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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,
'67. Jahrgang.
Bern, den 7. Juli 1915.
Band III.
Erscheint wöchentlich. Preis 10 Franken im Jahr, 5 Franken im Salbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".
Einrückungsgebühr : 16 Rappen die Zelle oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 24. Juni 1915.)
Das Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen -erhalten und die betreffenden Beträge wie folgt überwiesen: I. Zugunsten der eidg. Winkelriedstiftung: Fr. 15 von Herrn H. Stacker in Bern, als Entschädigung für eine Expertise, auf welche er verzichtet.
II. Dem Notstandsfonds für Hilfsbedürftige: Fr. 250 von der Sektion Oberaargau-Emmental des Verbandes schweizerischer Postbeamter.
III. Der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten (Kassier Herr Vogt in Bern) : a. Fr. 250 von der Sektion Oberaargau-Emmental des Verbandes schweizerischer Postbeamter; ·b. Fr. 1000 vom Verein schweizerischer Zollbeamter, Sektion Genf.
Die Schenkungen werden bestens verdankt.
(Vom 28. Juni 1915.)
Das Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen «erhalten, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde: I. Dem Fonds für spezielle militärische Zwecke : a. Fr. 500 vom Zentralkomitee des schweizerischen Fussballvereins in Bern ; 6. Fr. 50 von der ,,Alten Garde des Feldschützenvereins Basel" zur Unterstützung notleidender schweizerischer Wehrmänner ; Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. III.
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c. Fr. 10 von dem Grossrichter des Divisionsgerichtes 2 Basel,, im Auftrag des Herrn August Henneberger, Sekundarlehrer in Basel, welcher bei der Gerichtssitzung vom 16. April 1915 auf sein Honorar als Dolmetscher verzichtet hat.
II. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: a. Fr. 10,000 von Herrn E. Sidler-Brunner in Luzern; b. Fr.
500 von Herrn H. M. in 0. ; c. Fr.
100 von einem Ungenanntseinwollenden ; d. Fr.
50 von einer ungenannt sein wollenden Dame.
III. Der Hülfsaktion für notleidende Schweizer in den kriegführenden Staaten : Fr. 500 vom Zentralkomitee des schweizerischen FussballVereins in Bern.
IV. Zugunsten des schweizerischen Roten Kreuzes : Fr. 100' vom Zentralkomitee des schweizerischen Fussballvereins in Bern.
(Vom 29. Juni 1915.)
Dem Kanton B e r n wird an die auf Fr. 125,000 veranschlagten Kosten der Verbauungs- und Entwässerungsarbeiten im Quellgebiet der Gürbe ein Bundesbeitrag von 40 °/o, höchstens Fr. 50,000, zugesichert.
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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen les Bundes Kreisschreiben des
schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kautonsregierungen.
(Vom 28. Juni 1915.)
Hochgeachtete Herren !
In wenigen Wochen jährt sich der Ausbruch des europäischen, Krieges und noch ist kein Ende abzusehen. Die wirtschaftlichen;
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
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Bundesblatt
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Foglio federale
Jahr
1915
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
27
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
07.07.1915
Date Data Seite
1-2
Page Pagina Ref. No
10 025 789
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.