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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

67. Jahrgang.

Bern, den 11. .August 1915.

Band III.

Erscheint wöchentlich, frets 10 Franken im Jahr, 5 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Kaum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli £ Oie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachtragskredites und einer Kreditübertragung für die Erweiterung der Artillerie-Schiessplätze und die Erwerbung eines Waffen- und Schiessplatzes in Kloten-Bülach.

(Tom 6. August 1915.)

Mit Beschluss vom 23. März 1909 (Amtliche Sammlung ri. F.

XXV, 337) bewilligten Sie uns einen Kredit von Fr. 5,867,000 für die Erweiterung der Artillerieschiessplätze und die Erwerbung eines neuen Waffen- und Schiessplatzes in Kloten-Bülach; überdies ermächtigten Sie uns, durch Beschluss vom 5. April 1911 (Bundesbl. von 1911, II, 1022) zum Ankauf des Schulhauses Thierachern für Fr. 75,500; der Gesamtkredit betrug somit Fr. 5,942,500.

Wir beehren uns, Ihnen heute über die Art und Weise der Erledigung dieses Geschäftes Rechenschaft abzulegen.

a. Schiessplatz Bière.

Für diesen Platz war ein Kredit von Fr. 480,000 bewilligt, für welche Summe unsere Botschaft die Erwerbung von 146 Hektaren Land und der Gebäude von La Billarde und Chantemerle vorsah.

Die wirklichen Ausgaben (allgemeine Unkosten nicht, inbegriffen) betragen Fr. 543,713; somit ergibt sich eine K r e d i t ü b e r s c h r e i t u n g von Fr. 63,713.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. III.

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82 Diese Kreditüberschreitung rührt daher, dass wir einerseits 12 ha 8435 m 3 mehr angekauft haben als ursprunglich vorgesehen vrar, und zwar 6 ha 7657 m 2 bei Praz-Bène und 6 ha 778 m 3 bei den Bons de la Tuilerie. Dei- erstere dieser Mehrankäufe betrifft den Rest des Gutes Marais Betton. In unserem Ankaufsprogramm war ursprünglich die Erwerbung von nur 2 ha 9200 m?

dieses Gutes vorgesehen. Wir haben aber nachträglich die vom Eigentümer gemachte Offerte des Rests des Gutes, inbegriffen des daraufstehenden Gebäudes, für Fr. 7000 angenommen. Mit der Erwerbung des ganzen Gutes fällt nämlich ein gegen den.

Bund beanspruchtes Wegrecht dahin, und es wird möglich, in Zukunft von der oft benutzten Artilleriestellung der Vaugineaus zu schiessen, ohne den Eigentümer vom Marais Betton, wie dies bis jetzt der Fall war, wegen Besitzesstörung und angeblicher Gebäudebeschädigung entschädigen zu müssen.

Die zweite Mehrerwerbung im Betrage von Fr. 24,325 betrifft 1.0 Parzellen', die im N. O. bei ,,sur Champagne1'1' unmittelbar an das Eigentum des Bundes angrenzten. Durch den Ankauf dieser Parzellen wird der Schiessplatz im N. 0. durch einen öffentlichen Weg begrenzt.

Der Rest 'der Kreditüberschreitung von Fr. 32,388 (.0,7 %> hat seine Ursache in dem Umstand, dass der wirkliche Ankaufspreis um diesen Betrag die ursprüngliche Schätzungssumme überschritten hat.

b. Schiessplatz Thun.

Für diesen Platz war ein Kredit von Fr. 595,500 bestimmt,.

und zwar Fr. 450,000 für die Erwerbung von 70 ha 7735 rn s Land mit verschiedenen Gebäuden, Fr. 70,000 für den Bau einer Schutzmauer an der Strasse Uebischi-Amsoldingen, und Fr. 75,500 für den Ankauf des Schulhauses Thierachern.

Die effektiven Ausgaben (allgemeine Unkosten nicht inbegriffen) belaufen sich auf Fr. 537,67'J.. 07 ; es ergibt sich somit eine Restanz von Fr. 57,828. 93.

