145 Wahlen.
(Vom
5. Februar 1915.)
Bundeskanzlei Italienischer Korrespondent und Kanzlist I. Klasse: Bonzanigo Emilio, von Bellinzona, bisher Kanzlist II. Klasse dieser Kanzlei.
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Bekanntmachungen von
Departementen mi andern Verwaltungsstellen to Hute.
Verpfändung einer Eisenbahn.
Die Betriebsdirektion der Altstätten-Gais-Bahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 9,258 km lange elektrische Linie von Altstätten nach Gais, samt Zugehören und Betriebsmaterial, im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen zu verpfänden, und zwar: 1. im ersten Range zur Sicherstellung eines Darlehens von Fr. 100,000, das zu Bahnzwecken verwendet werden soll, und 2. im zweiten Range zur Sicherstellung, bis zum Betrage von Fr. 20,000, derjenigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft, die die Garantie für die Verzinsung des obenerwähnten Darlehens übernommen haben.
Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Strassengrund.
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Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlic bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 17. Februar 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfandung dem schweizerischen Postund Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzreichen sind.
B e r n , den 28. Januar 1915.
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Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.
Schweizerische Geometerprüfungen.
Mit Rücksicht auf die gegenwärtige allgemeine Lage werden im Frühjahr 1915 keine schweizerischen Geometerprüfungen abgehalten.
B e r n , den 16. Januar 1915.
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Schweizerisches Grundbuchamt.
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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.
Steilenausschreibungen.
1 Dienstabteilung i und Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Politisches Kaozlist der Gute allgemeine Bildung, Departement Schweiz. Gesandt- Kenntnis des Deutschen, des Französischen und (Auswärtiges) schaft in des Englischen Washington Die Reisekosten werden vergütet.
An.
1 Besoldung meldungs termln-
3500 bis 5500
13. Febr.
1915 (2..)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1915
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
06
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
10.02.1915
Date Data Seite
145-146
Page Pagina Ref. No
10 025 646
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