303

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 17. September 1915.)

Dem an Stelle des verstorbenen Herrn Meyer-Rieter zum schwedischen Vizekonsul in Zürich ernannten Herrn Max Sehn e eli wird das Exequatur orteilt.

(Vom 20. September 1915.)

Dem Kanton W alli s «wird an die zu Fr. 16,000 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung Galen, der Gemeinde Obergestelen ein Bundesbeitrag von 75 % oder höchstens Fr. 12,000 zugesichert.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n werden die nachgenannten Bundesbeiträge zugesichert: a. an die zu Fr. 17,900 veranschlagten Kosten der Aufforstung Muottas Tais, der Gemeinde Pontresina, 70°/o oder höchstens Fr. 12,530; b. an die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung Seja-Luvinèr, durch die Gemeinde Zuoz, 50 °/o oder höchstens Fr. 16,000 ; c. an die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten des Lawinenverhaues und der Aufforstung Cresta Mora, der Gemeinde Bevers : 65°/o der Aufforstungskosten von Fr. 19,260 Fr. 12,519 50 °/o der Kosten des Lawinenverbaues und der Umzäunung, von Fr. 12,740 . . . ,, 6,370 zusammen Hierzu Entschädigung für Ertragsausfall der aufzuforstenden Fläche

Fr. 18,889

Total

Fr. 19,369

480

Dem Kanton T essi n werden an die nachgenannten Verbauungen und Aufforstungen folgende Bundesbeiträge zugesichert:

304

1. des Wildbaches Piandinè, Gebiet der Gemeinden Camerino und S. Antonio : 70% der Kulturkosten von Fr. 10,000 . . . Fr. 7,000 50 °/o der Umzäunungs- und Verbauungskosten von Fr. 5600 ,, 2,800 40% der Bodenerwerbskosten von Fr. 12,800 . ,, 5,120 höchstens Fr. 14,920 2. des Vallone di Darò, auf Gebiet der Gemeinde Bellinzona: a. an die Kosten der Aufforstung von Fr. 13,000, 60% Fr. 7,800 b. an die Kosten der Umzäunung und Verbauung von Fr. 10,000, 50% ,, 5,000 c. an die Kosten des Bodenerwerbes von Fr. 4190, 40% _,, 1,676 höchstens

Fr. 14,476

Das Finanzdepartement hat die hiernach aufgeführten Schenkungen erhalten, die wie folgt überwiesen worden sind: I. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: Fr. 25 von Herrn Albert Détraz, Avenir 26, Renens-gare bei Lausanne ; Fr. 100 von einem Beamten der Handelsabteilung des politischen Departements ; Fr. 1496. 60 von Schweizern, die in den Distrikten Zambezia und Moçambique der portugiesischen Kolonie Mocambique ansässig sind, durch Vermittlung des Herrn R. Huber in Quelimane.

E. Der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten: Fr. 100 von den Telephonistinnen in Genf; Fr. 211 von Herrn Hauptmann C. Irlet, Feldprediger, in Baden, als Ertrag der 2. Auflage einer 1914 vor der 3. KavallerieBrigade gehaltenen Weihnachtsfeldpredigt; Fr. 1500 von dem Schweizer-Schützenverein in Singapore (Ostindien), als Ergebnis einer Kollekte anlässlich der diesjährigen Bundesfeier.

305 III. Dem Notstandsfonds für Hilfsbedürftige : Fr. 2000 von dein Schweizer-Schützenverein iu Singapore (Ostindien), als Ergebnis einer Kollekte anlässlieh der diesjährigen Bundesfeier ; Fr. 100 von H. K. in Bern.

IV. Dem Fonds für spezielle militärische Zwecke: Fr. 50 von dem protestantischen Männerchor Zug in Liquidation, durch Herrn alt Präsident R. Moser-Landry in Zug; Fr. 20 von einem aargauischen Kantonsbürger im Auslande, durch Vermittlung des Sektionschefs in Genf; Fr. 896. 30 von der Schweizerkolonie in Hankow (China), durch Vermittlung des Herrn Ed. Friedrich in Hankow, als Ergebnis einer Kollekte anlässlich der diesjährigen Bundesfeier.

V. Dem Fonds der eidg. Winkelriedstiftung: Fr. 2. 50 von Herrn C. Schönmann, Birsigstrasse 83, Basel ; Fr. 15 von Herrn Pfarrer Ruchet in Syens, Waadt (Verzicht auf Zeugengeld), durch Vermittlung des Territorialgerichts I in Lausanne.

VI. Dem Zentralsekretariat des schweizerischen Roten Kreuzes : Fr. 122. 60 von Schweizern in Montevideo (Uruguay), als Ergebnis einer Kollekte, durch Vermittlung des schweizerischen Konsulats in Montevideo.

Diese Schenkungen sind bestens verdankt worden.

(Vom 21. September 1915.)

Es werden neuerdings aufgeboten : Fest.-Inf.-Bat. 171 auf den 27. Sept. 2 Uhr abends nach Thun.

Fest.-Inf.-Bat. 173 auf den 27. Sept. 2 Uhr abends nach Andermatt.