Diese Restanz erklärt sich wie folgt: a. Die Ankaufskommission hat sofort nach Beginn ihrer Arbeit einsehen müssen, dass es mit dem bewilligten Kredit nicht möglieh sein werde, sämtliches, zum Ankauf bestimmtes Land zu erwerben. Sie 'schlug uns deshalb vor, auf den Ankauf von 16 ha 7126 m 2 zu verzichten, die, weil sie sich zum grössten Teil an der Peripherie der Ankaufszone befanden, durch das Schiessen weniger gefährdet waren.

Wir konnten diesem Vorschlage auch deshalb zustimmen,,

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weil die Eigentümer diese Grundstücke beizubehalten wünschten, und sich fast ausnahmslos bereit erklärten, Schiessservitute einzugehen. Diese n i c h t angekauften Grundstücke waren im Gesamtkredit mit zirka Fr. 155,000 eingestellt.

Dagegen haben wir von Jakob Balsiger in Höfen für Fr. 42,777 zwei Parzellen von zusammen 4 ha 7530 m 2 erworben, deren Ankauf ini ursprünglichen Programm für die Erweiterung des Schiessplatzes nicht vorgesehen war. Diese Erwerbung schien uns angezeigt, weil Balsiger sonst ein Wohnhaus auf das betreffende, direkt in der Verlängerung der Schusslinie liegende Terrain bauen wollte.

Die Ersparnis reduziert sich somit auf Fr. 155,000--42,777 = 112,223.

b. Wir glaubten im weitern auf den Bau der vorgesehenen Schutzmauer längs der Strasse Uebischi-Amsoldingen (Fr. 70,000) verzichten zu können, weil es nach einer erneuten Prüfung fraglich erschien, ob diese Mauer überhaupt einen ausreichenden Schutz gewähren würde, und sich die beteiligten Gemeinden gegen eine jährliche Servitutsentschädigung bereit erklärten, in die Absperrung der Stasse während der Schiessübungen einzuwilligen.

Die vorstehend unter a und b erwähnten Servitutentschädigungen belasten nun aber nicht den Kredit von Fr. 595,500, sondern sie werden in das jährliche Budget eingestellt.

Wir müssen deshalb, um ein richtiges Bild über die Verwendung der bewilligten Kredite zu erhalten, Fr. 182,223 für die nicht gemachten Landankäufe und für die nicht erstellte Stützmauer vom Gesamtkredit abziehen.

Der Kredit reduziert sich somit auf einen Betrag von Fr. 413,277, dem eine Totalausgabe von Fr. 537,671. 07 gegenübersteht. Wir haben demnach Fr. 124,394. 07 (33 °/o) mehr ausgegeben, als für den Ankauf der betreffenden Grundstücke vorgesehen war. Der Bericht der Ankaufskommission erklärt diese Mehrausgabe durch den Umstand, dass infolge 'der erhöhten Vieh- und Milchpreise der Wert der Grundstücke in letzter Zeit ebenfalls im Preis gestiegen ist.

c. Schiessplatz Frauenfeld.

Bewilligt war für den Ankauf von zirka 83 ha Land, inbegriffen das Gut Murghof, ein Kredit von Fr. 450,000. Die wirklichen Ausgaben betragen dagegen Fr. 538,508. 27 : somit ergibt sich eine Kreditüberschreitung von Fr. 88.508. 27.

Zirka Fr. 20,000 dieser Kreditüberschreitung rühren daher, dass wir in den durch unsere NachtragsbotschaCt vom 2. März 1909 erwähnten Abschnitten II und III 4 ha 8000 m s mehr einbezogen haben, als ursprünglich vorgesehen war. Diese Erweiterung geschah einerseits, um über die zum Schiessplatz führenden Feldwege das ausschliessliche Eigentum zu erlangen und dadurch den Truppen mehr Bewegungsfreiheit zu sichern, andererseits zum Zwecke, eine Zerstückelung von 14 Parzellen zu vermeiden.

Überdies haben wir in Kalch (Gemeinde Pfyn) und in der Leue bei Ochsenfurt je zwei Waldparzellen zum Preise von Fr. 8999. 60, rcsp. Fr. 1011. 10 erworben, deren Ankauf ursprünglich nicht vorgesehen war. Die beständig wiederkehrenden Klagen wegen Schiesschäden an diesen Waldungen veranlassten uns, von einer günstigen Kaufsgelegenheit Gebrauch zu machen.

