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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

67. Jahrgang.

Bern, den 2. Juni 1915.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 10 Franken im Jahr, B Franken im Salbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr" Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Kaum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern.

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Bericht der

Kommission des Ständerates über die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichtes im Jahre 1914.

(Vom

25. Mai 1915.)

Herr Präsident, Herren Ständeräte !

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend über die von uns vorgenommene Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichtes für das Jahr 1914 Bericht zu erstatten.

Geschäftsführung des Bundesrates.

Allgemeine Verwaltung und Politisches Departement.

Allgemeines.

Die letzten fünf Monate des Berichtsjahres sind ausgefüllt durch den Ende Juli entbrannten Weltkrieg, dessen Ausgang heute noch nicht abzusehen ist. Von den vier Nachbarn unseres Landes sind drei am Kriege beteiligt. Die Kriegsereignisse spielten sich schon von Anfang an in der Nähe unserer nordwestlichen Grenze ab. Die ganze schweizerische Armee wurde bei Kriegsbeginn mobilisiert. Ein Teil davon stand am Jahresende noch an der Grenze, der andere Teil war auf Pikett entlassen worden.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. II.

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Da die Mobilisation noch nicht abgeschlossen ist, erstreckt sich der buttdesratliche Bericht auch nicht über deren Anlassr Verlauf und Ergebnis. Ebenso betrifft die Berichterstattung nur die heute diskutabeln Massnahmen, welche zum Schütze der Neutralität und Integrität des Landes und zur Wahrung öffentlicher und privater Rechte getroffen worden sind. Über die militärischen Vorkehren wird seinerzeit bei ruhigem Verlauf der Dinge ein Bericht des · Bundesrates, bezw. des Generals, zu erwarten sein und ebenso wird wohl der Bundesrat über die auf Grund der allgemeinen und besondern Vollmachten von ihm getanen Schritte einen zusammenfassenden Bericht erstatten. Es besteht denn auch eine besondere Kommission betreffend die Massnahmen zum Schütze der Neutralität.

Selbstverständlich kann sich deshalb der Bericht der Kommission auf die erwähnten Massnahmen nicht beziehen, er muss sich an die Grenze halten, welche vom Bundesrate in seiner Berichterstattung eingehalten worden ist.

Reorganisation der Bundesverwaltung.

Die Berichterstattung umfasst das letzte Jahr der alten Ordnung. Es ist mit Genugtuung zu konstatieren, dass der Bundesrat alle vorbereitenden Anstalten getroffen hat, um die im Bundesgesetz niedergelegten Reformgedanken zu möglichst rascher und augenscheinlicher Wirksamkeit gelangen zu lassen..

Immerhin wird diese Reorganisation von grösseren Gesichtspunkten aus nur als Behelf zu betrachten sein. Es wird nötig sein, eine durchgreifende V e r w a l t u n g s r e f o r m vorzubereiten.

Als Ziele sind aufzustecken: die Schaffung einer klaren und zweckmässigen Kompetenzausscheidung zwischen Kantonen und Bund und zwischen den einzelnen Instanzen selbst, die Regelung eines einfachen Verfahrens und Instanzenzuges und die möglichste Vermeidung oder doch Verringerung der schädlichen Doppelspurigkeit innerhalb der eidgenössischen Verwaltung und zwischen den eidgenössischen und kantonalen Administrationszweigen.

Die Studien und Vorarbeiten für eine solche durchgreifende Verwaltungsreform, die auch vom Gedanken der Vermeidung onv unnützen Kosten und der Ausschaltung unnützer Arbeitskräfte getragen sein soll, dürften grosse Schwierigkeiten bieten und lange Zeit in Anspruch nehmen. Sie sollten deshalb in geeigneter Weise ohne Verzug in Gang gebracht werden.

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Initiativen.

Die Kommission geht davon aus, dass es in erster Linie Sache des Bundesrates sei, zu prüfen, in welchem Zeitpunkte die Verhältnisse es gestatten, die Initiativen betreffend die Verhältniswahl des Nationalrates, die Staatsverträge und das Verbot der Spielbanken wieder in den gesetzlichen Bahnen weiterzuleiten.

Internationale Angelegenheiten.

Auch in so trüber Zeit berührt es angenehm, dass der Bundesrat über eine Reihe von internationalen Abkommen berichten kann. Wir betrachten es nach wie vor als · eine der schönsten Aufgaben der Schweiz, unentwegt den Gedanken des Ausbaues des Völkerrechtes und der Erleichterung der freundschaftlichen Beziehungen unter den Nationen festzuhalten und nach Kräften zu fördern.

Fremdenlegion.

Es ist wünschenswert, dass nicht nur seitens der Bundesbehörden, sondern auch seitens unserer Vertreter im Auslande alles geschehe, um schweizerische Angehörige vom fremden Kriegsdienste fernzuhalten und, wo Schweizer bereits in fremden Diensten stehen, sie daraus zu befreien.

Angelegenheiten im Zusammenhange mit den Kriegsereignissen.

Man darf jetzt schon seine Genugtuung darüber aussprechen, wie der Bundesrat und die Armeeleitung sich bemüht und es verstanden haben, im Berichtjahre den durch die Kriegswirren dem Lande drohenden oder erwachsenden Schaden möglichst zu wenden oder zu mindern. Lobende Anerkennung verdienen auch die Bundesbahnen für die Art und Weise, in der sie in Verbindung mit den Behörden die Heimschaffung von Ausländern durchführten, und nicht minder verdienen Anerkennung die von der obersten Landesbehörde zum Schütze der Personen- und der Privatrechte ergriffenen Massregeln.

Vertretung im Auslande.

Wir schliessen uns dem dankbaren Nachrufe an, den der Bundesrat dem verstorbenen Gesandten der Schweiz in Rom, Minister Joh. Bapt. Pioda, widmet.

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SchweizerMrgerrecht.

Nachdem im gegenwärtigen Kriege sowohl die Schwel/.erbürger wie die Fremden, die ia der Schweiz wohnten, Anschauungsunterricht erhalten haben über die Bedeutung und die Konsequenzen der Überfremdung, dürfte zu erwarten sein, dass einer grosszügigen Lösung der Einbürgerungs-, bezw. Überfremdungsfrage nicht mehr viel Hindernisse im Wege sein sollten.

Angesichts der ausserordentlichen Stärkung, die der nationale Gedanke bei den kriegführenden Völkern erfahren wird, dürfte aber eine Lösung auf dein Wege des Z w a n g e s kaum zu umgehen sein.

Departement des Innern.

I. Zentralverwaltung.

Gesetzgebung.

2. Das neue Konkordat übe)- den Motor- und Falirradverkchr ist vom Bundesrat genehmigt worden. Es gehören ihm 16 Kautone an. Stets neu auftauchende Schwierigkeiten vor und nach der Genehmigung bestätigen die Unzulänglichkeit und Lückenhaftigkeit der Übereinkunft und lassen nach wie vor eine gesetzliche Regelung wünschbar erscheinen.

Die Anerkennung der vorzüglichen Dienste, die das Automobil den Zwecken der Landesverteidigung zu leisten imstande ist, sowie der Umstand, dass es während der Mobilisation in weitern Volkskreisen und Landesgegenden bekannt geworden ist, lassen das Gelingen der gesetzlichen Regelung der Angelegenheit erwarten.

Gemäss Art. 31, III, 11, des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesverwaltung sind die Geschäfte betreffend den Automobil- und Fahrradverkehr an das Justiz- und Polizeidepartement übergegangen.

5. Die Berichterstattung über die Verwendung des Alkoliolzelmtels entspricht nicht mehr den heutigen Anschauungen über die Bekämpfung des Alkoholismus. Das vom Bundesrat aufgestellte Schema, das aus dem Jahre 1892 stammt, ist veraltet. Man wirft ihm namentlich vor, dass es die Verwendungen für die Beseitigung der Ursachen und für die Milderung der Wirkungen des Alko-

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holismus nicht klar auseinanderhalte. Auch wird eine entschiedenere Fassung zugunsten des Kampfes gegen die Ursachen des Übels gefordert.

Der Bundesrat hat denn auch durch Kreisschreiben vom 6. September 1913 an die Kantonsregierungen die Revision des Schemas in Aussicht gestellt und deren Ansichtsäusserung über einen Vorentwurf einverlangt. Bei der Behandlung des Gegenstandes in der Aprilsitzung 1915 hat der Berichterstatter der ständerätlichen Kommission die Wünschbarkeit dieser Revision neuerdings betont. Sie mag hier nochmals in Erinnerung gerufen werden.

7. Die Postulate betreffend Erstellung eines Gesamtkatalogs über die Bücherbestände der Schweiz sind durch Beschluss des Bundesrates von der Auftragsliste abgeschrieben worden. Die Kosten des Unternehmens würden auf mindestens Fr. 180,000--200,000 zu stehen kommen. Es wäre ein Kredit von jährlich Fr. 12,000 erforderlich, der gestatten würde, das Werk -- einschliesslich Fortführung und Auskunfterteilung -- in vielleicht 25 Jahren auszuführen.

Wenn der Bundesrat so grosse Mittel mit dem Wert des zu schaffenden Werkes nicht im richtigen Verhältnis findet und darum den Postulaten keine weitere Folge geben will, so erscheint dies gerechtfertigt, umsomehr, als dem guten Gedanken, der in den Postulaten liegt, auch in der Weise Folge gegeben werden kann, dass in jeder grössern Bibliothek die gedruckten Kataloge der übrigen Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden.

Unterstützung von Kulturbestrebungen von Vereinen und Privaten.

Der Bundesrat erwähnt die B e s t r e b u n g e n der s t ä n digen K o m m i s s i o n der s c h w e i z e r i s c h e n A r m e n p f l e g e r zur Errichtung eines Konkordates über die interkantonale Armenpflege, die am 26. November in Ölten zur Vereinbarung betreffend die wohnörtliche, allgemeine Notunterstützung während der Dauer des europäischen Krieges geführt haben. Diese Vereinbarung ist vom Bundesrat genehmigt worden.

Es mag besonders betont werden, dass sie nur als Aushülfsmittel für die schwierige Zeit des Krieges und seine wirtschaftlichen Folgen zu gelten hat und keineswegs als eine Ausführung der Motion Lutz über die interkantonale Arment'ürsorge.

556 Das Konkordat kann auch auf diesem Gebiet die bundesrechtliche Regelung nicht ersetzen, weil es nichts Bindendes für eine bessere Gestaltung der interkantonalen Armenpflege schaffen könnte, indem kein Kanton gezwungen werden kann, einem Abkommen beizutreten oder bei demselben zu verbleiben.

IV. Gesundheitsamt.

1. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Bei Ausbruch und im Verlauf des Krieges hat das Departement des Innern die Möglichkeit eines Seuchenausbruches ins Auge gefasst und energische und umfassende Massregeln für alle Eventualitäten vorbereitet. Es geschah dies durch verschiedene Kreisschreiben an die kantonalen Behörden und durch die Ausdehnung der Anzeigepflicht auf alle übertragbaren Krankheiten, die unter den bestehenden Verhältnissen eine Rolle spielen könnten.

Diese Massnahmen, die in erster Linie den im Felde stehenden Wehrmännern, dann aber auch dem ganzen Volke zugute kommen, verdienen volle Anerkennung. Mag die zielbewusste Arbeit auch für die Zukunft, wo Vorsicht doppelt geboten erscheint, den gewünschten Erfolg haben.

e. Diphtherie.

