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An Stelle des verstorbenen Herrn Nationalrat Dr. Bissegger wird als Mitglied des Senates der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft gewählt: Herr Nationalrat Dr. F. E. Bühlmann in Grosshöchstetten (Bern).

Die vom Bundesrate gewählten Mitglieder der Landesmuseumskommission, Herren E. Vischer-Sarasin, Architekt in Basel, Roman Abt, Ingenieur in Luzern, A. Lachenal, Ständerat in Genf, R. von Reding-Biberegg, alt Regierungsrat in Schwyz, R. Billeter, Stadtpräsident in Zürich, werden auf eine neue ,,dreijährige Amtsperiode, vom 1. Juli 1915 -an gerechnet, in der bisherigen Eigenschaft bestätigt. Zugleich wird Herr E. Vischer-Sarasin auch als Präsident der Behörde bestätigt.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen te Bundes.

Verzeichnis der Ausfuhrverbote.

Das auf 6. März 1915 abgeschlossene Verzeichnis der Warengattungen, deren Ausfuhr verboten ist, geordnet nach den Nummern · des schweizerischen Gebrauehstarifs, hat inzwischen mehrfache Erweiterungen erfahren und ist auf 15. Juni neuerdings bereinigt worden. Die neue Ausgabe kann bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf zum Preise von 30 Rp. erhoben werden. Für "die Zustellung durch die Post sind 5 Rp.

mehr als" Frankaturgebühr einzusenden; . , · .

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Àllfallige spätere Ergänzungen werden, solange tunlich, wieder in Nachträgen zusammengestellt, welche gratis abgegeben werden.

B e r n , den 19. Juni 1915.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Voraussichtlich finden im Herbst 1915 (September-Oktober) theoretische und praktische Prüfungen statt.

Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind mit der Anmeldungsgebühr von Fr. 5 bis spätestens den 20. Juli 1915 an das schweizerische Grundbuchamt in Bern zu richten. Als Ausweise sind beizulegen : a. für die t h e o r e t i s c h e P r ü f u n g : eine Schilderung des Lebens- und Bildungsganges, Schulzeugnisse, Leumundszeugnis und Heimatschein; b. für die p r a k t i s c h e P r ü f u n g : neues Leumundszeugnis und Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte, Zeugnisse' über die praktische Tätigkeit und, sofern die theoretische Prüfung nicht vor der eidgenössischen Geometerprüfungskommission abgelegt worden ist, auch den Heimatschein.

Ort und Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekannt gegeben.

Eine Neuanmeldung derjenigen Kandidaten, die sich für die Herbstprüfungen 1914 gemeldet hatten, ist nicht nötig, dagegen haben sich auch alle" Kandidaten anzumelden, die die Prüfung noch nach dem alten Reglement abzulegen wünschen, aber durch nachweisbar ausserordentliche Umstände (Mobilisation) in ihren Studien unterbrochen worden sind und denen es infolgedessen nicht möglich ist, an den Herbstprüfungen 1915 teilzunehmen.

B e r n , den I.Juni 1915.

(3...)

Schweizerisches Grundbuchamt.

"W arniing-.

Wiederholt sind uns in den letzten Jahren Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen Schweizerbürger, welchen im Ausland Erb-

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Schäften angefallen waren oder welche anderweitige Angelegenheiten im Ausland zu besorgen hatten, sich der Vermittlung daselbst ansässiger Agenten bedienten, mit denen sie schlechte Erfahrungen machten, indem sie ihnen hohe Vorschüsse oder Provisionen bezahlen mussten, die der geleisteten Arbeit · und dem Erfolg der Bemühungen nicht entsprachen.

Es gibt in der Tat im Ausland gewisse Agenten, die es darauf abgesehen haben, sich in derartigen Angelegenheiten Vollmachten ausstellen zu lassen, die sie alsdann mehr zu ihrem eigenen Vorteil als im Interesse der Auftraggeber ausnutzen. Sie suchen z. B. bei Todesfällen die schweizerischen Erben ausfindig zu machen und lassen sich von ihnen, unter übertriebenen Angaben über die Höhe des Nachlasses und die für seine Auslieferung erforderlichen Massnahmen, Verträge unterzeichnen, durch welche sie sich einen erheblichen Prozentsatz des Nachlasses als Vergütung für ihre angeblich ausserordentlichen Dienste zusichern lassen. Zuweilen unternehmen sie sogar persönliche Reisen in die Schweiz oder bedienen sich der Agitation von Mittelspersonen, um sich von den Beteiligten die gewünschten Aufträge zu verschaffen. Sind sie einmal im Besitz einer Vollmacht, so ist es schwierig oder unmöglich, ihre Geschäftsführung zu kontrollieren, und die Auftraggeber haben keine Gewähr dafür, ob ihnen schliesslich dasjenige ausgeliefert wird, worauf sie rechtlichen Anspruch haben.