Der Rest der Kreditüberschreitung von ca. Fr. 58,500 (13 °/o) hat seine Ursache in den nachfolgenden Gründen: a. Das Terrain, dessen Ankauf vorgesehen war, wies nach genauer Messung einen Inhalt von 94 ha 9351 m 3 auf, statt 83 ha, wie in dem Wuhrkataster, auf den wir abgestellt hatten, angegeben war. Der Kaufpreis stellte sich demnach um etwa Fr. 40,000 höher, als berechnet war.

b. Der Holzwert des in Abschnitt III liegenden Teiles des Galgenholzes war bei Aufstellung des Kredites nicht mitberechnet worden, wodurch der Kaufpreis dieses Abschnittes sich um Fr. 18,500 erhöhte.

Nicht unerwähnt ist zu lassen, dass durch ausscrordentliche Abholzungen, die sich bei den neuerworbenen Gütern als notwendig erwiesen, ein Erlös von Fr. 6400 erzielt wurde. Diese Summe wurde als Einnahme der allgemeinen Staatsrechnung verbucht, vermindert aber in Wirklichkeit den Ankaufspreis um den gleichen Betrag.

d. Waffen- und Schiessplatz Kloten-Bülach.

Für diesen Platz war ein Kredit von Fr. 4,400,000 vorgesehen, nämlich : Schiessplatz Fr. 2,300,000 Exerzierplatz Kloten . . ,, 90,000 Bauplatz Kloten . . . ,, 169,140 10 Gebäude in Kloten . ,, 839,000 Bauplatz Bülach . . . ,, 92,000 10 Gebäude in Bülach . ,, 839,000 Schiessinstallationen . . ,, 34,800 Unvorhergesehenes . . ,, 36,060

1. Schiessplatz und 'Exerzierplatz Kloten.

Die Kaufunterhandlungen haben sich als sehr beschwerlich erwiesen. Schon im Jahre 1904 waren die betreffenden Grundstücke abgesteckt und die Eigentümer (Gemeinden und Privaten) eingeladen worden, Offerten einzureichen ; dieselben erreichten eine Gesamtsumme von Fr. 3,207,980. Nachdem unser Militärdepartement bekanntgegeben hatte, dass auf solchen Grundlagen von einem Kaufe keine Rede sein könne, hatten die Interessenten ihre Ansprüche auf Fr. 3,027,339 herabgesetzt, wobei allerdings die meisten Holzbestände nicht inbegrifi'en waren. Wir hatten dann eine detaillierte Schätzung der Grundstücke durch zwei als Sachverständige sehr bekannte Experten vornehmen lassen. Bei einem mutmasslichen Inhalt von 881 ha 1600 m a bestimmten diese Experten den Wert, inklusive Holzbestände, auf Fr. 2,000,915 und erklärten den Ankauf mit einem Zuschlag von 10 % für durchführbar, eventuell auch auf dem Expropriationswege. Wir verlangten den von Ihnen bewilligten Kredit von Fr. 2,300,000, indem wir für einen Teil des Gutes Neurohr, dessen Ankauf inzwischen rutsam erschienen war, noch Fr. 100,000 zulegten.

Die effektiven Ausgaben '(exkl. allgemeine Unkosten) haben für den Schiessplatz und den E x e r z i e r p l a t z Kloten (bewilligter Kredit Fr. 90,000) Fr. 3,914,924. 94 erreicht. Die Kreditüberschreitung beträgt demnach Fr. 1,524,924. 94.

Wir haben auf den Ankauf eines Teiles des Gutes Neurohr verzichtet, da sich später diese Erwerbung mit der devisierten Summe von Fr. 100,000 als undurchführbar erwies, und durch die Beibehaltung eines Waldstreifens längs der südwestlichen Grenze des Schiessplatzes einer ernsten Gefährdung dieses Grundstückes bei Schiessübungcn vorgebeugt werden konnte. Dagegen haben wir nordwestlich des Exerzierplatzes Kloten ein im Ankaufsprogramm nicht vorgesehenes Grundstück von 13 ha 3385 m 2 zum Preise von Fr. 71,110 erworben, damit jede Unterbrechung des Bundeseigentums zwischen dem Exerzierplatz und dem Schiessplatz vermieden werde.