Es ist anzuerkennen, dass nunmehr alle Kantone dem Gesundheitsamt die in ihrem Gebiete konstatierten Diphtheriefälle angezeigt habon. Dagegen scheint die Zweckmässigkeit, die in dei- Ermöglichung der unentgeltlichen bakteriologischen Untersuchung diphtherieverdächtiger Ausscheidungen besteht, nicht allgemein eingesehen zu werden.

Im Jahr 1912 waren es 17 Kantone, die diese Untersuchung ermöglichten, im Jahr 1913 waren es deren 14 und im Berichtsjahre 15. Es mag bei diesem Anlass wieder einmal die Wünschbarkeit ausgesprochen werden, es sei die Diphtherie in die Bundesgesetzgebung einzubeziehen, wozu der revidierte Art. 69 B. V.

die Grundlage geschaffen hat.

2. Tuberkulosegesetzgebung.

Die Berichte der Gesehäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte beschäftigen sich seit Jahren immer wieder mit der Tuberkulosegesetzgebung. Nach der Revision des Art. 69

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B. V. ist der gesetzliche Boden hierzu geschaffen, und das Departement stellt einen Entwurf in baldige Aussicht. Ein Vorentwurf, eine Art Rahmen, in den die diskutierbaren Punkte einer derartigen Gesetzgebung einbezogen worden sind, ist vom Gesundheitsamt bereits ausgearbeitet worden.

°o" e. Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren.

6. G e f r i e r f l e i s c h . Es ist von Interesse zu konstatieren, -dass die Nachfrage nach Gefrierfleisch stark abgenommen zu faaben scheint. Es geht dies aus dem Bericht von Baselstadt hervor, wo vor dem Inkrafttreten des erhöhten Zollansatzes grosse Mengen Gefrierfleisch eingeführt worden sind, die bei normalem Verbrauch bis Ende Oktober ausgereicht hätten. Der Verbrauch ging aber schon während des Sommers zurück und nach Kriegsausbruch hat er weiter abgenommen. Im Dezember wurden die noch vorhandenen Vorräte en bloc ins Ausland verkauft.

Die Zufuhr von Gefrierfleisch ist durch den Krieg vollständig unterbunden worden.

C. Wasserbauwesen.

In den Jahren 1910 und 1912 haben die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte auf die Notwendigkeit der bessern Überwachung der bestehenden Schutzbauten und Korrektionen hingewiesen und die Frage gestellt, ob dadurch das Hochwasser von 1910 hätte verhindert oder doch gemildert werden können.

Eine sorgfältige Überwachung und Erhaltung des Bestehenden ist künftig erst recht zu empfehlen, weil die finanzielle Lage «ine Verminderung der bisher geleisteten Subventionen erheischt, ·wodurch die Durchführung neuer Projekte wesentlich erschwert und wohl auch vermindert wird.

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns auf die Bestrebungen des schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes und seiner Unterverbände hinzuweisen. Im Mittelpunkt der Bestrebungen steht die Herbeiführung eines geregelten Abflusses, der Gewässer, sei es durch Errichtung von Stau- und Sammelbecken, sei es durch andere geeignete Massnahmen. Dabei sollen zwei .Ziele erreicht werden, die Verminderung der Hochwasserschäden ·einerseits und die Ausnutzung der Wasserkräfte anderseits. Die praktische Verfolgung dieser Zwecke erfordert eine gründliche wissenschaftliche Vorbereitung, wozu der Bund durch das Oberbau-

558 inspektorat und die Abteilung für Landeshydrographie den grössten Teil beizutragen vermag.

5. Schiffahrt.

Der Güterverkehr im Rheinhafen bei Basel hatte auch dies Jahr bedeutend zugenommen. Bis zum Kriegsausbruch, wo die Zufuhr ganz aufhörte und der Verkehr sich nur noch auf die Abfuhr der im Hafen vorhandenen Kähne beschränkte, hatte man schon 90,000t zu verzeichnen gegenüber 92,000 im Jahr 1913.

Bei normalen Verhältnissen wäre man wohl weit über 100,000 t gekommen.

Jagd und Vogelschutz.

Mit Rücksicht auf die Kriegslage hatte der Bundesrat durch Beschluss vom 21. August die Eröffnung der Jagd für die ganze Schweiz untersagt. Durch Beschluss vom 10. Oktober wurden die Kantone ermächtigt, die allgemeine Jagd zu eröffnen, sowie auch die Hochwildjagd nachträglich zu gestatten. Von dieser Ermächtigung haben die meisten Kantone Gebrauch gemacht. Einige Grenzkantone, für die das Jagdverbot im Interesse des Landesschutzes teilweise aufrecht erhalten blieb, sahen deshalb von einer teilweisen Jagderöffnung in einem kleinern Teil ihres Gebietes ab.

Im Jahr 1914 war dem Kanton Tessin durch die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission grosse Anerkennung zuteil geworden für die kräftige Bewegung zur Hebung des Vogelschutzes. Diese Bewegung, die bei den Behörden konstatiert worden ist, scheint leider bei der Bevölkerung noch wenig Verständnis und Mitwirkung gefunden zu haben. Es ergibt sich dies aus der Zahl der konfiszierten Vogelfanggeräte, die mit 38,494 Stück einen eigentlichen Rekord bedeutet. Im Jahre 1901, wo Prämien für die Konfiskation unerlaubter Fanggeräte zum erstenmal ausgesetzt wurden, belief sich die Zahl auf 33,276 Stück. Sie ging dann allmählich zurück bis auf 11,600 im Jahr 1911 und auf 8750 im Jahr 1912, um im Jahr 1914 plötzlich wieder auf 38,500 Stück anzusteigen.

Es drängt sich angesichts dieser Tatsachen die Frage auf, ob nicht eine Verschärfung der Vogelschutzbestimmungen des Bundes angezeigt erscheint.

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VII. Baudirektion.

Hochbauten.

Im Geschäftsbericht wird der Vollendung des im Jahr 1907 den Kunstmalern Albert Welti und Wilhelm Balmer zur Ausführung übertragenen F r e s k o g e m ä l d e s im S t ä n d e r a t s s a a l Erwähnung getan und der Anerkennung des Bundesrates für die glückliche Lösung der Aufgabe Ausdruck verliehen.

Wir glauben den Anlass benutzen zu sollen -- und wir zweifeln nicht an der Zustimmung des Ständerates -- um uns der ausgesprochenen Anerkennung anzuschliessen und den freudigen Dank für die farbenprächtige Darstellung des demokratischen Symbols -- der Landsgemeinde -- auch hier auszusprechen und in den Geschäftsbericht niederzulegen.

Justiz- imd Polizeideparteraeot.

Bundesgesetzgeüwng.

Der Entwurf eines eidgenössischen S t r a f g e s e t z b u c h e s ist im Berichtsjahre von der Expertenkommission weiter gefördert, aber noch nicht zu Ende geführt worden. Über den Gang der Verhandlungen geben die bisher im Buchhandel erschienenen vier Bände des Protokolles Aufschluss.

Die in Aussicht genommene Neubearbeitung des W e c h s e l r e c h t e s in Verbindung mit der internationalen Regelung dieser Materie musste zufolge des Kriegsausbruches auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Desgleichen wurden auch die Revision des E x p r o p r i a t i o n s g e s e t z e s und die bundesrechtliche Regelung des L o t t e r i e w e s e n s zurückgestellt.

Der Krieg hat eine Reihe gesetzgeberischer Massnahmen gezeitigt, die unter dem Namen K r i e g s g e s e t z g e b u n g behandelt sind. Über die Wirkung dieser Kriegsgesetze wird der Bundesrat jedenfalls später im Zusammenhange mit den getroffenen Kriegsmassnahmen überhaupt Bericht erstatten und wird sich dann Gelegenheit bieten, auf den einten und ändern Erlass zurückzukommen.

Gestützt auf eine Beanstandung im Nationalrate anlässlich Beratung des Geschäftsberichtes pro 1912 hat der Bundesrat die

560 Revision der Verordnung betreffend das Verfahren bei G e w ä h r l e i s t u n g im V i e h h a n d e l vom 14. November 1911 in Frage gezogen, ist aber zum Schlüsse gekommen, dass eine Revision zurzeit nicht notwendig erscheine. Wenn die Kommission auch einig geht, dass man mit Bezug auf das Verfahren im Viehwährschaftswesen noch weitere Erfahrungen abwarten soll, so wird und muss die Zukunft doch eine Revision genannter Verordnung bringen.

Internationales.

Der Krieg führte zu zwei Erlassen im internationalen Rechtsverkehr, einmal bezweckend den Schutz des in der Schweiz domizilierten Schuldners gegenüber dem im Auslande domizilierten Gläubiger und dann betreffend die höhere Gewalt im Wechselund Checkverkehr mit dem Ausland.

Der Bundesrat hat im Berichtsjahre die Frage untersucht, ob von der schweizerischen Eidgenossenschaft die Haag er V o r m u n d s c h a f t s k o n v e n t i o n zu künden oder deren Revision anzustreben sei. Das Resultat der Prüfung war eine Verständigung mit dem deutschen Reiche, wonach ab 1. Oktober 1914 der direkte Verkehr zwischen den beidseitigen Vormundschaftsbehörden in die Wege geleitet wurde. Die Kommission begrüsst diese Erleichterung und hofft, dass auch weiterhin an der Verbesserung der Konvention, sei es auf dem Wege der Verständigung mit den einzelnen Vertragsstaaten, sei es durch eine Revision der Konvention gearbeitet werde.

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Genehmigung kantonaler Erlasse.

Die das Stimmrecht der Niedergelassenen regelnden Erlasse der Kantone Genf und Schwyz mussten teilweise beanstandet werden, weil sie die Frage des Wohnsitzes in einer dem Bundesrecht widersprechenden Weise kantonal geregelt hatten.

Vier Kantone haben ihre Einführungsbestimmungen zum Zivilgesetzbuch teils abgeändert, teils ergänzt. Die Abfassung dieser Einführung musste in den meisten Kantonen etwas rasch erfolgen und tragen die Erlasse vielfach den Stempel der Eile an sich.

Deshalb und weil das Leben die Rechtsentwicklung oft ganz anders gestaltet, als vorausgesehen wurde, wird in den nächsten Jahren die Revision der kantonalen Einführungsbestimmungen zum Zivilgesetzbuch eine ständige Rubrik bilden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat auch für eine Weisung an die

561 Unterbehörden betreffend die Ausführung von Art. 291 (Inventaraufnahme über das Kindesvermögen) die bundesrätliche Genehmigung eingeholt. Die Kommission hat sich gefragt, ob solche Weisungen der Sanktion des Bundesrates bedürfen. Mit dem letztern geht sie einig, dass dies nur zu geschehen hat, wenn solche Äusserungen administrativer oder gerichtlicher Behörden sich als Erlasse im Sinne von Art. 425 ZGB. erweisen, was bei der Weisung von des Begierungsrates Aargau wenigstens im weitern Sinne der Fall ist.

Anwendung der Bundesgesetze.

