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Bundesbeschluss betreffend

die vom Bunde für das Jahr 1916 den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten und die Reserven zu leistenden Vergütungen.

(Vom 19. Juni 1915.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahm e der Botschaft des Bundesrates vom 12. Juni 1915, beschliesst: 1. Die vom Bunde an die Kantone für 1916 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle l festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen wird im Jahr 1916 keine Geldzinsvergütung ausgerichtet.

3. Für den Unterhalt der gebrauchten Ausrüstung wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betreffend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungsund Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesen.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 18. Juni 1915.

Der Präsident: Félix Bonjour.

Der Protokollführer: Schatzmann.

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 19. Juni 1915.

Der Präsident: Geel.

Der Protokollführer: David.

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Der schweizerische Bundesrat beschliesst: Vollziehung des vorstehenden Bundesbeschlusses.

B e r n , den 19. Juni 1915.

Im Auftrag des Schweiz. Bundesrates,, Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

Jahresfeier der Schlacht bei Murten.

Rede des Herrn Bundespräsidenten Motta, gehalten itt Murten am 22. Juni 1915.

Meine Herren, werte Eidgenossen, Es liegt mir vor allem daran, den Behörden der Stadt und.

dem Herrn General, nicht nur in meinem Namen, sondern auch im Namen des Bundesrates von ganzem Herzen dafür zu danken, dass sie uns zu der heutigen Jahresfeier einzuladen die Freundlichkeit hatten. Wir nehmen erhobenen Gemütes und getragen von lebhaften patriotischen Gefühlen an der Festlichkeit teil.

Die Stadt und das Heer haben gewünscht, dass die oberste Behörde der Eidgenossenschaft in diesen trüben Stunden der Weltgeschichte bei der Feier eines der ruhmreichsten Ereignisse unserer vaterländischen Geschichte nicht fehle. Kein Wunsch ist, wohl gerechtfertigter. Denn Pflicht einer Regierung ist es, nicht nur die materiellen Interessen des Volkes, die ihr anvertraut sind,, zu schützen, sondern auch vor allem die herrschende Richtung einer nationalen Politik festzulegen und festzuhalten. Nichts ist geeigneter, uns in unserer werktäglichen Arbeit zu stärken und zu ermutigen, als hier, in Murten, in Ihrem Kreise, aus dem reinsten Quell unserer vaterländischen Erinnerungen Kraft zu

.686 schöpfen. Diese Erinnerungen sind die tiefreichenden Wurzeln, durch die ein Volk mit seiner Vergangenheit verbunden ist, und aus denen die Nahrung für alle die Hoffnungen strömt, die ein Volk, als die Voraussetzungen seiner Lebenskraft und Lebensdauer, in seine Zukunft hinüberträgt.

Mehr als vier Jahrhunderte sind vergangen seit den unvergesslichen Tagen, an welchen die Eidgenossen der Armee Karls des Kühnen eine blutige Niederlage bereiteten. Die militärischen, politischen, wirtschaftlichen und sittlichen Zustände
Schwer würde es fallen, Vergleichungspunkte zwischen den Eidgenossen von dazumal und den Eidgenossen von heute zu finden.

Ein Wesenszug indessen verbindet die Schweizer des 20. mit denen des 15. Jahrhunderts: die leidenschaftliche und unbezwingliche Liebe nämlich für ihre Unabhängigkeit. Die Worte, die Adrian von Bubenberg einige Tage vor der Schlacht an die Obrigkeit des Kantons Bern richtete : ,,So lange in uns eine Ader lebt, gibt keiner nachtt, diese Worte sind nicht etwa ein Vermächtnis, das die Zeit verweht, vielmehr werden sie für jeden Schweizer ein heiliges Versprechen und ein nationales Programm durch alle Jahrhunderte hindurch sein und bleiben.

Wohl scheiden uns Rasse, Sprache, Sitten und auch Erziehung; allein wir alle, woher wir auch stammen mögen, ob aus der Urschweiz oder aus den jüngeren Gliedern des Landes, wir alle wissen und fühlen es, dass unsere Geschicke sich berührt, verbunden und verschmolzen haben, lange bevor wir das waren, was wir heute sind.

Wir waren, vom Genforsee und den Tessinorseen bis zum Bodensee, vom Rhein zur Rhone, von den Alpen zum Jura, innerlich geeinigt, ehe verfassungsmässige Bande uns' zu einer Eidgenossenschaft freier · und souveräner. Staaten zusammengeschlossen haben. Keine Gewalt der Erde wird imstande sein, ja, wird es auch nur wagen dürfen, diese Einheit unserer Willen und unserer Herzen zu zerreissen. Ich war daher niemals besonders beängstigt durch die übertriebenen Äusserungen der Furcht, die behaupten, es bestünde eine Kluft zwischen der welschen und der deutschen Schweiz. Diese Kluft besteht nicht.

Die Abstimmung vom 6. Juni über die Kriegssteuer ist mir hierfür ein sicheres Pfand.