Zufolge Vereinbarung mit den früheren Eigentümern hat der Bund vor der Festsetzung und Bezahlung des Kaufpreises von dem betreffenden Land Besitz ergriffen; er musste deshalb für die Zeit zwischen der Besitzergreifung und der Ausrichtung des Kaufpreises die Zinsen bezahlen. Dies machte einen Betrag von Fr. 293,068 aus. Diese Summe ist im Ausgabentotal enthalten ; sie ist aber, um den wirklichen Kaufpreis zu erhalten, von den

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Totalausgaben abzuziehen, da der Bund während der betreffenden Zeit die militärische Nutzniessung des Schiessplatzes innehatte, und zudem der allgemeinen Staatskasse ein landwirtschaftlicher Erlös von Fr. 108,499 zugewiesen werden konnte.

Aus Kahlschlägen, die für die Einrichtung des Schiessplatzos sich als notwendig erwiesen, wurden überdies noch Fr. 184,569 vereinnahmt, die ebenfalls der Staatsrochnung gutgeschrieben wurden, in Wirklichkeit aber den Ankaufspreis des Schiessplatees um den gleichen Betrag ermässigten.

Bei Berücksichtigung dieser Tatsachen ergibt sich eine wirkliche Kreditüberschreitung von . . Fr. 1,524,924.94 plus (100,000 -- 71,110) . . . . ,,_ 28,890. -- Fr. 1,553,814. 94 minus (293,068 + 184,569) . . . ,, 477,637. -- Fr. 1,0~76,177.~94 (45 "/o) Dieses sehr missliche Ergebnis ist der Tatsache zuzuschreiben, dass im Expropriationsverfahren für die Waldungen ein viel höherer Preis festgesetzt wurde, als unsere Experten vorgesehen hatten.

Es war in der Zwischenzeit eine allgemeine Preissteigerung der landwirtschaftlichen Güter und namentlich der Waldungen eingetreten. Zur Erhöhung des Kaufpreises hat auch der Umstand beigetragen, dass eine genaue Messung des Schiessplatzes einen Inhalt von 906 ha 9476 m3, statt wie vorgesehen 881 ha 1600 m'-, ergab.

'2. Bauplätze in Kloten und in Bülach.

Die Ausgabe von Fr. 251,114. 75 (exkl. allgemeine Unkosten), verglichen mit einem Kredit von Fr. 261,140, weist eine Restunz von Fr. 10,025. 25 auf. Im- fernem hat die Gemeinde Kloten, in Ausführung eines Vertrages vom 21./25. Januar 1909, dorn Bando einen Beitrag von Fr. 40,000 zu den Kosten des Bauplatzes in dieser Gemeinde geleistet; diese Summe, die in der allgemeinen Staatsrechnung gebucht wurde, hat in Wirklichkeit die Ankanl'skosten um einen gleichen Betrag reduziert, so dass die effektive Ersparnis Fr. 50,025. 25 ausmacht.

3. Bauten in Kloten und in Bülach.

Die 10 vorgesehenen Bauten wurden in jeder dieser Ortschaften ausgeführt, wobei allerdings die Trocken- und Baderäume den Kasernen einverleibt wurden ; dafür wurde aber je ein besonderer Bau für das Wachtlokal erstellt.

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Die Kanalisationen wurden aus hygienischen Gründen nach «einem teueren als dem vorgesehenen Muster ausgeführt ; die Leitungen für die elektrische Beleuchtung wurden unterirdisch, -statt oberirdisch, geführt; zudem wurden Plätze für die Mist·ablagerung eingerichtet und Schattenbäume gepflanzt.

Die Ausgaben betragen Fr. 1,743,916. 38, was gegenüber ·einem Kredit von Fr. 1,714,060 (inkl. Fr. 36,060 für unvorhergesehenes) eine K r e d i t ü b e r s c h r e i t u n g von Fr. 29,856. 38 .darstellt.

4. Installationen auf dem Schiessplatz.

Der bezügliche Kredit von Fr. 34,800 ist noch intakt, aber zu übertragen, da bisanhin keine Installationen ausgeführt wurden.

Der nötige N a c h t r a g s k r e d i t für den Platz K l o t e n B ü l a c h beziffert sich also auf Schiessplatz Fr. 1,524,924.94 Bauten ,, 29,856. 38 minus Restanz Bauplätze

Fr. 1,554,781. 32 ,, 10,025.25

Netto

Fr. 1,544,756. 07

e. Allgemeine Unkosten.

