozialversicherung.

Fr.

3. Dienstreisen 5. Drucksachen, Porti, Telephon .

9. Verschiedenes .

2,000 . 9,000 1,000 12,000

III. Gesundheitsamt.

4. Gesundheitswesen 51,600 5. Medizinal- und Lebensmittelchemikerprüfungen 7,000 58,600 :

70,600

Übertrag 13,540,119

184 Fr.

Übertrag 13,540,119

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

C. Unvorhergesehenes

17,000 Verwaltungsrechnung 13,557,119

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt.

Fr.

4. Veterinärkosten . . . .'· . . . . 2,500 5. Inventaranschaffungen 71,054

Fr.

73,554

Depot Artillerie-Bundespferde.

2. Unterhalt und Verpflegung 3. Löhnungen

15,000 5,000

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

I. Gehalte und Vergütungen.

A. Obertelegraphendirektion: a. Administrative Abteilung: 1. Kanzlei, Registratur u. Personelles : b. Angestellte 2. Kontrolle und Rechnungswesen: a. Beamte C. Bureaux : 1. Beamte: d. Provisionen der Telegraphenbureaux III. Klasse 2. Angestellte : a. Gehalte der Telephonisten, der Telegraphengehülfinnen usw 3. Verschiedenes: «. Nachtdienst b. Aushülfe und Ersatz von Beamten und Angestellten c. Entschädigungen für den Sonntagsdienst der Bureaux III. Klasse . .

20,000

Fr.

1,250 3,000

50,000 75,000 10,000 50,000 18,400

Übertrag 207,650

93,55

; 185 Fr.

Übertrag 207,650

II. Expertisen ima, EeiseTtosten III. Bureaukosten, b. Druckkosten d. Beleuchtung e. Heizung

Fr.

93,554

15,000 25,000 5,000 15,000

VII. Bureaugerätschaften, b. Reparaturen

3,000

IX. Verzinsung.

b. des Inventars

51,650 Regiebetriebe

Eapitalrechnnng.

Kriegssteuer Kapitalrechnung

322,300 415,854 Fr20,000 20,000

-H>&«-

653 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend höhung der Militärsteuer für das Jahr 1916.

Er-

(Vom 30. November 1915.)

Durch den Bundesbeschluss betreffend Massnahmen zur sofortigen Vermehrung der Einnahmen des Bundes, vom 23. Dezember 1914 (A. S. n. F. XXX, S. 672), ist, in Anwendung von Art. 8 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878 betreffend den

186 ; Militärpflichtersatz, diese Steuer für die Jahre 1914 und 1915 auf den doppelten Betrag erhöht worden. Nach der letzterwähnten Gesetzesvorschrift ist die Bundesversammlung berechtigt, für Jahre, in welchen der grössere Teil der Truppen des Auszuges durch aktiven Dienst in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen wird, den Militärpflichtersatz bis auf den doppelten Betrag zu erhöhen.

In der Botschaft des Bundesrates zur eingangs erwähnten Vorlage, vom 30. November 1914 (B. B. 1914, IV, 605 ff.), ist im Hinblick auf den seit Anfang August 1914 von unseren Wehrmännern geleisteten Aktivdienst die nachträgliche Erhöhung der Militärsteuer für das Jahr 1914 begründet und in der Voraussicht einer Fortsetzung der Grenzbesetzung in das Jahr 1915 hinein die Steuererhöhung auch für dieses Jahr befürwortet worden.

Der Aktivdienst hat sich nun bis jetzt nicht nur durch das laufende Jahr hindurch fortgesetzt, sondern es ist mit Bestimmtheit damit zu rechnen, dass die Grenzbesetzung auch noch in das folgende Jahr hinübergreifen wird. Solange aber unsere Wehrmänner in ausserordentlicher Weise zum Aktivdienste herangezogen werden, muss ebenfalls von den Wehrpflichtigen, die keinen Militärdienst leisten, eine erhöhte Militärsteuerleistung verlangt werden. Da die Erhebung der Militärsteuer jeweilen bald nach Anfang eines Jahres beginnt, so kann mit der Beschlussfassung über diese Angelegenheit nicht länger zugewartet werden. In der Voraussicht einer Verdoppelung dieser Steuer für das kommende Jahr haben wir als Ertrag derselben den gleichen Betrag wie für 1915 in den Voranschlag von 1916 eingestellt.

Wir beehren uns daher, Ihnen den im nachfolgenden Entwurfe enthaltenen Bundesbeschluss zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 30. November 1915.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

18.7

{Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Erhöhung des Militärpflichtersatzes im Jahre 1916.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 30. November 1915, beschliesst: Art. 1. In Anwendung von Art. 8 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878 betreffend den Militärpflichtersatz, wird der JVIilitärpflichtersatz für das Jahr 1916 auf den doppelten Betrag erhöht.

Art. 2. Der in Art. 3 des vorerwähnten Gesetzes vorgesehene Höchstbetrag der jährlichen Steuer eines Pflichtigen wird für das Jahr 1916 von Fr. 3000 auf Fr. 6000, im Landwehralter (Art. 35, Absatz 2, und Art. 3 der Militärorganisation) von Fr. 1500 auf Fr. 3000 erhöht.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1915 (II. Serie). (Vom 1 Dezember 1915.)

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Jahr

1915

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

646

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1915

Date Data Seite

133-187

Page Pagina Ref. No

10 025 912

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