In einem Rekursfall hat der Bundesrat entschieden, dass bei Abfassung des E h e v e r t r a g e s nach Art. 181 die Nupturienten oder Eheleute persönlich unterschreiben müssen, dass also gewillkürte Vertretung nicht zulässig ist. Damit hat eine in der Theorie umstrittene Frage eine Lösung gefunden, mit der sich auch die Kommission einverstanden erklären kann. Weniger einleuchtend ist dagegen die Betrachtung, dass im Requisit der eigenhändigen Unterschrift der Kontrahenten allerdings eine Erschwerung des Abschlusses des Ehevertrages liege, die aber nicht wesentlich in Betracht falle, zumal Art. 181 ZGB. nicht die gleichzeitige Unterschrift der betreffenden verlange. Zur Garantie für eine dem wirklichen Willen entsprechende Vertragsschliessung wird doch auch verlangt werden müssen, dass die Parteien gleichzeitig vor der Urkundsperson ihre Erklärungen abgeben.

Zivilstand und Ehe.

Die Verordnung über das Z i v i l s t a n d s r e g i s t e r vom 25. Februar 1910 ist gänzlich in Revision erklärt worden, nachdem deren Partialrevision bereits von der Expertenkommission fertiggestellt war.

Das bestehende Zivilstandssekretariat wurde als e i d g e n ö s s i s c h e s Z i v i l s t a n d s a m t für Beurkundung der Todesfälle von Personen im aktiven Dienst ernannt.

Grundbuchamt.

Der Entwurf für einen allgemeinen P l a n ü b e r die Anl e g u n g des G r u n d b u c h e s wurde weiter gefördert. In der zweiten Hälfte des Berichtsjahres mussten die Arbeiten abgebrochen und für spätere Zeiten verschoben werden. Die Kommission unter-

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stützt das Bestreben der kantoualen und eidgenössischen Verrnessungsbehörden, soweit als möglich die Anwendung der Aufnahmemethoden mit den erleichterten Anforderungen (Instruktion III) und für das übrige Gebiet die Verwendung der Aufnahmemethode mit den gewöhnlichen Anforderungen (Instruktion II) in Aussicht zu nehmen und dadurch in günstigem Sinneauf die Gesamtkosten der Grundbuchvermessung einzuwirken.

Die T a b e l l e über die Vermessung des Landes (auf Seite 68) muss jedenfalls als unvollständig in dem Sinne bezeichnet werden, dass verschiedene Kantonsregierungen die ihr Gebiet betreffenden Vermessungsoperate, die zweifelsohne als Grundbuchvermessung anerkannt werden, noch nicht eingesandt haben. Die Vorlage dieser Vermessungen wird aber jeweilen bei Anlass der mündlichen Verhandlungen mit den Vermessungsbehörden der Kantone erfolgen.

Die Zahl der Beschwerden in Grundbuchsachen ist auf 24 gestiegen. 'Es sind wiederum eine Reihe von grundsätzlichen.

Fragen entschieden worden. Die bezüglichen Entscheide haben, die Billigung der Kommission gefunden.

Polizeiabteilung.

Neue Ü b e r e i n k ü n f t e wurden nicht abgeschlossen, dagegen wurde mit Deutschland vereinbart, dass die Anzeigen der Aufnahme in und des Ausscheidens aus Irrenanstalten inskünftig nicht mehr auf diplomatischem Wege stattzufinden habe.

Die Kommission hat mit Befriedigung konstatiert, dass der Bundesrat es abgelehnt hat, sich am ersten internationalen K o n g r e s s e für g e r i c h t l i c h e s P o l i z e i w e s e n , der im April 1914 in Monaco stattfand, zu beteiligen. Sie bedauert dagegen, dass die Frage der i n t e r n a t i o n a l e n R e g e l u n g des K i n d e r s c h u t z e s wohl für längere Zeit muss zurückgelegt werden.

Das Z e n t r a l p o l i z e i b u r e a u führt ein Zcatralstrafenregister und veröffentlicht den Allgemeinen Schweizerischen Polizeianzeiger. Nach unserer Erkundigung werden im Zentralstrafenregister nur jene Urteile registriert, die sich auf die sogenannten Auslieferungsdelikte beziehen. Dagegen werden im Schweizerischen Polizeianzeiger auch gegen Personen Steckbriefe erlassen, die wegen Delikten oder Übertretungen verfolgt werden, für welche das Gesetz eine Auslieferung nicht kennt. Die Kommission kann sich mit diesem Verfahren nicht einverstanden erklären und ver-

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langt, dass im Allgemeinen Schweizerischen Polizeiauzeiger nur Steckbriefe veröffentlicht oder Urteile publiziert werden, die im Auslieferungsgesetze von 1852 vorgesehen sind. ·

Versicherungsamt.

Das Versicherungsamt hatte im Berichtsjahre und besonders seit Ausbruch des Krieges eine schwere Arbeit zu bewältigen.

Mit grosser Genugtuung kann die Kommission konstatieren, dass das Amt wesentlich zur Beruhigung des versicherten Publikums und damit eines Grossteils der Bevölkerung beigetragen hat. Wenn auch der Staat mit der Konzessionierung der Versicherungsgesell.schaften für deren Zahlungsfähigkeit eine Garantie nicht übernommen hat, so war das Amt zufolge der stetigen und strengen Kontrolle doch in der Lage, zu erklären, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaften den ausserordentlicheu Anforderungen der Kriegszeit gewachsen seien. Anderseits hat das Amt durch seine Vorstellungen einzelne Versicherungsgesellschaften bewegen können, von Massnahmen, welche sie zu ungunsten der Vereicherten in Hinsicht auf die ausserordentlichen Verhältnisse treffen wollten, abzusehen.

Amt für geistiges Eigentum.

Auch in diesem Jahre ist eine Beschleunigung der Prüfungs«ntscheide des Amtes auf dem Gebiete des Erfindungsschutzes zu konstatieren.

Infolge des ausgebrochenen Krieges sah sich der Bundesrat veranlasst, in Sachen Erfindungspatente und gewerbliche Muster für Bezahlung von Gebühren und die Einreichung der Prioritätsausweise ausserordentliche Fristen bis 31. Dezember 1914 zu gewähren.

Da der Bericht des Militärdepartements mit wenig Ausnahmen sich nur auf die Geschäftsführung und auf die Vorgänge im Militärwesen bezieht, die mit der Kriegsmobilmachung und mit dem aktiven Dienste nicht im Zusammenhange stehen, und eine ·besondere Berichterstattung über diese ausserordentlichen Ereignisse auf den Zeitpunkt vorbehalten wird, wo der Aktivdicnst

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beendigt sein wird, sind damit auch der Rahmen und die Richtlinien für die Berichterstattung der Kommission gegeben. Soweit nicht der bundesrätliche Bericht selbst eine Ausnahme macht, enthält sich die Kommission grundsätzlich aller Bemerkungen über die bei der Mobilmachung und dem aktiven Dienste zutage getretenen Erscheinungen und Erfahrungen, von der Ansicht ausgehend, dass es sich hier um Fragen handelt, für deren Erläuterung der gegenwärtige Zeitpunkt nicht geeignet ist und die mangels eines erschöpfenden Berichtes seitens der verantwortlichen Organe auch nicht eine abklärende Behandlung erfahren könnten.

Verwaltung, Rekrutierung und Bestand des Heeres.

1. Allgemeines.

Zu den wichtigsten Erlassen des Berichtsjahres zählt zweifellos der Bundesratsbeschluss betreffend die militärische Bekleidung und die Gradabzeichen, durch den ein wesentlicher Teil der seit vielen Jahren pendenten Frage der militärischen Bekleidung und persönlichen Ausrüstung endlich eine Lösung gefunden hat. Wir bedauern es nicht, dass die Lösung dieser Frage durch die Macht der Verhältnisse in einem etwas abgekürzten Verfahren durchgeführt werden musste, und damit einem Widerstreit der Meinungen, wie er sich bei allen Fragen, die neben der Zweckmässigkeit auch den Geschmack berühren, zu entwickeln pflegt, entrückt worden ist. Dass bei der Eile, mit der diese neue Ordonnanz eingeführt werden musste, die Lösung nicht eine vollständig abschliessende sein konnte und gewisse Änderungen nach der einen oder ändern Richtung sich nachträglich als nötig oder wünschbar herausstellen können und denn auch zum Teil bereits verfügt worden sind, ist klar. Immerhin ist zu wünschen, dass man sich dabei auf das wirklich notwendige beschränke und blossen Liebhabereien keine entscheidende Bedeutung eingeräumt werde, ansonst der Grundsatz der Uniformität, der angesichts der gewiss gerechtfertigten Toleranz gegenüber der alten Ordonnanz sowieso auf Jahre hinaus sehr in Frage gestellt sein wird,, nie zur Geltung kommen würde.

Die Kommission begreift es durchaus, dass im Geschäftsbericht genaue Angaben über die finanziellen Konsequenzen der eingeführten Neuerung noch nicht gemacht werden konnten; sie betrachtet es aber als selbstverständlich, dass dies bei nächster passender Gelegenheit nachgeholt werde.

565 In der Kommission ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob nicht im Interesse einer geringeren finanziellen Belastung der Offiziere und gleichzeitig, zur Erzielung einer gewissen Gleichmässigkeit, die Militärverwaltung die Anfertigung und Abgabe der Offiziersuniformen an die Hand nehmen sollte. Die Frage ist bekanntlich nicht neu; sie wurde bei Beratung der neuen Militärorganisation eingehend erörtert, aber mit grossem Mehr in verneinendem Sinne entschieden. Die Kommission möchte diese Frage heute nicht wieder aufrollen. Dagegen ist anzuerkennen, dass über die Kosten der Uniformstücke in Offizierskreisen vielfach geklagt wird, und dass unsere Uniformen von manchen Offizieren im Auslande, wo die Preisverhältnisse wesentlich günstiger sein sollen, bezogen werden. Da unsere Uniformierungsgeschäfte erfahrungsgemäss nur mit bescheidenem Nutzen arbeiten, dürfte dieser Preisunterschied zwischen inländischen und ausländischen Bezügen auf die ungünstigeren Produktionsbedingungen des Inlandes und diese wieder zu einem nicht geringen Teile auf die hohen Aquisitionsspesen unserer Uniformgeschäfte zurückzuführen sein.

Es dürfte sich empfehlen, zu untersuchen, ob nicht ohne Ausschaltung der privaten Betriebe günstigere Preisverhältnisse für die Offiziersuniformen erzielt werden könnten, wie etwa durch Anschaffung der Militärtücher durch den Bund und Abgabe an die Uniformgesehäfte, durch die Einschränkung der Konkurrent der einzelnen Uniformgesehäfte auf bestimmt abzugrenzende Gebiete, die zweifellos eine wesentliche Reduktion der Akquisitionsspesen nach sich ziehen müsste, durch Festsetzung von Verkaufspreisen, die einen angemessenen Verdienst sichern u. dgl. m.

III. Wehrpflicht.

a. Dass der Übertritt der Wehrmänner in andere Heeresklassen, der sich sonst auf den Schluss des Jahres vollzieht, bis auf weiteres eingestellt wurde, war durch die Lage der Verhältnisse gegeben. Diese Übertritte vollzogen sich dann auf den 1. Mai 1915.

b. Die grundsätzlichen Entscheide des Bundesrates in Sachen Heiniger, sowie in Sachen Wagner betreffend die Behandlung des Frauenvermögens und des Ertrages des Frauenvermögens für die Militärpflichtersatzsteuer bei Steuerpflichtigen, die unter dem Güterstande der Gütergemeinschaft bezw. der Gütertrennung leben, hält die Kommission den Umständen angemessen.

