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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 18., 21. und 22. Oktober 1915.)

Es werden neuerdings aufgeboten : Auf den 2. N o v e m b e r 1915, m o r g e n s 9 Uh r: Landsturm-Genie-Kompagnie Nr. l Waadt nach Payerne o v> v> " n n n v ., ,, ., 4 Genf ,, Genf " 5 " " " " Fribourg ,, Fribourg ,, ,., ,, ., 6 Neuenburg ,, Colombier ,, -Détachement Solothurn ., Solothurn " ., ,, -Kompagnie Nr. 8 Bern ,, Lyss vi -,-, ·,, 9 " " Bern " .., ,, 12 Luzern ,, Luzern " " ,, ,, ,, ,, 13 Aargau ,, Aarau ,, -Détachement Baselstadt ,, Basel " ,, -Kompagnie Nr. 15 Zürich ,. Winterthur " ,, ,, ,, ., 16 ,, ,, Zürich "

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Wil

Auf den 15. N o v e m b e r 1915, m o r g e n s 9 U h r : Bäckerkompagnie l, ohne Landwehr, nach Morges; ,, 6, ,, ,, ,, Luzern; 8 " 5 " r, " Zürich.

Auf den 13. D e z e m b e r 1915, m o r g e n s 9 U h r : Bäckerkompagnie 9, ohne Landwehr, nach St. Gallen.

Auf den 15. N o v e m b e r 1915, m o r g e n s 9 U h r : Infanterieregiment 32, Stab, nach Wil; Füsilierbataillone 79 und 80 ,, Wil; Füsilierbataillon 85 ,, Glarus; Gebirgsschützenbataillon 8, Stab, ,, Wallenstadt ; Gebirgsschützenkompagnien I und II/8 ,, Herisau; Gebirgsschützenkompagnien III und IV/8 Wallenstadt; " Gebirgsbataillon 93 Bevers; VJ Verpflegungskompagnie 1/6 " St. Gallen.

Das Aufgebot betrifft sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten dieser Einheiten.

Allfällige dringliche Dispensationsgesuche sind unter Beglaubigung durch die Gemeindebehörde beim Einrücken dem, Einheitskommandanten zu unterbreiten.

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Die Truppen haben mit warmen Unterkleidern und gut genagelten Schuhen einzurücken.

Dio Einrückenden haben keine Reisebillette zu lösen; der Transport erfolgt für sie gratis. Sämtliche Transportanstalten (normalspurige und schmalspurige Eisenbahnen und Dampf'schiffgesellschaften) sind verpflichtet, die einrückenden Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften ohne Bezahlung des Fahrgeldes und ohne Fahrkarten oder Gutscheine nach dem Sammelplatz ihrer Einheit oder nach dem Depotort ihrer Ausrüstung und von diesem nach dem Sammelplatz ihrer Einheit zu befördern, und zwar je auf der direkten Route (Route der direkten Billette). Diese Verpflichtung erstreckt sich bloss auf den Einrückungstag selbst oder auf den diesem vorangehenden Tag. Wenn diese Frist aus irgendeinem Grunde nachweisbar nicht ausreicht, hat der Einrückende auf der Abgangsstation einen Militärfreifahrtausweis zu verlangen, frühestens aber drei Tage vor dem Einrückungstage.

(Vom 19. Oktober 1915.)

Als schweizerischer Konsul in Rio Grande do Sul für die Staaten Sao Pedro, Rio Grande do Sul und Santa Catharina wird Herr Rudolf D i e t i k e r , von Zürich, ernannt.

Herrn Professor Eugen Huber wird die mit Rücksicht auf seine akademische Tätigkeit nachgesuchte Entlassung von seiner Stellung als Mitglied und Präsident der Presskontrollkommission unter Verdankung der geleisteten Dienste bewilligt. An seine Stelle wird als Präsident der Presskontrollkommission gewählt : Herr Professor Dr. R ö t h l i s b e r g e r und als Mitglied neu: Herr alt Bundeskanzler R i n g i e r.

Herr Dr. Alfred von Claparede, schweizerischer Minister in Berlin, wird ebenfalls als schweizerischer ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister bei dem Königreich Schweden beglaubigt.

