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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Appezellerbahn-Gesellschaft stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 4,2B km lange Schmalspurbahnlinie Herisau-Gossau samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 und 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im II. Rang zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines Anleihens von 120,000 Fr., das zu Bahnzwecken verwendet werden soll.

Die Linie ist im ersten Range für 450,000 Fr. verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 28. Juli 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den S.Juli 1915.

(2..}

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

Verschollenheitsruf.

Wyss, Nikolaus Jakob, Wagner, von Hünenberg, Kt. Zug, geb. den 13. Mai 1865, ehelicher Sohn des Wyss, Leonz, und der Rosa geb. Küng, beide verstorben, ist im Jahre 1887 nach Argentinien, Südamerika, ausgewandert und sind seit dem Jahre 1896 keine Nachrichten mehr von ihm eingegangen.

Auf Verlangen des tit. Bürgerrates Hünenberg namens der Interessenten wird anmit der genannte Wyss, Nikolaus Jakob, Wagner, sowie jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 15. Juni 1916

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bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden. Sollte während dieser Frist keine Meldung eingehen, wird Wyss, Nikolaus Jakob, als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.).

Z u g , den 19. Mai 1915.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Verschollenheitsruf.

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Rober Iten (amerikanisiert Eaton), Landarbeiter von Unterägeri, geboren den 8. November 1865 in Unterägeri, Sohn des Jakob Karl Friedrich Gustav, Sesselflechters, und der Iten, A. M.

Elisabeth Katharina, ist Anfang der 1880er Jahre von Unterägeri nach Nordamerika ausgewandert. Seit einem vom 7. Dezember 1890 aus Ward, Colorado, datierten Brief an einen Bruder ist von Iten keine Nachricht mehr eingegangen.

Auf Verlangen der Gebrüder Josef und August Iten, Unterägeri, Brüder des Abwesenden, wird anmit der genannte Robert Iten, Landarbeiter, sowie jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 31. März 1916 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden. Sollte während dieser Frist keine Meldung eingehen, wird Robert Iten als verschollen erklärt, und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.).

Z u g , den 10. März 1915.

(3...)

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. III.

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1915

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21.07.1915

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