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IV. Rekrutierung.

Der Bericht konstatiert, dass die am 25. Juni begonnene Rekrutierung am 1. August wegen der Mobilisierung abgebrochen werden musste und erst Mitte August wieder aufgenommen werden konnte. Es wird ferner berichtet, dass bei der Portsetzung der Rekrutierung zur Beschleunigang der Aushebung sowohl von der pädagogischen wie von der Turnprüfung abgesehen wurde. Die Zahl der tauglich befundenen Rekruten stand zur Zeit der Berichterstattung noch nicht fest. Daraus folgt, dass trotz des abgekürzten Verfahrens die Aushebung nicht so rechtzeitig durchgeführt werden konnte wie in ändern Jahren. Die Gründe für diese auffallenden Erscheinungen scheinen darin zu liegen, dass die mit der Aushebung betrauten Funktionäre fast durchwegs bei ·der Mobilmachung andere Funktionen übernehmen und dann durch andere Offiziere ersetzt werden mussten, denen die für dieses 'Geschäft nötigen Erfahrungen abgingen, und die deshalb trotz Wegfalls der zeitraubenden Prüfungen das Aushebungsgeschäft nicht in der üblichen Zeit durchzuführen vermochten.

Es ist nun aber einleuchtend, dass gerade bei einer Kriegsmobilmachung die Rekrutenaushebung nicht nur keine Verzögerung, sondern im Gegenteil eine möglichste Beschleunigung erfahren sollte, und dass die hier zutage getretenen gegenteiligen Erscheinungen auf einen Mangel in der derzeitigen Organisation ·dieses Dienstzweiges schliessen lassen, dem sofort abgeholfen werden muss. Soweit es sich nicht um Dinge handelt, auf die bei einer kriegsmässigen Aushebung ohne Nachteil ganz wohl verzichtet werden kann, wie z.B. pädagogische und Turnprüfungen, sollten für die Aushebung nicht Offiziere verwendet werden, die hiefür im Mobilmachungsfalle aus irgend einem Grunde nicht mehr verwendbar bezw. verfügbar sind- Die Einrichtung der Doppelfunktionäre, die sich unter normalen Verhältnissen vielleicht nicht immer als nachteilig erweist, kann bei einer allgemeinen Mobilmachung hier wie auf ändern Gebieten des Militärwesens geradezu verhängnisvoll werden, und es ist daher zu erwarten, dass bisherige Gepflogenheiten nach dieser Richtung einer umfassenden und gründlichen Remedur unterzogen werden.

Wir konstatieren auch, dass. der Prozentsatz der ausexerzierten Rekruton seit einigen Jahren kontinuierlich im Sinken begriffen ist, und wir möchten daher schon früher geäusserte Wünsche, der Aushebung alle erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu widmen, auch bei diesem Anlasse nachdrücklich wiederholen.

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Unterricht.

Der Bericht enthält, wie übrigens seit Jahren, sehr eingehende und fast ermüdende, zahlenmässige Angaben über die bei den einzelnen Waffen- und Truppengattungen abgehaltenen Schulen und Kurse, sowie über die Teilnehmer an denselben.

Es will uns scheinen, dass durch eine wesentliche Einschränkung ·dieser Statistik der Bericht ohne ersichtlichen Nachteil stark entlastet werden könnte, umsomehr als die gleichen Angaben ja auch dem Berichte zur Staatsrechnung entnommen werden können.

Anderseits vermisst man im Bericht alle und jede Mitteilungen über die Beobachtungen und Erfahrungen, die in den Schulen und Kursen gemacht werden, über den Stand der Ausbildung von Kader und Truppen, über die erzielten Fortschritte, sowie über allfällige Mängel, die dabei zutage treten. Angesichts der über alle Schulen und Kurse zu erstattenden Berichte der betreffenden Kommandanten, sowie der Inspektoren, dürfte es an Material hierfür keineswegs fehlen, und wenn in diesen Berichten auch abweichende Ansichten über den Stand, den Gang und die Ziele der Ausbildung zum Ausdruck gelangen mögen, so wäre es nichtsdestoweniger nicht nur interessant, sondern auch in hohem Grade wünschbar, von der obersten Leitung des Militärwesens über die Licht- und Schattenseiten, die auf diesem wichtigen Zweige unserer militärischen Institutionen zutage treten, durch die ordentlichen Geschäftsberichte orientiert zu werden.

Es könnte damit nicht nur mannigfachen Enttäuschungen, Vorurteilen, sowie einseitigen und falschen Anschauungen vorgebeugt werden, sondern die Bundesversammlung wäre auch viel eher in der Lage, zu wissen, wo es noch fehlt und nach welchen Richtungen zur Beseitigung von Übelständen die Hebel angesetzt werden sollten.

Dem Berichte ist im übrigen zu entnehmen, dass die sonst üblichen Schulen und Kurse durch die allgemeine Mobilmachung stark beeinflusst worden sind.

Von den Wiederholungs- und ändern Kursen sind nur diejenigen abgehalten worden, die in die Zeit vom 1. Januar bis 1. August gefallen sind. Kurse, die am 1. August im Gange waren, wurden abgebrochen und teils gar nicht, teils erst später fortgesetzt.

Offiziers- und Unteroffiziersschulen sind bei den meisten Waffengattungen bei den betreffenden Truppen in der Front abgehalten worden. Nur beim Genie und auch grösstenteils bei der Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. II.

39

568 Artillerie ist anders verfahren worden, eine Erscheinung, die auf den ersten Blick auffällig erscheinen mag, die aber durch die besondern Verhältnisse dieser Waffengattungen sich erklären lässt.

Bei der Kavallerie, wo alle Instruktionsoffiziere in der Front waren, wurden für Rekrutenschulen Truppenoffiziere der Landwehr und des Landsturms, sowie Offiziere zur Disposition als Leitende und Instruierende verwendet. Bei der Infanterie wurden die Rekrutenschulen zum Teil nur bis zur Beendigung der Detailausbildung abgehalten und die Rekruten für die Ausbildung im Felddienst und in der Einheit zu ihren Truppen in die Front gestellt. Um die vielfach aus dem Auslande zurückgekehrten Offiziere und Unteroffiziere auf die Rekrutenausbildung vorzubereiten, wurden für einzelne Rekrutenschulen zehntägige Kadervorkurse eingeführt.

Über die Erfahrungen, die mit diesen von dem normalen Ausbildungsgang abweichenden Verfahren gemacht worden sind, wird im Berichte über den Aktivdienst Aufschluss gegeben werden.

Dienstabteilungen und Dienstzweige.

Abteilung für Sanität.

Der Einfluss des fünfmonatlichen aktiven Dienstes auf die Militärversicherung hat sich im Berichtsjahre vorläufig nur durch eine Mehrleistung von rund Fr. 58,000 fühlbar gemacht. Für das laufende und ganz besonders für die spätem Jahre wird mit ganz wesentlich erhöhten Leistungen gerechnet werden müssen.

Die Zahl der auf den aktiven Dienst bis Ende des Jahres entfallenden Todesfälle beträgt allein 213, wovon 171 im Zusammenhange mit der Mobilisation stehen. Über die Todesursachen enthält der Bericht detaillierte Angaben. Ein grösserer Teil derselben kann nicht als eigentliche Folge der Mobilmachung, bezw.

des aktiven Dienstes angesehen werden.

Über die Zahl und den Umfang der nach dem alten Pensionsgesetz und nach dem Militärversicherungsgesetz zu leistenden Beträge enthält der Bericht, nach Kantonen ausgeschieden, die üblichen statistischen- Tabellen. Den Wert dieser kantonsweisen Zusammenstellung, die zweifellos viel Arbeit verursacht, vermögen wir nicht einzusehen, um so weniger, als anderseits Zahlenangaben fehlen, die es gestatten würden, daraus nützliche oder interessante Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir möchten eine Ausdehnung dieser Statistik, aber nicht nur nicht befürworten, sondern im

569 Gegenteil empfehlen, diese kantonsweise Aufstellung für die Zukunft ausfallen zu lassen.

Oberkriegskommissariat.

Es darf mit Befriedigung konstatiert werden, dass es dieser Dienstabteilung gelungen ist, für die Verpflegungslieferungen auf den ständigen Waffenplätzen durchwegs günstigere Verträge abzuschliessen, als im Vorjahre. Auf den nicht ständigen Waffenplätzen konnte sie aber mit den gleichen Preisansätzen nicht auskommen, und dass die Mobilmachung eine ganz wesentliche Preisverschiebung auf allen Bedarfsartikeln der Truppen zur Folge hatte, ist allgemein bekannt. Über die Einflüsse, die die Mobilmachung nach dieser Richtung effektiv ausübte, wird später berichtet werden und es wird daher auch später zu untersuchen sein, ob nicht da und dort durch etwas allzu intensives Eingreifen seitens der militärischen Funktionäre die Preissteigerung zum Nachteil der Zivilbevölkerung ohne zwingenden Grund begünstigt oder geradezu hervorgerufen worden ist.

Kriegsmaterial.

Dem Berichte ist zu entnehmen, dass die Neubewaffnung der Infanterie bei den Truppen des Auszuges und einem grössern Teil der Landwehr nun durchgeführt ist, und dass überhaupt das zur Einführung beschlossene neue Kriegsmaterial nun vorhanden und an die Truppe abgegeben ist. Es wird des weitern konstatiert, dass die Mobilisation auch anderweitige bedeutende Anschaffungen bedingt habe, und dass eine Konzentration und starke Vermehrung der Ausrüstungsreserven noch angestrebt werden müsse.

Die Schlussfolgerungen aus diesen Feststellungen und Erklärungen zu ziehen, halten wir nicht für nötig; für jeden denkenden Leser ergeben sie sich ohne weiteres. Es ist heute auch nicht angezeigt, eine Verantwortlichkeitsfrage aufzuwerfen. Wir zweifeln aber nicht, dass auch die Bundesversammlung aus den Erfahrungen der letzten Zeit die nötigen Lehren ziehen und einsehen wird, dass in Fragen, die die Landesverteidigung betreffen, die ökonomischen Rücksichten nicht allzusehr in den Vordergrund treten dürfen.

570

Finanz- imd Zolldeprtenient.

A. Pinanzverwaltung.

1. Die M a s s n a h m e n , welche i n f o l g e der k r i e g e r i s c h e n E r e i g n i s s e vom hohen Bundesrate in Ausführung der ihm von der Bundesversammlung unterm 3. August 1914 erteilten Vollmacht getroffen wurden, bilden den Gegenstand eines Spezialberichtes vom 1. Dezember 1914. Derselbe behandelt auf Seite 42 u. ff. die M a s s n a h m e n f i n a n z i e l l e r N a t u r .

Dieselben unterscheiden sich nach ihrem Zweck in zwei Gruppen.

Die eine bezweckt die Schaffung und Vermehrung der nötigen Umlaufsmittel und die andere die Beschaffung der erforderlichen Geldmittel für den Bund. Wir heben von allen diesen Erlassen hier nur folgende hervor: Den Bundesratsbeschluss betreffend die Aufnahme eines eidgenössischen Staatsanleihens im Betrage von 30 Millionen Franken (1. Mobilisationsanleihe) vom 12. August 1914, den Bundesratsbeschluss betreffend die Aufnahme eines zweiten, innern Mobilisationsanleihens im Betrage von 50 Millionen Franken vom 15. Oktober 1914 und den Bundesralsbeschluss betreffend die Darlehenskasse der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 9. September 1914.