Zweck dieser Bekanntmachung ist, das schweizerische Publikum davor zu warnen, solche Rechtsangelegenheiten unbekannten ausländischen Agenten anzuvertrauen. Wer im Ausland rechtliche Interessen zu wahren oder Geschäfte zu führen hat, die er weder selbst besorgen noch einem bekannten Vertreter übertragen kann, wird gut daran tun, sich stets zuerst entweder an uns oder direkt an unsere Vertreter im Ausland (Gesandtschaft oder Konsulat) zu wenden. Diese Amtsstellen werden sich der Sache entweder selbst annehmen oder sie, je nach Umständen, einem ihnen als zuverlässig bekannten Anwalt übertragen und, soweit möglich, über die getreue und sorgfältige Abwicklung der Angelegenheit wachen. Dieses Vorgehen wird in manchen Fällen geeignet sein, den Beteiligten schlimme Erfahrungen zu ersparen.

B e r n , den S.Juni 1915.

(3..).

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement,

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Der Bericht des schweizerischen Versicherungsamtes für das Jahr 1913, welcher in ausführlicher Darstellung über den Stand und die Tätigkeit der sämtlichen in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften Aufsehluss gibt, sowie deren kantonale Rechtsdomizile bis zur Zeit der Veröffentlichung enthält, wird nächstens die Presse verlassen.

Bei Bestellung vor Mitte Juli wird die unterzeichnete Amtsstelle diesen Bericht gegen Nachnahme von Fr. 2 zustellen.

Nachher ist die Schrift nur noch zu erhöhtem Preise im Buchhandel erhältlich.

B e r n , Juni 1915.

(2..)

Schweizerisches Versicherungsamt.

Verschollenheitsruf.

Nikolaus Zumbühl, geb. 1848, Sohn des Johann Jost und der Josefa Aloisia geb. Waser, von Wolfenschiessen, ist anfangs der 1870ger Jahre von Wolfenschiessen ausgewandert. In seiner letzten Nachricht vom Januar 1883 gab er als Adresse an: Nicolas Zumbiel, rue d'Allemagne Nr. 180, Paris. Dieser Nachricht ist zu entnehmen, dass er in Paris Handel in Butter betrieb.

Auf Verlangen des Gemeinderates von Wolfenschiessen, Kanton Nidwaiden, ergeht nun in Gemässheit von Art. 35 und 36 des Zivilgesetzbuches an jedermann, der über Leben oder Tod, oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen des genannten Nikolaus Zumbühl Angaben zu machen in der Lage ist, die gerichtliche Aufforderung, diese Nachrichten bis spätestens 31. Juli 1916 der Gerichtskanzlei Nidwaiden in Buochs zukommen zu lassen.

Sollte während dieser Frist keine Meldung eingehen, wird Nikolaus Zumbühl als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre. (Art. 38 des Zivilgesetzbuches.)

B u o c h s , den 10. Juni 1915.

(2.).

Im Auftrage des Kantonsgerichtes Nidwaiden : Die Gerichtskanzlei.

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Verschollenheitsruf.

Melchior Josef Christen, geboren den 1. März 1861, Sohn des Melchior und der Elisabetha Bucher, von Wolfenschiessen, ist im März 1883 nach Amerika ausgewandert. In seiner letzten Nachricht vom 30. August 1895 gab er seine Adresse wie folgt an: Josef Christen, Central City, Lawrence Co., South Dakota, Amerika.

Auf Verlangen des Gemeinderates Wolfenschiessen, namens der interessierten Erben, ergeht nun in Gemässheit von Art. 35 und 36 des Zivilgesetzbuches an jedermann, der über Leben oder Tod, oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen des genannten Melchior Josef Christen Angaben zu machen in der Lage ist, die gerichtliche Aufforderung, diese Nachrichten bis spätestens 31. Juli 1916 der Gerichtskanzlei Nidwaiden in Buochs zukommen zu lassen.

Sollte während dieser Frist keine Meldung eingehen, wird Melchior Josef Christen als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre. (Art. 38 des Zivilgesetzbuches.)

B u o c h s , den 10. Juni 1915.

(2.).

Im Auftrage des Kantonsgerichtes Nidwalden Die Gerichtskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Ausführung der Innern Einrichtungen (Zimmerarbeiten) im Erdgeschoss, ersten Stock und Dachstock des Zeughauses und im Munitionsmagazin in Aigle wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind auf der Gemeindeschreiberei in Aigle zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Bauarbeiten für das Zeughaus Aigle" bis und mit 24. Juni nächsthin franko einzureichen der

B e r n , den 8. Juni 1915.

Schweiz. Baudirektion.

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1915

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.06.1915

Date Data Seite

665-669

Page Pagina Ref. No

10 025 776

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