Mitten in dem ungeheuerlichsten Konflikte, den Europa je gekannt hat, bedrängt durch die Stimme des Blutes, erfasst von

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einem namenlosen Mitleide bei dem Anblick all des Elendes, erregt durch das erhabene Beispiel der dargebrachten Opfer, hat die Schweiz eine heftige innere Erschütterung durchgemacht, eine Erschütterung, die sie noch jetzt durchzittert. Was mich betrifft, so würde ich nicht wünschen, dass es anders wäre; denn wenn dieses innere Geschehen für die Schweiz ein Zeichen des Edelmutes und des Grassmutes ist, so wird es niemals weder das gegenseitige Zutrauen unter den Eidgenossen, noch den Willen zur Unabhängigkeit, noch den Entschluss, über allem Schweizer und nur Schweizer zu sein, erschüttern können.

Gewiss, meine Herren, die Umstände, unter denen wir leben, sind schwere. Die Pflichten der Bürger sind nicht mehr die gewöhnlichen. Das Wohl dos Staates verlangt die Einheit und die Eintracht in allen grundlegenden Fragen. Die Politik des Staates, einmal durch die übereinstimmende Meinung des Volkes als richtig und gut anerkannt, darf nicht durch leidenschaftliche Ausschreitungen Einzelner erschwert oder gehindert werden. Die reinste Form der Freiheit ist die, die sich freiwillig der Selbstzucht zu unterwerfen weiss. Wir alle haben gemeinsam nach dieser Richtung hin unsere patriotischen Anstrengungen zu richten.

Die Aufforderung des Bundesrates von heute, das heisst am Tage der geheiligten Jahresfeier einer gegen eine der gefährlichsten Bedrohungen unserer Freiheiten von unseren Vorfahren siegreich durchgekämpften Schlacht, dazu in Murten, an einer inneren Grenzscheide des Landes, wo die fruchtbaren Wechselwirkungen der Rassen und der Sprache lebendig werden, ich sage, heute und an diesem Orte wird der wiederholte Ruf des Bundesrates verstanden werden, verstanden werden, wie ich hoffe, im ganzen Volke.

Blicken wir auf unser Heer. Seit bald elf Monaten bewacht es die unverletzte Grenze des Landes. Hinter ihm treibt friedlich der Bauer sein Gespann und führt er seinen Pflug, unterhält der Industrielle, der Kaufmann, der Arbeiter, mutig, wenn auch nicht ohne Mühe, den übrigbleibenden Teil unseres wirtschaftlichen Lebens, und die Mütter zittern nicht ob des Schicksals, das ihren Kindern beschieden ist. Das Heer ist unser berechtigter Stolz.

Es ist die Schule der Brüderlichkeit, der Hingebung und der Disziplin. . Es ist die wesentliche Voraussetzung unserer Sicherheit.

Es verleiht dem Staate das Bewusstsein
seiner Würde. Durch das Heer erhalten die loyalen Zusicherungen der uns umgebenden grossen Staaten ihren vollen Wert. In derselben Zeit, in welcher Bundesblatt. 67. Jahrg.

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die Armee an unserer Grenze wacht, hat die Schweiz, teils durch offizielle, teils durch private Anregungen veranlagst, mehrere Werke zugunsten der Opfer des Krieges organisiert. Ich wünsche, dass sie sich immer weiter ausdehnen mögen. Sie sind unsere unsichtbaren Armeen. Sie weihen und heben unsere Rolle und unsere Mission der Versöhnung in der Welt. Auf dem Gebiete der Menschlichkeit und christlicher Wohltätigkeit begegnen sich die Sympathien aller und verschwinden und mildern sich die Gegensätze.

Diejenigen, die ein Unglück gemildert, eine Wunde gepflegt, eine Träne getrocknet, einer Verzweiflung Trost gebracht haben, haben nicht nur ein gottgefälliges Werk verrichtet, sondern sich auch um das gemeinsame Vaterland verdient gemacht.

Von diesen Gefühlen bewegt, trinke ich, geehrte Herren und Miteidgenossen, auf das Wohl der Stadt Murten und des Heeres, indem ich, beides verbindend, Sie einlade, mit mir zu rufen : Es lebe die Schweiz !

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 19. Juni 1915.)

Das Schweiz. Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen erhalten, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde: I. Dem Fonds für spezielle militärische Zwecke: Fr. 1935 Check auf Paris = Schweizer Franken 1880. 60, als Ertrag einer Sammlung unter den Schweizern in Salvador, durch Vermittlung des schweizerischen Konsuls in Salvador.

H. Dem Notstandsfonds für Hülfsbedürftige : a. Fr. 5000 vom schweizerischen Unterstützungsverein Helvetia zu Konstantinopel durch Vermittlung der schweizerischen Kreditanstalt in Zürich; b.. £ 100 à 25. 38, abzüglich Spesen, = Fr. 2488. 45, als Ergebnis weiterer Sammlung unter den in Neuseeland niedergelassenen Schweizern, durch Vermittlung des Herrn Konsuls Streiff in Auckland ;

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Bundesbeschluss betreffend die vom Bunde für das Jahr 1916 den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten und die Reserven zu leistenden Vergütungen. (Vom 19. Juni 1915.)

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1915

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30.06.1915

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684-688

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