Wir verweilen nicht länger bei diesen Massnahmen, weil sich Gelegenheit zu ihrer Erörterung bieten wird bei Behandlung des bundesrätlichen Berichtes vom 1. Dezember 1914.

2. Der Bundesrat hat sofort Massnahmen getroffen zur V e r m e h r u n g d e r E i n n a h m e n d e s B u n d e s , gestützt a u f die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Massnahmen bestunden in der Verdoppelung der Militärpflichtersatzsteuer, in der Verdoppelung der zollstatistischen Gebühr und des Spritzolles und in der Erhöhung verschiedener Post- und Telegraphentaxen.

3. Tn weiterer Ausführung des Bundesbesehlusses über die A u s r i c h t u n g von E n t s c h ä d i g u n g e n nach Blassgabe des Bundesgesetzes betreffend das A b s i n t h v e r b o t sind die Forderungen der bei der Absinthfabrikation Beteiligten erledigt worden.

Die bisher ausgerichteten Entschädigungen beziffern sich auf die Totalsumme von Fr. 1,828,741. 87.

571

4. Die in der zweiten Hälfte des Jahres ausgebrochenen Kriegswirren waren der E r l e d i g u n g der P o s t u l a t e selbstverständlich hinderlich, weil sich die ganze Tätigkeit des Finanzdepartements auf die Lösung der Aufgaben konzentrieren musste, die sich aus dem Kriege ergaben. Postulat 743, welches nach seiner Bedeutung unter den Postulaten, die sich auf die Finanzverwaltung beziehen, zweifellos den ersten Rang einnimmt und die Eröffnung neuer Finanzquellen für den Bund, bezw. die Vermehrung der Einnahmen des Bundes, zum Gegenstand hat, hat teilweise allerdings seine Verwirklichung gefunden durch die Massnahmen, welche zum Zwecke einer Vermehrung der Bundeseinnahmen allbereits beschlossen wurden. Als fernere Massnahmen sind zu diesem Zwecke in Aussicht genommen : Die Erhebung einA* einmaligen ausserordentlichen Kriegssteuer und die Besteuerung des Tabaks oder des Bieres. Die Vorarbeiten für Eröffnung dieser neuen Finanzquellen fielen zum Teil schon in das Berichtsjahr.

Die Ausführung dagegen wird den nächsten Jahren vorbehalten bleiben.

Zu neuen Anregungen im Gebiete des Finanzwesens sehen wir uns dermalen umso weniger veranlasst, als noch verschiedene Postulate ihrer Erledigung harren und die eidgenössische Verwaltung in nächster Zeit durch die Rekonstruktion der Bundesfinanzen sehr stark in Anspruch genommen sein wird.

5. Die B e z i e h u n g e n zwischen dem F i n a n z d e p a r t e m e n t e und der N a t i o n a l b a n k haben sich in der ersten Jahreshälfte in ganz normalen Bahnen bewegt. Nach dem Ausbruch des Krieges haben sie sich bedeutend intensiver gestaltet.

6. Der Ausbruch des europäischen Krieges und die damit verbundene Mobilisation unserer Armee bewirkte für die Organe und Verwaltungsstellen des Finanzdepartementes eine ganz gewaltige A r b e i t s v e r m e h r u n g . Wir erinnern diesfalls an die Vorbereitung der oben schon erwähnten finanziellen Massnahmen, an die zahlreichen zu beantwortenden Eingaben, die ein Eingreifen des Bundes nach dieser oder jener Richtung, z. B. zum Zwecke der Verbilligung der Zinssätze, zum Erlass eines Moratoriums für die Banken usw., zum Gegenstand hatte.

7. Aus dem Gebiete des Münzwesens verdient folgendes hervorgehoben zu werden : Das Finanzdepartement hat es abgelehnt, eine D e n k m ü n z e zur Erinnerung an die Landesausstellung
herzustellen, sowie auch alte S c h ü t z e n t a l e r in Kurs zu setzen, weil ihm die diesfälligen Anregungen als mit dem Wortlaut der lateinischen Münzkonvention unvereinbar er-

572 schienen sind. Ebenso wurde auch von der im ßundesgesetz vom 22. Dezember 1870 vorgesehenen T a r i f i e r u n g fremde.r G o l d - und S i l b e r m ü n z e n abgesehen. Um jedoch dem Publikum entgegenzukommen, stellte die Nationalbank einen Tarif a u f f ü r d i e A n n a h m e f r e m d e r G o l d m ü n z e n u n de r klärte sich bereit, die in dem Tarif aufgeführten Sorten zu den nämlichen Kursen von der Bundesverwaltung und der Postverwaltung und den Schweizerischen Bundesbahnen an Zahlungsstatt anzunehmen.

8. Die B a n k n o t e n - und d i e M ü n z k on t r o l l e hat sich in gewohnter Weise gemäss den bestehenden Vorschriften vollzogen.

9. Was die L i e g e n s c h a f t e n des B u n d e s anbelangt, so wird mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass d a s n e u e I n v e n t a r über diese Liegenschaften seiner Vollendung entgegengeht. Die Verwaltung der Waö'enplätze wurde natürlich auch sehr ungünstig beeinflusst durch die Kriegsereignisse. Einige Liegenschaftsverwalter und eine grössere Zahl von Arbeitern mussten in den Militärdienst einrücken und längere Zeit in demselben verbleiben. Es wurde allerdings sofort für Ersatz gesorgt, so dass die Geschäfte und Arbeiten gleichwohl erledigt werden konnten.

10. Auch bei der F i n a n z k o n t r o l l e trat infolge der Kriegsereignisse eine sehr erhebliche Mehrbelastung ein. Im übrigen wurde die Kontrollierung des gesamten Kassen- und Rechnungswesens des Bundes von dieser Dienstabteilung in gewohnter gründlicher Weise ausgeübt.

11. Die A b t e i l u n g für K a s s e n - und R e c h n u n g s w e s e n , die aus den beiden bisherigen Dienstzweigen, Staatskasse und Staatsbuchbaltung, gebildet worden ist, hat mit dem 1. Januar 1914 ihre Tätigkeit begonnen. Diese Reorganisation scheint sich bewährt zu haben. Eine der hauptsächlichsten Aufgaben dieser Abteilung besteht in der Einführung der doppelten kaufmännischen Buchhaltung, in der Zentralverwaltung des Bundes und in den Regiebetrieben. Die Kriegsereignisse brachten es mit sich, dass diese Reform einstweilen nur bei der Zentralverwaltung durchgeführt werden konnte. Wie anderswo brachte auch hier der Kriegsausbruch eine sehr grosse Arbeitsvermehrung, was in den im Bericht enthaltenen Zahlen über den Kassenverkehr zum Ausdruck kommt.

573 12. Der Betrag der S t a a t s a n l e i h e n auf Ende 1913 bezifferte sich auf Fr. 146,270,000 die Amortisation im Jahre 1914 betrug . . ,, 1,460,000 Es restiert eine Summe von . . . . . . Fr. 144,810,000 Dazu kommen neu hinzu : das erste feste Mobilisationsanleihen Fr. 30,000,000 das zweite Mobilisationsanleihen ,, 50,000,000 zusammen Fr. 80,000,000 Schwebende Kriegsschuld (Schatzanweisungen) . . ,, 56,000,000 zusammen ,, 136,000,000 Somit beträgt die S t a a t s s c h u l d der Eidgenossenschaft auf Ende 1914 Fr. 280,810,000 13. Im Amt für G o l d - und S i l b e r w a r e n hat im Gegensatz zu den ändern Dienstabteilungen der Finanz ver waltung eine Verminderung der Geschäfte eingesetzt. Während die ersten sieben Monate des Berichtsjahres eine -- wenn auch nicht erhebliche -- Zunahme der zur Kontrollierung und Stempelung vorgewiesenen Gegenstände konstatieren Hessen, ist die Zahl dieser letztern in der darauffolgenden Zeit sehr stark gesunken, und zwar erstreckte sich die- Abnahme sowohl auf die goldenen und silbernen Uhrengehäuse, als auch auf die Schmucksachen.

Besondere Erwähnung verdient hier die P l a t i n k o n t r o l l e .

Der Bundesrat beschloss am 10. Februar 1914 die Kontrollierung des Platins fakultativ einzuführen, um den schweizerischen Erzeugnissen in diesem Metall zu gestatten, die Konkurrenz mit ähnlichen ausländischen Waren aufzunehmen. Infolgedessen wurden im Berichtsjahre zum ersten Male 650 Uhrgehäuse aus Platin kontrolliert.

14. Die e i d g e n ö s s i s c h e M ü n z s t ä t t e hat im Berichtsjahr folgende Prägungen ausgeführt: Goldmünzen: a. für Rechnung des Bundes (Zehn- und Zwanzigfrankenstücke) . Fr. 4,000,000 b. fürRechnungderNationalbank ,, 12,000,000 Fr. 16,000,000 Silberscheidemünzen (Fr. 2, Fr. l und Fr. ]/2) ,, 7,000,000 Nickelmünzen (5 und 10 Rappen) . . . . ,, 450,000 Kupfermünzen (2 und l Rappen) ,, 40,000 Zusammen Fr. 23,490,000

574 Die Zahl der in diesem Jahr verfertigten Silberscheidemünzen übersteigt erheblich nicht nur den im Voranschlag in Aussicht genommenen Betrag, sondern auch das uns nach den internationalen Münzverträgen zustehende Jahreskontingent. Diese Mehrprägung war notwendig geworden infolge des sich beim Ausbruch des Krieges einstellenden Mangels an Silberkleingeld. Den übrigen Münzbundstaaten ist von dieser gesteigerten Fabrikation von Silberscheidemünzen Kenntnis gegeben worden.

Der Gesamtwert der bis Ende 1914 geprägten und in Umlauf gesetzten Münzen beträgt: Goldmünzen Fr. 177,600,000 Silberkurentm ünzen ,, 10,630,000 Silberscheidemünzen ,, 55,800,000 Nickelmünzen ,, 13,550,000 Kupfermünzen ,, 1,245,000 Zusammen

Fr. 258,825,000

B. Zollverwaltung.

1. Die G e s a m t e i n n a h m e n der Zollverwaltung bezifferten, sich 1913 auf Fr. 85,142,151. 24 1914 auf ,, 65,080,410. 96 somit resultiert gegenüber dem Vorjahr eine M i n d e r e i n n a h m e von Fr. 20,061,740. 28 Diesem Ausfall steht gegenüber eine A u s g a b e n e r s p a r n i s von ,, 536,000.02: Der Minderertrag der Zölle rührt zum Teil von der allgemeinen Geschäftsdepression, in der Hauptsache aber von den Verkehrseinschränkungen infolge des Krieges zwischen den europäischen Staaten her.

Die A u s g a b e n e r s p a r n i s erklärt sich einerseits durch den Verkehrsrückgang und anderseits auch durch organisatorische Veränderungen, die mit dem Kriegsausbruch im Zusammenhang stehen.

