50 mehr noch als auf die fruchtbare und gesunde Vielgestaltigkeit der Stämme und Sprachen, auf die grundlegende. Einheit des demokratischen Wollens gründet.

Wolle Gott, dass die Schweiz die feierlichen Lehren dieses ernsten Zeitraumes ihrer Geschichte nicht unbenutzt vorbeigehen lässt. Möge sie sich nach dem Kriege, mutig und gefasst, dem Werk der moralischen Erneuerung und des wirtschaftlichen wie finanziellen Wiederauf baues hingeben; möge ihr guter Stern sie Konfessionen finden lassen, die von gegenseitiger Achtung beseelt sind, Parteien, die den niedrigen Einflüsterungen der Selbstsucht das Gehör versagen, soziale Klassen, die für das Gebot der Solidarität ein offenes Herz haben und eine hochgemute und ideal gesinnte Jugend, welche die Seele und Hoffnung des Vaterlandes verkörpert.

Ich trinke, mit diesen Gefühlen, von diesem jedem Patrioten heiligen Boden aus, auf das Gedeihen der Schweiz, auf das Gedeihen der Kantone, welche als die ersten sie gegründet haben, und vorab auf das Heil von Ort und Stand Schwyz !

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 5. November 1915.)

In Genf wird während der Dauer des Krieges ein deutsches Berufsgeneralkonsulat errichtet. Der mit dessen Leitung betraute Generalkonsul G e i s s l e r wird in dieser Eigenschaft anerkannt und vorübergehend zur Ausübung konsularischer Funktionen zugelassen.

Es sind folgende Schenkungen eingegangen, die bestens verdankt und wie folgt überwiesen worden sind : I. Der eidg. Winkelriedstiftung : Fr. 5 von einem Füsilier der Kompagnie 11/52.

II. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: Fr. 5 von Herrn R. F. in Konstanz.

III. Der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten : a. Fr. 21.35 von Herrn W; Proellochs, Kaufmann, in Baden; b. Fr. 400 von Frau Eugène Romy in Tavannes.

51

IV. Dem Fonds für besondere militärische Zwecke: a. Fr. 400 von Frau Eugène 'Romy in Tavannes.

b. Fr. 255 von einigen Frauen und Töchtern in Tavannes; c. Fr. 1000 von Herrn Henri Tschudi, schweizerischer Konsul in Christiania.

(Vom 8. und 12. November 1915.)

Es werden neuerdings aufgeboten: Auf 23. N o v e m b e r 1915, 9 Uhr m o r g e n s : Gebirgsinfanteriekompagnie 1/35 nach Thun.

Gebirgsinfanteriekompagnie 11/89 nach Brig.

Auf D o n n e r s t a g , den 2. D e z e m b e r 1915, 9 Uhr m or g e n s : Festungsinfanteriekompagnie ÜI/168 nach Lavey-Village.

Das Aufgebot betrifft sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten.

(Vom 9. November 1915.)

Die von den Gemeinden der Korpssammelplätze für die Mobilmachungstage zu liefernde Tagesportion hat ab 1. November 1915 zu bestehen aus: 600g Brot, 250g frisches Fleisch, 50g Käse, 3 dl frische Milch und 20 g gerösteten Kaffee (oder 2 dl Milch und 50 g Schokolade), 150 g Trockengemüse, Salz und sonstigem Gewürz nach Bedarf.

Hierfür und unter Einschluss des zur Bereitung der Speisen erforderlichen Brennmaterials erhalten die Gemeinden für die Tagesportion Fr. 1. 20.

Die gleiche Entschädigung wird den Kantonen bis auf weiteres für die allfällige Verpflegung der Rekrutendetachemente am Besammlungstage vergütet.

Das Militärdepartement ist ermächtigt, solchen Gemeinden, die den Nachweis erbringen, dass sie in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober 1915 auf den Lieferungen von Verpflegung ai» den Mobilmachungstagen erheblichen Schaden erlitten, angemessene Nachvergütung zu leisten.

Eine Nachvergütung ist auch für die während dieser Zeit beim Einkleiden von Rekrutendetachementen gelieferte Verpflegung zu verabfolgen.

52 Ziffer 8 der Instruktion vom 1. August 1914 über Verpflegung, Unterkunft und Verwaltung der Mannschafts- und Pferdedepots und der Pferdekuranstalten des Territorialdienstes wird insoweit aufgehoben, als sie mit den vorstehenden Verfügungen nicht im Einklang steht.

(Vom 12. November 1915.)

Die eidgenössische Kunstkommission wird zusammengesetzt wie folgt: Präsident: Herr Daniel Baud-Bovy, Ehrenkonservator des Kunstmuseums und Kunstschriftsteller in Genf; Vizepräsident : Herr Wilhelm Balmer, Maler in Röhrswil bei Bolligen ; Mitglieder : die Herren Dr. J. Zemp, Professor an der Universität in Zürich ; Alphonse Laverrière, Architekt in Lausanne; Sigismund Righini, Maler in Zürich ; Theodor Volmar, Professor an der Kunstschule Bern; Dr. Ulrich Diem, Direktor des Kunstmuseums St. Gallen; Pietro Chiesa, Maler, von Sagno (Tessin), in Mailand; C. Albert Angst, Bildhauer in Genf.

Als Mitglieder der eidgenössischen Kommission für historische Kunstdenkmäler werden ernannt die Herren: Präsident: Prof. Dr. Albert Naef, Architekt, alt Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischen Kunstdenkmäler; Vizepräsident: Prof. Dr. J. Zemp, bisheriger Präsident der genannten Gesellschaft; Mitglieder: Dr. Robert Durrer, Staatsarchivar in Staus ; Prof. Paul Ganz, Konservator des Kuristmuseums iu Basel ; Edoardo Berta, Kunstmaler in Lugano ; G. von Montenach, Ständerat in Freiburg; Dr. Gerh. Boerlin, Gerichtspräsident, Sekretär des Bundes für 'Heimatschutz, in Basel ; Nicol. Hartmann, Architekt in St. Moritz ; Charles Henri Matthey, Kantonsbaumeister in Neuenburg.

Wahlen.

(Vom 12. November 1915.)

Milüärdepartement.

Kriegsmaterialverwaltung.

Adjunkt: Infanteriemajor Gerster, Franz, Fürsprecher, von und in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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17.11.1915

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