Die höhere Töchterschule von Neuenburg wird in das in Art. 5 der Verordnung vom 6. Juli 1906 betreffend den Maturitätsausweis für die Kandidaten der medizinischen Berufsarten vorgesehene Verzeichnis schweizerischer Schulen aufgenommen, deren in Übereinstimmung mit den Vorschriften dieser Verordnung ausgestellten Reifezeugnisse in Zukunft als Maturitätsausweis behufs Zutritt zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen anerkannt werden.

375 Die eidgenössische Staatskasse hat folgende Schenkungen erhalten, die dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer überwiesen worden sind : 1. Fr. 10 von einem nicht genannt sein wollenden Fräulein; 2. Fr. 1000 von der mechanischen Baumwoll-Rohweberei Altermatt & Cie. in Frauenfeld.

(Vom 21. Oktober 1915.)

Die eidgenössische Staatskasse hat von der Sektion Morges des schweizerischen Turnvereins den Betrag von Fr. 200 erhalten, der dem Fonds für Hülfsbedürftige überwiesen worden ist.

Die Schenkungen sind bestens verdankt worden.

(Vom 22. Oktober 1915.)

In Ersetzung des zurückgetretenen Herrn Nationalrat Liechti in Murteu wird zum Mitglied der schweizerischen Kommission für die forstlich-praktische Wählbarkeitsprüfung für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. bis 9. September 1916, gewählt: Herr Rudolf P u I f e r , Forstmeister des Berner Jura, in Bern.

Dem Kanton B e r n wird an die zu Fr. Ì25,000 veranschlagten Kosten der Verbauungsarbeiten im Absturzgebiet bei Lauterbrunnen unterhalb der Pletschenalp ein Bundesbeitrag von 40 °/o bis zum Höchstbetrage von Fr. 50,000 bewilligt.

Dem Kanton W a a d t wird an die zu Fr. 48,000 veranschlagten Kosten der Wiederaufforstung der Windfallflächen in
\Valileii.

(Vom 15. Oktober 1915.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postcheckinspektorat.

» Oehülfe I. Klasse: Engler, Karl, von St. Gallen, Postcommis in Genf, zurzeit Aushülfsbeamter beim Postcheckinspektorat.

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(Vom 19. Oktober 1015.)

Militärdepartement.

F e s t u n g s b u r e a u des St. G o 11 h a r d.

Offizier des Materiellen : Oberlieutenant der Festungstruppen Christen, Paul, von Leimiswil (Bern), zurzeit Fortverwalter in Andermatt.

Adjunkt der Fortverwaltung Airolo : Lieutenant der Festungstruppen Brunschweiler, Hans, von Erlen-Riet (Thurgau), bisher Instruktionsaspirant der Festungstruppen.

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Bekanntmachung von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Schweizerische Landesbibliothek.

· Die Schweizerische Landesbibliothek sucht schon jetzt, bevor es zu spät ist, eine möglichst vollständige Sammlung a l l e r schweizerischen D r u c k s c h r i f t e n betreffend den K r i e g u n d d i e M o b i l i s a t i o n zusammenzustellen. Dieselbe soll alle Erzeugnisse des Buchdrucks und alle bildlichen Darstellungen, alle Bücher, Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften, Postkarten und Plakate etc. umfassen, welche es späteren Generationen ermöglichen werden, sich von dem Leben und Treiben in unserem Vaterlande und von seiner Stellungnahme während der gegenwärtigen Krise ein Bild zu machen.

Die Direktion der Landesbibliothek zweifelt nicht daran, dass die Wichtigkeit einer derartigen Sammlung dem Publikum ohne weiteres klar ist, und richtet daher einen warmen Appell an alle, man möchte ihr doch derartige Schriften und Bilder zukommen lassen oder sie wenigstens darauf aufmerksam machen.

Ganz besonderes Gewicht ist dabei auf alle n i c h t im Handel e r s c h i e n e n e n S c h r i f t e n zu legen, die sonst der Bibliothek leicht entgehen.

Eine besonders dringende Bitte richtet die Direktion au alle B u c h d r u c k e r , da sie doch am ehesten von allen nicht käuflichen Druckschriften Kenntnis erhalten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1915

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43

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.10.1915

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373-376

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