2. Die Zahl der R e k l a m a t i o n e n ü b e r die A n w e n d u n g des Z o l l t a r i f e s ist sehr zurückgegangen, was zum Teil in der Verkehrsabnahme und zum Teil in der Tatsache, dass die Zollpflichtigen sich mehr und mehr mit den Bestimmungen des Tarifes vertraut gemacht haben, seine Erklärung

575 findet. Zu letzterem Umstände hat namentlich auch das immer à jour gehaltene Warenverzeichnis erheblich beigetragen.

3. Bezüglich der M o n o p o l g e b ü h r e n der A l k o h o l v e r w a l t u n g ist die auffallende Tatsache zu verzeichnen, dass das Erträgnis eine Mehreinnahme von Fr. 1,600,000 gegenüber dem Vorjahre aufweist. Diese Tatsache erklärt sich durch die den Privaten erteilte zeitweise Einfuhrbewilligung für Trinksprit.

4. Sofort bei der M o b i l i s a t i o n unserer Armee wurde das G r e n z w a c h t p e r s o n a l angewiesen, die G r e n z b e w a c h u n g s t r u p p e n auf alle mögliche Weise zu unterstützen. Anderseits haben aber auch die Grenzbewachungstruppen das Grenzwachtpersonal der Zollverwaltung bei der Verfolgung der vielen Übertretungen des Ausfuhrverbotes wirksam unterstützt.

5. Die S t r a f f ä l l e sind stark zurückgegangen. Es erscheint dies als eine unmittelbare Folge der durch den Kriegsausbruch bewirkten starken Verkehrsabnahme. ' Infolge des Erlasses zahlreicher Ausfuhrverbote wurden viele Übertretungen begangen, die ihre Erledigung fanden zum Teil auf administrativem Weg, zum Teil aber, durch Überweisung an die zuständigen Militärstrafgerichte und an das Bundesstrafgericht.

6. Auf der O b e r z o l l d i r e k t i o n haben sich im Laufe des Berichtsjahres bedeutungsvolle Ä n d e r u n g e n i m P e r s o n a l b e s t a n d vollzogen. Die wichtigste derselben wurde durch den am 23. Juli 1914 erfolgten Hinscheid des Herrn Oberzolldirektors.

Hermann Suter veranlasst. Derselbe hat während 32 Jahren in verschiedenen Stellungen im Dienste der Zollverwaltung gestanden und hat während acht Jahren das Amt eines Oberzolldirektors bekleidet. Der Bundesrat zollt der umsichtigen und energischen Tätigkeit dieses erfahrenen und pflichtbewussten Beamten warme Worte der Anerkennung. An seine Stelle trat Herr Fritz Irmiger, von Meoziken, Kanton Aargau, bisher Oberzollinspektor und Stellvertreter des Oberzolldirektors.

Handels-, Industrie- rad Landwirtseliaftsdcpartement Allgemeines.

Während Handel und Industrie in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres sich normalerweise entwickelten und die Zollverlräge zu keinen Schwierigkeiten Anlass boten, traten in der zweiten Hälfte des Jahres beinahe chaotische Zustände ein.

576 Die kriegführenden Staaten wie auch die neutralen Mächte machten in den ersten Tagen von dem in den Verträgen vorgesehenen Rechte, im Kriegsfalle die Ein-, Aus- und Durchfuhr zu verweigern, den ausgiebigsten Gebrauch, und wurde dein Lande momentan jede Zufuhr abgeschnitten.

Dabei sind wir leider, wie kein anderes Volk, für den Lebensunterhalt und auch für die Rohstoffe unserer Industrie auf das Ausland angewiesen. Es war dieses, nebst der Mobilisation, ein Grund schwerer Sorge für den hohen Bundesrat.

Dem Vorsteher des Departements für Handel und Industrie fiel in erster Linie die Aufgabe zu, das Volk vor Nahrungssorgen zu schützen und der Industrie durch Zufuhr von Rohstoffen die Möglichkeit der Weiterarbeit zu gewähren.

Die vielen und schwierigen Unterhandlungen, welche allerorts gepflogen werden mussten, sind im Berichte nur angedeutet und werden wir wohl am.Ende des Krieges nähere Aufschlüsse erhalten.

Hier können wir nur dankbar konstatieren, dass die Bemühungen des Departementsvorstehers Erfolg hatten und der ersten Not gesteuert wurde.

Unsere Ausfuhr, welche im Jahre 1913 den Wert von 1371 Millionen betrug, sank im Jahre 1914 nur um 187 Millionen ; hingegen ging die Einfuhr um 400 Millionen zurück.

Vieles wird auf den jähen Abbruch des Fremdenverkehrs zurückzuführen sein. Derselbe hatte einen viel versprechenden Anfang genommen, und ein gutes Jahr wäre der Hotelindustrie ht nur zu gönnen, sondern geradezu notwendig gewesen.

Diese und die mit ihr im Zusammenhange stehende Bergbahnindustrie werden vom Kriege am schwersten betroffen. In diesen Unternehmen sind riesige Summen investiert und die weitesten Volkskreise haben ein Interessen an deren Erhaltung.

Die Kommission ist nicht in der Lage, bestimmte Anträge zu stellen, hat aber die Überzeugung, es müsse vom Bunde etwas geschehen, um schweren Schaden vom Lande abzuwenden.

Handelsverträge.

Unsere Verträge mit Deutschland, Österreich und Italien gehen mit dem Jahre 1917 zu Ende und wird deren Erneuerung auch die Zollverträge der ändern Länder berühren.

Die Vorarbeiten für die Zolltarifrevision hatten begonnen, mussten aber infolge der anderweitigen Inanspruchnahme des Personals unterbrochen werden.

577

Die Einfuhr aus den genannten Staaten beträgt rund eine Milliarde, die Ausfuhr nach denselben eine halbe Milliarde.

Eine richtige Zollpolitik, d. h. der Abschluss günstiger Handelsverträge, ist in der Gegenwart ausschlaggebend und eine Bedingung des gesunden wirtschaftlichen Lebens.

Wir kennen auch die zu grosse Rolle, welche den Zolleinnahmen in unserem Finanzhaushalt zugewiesen wird. Dabei ist es oft keine leichte Aufgabe, die sich scheinbar widersprechenden Interessen der verschiedenen Volksgruppen im eigenen Lande zu bereinigen. Es sind das alles Momente, welche uns die grosse Tragweite der dem Departemente zugewiesenen Aufgabe erkennen lässt. Dieselbe wird durch die gegenwärtige Lage noch erschwert.

Es ist ja mit Sicherheit vorauszusehen, dass die wirtschaftlichen Fragen beim Friedensschluss eine bedeutende Rolle spielen werden, was auch die Interessen unseres Landes berühren wird.

Wir nehmen an, dass zu deren Wahrungo auch in dieser Beziehung Vorkehrungen getroffen werden.

Gesetzgebung.

Es liegt auf der Hand, dass während ein Teil der Welt im Kriege liegt und der andere Teil mit Gewehr bei FUSS an der Grenze steht, die Lust und die Müsse zu neuen Gesetzesvorlagen kaum vorhanden sein können, und dass neue Gesetze oder ihre Anwendung eine Verzögerung erleiden. Zu den ersteren zählen wir die neue, schon lange im Wurf liegende Gewerbegesetzgebung und die Vorschriften über das Bankwesen. Zu letzteren in erster Linie das neue Fabrikgesetz, dessen verschiedene Vollziehungsvorschriften so weit gediehen waren, dass dasselbe auf den I. Januar 1916 als vollziehbar hätte erklärt werden können.

Wie die kriegerischen Ereignisse die endgültige Bestimmung des Zeitpunktes beeinflussen werden, lässt sich gegenwärtig nicht bestimmen. Hingegen nimmt die Kommission mit Genugtuung Vormerk, dass die Vorarbeiten zur Anwendung der Art. 6, 10, II, 47, 50, 53, 64, 65, 69, 71, 84 in die Hand genommen und weiter befördert werden.

Diese Artikel haben Bezug auf Lohnauszahlung, Nachtarbeit, Einstellung weiblicher Arbeiterinnen und Arbeiter unter 18 Jahren usw. Wir bezwecken den grösseren Schutz des Arbeiters und werden in diesem Sinne sehr begrüsst.

578

Berufsbild imgsanstalten.

Unser Land zählt gegenwärtig, gemäss der im Berichte gemachten Angaben, 1116 Fortbildungsschulen, welche vom Bunde eine Unterstützung von Fr. 3,400,000 erhalten.

Es gibt gewiss keinen Staat, der im Verhältnis zu seiner Bevölkerung eine so grosse Zahl derartiger Schulen besitzt.

Wohl dass durch die rauhe durch eben gehoben.

wird von Zeit zu Zeit die Befürchtung ausgesprochen, das etwas überheizte Treibhaus der modernen Schule Handarbeit in Missachtung falle, hingegen werden diese Schulen Handel und Industrie im Lande mächtig

Krankenversicherung.

Dem Amte für Sozialversicherung wurden im Geschäftsjahr die Statuten von 585 Krankenversicherungskassen zur Anerkennung unterbreitet und 238 Kassen die Anerkennung gewährt.

Die Zahl der Mitglieder letzterer Kassen beläuft sich auf 282,768.

Wie es sich aus dem Berichte ergibt, war der Verkehr zwischen dem Zentralamte und den Kassenvorstehern nicht immer ganz glatt. Das Gesetz enthält allgemeine Vorschriften über politische und konfessionelle Kassen, Gleichbehandlung der Geschlechter, Freizügigkeit usw. und der Bundesbeitrag wird an die Innehaltung dieser Bestimmungen geknüpft. Viele, oder die meisten Kassen konnten, ohne Abänderung ihrer Statuten, diesen Bedingungen nicht entsprechen. Doch scheinen die meisten Streitfälle in Minne beigelegt worden zu sein, da nur eine Kasse es vorzog, auf den Bundesbeitrag zu verzichten, als auf die verlangte Abänderung einzugehen. Auch die Frage über die Stellung der im Militärdienst erkrankten Kassenmitglieder wurde heuer aktuell.

Die Frage war dahin entschieden, dass ein im Dienst erkranktes Mitglied so lange keine Entschädigung erhält, als es vom Bunde verpflegt wird und seine Einheit im Dienste steht. Nach der Entlassung der Einheit kann die Kasse nur die Leistung der Militärversicherung in Abzug bringen. Der Entscheid wird durch die zutreffende Bemerkung begründet, dass er für den Mann ökonomisch keinen Unterschied mache, ob er im Krankenzimmer liege oder in der Front stehe. Seine bürgerliche Erwerbsfähigkeit hat er in beiden Fällen verloren.

579

Landwirtschaft.

Allgemeines.

Im Gegensatz zu Handel und Industrie brachte das Geschäftsjahr 1914 diesem wichtigen Zweige unserer Volkswirtschaft keine böse Enttäuschung. Die Industrie schafft Werte nicht nur für das Inland und der Handel ist seinem Wesen nach nicht an bestimmte Grenzen gebunden, sondern hat die Aufgabe, den Austausch der Güter zwischen den verschiedenen Völkern und Erdteilen zu vermitteln. Zum Gedeihen haben beide den Weltfrieden zur Voraussetzung.

Der Charakter der Landwirtschaft ist ein ganz anderer.

Einerseits gebunden, anderseits aber viel selbständiger und unabhängiger, so dass die Störungen im internationalen Verkehr für denselben nicht die gleichen bösen Folgen zeitigt. Dabei war das Jahr 1914 für einen Teil der Landwirtschaft ein befriedigendes.