Allfällige dringliche Dispensationsgesuche sind unter Beglaubigung durch die Gemeindebehörde beim Einrücken dem Einheitskommandanten zu unterbreiten.

Die Mannschaft hat mit gut genagelten Schuhen einzurücken.

Die Einrückenden haben keine Reisebillette zu lösen, der Transport erfolgt für sie gratis.

Bundeablatt. 67. Jahrg. Bd. III.

25

306

(Vom 23. September 1915.)

Das schweizerische Finanzdepartement hat folgende Schenkungen erhalten : Fr. 2644. 10 von der Schweizerkolonie in Montevideo. Reinertrag einer Abendunterhaltung zugunsten verschiedener schweizerischer Wohltätigkeitsstiftungen, die bei Anlass der 1. Augustfeier veranstaltet wurde ; übermittelt durch den schweizerischen Konsul in Montevideo; dieser Betrag ist zugewiesen worden wie folgt: 1. Fr. 500 dem Notstandsfonds für Hülfsbedürftige ; II. Fr. 500 der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten ; III. Fr. 500 dem Fonds für spezielle militärische Zwecke ; IV. Fr. 1144. 10 dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer.

Fr. 25 von Herrn Fritz Schwab, Rheinhalle 67, in Mainz, durch Vermittlung des Herrn G. Grosjean, Sektionschef in Reconvillier, zugewiesen wie folgt: I. Fr. 15 der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten ; II. Fr. 10 dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer.

Die Gaben sind bestens verdankt worden.

(Vom 24. September

19150

Dem zum Konsul von Panama in Lugano ernannten Herrn Nino G r e p p i wird das Exequatur erteilt.

(Vom 25. September 1915.)

Dem Kanton Z ü r i c h wird an die auf Fr. 26,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von Flurwegen in Verbindung der Verbauung des Katzenbaches ein Bundesbeitrag von 25 % oder höchstens Fr. 6500 zugesichert.

An Stelle des verstorbenen Herrn Stadtrat Emil Schneebeli in Zürich wird vom Bundesrat Herr Stadtrat E. D u c l o u x in Luzern als Mitglied der schweizerischen Ausstellungskommission bezeichnet.

307

(.Vom 27. September 1915.} Es werden neuerdings aufgeboten: Auf Montag, den 25. Oktober 1915, morgens 9 Uhr: Kavallerie-Brigade 3, Stab, nach Winterthur.

Dragoner-Regiment 6, Stab, nach Zürich.

Dragoner-Schwadron 16 nach Schaffhausen.

Dragoner-Schwadronen 17 und 18 nach Zürich.

Dragoner-Regiment 7, Stab, nach Wil.

Dragoner-Schwadron 19 nach Frauenfeld.

Dragoner-Schwadronen 20 und 21 nach Wil.

G.uiden-Abteilung 5, Stab, nach Zürich.

Guiden-Schwadronen 6 und 12 nach Zürich.

Das Aufgebot betrifft sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten dieser Einheiten.

Allfällige dringliche Dispensationsgesuche sind unter Beglaubigung durch die Gemeindebehörde beim Einrücken dem Einheitskommandanten zu unterbreiten.

Sämtliche Transportanstalten (normalspurige und schmalspurige Eisenbahnen und Dampfschiffgesellsehaften) sind verpflichtet, die einrückenden Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften ohne Bezahlung des Fahrgeldes und ohne Fahrkarten oder Gutscheine nach dem Sammelplatz ihrer Einheit oder nach dem Depotort ihrer Ausrüstung und von diesem nach dem Sammelplatz ihrer Einheit zu befördern und zwar je auf der direkten Route (Route der .direkten Billette). Diese Verpflichtung erstreckt sich bloss auf den Einrückungstag selbst oder auf den diesem vorangehenden Tag. Wenn diese Frist aus irgend einem Grunde nachweisbar nicht ausreicht, hat der Einrückende auf der Abgangsstation einen Militär-Freifahrtausweis zu verlangen, frühestens aber drei Tage vor dem Einrückungstage.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, den Offizieren, die es wünschen und verlangen, eine neue Mannschaftsuniform mit Abzeichen als Arbeitskleid zum Selbstkostenpreise abzugeben.

308

"Wahlen.

(Vom 20. September 19150 Departement des Innern.

Baudirektion.

Hauswart und Heizer im Gebäude des Amtes für Mass und Gewicht: Kurth, Alfred, von Rütschelen (Bern), und als Hauswart und Heizer im Bundeshaus Nordbau : Flügel, Fritz, von Bern.

(Vom 25. September 1915.)

Militärdepartement.

A b t e i l u n g für Sanität.

IV. Arzt der Militärversicherung: Oberlieutenant Schwarzenbach, Franz, Dr. med., von Rüschlikon und Schupfen, zurzeit Arzt in Tramelan-dessus.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen il ändern Verwaltungsstellen des Bundes Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen.

Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen (Ausgabe vom 1. August 1915) ist erschienen und kann zum Preise von 1 Fr. 50 Rp. bezogen werden beim (3..).

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements in Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1915

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.09.1915

Date Data Seite

303-308

Page Pagina Ref. No

10 025 855

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.