Für ,,Expropriationen, Pläne usw.tt bestund ein Kredit von Fr. 17,000. Es haben aber die Ausgaben für Publikationen, Reisen, Expertisen, Prozesse, Vermarchungen und Einfriedigungen, Akten und Eintragungen in Grundregistern für alle vier Plätze eine Summe von Fr. 121,425. 74 erreicht, woraus sich eine K r e d i t ü b e r s c h r e i t u n g von Fr. 104,425. 74 ergibt.

Diese Ausgabe dürfte kaum überraschen, mussten doch insgesamt 1273 ha 2086 m 2 angekauft werden (Bière 158 ha 7435 ms, Thun 58 ha 8139 m2, Frauenfeld 99 ha 9791 m2, Kloten-Bülach 955 ha 6721 m2). In Bière und in Frauenfeld konnten alle Käufe freihändig erfolgen; desgleichen in Thun, bis auf 2 ha 3000 m 2 ; in Kloten-Bülach dagegen haben wir für 876 ha, das heisst 91 % des ganzen erworbenen Landes, von der Expropriation Gebrauch machen müssen.

Gesamtergebnis.

Nach dem soeben Gesagten erfordern die in den Bundesbeschlüssen vom 23. März 1909 und 5. April 1911 vorgesehenen Ankaufs-und Bauoperationen einen N a c h t r a g s k r e d i t von:

«b

Bière Frauenfeld Kloten-Bülach Allgemeine Unkosten

Fr.

63.713.-- , 88,508. 27 ,, 1,544,756.07 ,, 104,425.74

minus Restanz aus Thun

Fr. 1,801,403. 08 ,, 57,828.1)3

Netto

Fr. 1,743,574. 15

Wir bitten Sie, uns diesen Kredit durch den im Entwürfe beiliegenden Bundesbeschluss zu gewähren und müssen beifügen, dass die betreffende Summe bereits ausgegeben ist. Das Expropriationsverfahren, wovon auf dem den Hauptanteil an der Kreditüberschreitung verursachenden Platze Kloten-Bülach einen ausgiebigen Gebrauch gemacht werden musste, setzt nämlich den Expropriierenden in einen Zustand des Zwangsankaufes. wie den Expropriaten in einen solchen des Zwangsverkaufes ; im Zeitpunkte, da die eidgenössische Schatzungskommission oder das Bundesgericht den Expropriationspreis bestimmen, ist der Expropriierende nicht mehr frei, auf die Erwerbung der betreffenden Grundstücke zu verzichten. Die Entscheidungen, die die Kreditüberschreitung involvieren, wurden uns übrigens erst zu einer Zeit bekannt, wo der Bund bereits unwiderruflich Grundstücke erworben hatte, deren Benützung die Erwerbung von weiteren Terrains zur absoluten Voraussetzung hatte.

Da anderseits der Expropriationspreis nach dessen Festsetzung und Bekanntgabe sofort zu zahlen war, sahen wir uns nicht in der Lage, die Ermächtigung zur Auszahlung i m V o r a u s nachsuchen zu können. Wir stellten Ihnen deshalb in unserem Bericht zur Staatsrechnung pro 1912 (Seite 231) eine Kreditüberschreitung in Aussicht, sowie die Vorlage einer besonderen Botschaft, nachdem die Ankaufs- und Bauoperationen ihren Abschluss gefunden haben würden.

B e r n , den 6. August

1915.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Decoppet.

Der Vizekanzler :

David.

S'9 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung eines Nachtragskredites und einer Kreditübertragung für die Erweiterung der Artillerie-SchiesspSätze und die Erwerbung eines Waffen- und Schiessplatzes in Kloten-Bülach.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht der Bundesbeschlüsse vom 23. März 1909 und 5. April 1911; nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. August 1915, besch l i esst: Art. 1. Für die Erweiterung der Artillerie-Schiessplätze von Bière, Thun und Frauenfeld, sowie für die Erwerbung eines neuen Waffen- und Artillerie-Schiessplatzes in Kloten-Bülach werden dem Bundesrate ein Nachtragskredit von Fr. 1,743,574. 15 und eine Kreditübertragung von Fr. 34,800 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachtragskredites und einer Kreditübertragung für die Erweiterung der ArtillerieSchiessplätze und die Erwerbung eines Waffen- und Schiessplatzes in Kloten-Bülach. (...

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1915

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

32

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627

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.08.1915

Date Data Seite

81-89

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