Beinahe möchte man sagen, bei recht vielen Schweizern sei das Jahr 1914 zu einer Art Ehrenrettung für den Bauernstand geworden. Als man ernstlich für die Zufuhr der Lebensmittel bangte, da jammerte alles, dass zu wenig Getreide und Kartoffeln angebaut wurden und an guten Räten an die Bauernsame Hess man es nicht fehlen.

Die Erkenntnis hatte sich Bahn gebrochen, welche schwere Gefahr es für ein Volk bedeute, wenn dasselbe für seinen Lebensunterhalt ganz von der Gnade des Auslandes abhängt.

Dürfen wir daraus den Schluss ziehen, dass in künftigen Zeiten die Landesflucht zum Stehen kommen wird, und dass das starke Anwachsen der Städte nicht fortschreiten werde?

Wir wagen kaum es zu hoffen. Eine Rückwanderung von der Stadt aufs Land gibt es nicht und auch eine Rückbildung vom Industrie- zum Landarbeiter ist ausgeschlossen. Es ist beinahe ein Verhängnis zu nennen, denn die Arbeit in Gottes freier Natur erhält den Menschen gesund an Leib und Seele und so wird der Bauernstand zum Jungbrunnen des Volkes, welcher allen ändern Ständen neue Kraft und frisches Blut zuführt.

Unterstützung der Landwirtschaft durch den Bund.

Bund und Behörden haben die Bedeutung der Landwirtschaft für das soziale und wirtschaftliche Leben des Volkes vollauf er-

580 kannt. Die vielen und ansehnlichen Beiträge, welche der Staat leistet, sind der sicherste Beweis hierfür. Auf 40 Seiten werden selbe aufgezählt ; auch der grimmigste Agrarier wird anerkennen müssen, dass der Bund auf diesem Gebiete nicht kargt und nicht spart. Mit Rat und Tat geht er der Bauernsame zur Hand, [ch verweise nur auf die Untersuchungsanstalten für Düng- und Futtermittel, wodurch einer argen Ausbeutung der Käufer der Riegel geschoben wurde. Die auf Grund von Kontrollverträgen ausgeführten Untersuchungen umfassen 21 Millionen kg Düngmittel und 9 Millionen kg Futtermittel oder insgesamt 3016 Wagen, Der Vorhalt, die Bundesbeiträge kämen nur den Grossbauern zu Nutzen, ist zurückzuweisen, indem die Verbesserung der Viehschläge auch den Kleinbauern Vorteile bringt, und die Leistungen an die Viehversicherung auch seinen kleinen Stall schützt. Dabei geht die Ziege, die Kuh des armen Mannes nicht leer aus. An diese Zuchtgenossenschaft wurden Fr. 12,000 bezahlt und der stattlichen Zahl von 1200 Ziegenböcken wurden Preise in der Höhe von Fr. 17,000 zuerkannt.

Es wurde schon ändern Orts und auch in der Kommissien die Frage aufgeworfen, ob all diese Subventionen auch einen Erfolg hätten. Als Antwort können wir z. B. auf unsere Viehzucht hinweisen, welche Käufer aus allen Nachbarländern nach der Schweiz führt, weil sie unbestritten hier das Schönste und Beste finden. Es ist das Ergebnis langjähriger, zielbewusster Aufzucht, welche eben durch die Bundesbeiträge ermöglicht und angeregt wurde. Der Milchertrag in den Sommermonaten wird auf 1,250,000 durch Tag berechnet und hat sich gegen früher verdoppelt. Es sind das greifbare Resultate, welche das Vorgehen des Bundes rechtfertigen. Gegen die Bodenverbesserung wird heute niemand Stellung nehmen wollen, weil dadurch bleibende Werte erobert werden.

Wer heute z. B. unsere Alpen durchwandert, wird vielen Orts auf Verbesserung stossen, welche mit dem frühern Schlendrian im wohlthuenden Gegensatz steht. Die Bundesbeiträge haben gerade hier ausserordentlich anregend gewirkt.

Der Kampf gegen die Reblaus hat sehr günstige Resultateergeben und die Tabelle auf Seite 87 zeigt eine starke Abnahme der Reblausherde.

Die Neubesteckung der verseuchten Reben schreitet rasch vorwärts und es wird Aufgabe der neuen westschweizerischen Weinbauversuchsanstalt sein, die für die verschiedenen Gelände passenden Rebarten ausfindig zu machen.

581 Aus einer Anmerkung auf Seite 88 ergibt sich, dass im Jahr 1914 eine Summe von Fr. 98,000 als Beitrag zur Bekämpfung des falschen Mehltaus vom Kredite zur Erneuerung der Weinberge entnommen wurde. Wir wollen in Anbetracht der schwierigen Lage des Bundes in diesem Jahre diese Wegnahme nicht bemängeln, nur darf sie nicht zur Regel werden.

Landwirtschaftliche Kriegsmassuahmen.

Der Krieg und die Mobilisation brachten auch einige Veiwirrung in die Kreise der Landwirtschaft. Dieselbe ist für. einen Teil ihrer Erzeugnisse ebenfalls auf die Ausfuhr angewiesen und Niemand wusste, wie sich diese gestalten würde. Durch Gründung der Produzentenorganisation und Übernahme der Schlachtvieh-, Milch- und Haferlieferung an die Armee war die Landwirtschaft für die Abnahme ihrer Produkte gesichert und ein emsiger Betrieb setzte allerorts ein.

Auch das notwendige Personal für die Weiterführung der Käsereien wurde vom Dienste entlassen und man wird das Vorgehen verständig finden, wenn feststeht, dass in der Schweiz während des Sommers täglich für Fr. 250,000 Käse hergestellt werden.

Das Bauernsekretariat hat sich in dieser Zeit der Krisis vollauf bewährt.

Post- und Eisenbahndepartement, A. Allgemeines.

2. Gesetze, Verordnungen und Postulate.

Die Reorganisation des Eisenbahndepartements hat noch nicht durchgeführt werden können. Dringendere Fragen haben den Bundesrat davon abgehalten, die Beratung über den einschlägigen Entwurf aufzunehmen.

Infolge der Mobilisation haben die Arbeiten für ein neues Transportreglement unterbrochen werden müssen. Seine Umarbeitung kann fühlbare Abänderungen der bestehenden Vorschriften mit sich bringen, weshalb wir den Wunsch aussprechen, der Entwurf möchte vor seiner Genehmigung durch den Bundesrat der Prüfung und Begutachtung der am Verkehr hauptsächlich, beteiligten Handels- und Gewerbekreise unterbreitet werden.

582 Von den im Berichtsjahre getroffenen Änderungen auf dem Gebiete unserer Bisenbahnen heben wir die Erhöhung des Preises für die Rückfahrkarten und die Einschränkung der Jahresfreikarten besonders hervor.

C. Technische Kontrolle.

Die Tätigkeit dieses Dienstzweiges ist einigermasseu durch den Krieg gelähmt worden. Das Departement hat im Berichtsjahre 713 Pläne genehmigt, wovon 173 für neue Linien und 540 für Ergänzungs- und Umbauten. Da sich nun ein grosser Teil dieser Pläne auf die Bundesbahnen bezieht, die unzweifelhaft über tüchtige technische Beamte verfügen, wirft die Kommission von neuem die Frage auf, ob nicht die Prüfung der die Bundesbahnen betreffenden Pläne dieser Behörde selbst übertragen werden sollte, da die Dazwischenkunft der technischen Kontrolle in gar vielen Fällen überflüssig erscheint.

Wir halten dafür, dass diese Frage bei der Reorganisation des Eisenbahndepartements ernstlich geprüft werden sollte, weshalb wir uns erlauben, sie ganz besonders der Aufmerksamkeit des Bundesrates zu empfehlen.

1. ßahnanlage und feste Einrichtungen.

a. Bahnbau.

Zu den 20 im Jahre 1913 in Angriff genommenen Bahnbauten sind im Berichtsjahre 13 hinzugekommen, so dass im abgelaufenen Jahre im ganzen 33 Linien in einer Gesamtlänge von 333,6 km im Bau begriffen waren. Von diesen Eisenbahnen oder Strassenbahnen sind 10 Bahnstrecken von 52 km Länge geprüft und dem Betriebe übergeben worden. Die grossen Arbeiten sind vom Beginn des europäischen Krieges an bedeutend eingeschränkt, einige sogar vollständig eingestellt worden. In den meisten Fällen haben jedoch die Arbeiten im Herbste wieder aufgenommen werden können, aber nur mit einer beschränkten Zahl von Arbeitern.

Das Netz der zweispurigen Linien hat sich um 57 km vergrössert. Der Ausbau der Bahnen auf zweite Spur nimmt demnach seinen regelmässigen Fortgang. Es ist jedoch von grosser Wichtigkeit, dass die gegenwärtigen Ereignisse nicht etwa zum Verwände für eine Verlangsamung dieser Arbeiten dienen. Die Einrichtung des zweispurigen Betriebes ist für die Entwicklung der Leistungsfähigkeit unserer Eisenbahnen und für ihre Sicherheit unumgänglich notwendig.

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b. Bahnunterhalt, Auf Ende des Jahres 1914 waren 5515,5 km Eisenbahnen ··auf schweizerischem Gebiete im Betriebe, wovon 2557 km auf die Hauptbahnen mit 860 km zweispurigem Betriebe fallen.

2. Rollmaterial.

Die entschlossene Haltung, die das Departement in Anbetracht der häufigen Unfälle gegenüber den Strassenbahnunternehmungen durch die Forderung der Einführung von selbsttätigen Schutzfangvorrichtungen einnimmt, ist durchaus gerechtfertigt.

Mit Bezug auf die Kohlenversorgung können wir uns beruhigen. Dank den durch die Bundesbahnen getroffenen Vorsichtsmassregeln sind die Kohlen Vorräte trotz der eher unregelmässigen Zufuhr von neuem Heizmaterial noch vollständig genügend, wenngleich sie etwas vermindert worden sind.

3. Bahnbetrieb.

a. Fahrplanwesen.

Da der Personenverkehr vom Ausbruch des Krieges an abgenommen hat, ist die Zahl der Züge zunächst aus militärischen Gründen und alsdann aus Ersparnisrücksichten sehr stark vermindert worden. Dieser eingeschränkte Fahrdienst hat für den Winterfahrplan 1914/15 und den Sommerfahrplan 1915 trotz einer gewissen Zahl von Beschwerden zum Teil beibehalten werden müssen.

Die Eisenbahnen sind übrigens von der Pflicht entbunden worden, ihre Entwürfe den Kantonsregierungen zu unterbreiten, und damit sind die Fahrplankonferenz, sowie die Entscheidungen des Eisenbahndepartementes weggefallen. Der Militäreisenbahndirektor hat danach als einziger zuständiger Beamter in Fahrplanangelegenheiten die ihm eingereichten Beschwerden ohne Berufungsmüglichkeit entschieden. Die meisten dieser Einsprüche sind aus triftigen Gründen abgewiesen worden. Dagegen ist vielleicht in einigen Fällen durch die unveränderte Aufrechterhaltung des beschränkten Personenverkehrs für gewisse wichtige Landesgegenden den Verkehrsbedürfnissen und dadurch dem allgemeinen "Wohle zu wenig Rechnung getragen worden.

Niemand verkennt heute die Notwendigkeit, unsere Eisenbahnen mit der grössten Umsicht und mit möglichster Sparsamkeit zu verwalten, aber auf dem Gebiete des Fahrplanwesens kann der wirtschaftliche Standpunkt nicht allein entscheidend sein.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. II.

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IL Postverwaltung.

L Allgemeines.

Der ungeheure Rückschlag, den die Ereignisse auf die Postverwaltung ausgeübt haben, hat in diesem Verwaltungszweige einen Betriebsverlust von Fr. 6,158,484. 44 hervorgerufen. Es muss erkannt werden, dass das Rechnungsergebnis noch viel ungünstiger gewesen wäre, wenn nicht die Verwaltung vom Ausbrueh des Krieges an entschiedene Sparmassnahmen getroffen hätte.

Die Ausgaben sind um Fr. 6,408,027. 58 unter dem Voranschlage geblieben und um Fr. 2,623,644. 21 niedriger als im Jahre 1913.

Im Vergleiche mit dem Voranschlage verzeichnen die Einnahmen einen Ausfall von Fr. 13,495,892.02 und gegenüber dem Ergebnisse vom Jahre 1913 einen solchen von Fr. 2,623,644.21.

Alle Arten von Postsendungen haben, abgesehen vom schweizerischen Zeitungsverkehr und vom Briefverkehr, eine erhebliche Verminderung erlitten. Mit Bezug auf den Briefverkehr ist aber zu bemerken, dass die Steigerung keine Besserung der Lage bewirkt hat, denn bei einer Gesamtbeförderung von 227,220,185 Briefen haben nicht weniger als 40,471,940 Briefe oder fast ein, Fünftel die Portofreiheit in Anspruch genommen.

II. Yorlagen an die BimdesTersammlung.

In der Dezembersession hat die Bundesversammlung die Zustimmung erteilt zu der Erhöhung von Gebühren für Drucksachen- und Paketsendungen, sowie für Postanweisungen und von einigen Sätzen für den Postcheckverkehr. Die vorgeschlagene Erhöhung der Zeitungsversandgebühren ist dagegen nicht durchgedrungen. Der darauf bezügliche Antrag ist im Verlaufe der Verhandlungen zurückgezogen worden.

Heute wird bekannt, dass das Post- und Eisenbahndepartement dem Bundesrate einen neuen Entwurf über die Einschränkung der Portofreiheit vorgelegt hat. Da über diesen Gegenstand erst vor wenigen Jahren in den beiden Räten eingehend verhandelt worden ist, erscheint es der Kommission verfrüht, jetzt schon darauf wieder zurückzukommen, dies und so mehr, als es sich ja.

eigentlich nicht um Ersparnisse des Landes handelt, würden doch die aus der Neuordnung für die Postverwaltung sich ergebenden, Vorteile auf Kosten anderer öffentlicher Verwaltungen erzielt..

585 Die Ende des Jahres 1913 versuchsweise eingeführten neuen Einschränkungen des Postdienstes an Sonn- und ändern Feiertagen werden endgültig aufrecht erhalten werden. Sie sind, wie es scheint, auf keinen ernsten Widerspruch gestossen. Wir sind von der Beliebtheit dieser Massnahme beim Volke nicht so überzeugt wie die Postverwaltung. In den Städten und volksreichen Gegenden ist der nur einstündige Schalterdienst am Sonntag Morgen denn doch wirklich ungenügend. Wir wollen jedoch diese Verfügung aus Rücksicht auf die Sonntagsruhe der Angestellten nicht bekämpfen, finden aber, man sollte es zum a l l g e m e i n e n B e s t e n bei diesen Diensteinschränkungen bewenden lassen.

III. Wichtigere Erlasse und Abschluss wichtiger Verträge.

Die Kommission versteht es sehr wohl, dass der Mangel an Personal und die starke Verminderung des Verkehrs die Postverwaltung veranlasst haben, den Bestelldienst während der Dauer des Krieges erheblich einzuschränken. Sie anerkennt ebenfalls, dass für die Zukunft gewisse Grundsätze mit Bezug auf die tägliche Bestellung festgesetzt werden können, aber sie glaubt nicht, dass die Aufstellung einer unbedingten Regel, wie sie der Geschäftsbericht bespricht, empfehlenswert sei.

Ein zweckmässiger Dienst soll sich nicht nach der Ausdehnung und der Grosse einer Ortschaft richten, sondern nach der Wichtigkeit ihres Verkehrs.

1Y. Personal und Besoldungen.

Der Bestand des Postpersonals belief sich am 31. Dezember 1914 auf 15,369 Beamte und Angestellte gegen 15,037 im Vorjahre. Er hat sich demnach um 332 Bedienstete erhöht. Das ' weibliche Geschlecht ist daran mit 8,12 °/o beteiligt. 67,s °/o des Gesamtpersonals sind deutscher, 26,9 °/o französischer und 5,2 °/o italienischer Zunge.

XII. MilitärmoMlmaehung.

Allgemeines.

Vom 3. August an wurde das Postpersonal infolge der Einberufung von mehr als 5000 Angestellten zum Heeresdienste um einen Drittel vermindert; gleichzeitig wurde eine grosse Zahl von Postpferden für das Heer eingezogen. Einige Tage nachher verlangsamte die Einführung des Kriegsfahrtenplanes den Post-

586 dienst. Der gewöhnliche Postverkehr sank von einem Tage auf den ändern um die Hälfte, während die Zahl der portofreien Sendungen die für den Instruktionsdienst und keineswegs für den eigentlichen Felddienst eingerichtete Feldpost förmlich überflutete.

Die Postverwaltung traf unverzüglich die ihr durch den grossen Beamtenmangel aufgedrängten Massnahmen. Sie verlängerte namentlich die Arbeitszeit, beschränkte den Bestelldienst und verminderte die Zahl der Bahnpostkurse und der Postwagenkurse, von denen 79 gänzlich aufgehoben wurden.

Der Postcheckverkehr hat gleich von Anfang des Krieges an allen Anforderungen entsprechen können, wozu man diesen Dienstzweig beglückwünschen kann. Während die Banken für ihre Kunden die Rückzahlung ihrer Einlagen begrenzten, fuhren die Postcheckbureaux mit ihren Zahlungen bei offenem Schalter fort und verlangten nur für grössere Summen eine zweitägige Voranzeige. Dadurch hat sich die Einrichtung des Postcheckverkehrs als sehr nützlich erwiesen, und sie hat das volle Vertrauen der Bevölkerung erworben.

Beglückwünschen wir die Postverwaltung auch zu der ausgezeichneten und hingebenden Weise, mit der sie die Kriegsgefangenenpost eingerichtet hat.

III. Telegraphen- u. Teiephonverwaltung.

I. Allgemeines.

Das rechnerische Ergebnis der Telegraphen- und Telephonverwaltung übersteigt jede Erwartung.

Während der Voranschlag einen Ausfall von Fr. 185,459 vorsah, weist die Rechnung für 1914 einen Überschuss von Fr. 2,804,948. 47 auf, so dass die Rechnung um Fr. 2,990,407. 47 günstiger abschliesst als der Voranschlag.

Dieses ausserordentliche Ergebnis ist vor allem auf die bedeutende Vermehrung des Telegraphenverkehrs zurückzuführen, dessen Ertrag den vom vorhergehenden Geschäftsjahre sowie die in den Voranschlag eingestellten Zahlen um vieles übersteigt.

Auf den ersten Blick scheinen also die Kriegswirren und die Mobilisation unseres Heeres auf den gesamten Telegraphenund Telephonbetrieb nicht den ungünstigen Einfluss ausgeübt zu haben wie auf andere Unternehmungen.

Es ist klar, dass das stärkere Verlangen nach raschen Verbindungen in einem Augenblicke, wo der Postverkehr eine

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ernstliche Verzögerung erlitt und der Telephonverkehr zeitweise gesperrt war, naturgemäss eine Steigerung des Telegraphenverkehrs und besonders des internationalen Verkehrs hervorgerufen hat.

Wir dürfen aber nicht ausser Acht lassen, dass sich ein Teil des Betriebsüberschusses aus Beträgen zusammensetzt, die ausländischen Verwaltungen gehören und deren durch den Krieg verzögerte Auszahlung die Rechnung des laufenden Jahres belasten wird.

Ausserdem hat die in Aussicht genommene Abschreibung gewisser noch in Betrieb befindlicher Anlagen nicht vorgenommen werden können, weil verschiedene grössere Telephonzentralen des Krieges wegen nicht vollendet werden konnten. Diese Abschreibung wird ebenfalls erst im Jahre 1915 erfolgen und die diesjährige Rechnung stark beeinflussen.

Unter diesen Umständen ist das letzte Betriebsergebnis nicht so günstig, als man zunächst glauben könnte. So wie es im Abschluss der Einnahmen und Ausgaben dargestellt ist, entspricht es den wirklichen Verhältnissen nicht. Diese Ungenauigkeit ist hauptsächlich einer mangelhaften Buchführungsart zuzuschreiben, die glücklicherweise auf Anfang 1916 durch eine neue, mehr kaufmännische Buchführung ersetzt werden wird.

Bundesgericht.

Das Bundesgericht hat im Berichtsjahre ein neues K a n z l e i r e g l e m e n t erlassen, das die Funktionen der Beamten und Angestellten genauer abgrenzt und ihre Besoldungsverhältnisse ordnet.

Die Mobilisation der schweizerischen Armee brachte etwelche Störung im G e s c h ä f t s b e t r i e b e des Gerichtes. Doch konnte die Arbeit ohne Beiziehung von Hülfskräften bewältigt werden.

Der N e u b a u wurde im Berichtsjahre nicht wesentlich gefördert. Das neue Projekt gab wiederum zu mannigfaltigen Anregungen des Gerichtes Anlass, welche vom schweizerischen Departemente des Innern nicht behandelt werden konnten.

Wenn im letztjährigen Berichte eine Abnahme der Geschäfte konstatiert werden konnte, so weist der diesjährige Bericht eine

588 wesentliche Erhöhung auf. Die B e r u f u n g e n erreichen die Höhe von 460, die Prozesse, die vom Bundesgerichte als einzige Instanz zu beurteilen sind, haben sich beinahe verdoppelt. Auch die Expropriationsfâlle und Rekurse in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen haben sich stark vermehrt.

Die in Aussicht genommene Herausgabe des R e g i s t e r s zur Sammlung der Entscheide von 1905 bis 1914 wurde aus Gründen der Sparsamkeit zurückgelegt.

Die Statistik über die Erledigungen verzeigt: 336 Geschäfte, die vom Vorjahre übertragen wurden, 1890 neue Geschäfte 2226 Geschäfte zusammen. Davon wurden erledigt 1655 Geschäfte 571 Geschäfte mussten auf das Jahr 1915 übertragen werden, wovon 423 Rekurse in Expropriationssachen.

Trotz der ausserordentlichen Zeitumstände erzeigt das Berichtsjahr weniger Übertragungen als 1911 und 1912, dagegen mehr als 1910 und 1913.

# S T #

Antrag der Kommission.

Die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichtes für. das Jahr 1914 wird genehmigt.

B e r n , den 25. Mai 1915.

Die Kommission: Bolli, Präsident.

And ermatt.

Laely.

P. Scherrer.

Simon.

Wirz.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerates über die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichtes im Jahre 1914. (Vom 25. Mai 1915.)

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